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Steuererklärung: Die besten Fragen und Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Mai 2007 - 19:31

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Da Gewerbeschein, auch Gewerbebetrieb ... im Gegensatz z.B. zu freiberuflicher Tätigkeit.

Die Anlage N hast Du noch vergessen, für die Einnahmen aus der Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte.
Aber sonst war das schon ok so.

Ach ja, Die Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht vergessen! (nur für die Jobs auf Gewerbeschein)
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Mai 2007 - 17:22

Steuererklärung später abgeben!
Antworten mit Zitat  

Hi,

ich habe irgendwo im Internet gelesen, dass man die Abgabe seiner Steuererklärung verschieben kann, mit einem formlosen Antrag
Gilt das nur für Angestellte?

Hat jmd Erfahrung damit wie das ist, wenn man seine Steuererklärung 4 Tage später abgibt?

LG
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interpol
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 27.08.2004
Beiträge: 346
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 24 Mai 2007 - 22:43

Antworten mit Zitat  

ich selbst hab das gestern auch erledigt, kurzer anruf, bitte um verlängerung, schwupp genehmigt.
soweit mir bekannt ist musst du aber schon bescheid sagen und kannst nicht einfach auf eigene faust den termin verlängern da das sonst kostet.

apropos heisser tip: diese frage hätte dir binnen max 2 minuten dein finanzamt, die dafür zuständige stelle, beantwortet Wink
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 26 Mai 2007 - 1:00

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Für die vier Tage, die Du ansprichst, würde ich keinen gr. Aufwand betreiben. Sprich; mach Deine Erklärung in Ruhe fertig und gib sie halt 4 Tage später ab. Da passiert nichts. Dafür extra eine Verlängerung beantragen ist nicht wirklich nötig...
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Mai 2007 - 8:40

Antworten mit Zitat  

Also es ist dann wichtig wenn es mehrere Monate sind. Da gehen aber die Finanzämter verschieden mit um.

In der Regel kannman schriftlich aufsetzen und schreiben ich bracuhe länger aus dem folgenden Grund... Und meist ist damit auch eine Verlängerung genehmigt. Bei anderen reicht auch ein Anruf.

Bei vier Tagen wird keiner irgendetwas sagen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Jul 2007 - 16:42

Frage zu den Einnahmen
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Hey, ich darf ja im Jahr Einnahmen iHv rund 7500€ machen. Eine kurze (und vllt auch blöde) Frage: Bezieht sich die Summe auf ein Kalenderjahr (also von Jan-Dez) oder ab dem Zeitpunkt, wo ich mein Gewerbe angemeldet habe?
(bei mir also zB Juli 07-Juli 08,)

Für Antwort wäre ich sehr dankbar yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Jul 2007 - 18:13

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Kalenderjahr, man macht ja auch seine Einkommensteuererklärung jeweils immer für ein Kalenderjahr.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Aug 2007 - 22:07

Rechnungskopien der St.erklärung belegen?!
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hallo!!
Ich weiß, es gibt unendlich viele threads zur steuer ... aber bis jetzt habe ich noch keien antwort auf meine frage gefunden:


Muss ich jede einzelne Rechnung als "nachweis" mit der Steuer zusammen abgegeben? so wie den Lohnsteuerbescheid und alle anderen Bescheinigung für was auch immer ...
Ich kann mir das ja irgendwie nicht ganz vorstellen, aber bei Ämtern wundert mich inzwischen kaum noch was ...
ich wäre dankbar, wenn mir jemand antwortet!!
Liebe Grüße
Verena
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Aug 2007 - 7:08

Antworten mit Zitat  

Bisher wäre es mir nicht bekannt das man sämtliche Rechnungen im Zusammenhang mit gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit einreichen müsste. Mir ist es auf jedenfall bisher nicht untergekommen. Das Finanzamt kann aber bei bedarf diese anfordern oder eine Außenprüfungen ansetzen, um die Richtigkeit der Unterlagen zu prüfen.

Bei anderen Einkünften müssen geeignete Beleg hinzugefügt werden, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Versicherungsnachweise, Beleg die als Werbungskosten abgezogen werden sollen, usw
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Aug 2007 - 19:13

Antworten mit Zitat  

Auf keinen Fall!
Die Rechnungen, wie auch Deine komplette Buchführung aller Ein- und Ausgaben, musst Du 10 Jahre verwahren und bei einer eventuellen Buchprüfung durch das FA vorzeigen können.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Sep 2007 - 18:19

Finanzamt - Steuererklärung für 2006
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Hallo,

da ich hier neu dabei bin und erst seit August letzten Jahres Promotion mache, möchte ich gerne wissen, wie ich am einfachsten meine Steuererklärung beim Finazamt machen kann??

Ich habe vom Finazamt einen Brief bekommen mit der Bitte um Steuererklärung für das Jahr 2006.

Da ich es bis jetzt noch nie gemacht habe, weiss ich nicht, wie ich es am einfachsten machen soll. Bin Student und mache nebenberuflich Promotion.

Soll ich alle meine Rechnungen im Jahr 2006 kopieren und beim Finazamt abgeben oder wie geht das am besten?

Bitte um weitere Tipps !!

Danke Euch
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2007 - 0:45

Antworten mit Zitat  

moin....
tja es gibt zwei seiten....entweder du machst es selber oder läßt es machen...ich habe mich mal wieder zum selber machen entschieden und quäle mich rum....aber es gibt bei elster.de direkt die unterlagen damit du es auch online bearbeiten und wegschicken kannst. ich mußte gewerbesteuer berechnen ( das geht alles in dem formular ) und dann noch die einkommenssteuer machen ( und damit liege ich auf krieg weil diese formulare alle so blöd verständlich sind).
bei www.elster.de kannst du dir alle infos holen und auch die software um deine Umsatzsteuer abzuführen und anzumelden wenn du welche abführst.
lg susanne
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2007 - 11:23

Antworten mit Zitat  

Wenn Du es selber machen möchtest, gibt es auch hilfreiche Software wie "WISO Sparbuch", die einem die ganze Rechnerei abnimmt und die abgabefertige Steuererklärung in professioneller Layout ausdruckt.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2007 - 13:56

Dauerfristverlängerung!
Antworten mit Zitat  

Hallo,

"Antrag auf Dauerfristverlängerung - Anmeldung der Sondervorrauszahlung".

Wer kann mir das kurz nahebringen?! Gern auch ausführlicher (: Hab schon mal was nachgelesen aber bin nicht wirklich schlauer geworden eher verwirrter :/
(Schreibe meine Rechnungen mit ust)

Danke schonmal fürs lesen Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2007 - 23:44

Antworten mit Zitat  

Moin...das ging mir auch so....
also...wie die meisten formulare bekommst du auf www.elster.de für dauerfristverlängerung zum downloaden...natürlich kostenfrei!!!.....
Ich kann es dir nur empfehlen...da du ( wie ich auch ) USt ausweist mußt du bis zum 10. jeden monats die USt voranmeldung via elster abgeschickt haben, sonst gibt es ärger bzw strafe. die dauerfristverlängerung gibt dir die mögichkeit einen monat länger zeit dafür zu haben....mußt du für monat august normal alles bis 10.9. abgegeben haben, hast du mit der D-Verlängerung bis zum 10.10. Zeit....besonders wenn du über monatsende in urlaub oder so bist, ist das von vorteil.
wenn du dich jetzt also 2007 erst angemeldet hast mit gewerbe, dann kannst du diese Verlängerung beantragen ohne das du eine Sonderzahlung machen mußt...d.h. wenn du noch keine USt im letzten jahr geleistet hast, dann kann der staat dir nix berechnen (es würde ein teil errechnet...sonst mußt du den 11. teil von der gesamt gezahlten USt einmalig zahlen, das ist eine sicherheit, falls du mal nicht rechtzeitig zahlen willst oder kannst).
hmmm.... war das jetzt verständlich *grübel*
ist eigentlich gar nicht so schlimm, wenn du die erst einmal hast, passiert nix weiter.....also wenn ich dann doch nicht so verständlich war, schreib mir ne email und ich gebe mir mühe es genauer zu erklären *zwinker* Smile
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