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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2012 - 16:45

Fragebogen zur steurlichen Erfassung bitte helfen
Antworten mit Zitat  

Hallo,
es geht um folgendes, also ich als Student bin gerade dabei den fragebogen zur steuerlichen erfassung auszufüllen. Es gibt aber eine besonderheit und zwar habe ich zwei Gewerbescheine und muss den Fragebogen zweimal ausfüllen, es sind beides kleinunternehmen und dürfen zusammen die umsatzgrenze von 17.500 nicht überschreiten, meine frage ist nun folgende: soll ich auf beiden fragebögen 17.500 angeben oder die hälfte. danke schonmal für eure antworten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2012 - 20:31

Antworten mit Zitat  

Wenn du es genau weißt, dass sie zusammen die Umsatzgrenze nicht überschreiten dürfen, ist doch eigentlich alles klar. Ich würd mich da mal bei FA erkundigen oder einen Steuerberater fragen, das ist sicher so ein Sonderfall, den lieber ein Fachmann beantworten sollte.

Edit: Warum eigentlich dieser Aufwand, das auf 2 Unternehmen zu splitten?
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IrinaBa



Anmeldungsdatum: 02.12.2012
Beiträge: 2
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 03 Jun 2013 - 15:41

Steuerliche Erfassung
Antworten mit Zitat  

Hallo ihr Lieben,
anscheinend soll im Forum schon alles stehen, was ich brauche, aber habe mich dumm und dämlich gesucht und würde mich freuen, wenn mir jemand antwortet.
Ich versuche gerade den Fragebogen zur steuerlchen Erfassung auszufüllen.
Ich bin Studentin, und möchte so viel verdienen, ohne Abzüge vom Bafög zu bekommen, ich mache auch keinen Lohnsteuerausgleich, d.h. ja eigentlich: keine Steuererstattungen und keine Abgaben, oder? Muss ich denn trotzdem meine Bankverbindung für Steuererstattung angeben?

Bei der Art des ausgeübten Gewerbes habe ich bei meinem Gewerbeschein nur "Promotion" angegeben, sollte da bei diesem Fragebogen genau die selbe Bezeichnung sein, oder könnte dort auch etwas anderes hin? Habe jetzt zwei Mal als Kundenbetreuerin/ Hostess gearbeitet. Gehört für mich dazu, aber ich habe hier auch schon anderes gelesen.

So, bei Punkt 3 und 4 habe ich gar keine Ahnung, was ich machen soll. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer): da wollte ich 3.792 angeben, da die Frau vom Bafögmeinte, ich dürfe pro Monat,wenn ich auf Gewerbeschein arbeite, nicht mehr als 316 euro verdienen. 3.2: Höhe der Sonderausgaben: Keine? Höhe d. Steuerabzugsbeträge: Keine? (Sorry, habe echt keine Ahnung)

4. Gewinnermittlungsart: Einnahmenüberschussrechnung ankreuzen? Weiß zwar nicht, was ich da machen muss, klingt aber logisch.

7.2.: Summe der Umsätze: wie soll ich das herausfinden? Einnahmen minus Ausgaben? Ergibt bei mir keinen Sinn, weil ich keine Ausgaben habe; natürlich habe ich welche, aber keine die mit der Tätigkeit zu tun habe bzw. keine die ich absetzen würde, weil ich eh nichts absetzen möchte/kann.

Und jetzt noch 7.5, 7.6. und 7.7:
7.5.: Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gem. § 4 UStG ausgeführt
7.6.Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 UStG unterliegen
7.7.:Es werden ganz oder teilweise Umsätze ausgeführt, die der Durchschnittsbesteuerung gem. § 24 UStG unterliegen
Da muss ich doch überall "nein" ankreuzen, oder?

Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar. Smile
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IrinaBa



Anmeldungsdatum: 02.12.2012
Beiträge: 2
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 03 Jun 2013 - 16:44

Antworten mit Zitat  

Habe mir noch paar Sachen durchgelesen und denke jetzt wissen zu müssen, was zu tun ist:
Voraussichtliche Einkünfte habe ich jetzt: < 3792,
Gewinnermittlungsart: Einnahmenüberschussrechnung,
Summe der Umsätze geschätzt: <3.792, im Folgejahr: ",
Steuerbrefreifung, Steuersatz und Durchschnittssatzbestreuung: mit "nein" angekreuzt

Also müssten eigentlich nur noch die restlichen Fragen bewantwortet werden und falls die geänderten Sachen in meiner Situation doch quatsch sind, bitte einen Einwand machen Very Happy

danke
ostern
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Aug 2013 - 14:36

Steuern
Antworten mit Zitat  

Hi Leute, vielleicht kann mir als Newbie jemand helfen, vom Finanzamt habe ich einen Fragebogen bekommen weil ich den Gewerbeschein bekommen habe.

Habe hier auf dieser Seite gelesen dass Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen müssen.

Welche Steuer muss ich den im Formular ankreuzen, Einkommensteuer ? Körperschafts & Lohnsteuer könnens ja nicht sein, oder ?

Da ich relativ neu bin als Promoter habe ich noch keinen Auftrag gehabt d.h ich kann da keine Steuer zahlen. Wie kann ich das dem Finanzamt vermitteln so dass es keine probleme gibt ?

Wäre schön wenn mir jemand von euch helfen könnte
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Okt 2013 - 8:53

Finanzamt
Antworten mit Zitat  

Hallo Leute bin neu hier und habe auch in den Foren ordentlich gelesen trozdem werde ich aus einigen Fragen net schlau.

Meine Freundinn und ich besitzen jetz den Gewerbeschein und die Steuernummer.
Meine Freundinn ist auszubildende Krankenschwester und verdient ca 830 netto pro Monat. Jetz ist ja meine Frage wie viel kann sie mit der Promotion dazu verdienen? Ich weiss das der Stuerfreibetrag bei ca. 8000 euro liegt demnach dürfte sie ja garnichts verdienen oder ist es bei einer Ausbildung anders so dass sie bis 450 Steuer frei verdienen kann. Was ist mit der Kleinnehmerregelung hier ist ja der Steuerfreibetrag bis 17.500 euro?

Das Finanzamt hat uns drei Fragen gestellt:

1)Angaben zu den geschätzten Einkünften fehlen? ----> Meinen die z.B 450 euro pro Monat oder was soll ich hier eingeben?

2) Angaben zu den geschätzten Umsätzen fehlen? Was meinen die hier!!

3) Weisen Sie in ihren Rechnungen Umsatzsteuer aus nehmen Sie die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch und schreiben Rechnungen ohne Umsatzsteuer?
Ich würde hier das lezte nehmen laut meines Freundeskreises vieleicht kann mir jemand einwenig was drüber sagen.

Wie gesagt bin neu auf diesem Gebiet und würde mich über jede Information freuen.

Gruss
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