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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Feb 2004 - 21:59

Finanzamt - Fragen & Probleme
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Also, ich bin auf dem Gebiet Selbstständigkeit usw. noch sehr sehr neu und habe im Moment den Eindruck, noch gar nichts zu verstehen (auch wenn ich zwischenzeitlich, nach langem Stöbern hier im Forum, mal dachte, ich blicke langsam durch...).
Jetzt sitze ich hier vor diesem lustigen riesigen Fragebogen, und da kommen schon die ersten Fragen meinerseits:

1. "Erstjahr"
Ich habe Ende November angefangen, Promotion zu machen. Ist dann das Erstjahr von November 03 - November 04 oder von November 03 - Januar 04? Konfus

2. Höhe des voraussichtlichen Jahresgewinns
Woher soll ich das wissen?? Ich hab ja noch keine Ahnung, wie sich das alles entwickeln wird. Ist das jetzt schlimm, wenn ich da beispielsweise 7000 € angeb, und es dann viel mehr bzw. viel weniger ist?

3. Die Sache mit der Umsatzsteuer
"Voraussichtliche, ggf. umgerechnete - Höhe des Gesamtumsatzes für das Gründungsjahr."
Konfus Konfus Konfus

4. Angaben zur Gewinnermittlung
Bei diesen Fragen hab ich überhaupt keine Ahnung, was da überhaupt gemeint ist.... "Welchen Zeitraum umfasst das Gechäftsjahr" oder "Wann hat das erste Geschäftsjahr begonnen"
Gibt man darauf nicht die selben Antworten wie vorher schon zwei- bis dreimal bei anderen Fragen??

Bitte helft mir, ich bin gerade wirklich sehr sehr ratlos und habe große Lust, mich einfach wieder abzumelden und nen normalen Job anzunehmen.... Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Feb 2004 - 8:15

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Hallo, deinen Gewinn, kannst du ja errechnen.
Du weißt doch was du verdient hast im Gewerbe.
Nehme den Bruttobetrag und ziehe deine ganzen Unkosten ab. Das ist dein Gewinn für das Jahr 2003
Für 2004 machst du ein Fragezeichen? Da du ja nicht weißt was du an Aufträge bekommst. Am besten du beantragst im 1. Jahr Umsatzsteuerbefreiung, im 2. Jahr wirst du dann sehen was du an Gewinn ermittelst. Dann kannst du aber bei den Agenturen keine MWST: verlangen, weil du dann keine absetzen mußt. Am besten du gehst zu einem Steuerberater der berät dich dann. yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Feb 2004 - 16:21

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Ich habe einfach dem Mann am Finanzamt gelöchert....
Der hat mir sogar nen Tip gegeben...
Hat dir im Jahr 2003 dann überhaupt schon jemand Geld überwiesen?
Das Geld wird erst als Gewinn gezählt, wenn es auf deinem Konto gebucht ist und vorher nicht! Ich habe mein Gewerbe erst im Dezember 2003 angemeldet und hatte also für 2003 dann keine Gewinne.... folglich ist meine Steuerklärung für dieses Jahr wesentlich einfacher.....
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Feb 2004 - 22:38

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Mein Mensch vom Finanzamt hat mir dass etwas anderst erklärt.

Das Datum der Rechnungsstellung ist relevant und nicht der Eingang der Zahlung, nennt sich glaube ich Soll Versteuerung.

Es ist aber möglich auf Ist Versteuerung umzustellen, nennt sich auch Vereinnahmte Steuern. Antrag kann formlos beim Finanzamt gestellt werden. Gilt dann auch für die Umsatzsteuer Voranmeldung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Feb 2004 - 0:45

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Mein Steuerberater hat mir das auch so gesagt. Da ich erst Kohle im Jan. 2004 für Dez. 2003 bekommen habe, brauche ich das auch erst 2004 abrechnen. Und das was ich an Kosten in 2003 hatte (MwSt., usw.) bekomme ich erstattet.

Gruß
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2005 - 19:26

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
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Hy,
bin grad am ausfüllen des Fragebogen des Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung eines Gewerbebetriebes oder einer freiberuflichen Tätigkeit und hab noch ein paar Fragen. Also ich bin Student und mach Promotionjobs nur nebenbei (d. h. ich beantrage als Kleinunternehmer behandelt zu werden).
Fragen:
12. Gewinnermittlungsart: Überschussrechnung oder Vermögensvergleich?? Oder gar nix?
13. Eröffnungsbilanz: ??? Ist damit der erwartende Umsatz/Gewinn gemeint???
20. Es wird Antrag auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nach Paragraph 20 des Umsatzsteuergesetzes gestellt, weil: ????

Vielen Dank.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2005 - 21:37

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Hallo Sprewell2!

Kann mich gar nicht mehr so genau an meinen Fragebogen erinnern, und an solche Fragen kann ich mich gar nicht erinnern, versuche aber dennoch mal zu helfen.

Also Punkt 12 Überschussrechnung. Vermögensvergleich kommt, meiner Meinung nach, selten zum tragen.

13. Bin ich mir unsicher... aber glaube, mit einer Eröffnungsbilanz stellt man dar, was für ein Inventar mit ins Unternehmen eingebracht wird.
(Verbessert mich bitte, falls es falsch ist)

20. dieser Punkt bezieht sich auf die Umsatzsteuervoranmeldung. Wenn Du aber als Kleinunternehmer behandelt werden möchtest, musst Du KEINE Umsatzsteuer an das FA abführen. dann fällt auch diese Frage weg.

übrigens habe ich mich damals an mein FA gewendet und bin denen mit meinen Fragen auf die nerven gegangen... aber sie helfen Dir weiter!
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2005 - 21:55

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Danke....
Hab schon Informationen dazu gefunden.
dieser Link war mir dabei sehr hilfreich
http://www.hdbs.de/html/gruendung/finanzamt.shtml
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Feb 2005 - 21:34

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Bin zu meinem Steuerberater gegangen! Einkommensteuer!!!Er hat es für micht erledigt,

doch auf dauer wird mir das alles ein bisjen zu teuer!

Würde dies auch lieber gerne allein machen!

Steuerberater Rechnungen, kann man doch auch absetzen oder liege ich falsch!


.... Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Sep 2005 - 11:28

Fragen zu Steuern
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Hallo,

sorry ich bin hier neu und etwas verwirrt mit den ganzen Fragen und Antworten. Ich suche hier jetzt schon Stunden rum und komme auf keinen grünen Zweig...... Konfus

Also, ich weiß, ihr seid sicher genervt von diesen Fragen, aber:
Ich habe mich soeben gewerblich angemeldet als Model und Hostess und möchte nun so arbeiten. Ich habe gerade mein Abi gemacht und warte nun auf einen Studienplatz, dh ich bin noch keine Studentin und habe auch keinen Beruf. Das Einzige was ich mache, ist ein Minijob auf 400 Euro Basis.
Nun habe ich soeben einen Wisch vom Finanzamt bekommen, in dem ich Angaben machen soll, Steuern etc. Ich möchte auf jeden Fall Fahrtkosten und sonstige Ausgaben absetzen, aber ich möchte auch nicht ständig irgendwelche Steuern zahlen müssen, wenn ich vielleicht gar keine Aufträge habe??!! Außerdem bin ich momentan noch mit meinen Eltern versichert, ich war ja noch Schülerin, zumal kann ich mir garkeine Versicherung leisten, da ich ja nur diese 400 Euro im Monat habe, von denen ich leben muss.
Was nun????
Danke für eure Antworten Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Sep 2005 - 19:38

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Hi Vera,
also, erst mal mußt du dir überlegen, wieviel du überhaupt arbeiten willst. Ob du nur ab und zu mal als Promoter unterwegs sein willst, oder ob du ständig im Einsatz sein willst, und dann wie lange du das machen willst. Davon hängt nämlich ab, wie du dich anzumelden hast. Schaue da doch mal in Suchfunktion unter Kleingewerbler, denn so wie sich das anhört, ist das die beste Variante für dich, denn mir scheint, du hast dich nicht wirklich mit diesen Sachen auseinander gesetzt bevor du dich angemeldet hast.
Was die Versicherung angeht, ist es ok noch bei den Eltern versichert zu sein, denn eigene Versicherungspflicht besteht nicht, soviel ich weiß.
Das mit den Steuern hängt davon ab, als was du dich beim Finanzamt anmeldest. Im geringsten Fall wirst du "nur" eine Steuererklärung am Ende des Jahres machen(Suchfunktion).
So ansonsten würde ich dir raten diesen, "Wisch" vom Finanzamt mal genau durchzulesen, da steht nämlich genau erklärt wie du ihn auszufüllen und zu verstehen hast. Bevor du ihn wegschickst, mach eine Kopie für deine Unterlagen, damit du auch noch weißt, was du da gemacht hast.
So, wünsche dir noch viel Erfolg mit der Suchfunktion, ansonsten melde dich einfach mit konkreten Fragen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Apr 2006 - 12:40

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@Deborah: Falls Du noch Fragen hast schick eine PN. Als Tip: schau auf Frankfurt.de unter Gewerbeanmeldung, da kannst Du sogar alles online machen. Aber die bessere Variante ist die: druck Dir die Anmeldung aus, fülle sie in Ruhe und sauberer Druckschrift aus, gehe zum Gewerbeamt (Paulsplatz) und die Sachbearbeiter freuen sich, weil sie es ganz entspannt nur noch abtippen müssen. Falls Du den Gewerschein als Dokument haben möchtest (was eigentlich jeder will) musst Du galub 20 € bezahlen, was direkt vor Ort mit EC-Karte geht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Okt 2007 - 16:07

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
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Hallo bin ein Promoterneugling, bisher klappt alles ohne Probleme.

(Student und hab ein Nebengewerbe)

Ich bräucht mal Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens.

1. Muss ich bei Anschrift und Name des Unternehmens, was eintragen?
Bin ja nur Promoter ohne Unternehmen, oder?

2. Wozu zählt der Promotionjob an sich?
zu Bewerbebetrieb, zu Selbstständiger Arbeit????


danke für die Hilfe

gruß
lukasz
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Okt 2007 - 23:04

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moin....

also

zu 1....
DU bist das Unternehmen also muß dort dein name und deine anschrift rein......

zu 2...

hmmm da ich nicht aus dieser sparte mein gewerbe habe, denke ich mal das du als selbständiger läufst, denn du hast ja kein betrieb oder hast du eine agentur ???
ich denke mal du machst es mit deiner eigenen person also bist du als selbständiger....

viel erfolg und wenn du gar nicht weiter kommst,,,,,,ich habe beim finanzamt angerufen, in der regel helfen die dir per telefon auch weiter...
lg puhstigger
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Okt 2007 - 13:59

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ähm ... also wenn Du einen Gewerbeschein hast, dann hast Du auch ganz klar einen Gewerbebetrieb - auch wenn Du ganz allein arbeitest.

Gewerbeschein ist für Promotionjobs (sofern man sich nicht grad auf LSK anstellen lässt) immer nötig, da gelten nur ganz wenige Ausnahmen, in Berlin ist das meines Wissens anders geregelt, dass dort Steuernummer reicht.
Aber ansonsten sind wir zwar als Gewerbetreibende auch "selbständig", aber eben keine Freiberufler, zu denen z.B. Rechtsanwälte oder Architekten gehören -> Berufe, zu denen normalerweise ein bestimmter Studienabschluss Voraussetzung ist. Ein Grenzfall sind wohl "Umfragen", für die man keinen Gewerbeschein braucht. Auch "Webdesign", wenn es sich tatsächlich aufs Künstlerische beschränkt und keine Programmierung etc. beinhaltet.
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