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Arbeiten auf Lohnsteuerkarte - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Apr 2012 - 14:03

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Lerata hat Folgendes geschrieben:
ok vielleicht hab ich mein Anliegen zu kompliziert ausgedrückt. Ich wollte igentlich nur wissen: Wenn man auf Lohnsteuerkarte auf einer Messe arbeitet, bekommt die Agentur dann diese, meldet einen an und überweist hinterher einfach das Geld?


Es ist ja nichts anderes als ein Job von "nebenan" bei dem du keinen Auftraggeber hast,sondern einen Arbeitgeber.

Nicht vergessen sich ggf. die Lohnsteuer vom FA zurückzahlen zu lassen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Jun 2012 - 2:44

Lohnsteuerkarte Kopie?
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Hallo Smile

ich wollte fragen, ob es reicht eine Kopie der Lohnsteuerkarte einzureichen? Weil wenn man schnell aufeinanderfolgende Jobs hat, dauert es ja bisweilen sehr lange, bis man die Lohnsteuerkarte zurückgesendet bekommen hat..gerade bei großen Unternehmen...Danke für eure Erfahrungen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Jun 2012 - 8:00

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Hallo kabo,

das machen zwar einige Unternehmen, aber grundsätzlich reicht das nicht aus! Und ehrlich gesagt würde ich das an deiner Stelle auch auf keinen Fall tun! Mir ist es mal passiert, dass eine Agentur mich einfach für den Anfang des nächsten Monats angemeldet hat, weil "die Steuerberaterin das nicht anders machen kann". Hätte ich da nur eine Kopie hingeben können und hätte meine eigentlich LSK woanders abgegeben, hätte ich ein echt großes Problem gehabt... Nur wenn deine tatsächliche LSK weg ist, hast auch du die Sicherheit, dass alles richtig läuft.

Also nein, Kopie ist nicht ausreichend. Aber freu dich doch, wenn du über die 6 dann teiweise arbeitest, bekommst du nächstes Jahr einen Batzen zurück! Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Sep 2012 - 11:29

Abrechnung über Lohnsteuerkarte?
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Hallo liebes Forum,

ich "hänge" gerade zwischen Studienabschluss und erster fester Anstellung und möchte die Zeit mit Promotionjobs überbrücken. Ich habe nun auch schon einen Messeeinsatz. Da ich keinen Gewerbeschein besitze (eine Anmeldung würde sich für 1,5 Monate nicht lohnen), werde ich das ganze über die Lohnsteuerkarte abrechnen. Nun meine (etwas dumme Smile) Frage: Genügt es, wenn ich nach der Messe eine Rechnung schreibe und meine Steuernummer darauf angebe? Gilt dies dann als geringfügige Beschäftigung? Denn ich werde bei dieser Tätigkeit mehr als 400 Euro verdienen.

Ich würde mich über eine Antwort freuen. DANKE im Voraus
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Sep 2012 - 14:14

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Hallo Gea198604,

du hast da einige Sachen durcheinander gebracht. Wenn du keinen Gewerbeschein hast und über LSK abrechnest, dann musst du keine Rechnung schreiben. Du wirst von der Agentur angemeldet und die rechnen dich ab. Das heißt, du zahlst Lohnsteuer und Sozialversicherung. Letzeres nur, wenn du nicht mehr als Student eingeschrieben bist. Bist du noch Student, fällt die Sozialversicherung weg. Die Lohnsteuer kannst du dir mit der Einkommensteuererklärung wiederholen im nächsten Jahr, wenn du nicht über die Freigrenze kommst. Die liegt bei jemandem, der LSK-Klasse 1 hat, bei 8004 € plus knapp 900 € Pauschale.

Nahezu alle Agenturen rechnen über die kurzfristige Beschäftigung ab, wenn du die LSK abgeben musst. Da gibt es keine Verdienstgrenzen, du musst nur aufpassen, dass du nicht mehr als 50 Tage im Jahr arbeitest, dann wird es nämlich wieder sozialversicherungspflichtig.

Deshalb an dieser Stelle: Wenn du nicht mehr eingeschrieben bist, wirst du es sehr schwer haben, eine Agentur und damit einen Job zu finden. Denn nicht nur du musst dann Sozialversicherung zahlen, sondern auch die Agentur. Und das werden die wohl kaum wollen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Sep 2012 - 15:31

Re: Abrechnung über Lohnsteuerkarte?
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Gea198604 hat Folgendes geschrieben:

Ich habe nun auch schon einen Messeeinsatz. Da ich keinen Gewerbeschein besitze (eine Anmeldung würde sich für 1,5 Monate nicht lohnen), werde ich das ganze über die Lohnsteuerkarte abrechnen. Nun meine (etwas dumme Smile)


Und nocheinaml und zum 20.000 sten Male:

Messeeinätze als Messehost(es) (sog. Messestandpersonal) sind grundsätzliche verpflichtend als Arbeitnehmer abzurechnen,da sie keine selsbtändige Tätigkeit darstellen!(vgl. Urteil des Sozialgerichts Darmstadt).

Eine Anmeldung nur um einen/mehrere Messeeinsätze auszuüben ist somit mehr als unglücklich und könnte für (mächtig) Ärger sorgen.........
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Sep 2012 - 15:34

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Oh, edmerel, gut, dass du das noch mal klar gestellt hast, den Teil mit der Messe hatte ich ganz übersehen... Embarassed
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Sep 2012 - 11:18

Nachteil bei Abrechnung auf Lohnsteuerkarte?
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Hallo,

ich wüsste gerne ob jemand von euch persönliche Erfahrungen hat, (bitte keine Vermutungen, ich bräuchte einen Erfahrungswert) ob es sich unterm Strich überhaupt lohnt nebenbei auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten. Bei 11 Eur/Stunde wüsste ich gerne was dann da unterm Strich rauskommt weil es ja doch versteuert wird.
Ich bin Vollzeit berufstätig in einem Angestelltenverhältnis und arbeite nebenbei mit Gewerbeschein als Hostess. Bei den Jobs, über die ich auf Gewerbeschein arbeite bleibt mir unterm Strich ja alles.

Danke für eure Rückmeldungen!

VG Stephanie
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Sep 2012 - 11:55

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Na ob dir da alles bleibt wage ich zu bezweifeln. Erstens darfst du über Gewerbeschein gar nicht als Hostess arbeiten, da es sich dabei um sozialversicherungpflichtige Beschäftigung handelt, nicht um selbstständige. Zweitens werden am Ende des Jahres alle deine Einkommen zusammengerechnet und daraus die Einkommenssteuer gebildet (dabei wird natürlich berücksichtigt, was als Lohnsteuer auf deine Vollzeitstelle schon einbehalten wurde). Der Steuerfreibetrag liegt bei 8004 €, da liegst du doch mit deiner Vollzeitstelle sicher schon drüber. Insofern musst du dein Einkommen aus dem Gewerbebetrieb wohl aktuell als unversteuert betrachten, womit dir unterm Strich davon sicher nicht alles bleibt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Sep 2012 - 12:08

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die einkünfte für die ich über gewerbeschein arbeite muss ich nicht zusätzlich versteuern, da ich als kleinunternehmer gem. § 14 von der Umsatzsteuer befreit bin und unter einem jährlichen Zusatzverdienst von dieser Grenze liege. Und, selbstverständlich darf ich über Gewerbeschein im Nebenerwerb als Hostess arbeiten... so wie es tausende andere auch tun..
Aber meine Frage hatte sich ja eher auf die Abrechnung via Lohnsteuerkarte bezogen.. ich schätze dass sich DAS dann nicht lohnt, weil dieser Betrag dann nochmal versteuert wird. [/u]
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Sep 2012 - 12:31

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Nur weil es tausende Andere tun, muss es noch lange nicht rechtens sein, es gibt dazu ein höchstrichterliches Urteil. Bei einer Tiefenprüfung durch die Sozialversicherungsträger bei einer der Agenturen für die du so arbeitest, kann das empfindliche Nachzahlungen von SV-Beiträgen für die Agentur und dich bedeuten.
Außerdem solltest du dringend mal ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater suchen. Kleinunternehmertum und Einkommenssteuer haben de facto nichts mit einander zu tun. Und wenn du angenommen 12004 € jährliche Einkünfte aus deiner Vollzeittätigkeit hast und dazu angenommen 2000 € Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb, dann setzt sich dein zu versteuerndes Einkommen salopp gesagt aus der Summe der Einkünfte, also 12004 + 2000 € = 14004 € abzüglich des Steuerfreibetrages von 8004 € zusammen. Sind also exakt 6000 € zu versteuern. Du siehst, deine Einkünfte aus dem Gewerbe sind sehr wohl noch zu versteuern!
Genauso wird das Einkommen via LSK behandelt. Nur, dass dir wie bei deinem Vollzeitjob eine Steuervorauszahlung in Form der Lohnsteuer dirket vom Gehalt/Lohn abgezogen wird. Stellt sich bei der Einkommenssteiuererklärung raus, dass zu viel abgezogen wurde, wird dir der Betrag erstatt. Verdienst du viel über Gewerbeschein nebenher, musst du sicher Steuern nachzahlen, weil du auf diese einkünfte ja keine Lohnsteuer vorauszahlst. So ist das Prinzip. Alle Details, welche Steuerklasse am besten ist etc., das kann dir am ehesten ein Steuerberater an Hand deiner Lohnzettel und EÜRs ermitteln.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Sep 2012 - 0:12

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hallo ihr,

Ich habe mich gerade durch das Forum gewühlt, aber leider bin ich nicht viel schlauer....Meine Situation entspricht der von Gea198604: ich bin seit 1 Woche kein Student mehr, warte darauf einen "richtigen" Job zu finden und versuche ein wenig Geld über Promotionsarbeit zu bekommen. Einen Gewerbeschein habe ich nicht und bin derzeit freiwillig versichert (Hausfrauentarif). Ich habe gerade als Messehostess (über LSK) gearbeitet und erreiche so knapp unter 400€ diesen Monat. So wie ich es verstehe, dürfte ich wenn ich nicht noch eine Tätigkeit aufnehme diesen Monat keine Abgaben haben. Was passiert aber wenn ich jetzt noch irgendwo als Aushilfe/Messehostess (z.B. Inventur) arbeite und somit über die "magischen" 400€ komme? Wird dann die Sozialversicherung/Lohnsteuer auf beide Tätigkeiten berechnet?

Vieln Dank für eure Hilfe

Mariann
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Okt 2012 - 21:02

Lohnsteuerkarte oder Honorar?
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Hallo Leute,

was ist besser Lohnsteuerkarte oder Honorar?

Gruß
Michael B
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Okt 2012 - 21:16

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Was sollen denn diese blöden "Was ist besser"-Fagen? Es gibt tausend verschieden Umstände, warum, wieso, weshalb und wie sich jemand fürs Promo-Business entscheidet. Es gibt kein besser es gibt nur unterschiedliche Beweggründe!
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Okt 2012 - 21:29

Re: Lohnsteuerkarte oder Honorar?
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MichaelB hat Folgendes geschrieben:


was ist besser Lohnsteuerkarte oder Honorar?


Lohnsteruerkarte ist besser!

Auch wenn das Geld schon ausgegeben ist,hat man immer noch etwas in der Hand (nämlich die LSK)!
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