<< Frequenzzählungen: Erfahrungen :: Lob und Dank an Promotionbasis >> |
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Gast
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Verfasst am: 23 Apr 2008 - 17:33
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aniram wie kommst du auf die idee das leasing ad nicht das gleiche sein könnte als außendienst ?
wie schon richtig gesagt das eine ist freiberufliche das andere im angestelltenverhältnis viel mit kleinen abweichungen weil auch für bl vertretungen darunter gesucht werden. |
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Gast
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Verfasst am: 27 Mai 2008 - 12:13
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Man kann ja alles vorher besprechen, wie der Job aussehen wird und auch das finanzielle kann man vorher regeln. |
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Gast
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Verfasst am: 24 Aug 2008 - 17:51
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Hallo Insider,
darf ich fragen was Du da bei Wr. verdient?
Angestellt oder freiberuflich?
Habe eine Anzeige bei uns im MM gesehen.......
Da ich mich derzeit umorientiere, hat mich das angesprochen.
Gerne per PN. Danke. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Aug 2008 - 12:37
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Erdapfel hat Folgendes geschrieben: | Hallo Insider,
darf ich fragen was Du da bei Wr. verdient?
Angestellt oder freiberuflich?
Habe eine Anzeige bei uns im MM gesehen.......
Da ich mich derzeit umorientiere, hat mich das angesprochen.
Gerne per PN. Danke. |
Du verdienst bei einer Agentur ca. 120€/Tag und machst das ein Jahr über diese als Selbständige.
Dann entscheidet der Auftraggeber,ob er dich bei sich fest anstellt,oder nicht. |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 16 Aug 2009 - 18:54
Verdienstmöglichkeiten GKO? |
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Hallo an alle GKO´s, (Leasing)Außendienstler oder wer mir sonst weiterhelfen kann :
Ich muss eine Gehaltsvorstellung für eine Festanstellung im Bereich GKO angeben, habe aber leider mal so gar keine Ahnung, was da realistisch ist und hätte gerne Tips.
Habe schon wie wild das Internet durchsucht, Vergleichsseiten, ähnliche Jobs etc. durchgeschaut- aber nirgends gibt eine halbwegs vernünftige Zahl.
Der Job: Vollzeittätigkeit mit Personalverantwortung (Auswahl, Schulung, Koordination), Zusammenarbeit mit und Rechenschaftspflicht beim Außendienst der betreuten Firma, Erfahrung wird vorausgesetzt (Studium, besondere Kenntnisse und Fremdsprachen hingegen nicht).
Wer kann mir da einen Anhaltspunkt geben, gern auch per PN? Vielen Dank! |
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Gast
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Verfasst am: 23 Aug 2009 - 20:10
Re: Verdienstmöglichkeiten GKO? |
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Mein Bekannter verdient 2400€ brutto.
Ist allerdings seit 3 Jahren dabei und ist auch Coach.
ich denke also,dass 2000-2100€ als Anfangsgehalt realitisch sind. |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 25 Aug 2009 - 7:25
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Ups. Vielen Dank für die Antwort. Habe die Bewerbung zwischenzeitlich losgeschickt, nun weiß ich wohl, warum sie sich nicht melden (werden)
Weiß ich für´s nächste Mal Bescheid, wenn sich so etwas ergeben sollte. |
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Gast
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Verfasst am: 27 Aug 2009 - 19:59
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Hallo,
habe vergangenes Jahr für Nissan und Peugeot im Aussendienst gearbeitet.
War eigentlich eine recht angenehme Sache mit guter Bezahlung.
Aber ich denke, es kommt darauf an, für was man unterwegs ist und in wie weit man sich mit dem Produkt identifiziert.
Würde es auf jeden Fall wieder machen. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Feb 2010 - 13:40
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servus,
ich habe am Anfang des Threads den Begriff Talonabarbeitung gelesen - Was bedeutet dies?
Ist mir völlig fremd so dieser Begriff |
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 01 Feb 2010 - 23:09
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Danke die Erläuterung habe ich gefunden
Ist man als Leasing-AD -Weisungsgebunden-?
Beziehungsweise gibt es dort schon irgendwelche Gerichtsbeschlüsse wie beispielsweise bei Hostessen-/Promotiontätigkeiten auf Messen? |
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Gast
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Verfasst am: 01 Feb 2010 - 23:45
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Ich habe da eine ältere Stellungnahme der damaligen BfA im Kopf, wonach Handelsvertreter immer als scheinselbständig anzusehen sind, da sie typischerweise nur für einen Auftraggeber tätig sind.
Irgendwann letztens gab's auch wieder Streß für Versicherungsvertreter, aus gleichem Grund.
Ich denke, die Zauberworte lauten "mehrere Auftraggeber".
In meinem Antrag auf Statusfeststellung (allerdings nicht als Leasing-Außendienstler) habe ich zum Punkt "Weisungsgebundenheit" Folgendes geschrieben:
Zitat: | Inhaltlich habe ich bei allen Auftraggebern meine Tätigkeiten so zu gestalten, dass der Nutzen für die zu unterstützenden Firmen (Kunden der Auftraggeber) möglichst hoch ist. Bei der Erstellung der Konzepte und der Durchführung der Projekte unterliege ich keinen Weisungen, erbringe aber die ausgehandelten und vereinbarten Leistungen. |
Hat letztes Jahr damit geklappt. Sowas in der Art sollte funktionieren... natürlich ohne Gewähr!
LG,
*** Sabine *** |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 02 Feb 2010 - 19:01
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Vor kurzem hat hier auch eine Agentur inseriert, bei der Du weisungsgebunden bist. Außendienst mit "Stempeln" morgens um neun Uhr an der Agentur, dasselbe abends um 18 Uhr wieder. Dazwischen fährst Du dann die Kunden in Deinem Gebiet ab- Tourenplanung wird selbstverständlich von der Agentur vorgemommen, nur nicht selber denken....
Da gibt es mit Sicherheit recht schnell Streß wegen Scheinselbständigkeit.
Im Normalfall ist ein LAD aber natürlich nicht weisungsgebunden, er hat sich nur -wie so ziemlich jeder- an bestimmte Vorgaben zu halten, die die Ausübung der Tätigkeit so mit sich bringt.
Mehrere Auftraggeber -wie Sabine schon schreibt- sind ja sowieso selbstverständlich zur Vermeidung von Streß mit BfA und Co . |
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Gast
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Verfasst am: 02 Feb 2010 - 20:17
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ertl hat Folgendes geschrieben: |
In meinem Antrag auf Statusfeststellung (allerdings nicht als Leasing-Außendienstler) habe ich zum Punkt "Weisungsgebundenheit" Folgendes geschrieben:
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Ich habe neulich mit einer Dame von der Rentenversicherung Bund gesprochen, die war der Meinung das Statusfeststellungsverfahren müsste für jeden Auftraggeber einzeln durchgeführt werden. Kann das jemand bestätigen? |
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Gast
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Verfasst am: 02 Feb 2010 - 20:31
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Also meine "allgemeine" Befreiung von der Rentenversicherungspflicht datiert vom 04.03.2009. Den genauen Wortlaut habe ich hier irgendwo schon mal gepostet.
Ich habe weder einen konkreten Arbeitgeber benannt noch irgendwelche Verträge beigelegt. Genau genommen habe ich noch nicht einmal das Formular ausgefüllt, das hat die Dame von der Rentenberatungsstelle des Kreises Düren für mich erledigt. Ich habe ihr erzählt, was ich mache, ein Blatt abgegeben mit Angaben zur Weisungsgebundenheit, meiner Freiheit, Aufträge abzulehnen und meine Werbemaßnahmen etc. Daher weiß ich nicht, wie das Formular hieß, war aber ganz offensichtlich die allgemeine Form.
Ich muß mich nur von mir aus bei denen melden, wenn sich an den derzeitigen Verhältnissen dauerhaft etwas ändert.
LG,
*** Sabine ***. |
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