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Scheinselbstständigkeit? Was beachten.

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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Aug 2011 - 9:02

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Hallo edmerel,

danke für deine Ausführungen! Also, ich habe mit denen jetzt nochmal telefoniert, und es ist so, dass die einen Vertrag über freie Mitarbeit machen. Also ist es letztlich quasi "mein Ding", wie ich das versteuere, sie empflehlen nur Gewerbeschein, weil das am üblichsten und einfachsten ist, um an ne Steuernummer zu kommen...

Und den Job möchte ich deswegen machen, weil er am Campus meiner Uni ist und quasi "nebenbei" gemacht werden kann. Das macht es so angenehm. Smile

Viele Grüße

sus29
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Aug 2011 - 13:47

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Zitat:
Also, ich habe mit denen jetzt nochmal telefoniert, und es ist so, dass die einen Vertrag über freie Mitarbeit machen. Also ist es letztlich quasi "mein Ding", wie ich das versteuere, sie empflehlen nur Gewerbeschein, weil das am üblichsten und einfachsten ist, um an ne Steuernummer zu kommen...


Sorry,aber das ist ganz großer Quatsch!
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Aug 2011 - 15:03

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Zitat:
Sorry,aber das ist ganz großer Quatsch!


Und inwiefern? Sorry, ich habe von diesem ganzen Finanzamt-/Steuerkram echt keine Ahnung...
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2011 - 5:49

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@sus29: Lesen Sie bitte die Hilfen und Hinweise zum Thema Scheinselbständigkeit und besonders auch die Ausführungen von edmerel.
Sie haben in diesem Job kein unternehmerisches Risiko und auch keine unternehmerischen Freiheiten - also sind Sie auch keine Unternehmerin. Ganz besonders schon deswegen nicht, weil SIE SELBST ja noch nicht einmal erklären können, was Sie in diesem Job zur Selbständigen macht.

Das Unternehmen möchte offensichtlich die aus einem € 400,- - Job erwachsenden Pauschalabgaben sparen. Insofern sollten Sie hier vorsichtig sein - und bevor Sie sich von Behörden verunsichern lassen: Vertrauen Sie den "alten Hasen" in diesem Forum und lassen Sie die Finger von dieser windigen Geschichte.
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BjoernGT
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 11
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08 März 2012 - 16:17

Betriebsprüfung/Scheinselbständigkeit - was nun?
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Hallo liebe Kollegen,

heute habe ich ein Brief der Deutschen Rentenversicherung bekommen, aus der hervorgeht, das eine Prüfung der Agentur ***** (extra mal in Sternchen gesetzt) statt gefunden hat. Soweit, so gut.. weiter heisst es aber in dem (An)schreiben:

Sehr geehrter Herr XY,

anlässlich einer Betriebsführung bei der vorgenannten Firma haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit als Promoter für die o.a. Firma als Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu werten ist [...]

Soll ich mich mit oben genannter Agentur in Verbindung setzen oder einen Anwalt einschalten oder oder oder?!

LG, Björn
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 März 2012 - 16:45

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Zitat:
anlässlich einer Betriebsführung bei der vorgenannten Firma haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit als Promoter für die o.a. Firma als Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu werten ist [...]


Da ist doch noch ein Fragebogen und Co. mit dabei,oder???

Ansonsten mit der DRV sich in Verbindung setzen!
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BjoernGT
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 11
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08 März 2012 - 18:18

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Ja ein fragebogen ist dabei..
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 März 2012 - 23:27

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Da ist ja nicht nur ein Fragebogen dabei,sondern auch eine sehr ausführliche Info.Weitere Infos dazu und z.T. sehr gute Hilfe bekommst du auf der Seite der DRV und der IHK.

Mit diesen Fragebogen und den geforderten Unterlagen sollst du eben die "Anhaltspunkte" entkräften.

Dazu brauchst du weder einen Anwalt und schon gar nicht die Agentur anzurufen! Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 März 2012 - 7:57

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Wenn schon die Rentenversicherung von selbst auf die Idee kommt, dass die Merkmale, die einer unselbständigen Erwerbstätigkeit entsprechen, denen überwiegen, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit entsprechen würden, dann hilft da im Regelfall auch kein Fragebogen. Selbst eine Hostess oder ein Kellner könnten diesen Fragebogen so ausfüllen, dass anhand der dort gemachten Angaben auf eine Selbstädnigkeit erkannt werden würde.
Weder Kellner noch Hostessen sind aber selbständig, darüber müssen wir wohl kaum noch reden.
Sprechen Sie also mit der DRV über das Ganze und hinterfragen Sie vor allem für sich selbst, wie die DRV auf die Annahme kommt - und ob sie nicht vielleicht recht hat.
Rechtlich wird Ihnen nichts passieren, weil es der DRV nur um die Agentur geht - Sie brauchen also keinen Anwalt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 März 2012 - 13:54

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laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Wenn schon die Rentenversicherung von selbst auf die Idee kommt, dass die Merkmale, die einer unselbständigen Erwerbstätigkeit entsprechen, denen überwiegen, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit entsprechen würden, dann hilft da im Regelfall auch kein Fragebogen


Bearbeitest du einen solchen Fall nicht gerade??? lol

Das ist seit letztem Jahr Standardprozedere der DRV und nach jeder Betriebsprüfung einer Promotionagentur etc. wird der Fragebogen rausgeschickt und weitere Unterlagen angefordert.

Zitat:
Sprechen Sie also mit der DRV über das Ganze und hinterfragen Sie vor allem für sich selbst, wie die DRV auf die Annahme kommt - und ob sie nicht vielleicht recht hat.


Super Tip! lol
Hauptsache jemand noch eins reinwürgen,der jetzt schon verzweifelt ist und Hilfe braucht.

Machst du das mit deinen Klienten auch so???? funny


@TE:

Du bekommst am Ende,wenn alle Unterlagen und Co. stimmen mitgeteilt,dass du einer selbständigen Tätigkeit nachgehst.

Sollte dies jedoch verneint werden,sind enorme Nachzahlungen in die Sozialversicherungssysteme von Nöten (Ausnahmen:wie es wird auf einen 400€ anerkannt oder 50 Tages Regel etc;dies wird aber bei vielen Auftraggern nicht mehr möglich sein,sondern "schützt" eher den Scheinselbständigen,der für 2-3 Firmen paar Stunden arbeitet),zumal duch sicher einige Dutzend Auftraggeber in dieser Form hattest.

Solltest du die Unterlagen nicht zurücksenden und auf die Mahnung nicht reagieren (wie mein guter Bekannter,der auch Klugscheißer ist),wird zuerst noch ein Bußgeld gegen dich verhängt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 März 2012 - 14:31

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Somit gilt für dich und vor allem warum man die Sache mit der DRV nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte:

1)Strafverfahren/Verurteilung wegen Scheinselbständigkeit:Nein (jedenfalls bis jetzt noch kein Fall in der Form verhandelt bzw. kein Ermittlungsverfahren eingeleitet)

2)Nachzahlung in das Sozialversicherungssystem mit Zinseszinsen:Ja

Und letzteres sollte ist die weitaus schlimmere "Strafe",als eine unter Punkt 1 erwähnte (unwahrscheinliche) Verurteilung,sein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 März 2012 - 14:57

Antworten mit Zitat  

Somit gilt für dich und vor allem warum man die Sache mit der DRV nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte:

1)Strafverfahren/Verurteilung wegen Scheinselbständigkeit:Nein (jedenfalls bis jetzt noch kein Fall in der Form verhandelt bzw. kein Ermittlungsverfahren eingeleitet)

2)Nachzahlung in das Sozialversicherungssystem mit Zinseszinsen:Ja

Und letzteres sollte ist die weitaus schlimmere "Strafe",als eine unter Punkt 1 erwähnte (unwahrscheinliche) Verurteilung,sein.

P.S:

Beim bearbeiten darauf achten,dass es auf den ersten 4 Seiten um allgemeine Angaben seit der (deiner) Betriebsgründung geht und erst an auf den folgenden 8 Seiten um deine Tätigkeit bei der Agentur,bei der die Betriebsprüfung stattgefunden hat,geht. (Das steht nämlich etwas Kleingedruckt und versteckt auf den Zetteln).

Zwar scheinen die ersten 4 Seiten etwas unspektakulär,jedoch gehts hier um deine Tätigkeit insgesamt seit deiner Gewerbeanmeldung.
Wichtig ist,dass die Unterlagen die angefordert wurden vollständig sind und keine weiteren Zweifel aufkommen lassen.

Somit am besten:

Eigene Ausschreibungen
Fremdauschreibungen mit deiner Atwort und einer Preiskakulation (falls vorhanden)
Annahmen der A.
Verträge (zuerst sorgfältig prüfen!)

etc.

mitschicken.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 März 2012 - 7:07

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@edmerel: Können Sie einen Präzedenzfall benennen, nach dem ein Gewerbetreibender von der Rentenversicherung als Arbeitnehmer eingestuft wurde und persönlich Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen musste?
Das würde mich dann doch mal interessieren - ich kenne nämlich keinen.

Im Klartext: Geprüft wird eigentlich immer die Agentur - und auch nur die müsste nachzahlen. Jeder Fragebogen lässt sich so ausfüllen, wie es gerade passt - das ist ja der Witz an der Sache.
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SteffanK



Anmeldungsdatum: 26.05.2018
Beiträge: 6
Wohnort: Belin

BeitragVerfasst am: 28 Mai 2018 - 20:18

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Soweit ich weiß, befassten sich Firmen viel mehr mit dem Thema Scheinselbstständigkeit als der Freiberufler. Aber vielleicht irre ich mich auch.
Für einen Freiberufler ist wichtig, dass er das mit den Steuerabgaben richtig macht und seine Steuern zahlt. Firmen dagegen beauftragen Agenturen, die sich darum kümmern, dass es nicht zu Problemen bezüglich der Scheinselbstständigkeit kommt.
Ich habe hier https://frisco-freelancer.de/ ein bisschen darüber gelesen. Auf dieser Seite wird Hilfe angeboten, Firmen diesbezüglich zu unterstützen.
LG
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