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<< Ohne Betriebshaftpflichte keine Zahlung :: Kündigung während des Einsatzes >> |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jun 2015 - 12:05
kurzfristige Beschäftigung (70 Tage-R) - ausstehende Zahlung |
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Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe bereits viel zur Rechnungsstellung über Gewerbeschein gelesen, allerdings trifft das auf meinen Fall nicht zu, da sich mein Problem auf die kurzfristige Beschäftigung (70 Tage Regelung) bezieht.
Ich habe vor über 8 Wochen auf einer Messe für eine Agentur gearbeitet - natürlich über Lohnsteuer / 70 Tage Regelung.
Ich habe noch immer keinen Lohn erhalten.
Ich sollte laut Job-Mail keine Rechnung schreiben, sondern nach der Aktion den Arbeitsstundennachweis dort direkt bei dem Leiter abgeben, was ich auch getan habe (ich habe in weiser Voraussicht ein Foto davon gemacht).
Nun meine Fragen:
Gibt es bei kurzfristiger Beschäftigung eine Zahlungsfrist?
Wenn ja, darf man bei kurzfristigen Beschäftigungen zur Not auch Zahlungserinnerungen und Mahnungen schreiben bzw Verzugsgebühren berechnen?
Natürlich werde ich die Agentur kontaktieren, aber mich interessiert das Rechtliche.
Vielen Dank und viele Grüße,
Lizzie |
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ISell4U ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 13.05.2015 Beiträge: 24 Wohnort: Soltau
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Verfasst am: 09 Jun 2015 - 13:17
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Hallo Lizzie,
Ich gebe hier mal mein Rechtsverständnis wieder, welches bis jetzt immer zu meiner Zufriedenheit funktioniert hat - wer es besser weiss, der möge es besser erklären.
Wenn eine Zahlung - gleich welcher Herkunft - nicht in dem Zeitraum erfolgt, in dem Du diese erwartest, solltest Du in jedem Falle den Schuldner (die Agentur ) schriftlich zur Zahlung auffordern und dabei auch eine angemessene Frist setzen.
Hiermit setzt Du den Schuldner in Verzug, und dieser muss nun im Sinne der Pflichten des ordentlichen Kaufmanns seinerseits begründen, warum er noch nicht gezahlt hat und wann er zu zahlen gedenkt, innerhalb der Frist zahlen oder darlegen, warum er Deinen Anspruch für nicht gerechtfertigt hält.
Tut er dieses nicht, und es kommt zum Rechtsstreit, dann hast Du mit dieser Vorgehensweise Deinen Anspruch früh und eindeutig geltend gemacht, damit sollte jeder Anwalt eine Basis für ein schnelles und eindeutiges Vorgehen haben. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jun 2015 - 19:25
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Bei der 70-Tage-Regel handelt es sich um ein Angestelltenverhältnis. Du hats also alle Möglichkeiten eines Arbeitnehmers deine Rechte wahrnehmen zu können. Kontaktieren den Arbeitgeber und bitte um Auszahlung des Lohnes/Gehaltes. Kommt keine Reaktion ab zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. |
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