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Selbständiges Schuldversprechen

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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Apr 2012 - 18:56

Selbständiges Schuldversprechen
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Hallo,
meine Tochter arbeitet neben ihrer Ausbildung mit Gewerbeschein für eine Firma und macht dort Katalogfotos. Jetzt will der Geschäftsführer folgende Erklarung unterschrieben haben:
Ich, Name, erbrachte und erbringe Dienstleistungen in Form von Fotografie gegenüber der Firma XY. Hierbei bin ich in der BRD selbständig tätig im sozioalversicherungsrechtlichen Sinne anzusehen.

Sollt die Prüfung eines Sozialversicherungsträger bei der Firma XY feststellen, dass meine Tätigkeit für die Gesellschaft der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegt, verpflichte ich mich was folgt:

Soweit die Firma XY aus der nachträglichen Festsetzung der Arbeitgeber und Arbeitnhemerverträge zur gesetzlichen Sozialversicherungspflicht nebst der darauf entfallenden Nachzahlungenszinsen gür meine Tätigkeit in Anspruch genommen wird, verpflichte ich mich in jedem Fall zur Zahlung dieser Beiträge innerhalb eines Monats nach Zustellung ( eingeschriebenen Brief) des der Gesellschaft bekannt gegebenen Bescheids über die Inanspruchnahme aus den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung an die Gesellschaft.


Soweit der Text, was sagt ihr zu diesem Thema, ist das normal bei selbständiger Tätigkeit?

Gruß
Alfred
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Apr 2012 - 19:48

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Liest man zumindest immer öfter. Du sollst dich damit quasi verpflichten vom Sozialversicherungsträger gegen die Agentur gestellte SV-Beiträge zu übernehmen. Sozusagen anstelle der Agentur. Und natürlich nur, wenn der Sozialversicherungsträger eine Scheinselbstständigkeit festgestellt hat. Ich versuche es bisher zu meiden solche Formulierungen zu unterzeichnen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Apr 2012 - 6:54

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Natürlich nicht unterschreiben. Das ist nicht mehr und nicht weniger als ein Freibrief für die Agentur. Wenn hier schon ein solches Konstrukt im Raum schwebt, dann scheinen auf Seiten der Agentur zumnidest Bedenken zu bestehen, dass die Tätigkeit tatsächlich selbständig ist.

Es kann aber nicht Aufgabe Ihrer Tochter sein, hier den Kopf hinzuhalten. An Ihrer Stelle würde ich eine Statusfeststellung initiieren und das Ergebnis der Agentur präsentieren.

Vielleicht kann man auch schon im Vorwege mit der Agentur sprechen und herausfinden, warum diese Klausel existiert.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Apr 2012 - 10:21

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Hallo,
an der Selbstständigkeit (Gewerbeschein) besteht kein Zweifel, da sie in der Ausbildung ist (Werbegrafikdesign), besteht die Selsbtständigkeit nur in Form von "Jobs", heute leider üblich bei auch bei den jungen Leuten oft nur noch mit Rechnung als Selbständiger.
In diesem Fall besteht der Job darin regelmäßig am Wochenende Katalogfotos zu machen, eine Scheinselbständigkeit könnte möglich sein; wie die Kriterien dafür heute ausgelegt sind ist mir nicht so geläufig.
Wie soll man jetzt an die Sache rangehen?
Gruß
A.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Apr 2012 - 11:43

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Sie sollten mit der Agentur sprechen. Eine Status - Feststellung der Rentenversicherung müssten Sie selbst dort beantragen (bzw. Ihre Tochter). Die Agentur sollte sich eigentlich damit begügen, wenn die Rentenversicherung bestätigt, dass es sich bei den Katalog - Arbeiten um eine selbständige Tätigkeit handelt.

Ich weise allerdings darauf hin, dass diese Status - Feststellung NUR für diese Arbeiten gelten kann. Übernimmt Ihre Tochter zusätzlich bei anderen Auftraggebern weitere Jobs, die per se nicht selbständig ausgeübt werden können (Kellnern etc.), dann sieht die Sach- und Rechtslage für diese Tätigkeiten schon wieder ganz anders aus, weil nicht der Gewerbeschein über eine Selbständigkeit entscheidet, sondern die Tätigkeit an sich.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Apr 2012 - 14:39

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Alfredi hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
an der Selbstständigkeit (Gewerbeschein) besteht kein Zweifel......
........eine Scheinselbständigkeit könnte möglich sein; wie die Kriterien dafür heute ausgelegt sind ist mir nicht so geläufig.


Also besteht doch Zweifel?!? Wink

Wie mein Redner es schon beschrieben hat:

Auf gar keinen Fall unterschreiben und bei der DRV die Statusfestellung beantragen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Apr 2012 - 11:50

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Ich würde es auch nicht unterschreiben. Die wollen sich damit nur absichern und wer weiß was da dann noch ggf. auf einen zukommt, wenns hart auf hart kommt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Apr 2012 - 9:01

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Lass die Finger davon, ein Bekannter von mir ist deswegen vom Anwalt angeschrieben worden, das er, sollte er Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen, sich strafbar macht!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Apr 2012 - 9:46

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Auch von mir hier ein gut gemeinter Tipp: laß die Finger von so einer Erklärung!

herzlichst
tenja68
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Apr 2012 - 10:47

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Hallo,
inzwischen hat meine Tochter beim Finanzamt den "Freiberufler" beantragt da viele ihrer Ausbildungskollegen (Werbedesign) dies auch so handhaben.
Da hier zum FA nooch einige Fragen bestehen starte ich einen neuen Thread.

Der Stand in der besagten Firma ist wohl so dass sich keiner richtig auskennt und m.M nach irgendwas im Busch ist; jedenfalls unterschrieben hat sie nicht.
Gruß
A.
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