promotionbasis.de Foren-Übersicht promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SuchenSuchen   ProfilProfil
Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

 
Promotion & Wohngeld

Seite 1 von 1

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten

<< Es gibt keine älteren Themen in diesem Forum.     ::     §34aGewo >>  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 12 Apr 2004 - 15:21

Promotion & Wohngeld
Antworten mit Zitat  

hallo zusammen, bin ganz neu hier und habe wie denke ich mal jeder zu beginn ziemlich viele fragen, ich hoffe auf eure unterstützung

mein problem: ich mache seit dez/03 promo - habe noch einen teilzeitjob wo ich ca. 600euro verdiene, habe im januar antrag auf wohngeld gestellt, auch bewilligt bekommen (monatl. ca. 70euro)...

im moment läuft die promotion ziemlich gut... also verdiene echt ganz gutes geld, gibt es eine grenze bis der ich stoßen kann ohne das ich das wohngeld am ende des jahres wieder zurückzahlen muß... oder anders gefragt besteht überhaupt die möglichkeit das ich das geld wieder zurückzahlen muß???

bin da ziemlich ratlos, und ans wohnungs...bzw finanzamt möchte ich mich da nicht wenden Konfus Konfus Konfus
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 12 Apr 2004 - 21:49

Antworten mit Zitat  

nur mal ne frage: wo ist den das problem, beim finanzamt nachzufrage wie hoch die einkommenshöchstgrenze beim wohngeld liegt? Da bekommst du ne Rechtsverbindliche Auskunft (sie sind dazu verpflichtet) und dein Prob ist gelöst. Solltest du diese Einkommensgrenze übersteigen (Freibeträge nutzen, Aufwändungen verbuchen) musst du die Förderungen genauso wie beim Kindergeld, Bafög ... zurückzahlen, ist doch selbstverständlich, denn es sollen ja nur bedürftige unterstützt werden.
Nach oben
fran79
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 29.12.2003
Beiträge: 151
Wohnort: Bergkamen

BeitragVerfasst am: 19 Apr 2004 - 14:22

Antworten mit Zitat  

Hallöchen!

Also, da ich seit dem Weihnachtsgeschäft nicht mehr wirklich viel gearbeitet habe..musste ich mich wieder arbeitslos melden, daher bekomme ich derzeit auch Wohngeld! Und ich weiß, daß man jeden finanziellen Neubezug sofort beim Sozialamt / Wohngeldstelle melden muss! Aber da das Wohngeld eh alle drei Monate neu beantragt werden muss, würde ich dann einfach beim nächsten Mal dort nachfragen! Dann bist Du definitiv auf der sicheren Seite!

MfG, Fran79 yo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name Yahoo Messenger MSN Messenger
Gast






BeitragVerfasst am: 19 Apr 2004 - 21:41

Antworten mit Zitat  

ich hab gedacht das gilt 1 jahr und dann mußt es wieder neu beantragen, und jeden neuen job neu melden ... ist mir neu..

deutsche land - schwierige land
Nach oben
yvymaus
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 12.04.2003
Beiträge: 597
Wohnort: Thalheim

BeitragVerfasst am: 20 Apr 2004 - 7:56

Antworten mit Zitat  

oh, da hast dir den antrag bzw. den bewilligungsbescheid net richtig durchgelesen...dort steht nämlich : wenn sich das einkommen um x% (weiss jetzt ne genau den prozentsatz) erhöht muss du das der wohngeldstelle melden und es wird entweder neu berechnet oder du bekommst halt nix mehr Wink
ansonsten lass es weiterlaufen und hoffe das sies ne rausbekommen...sonst darfst halt alles zurückzahlen...

nice greetz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 26 Mai 2004 - 20:52

Antworten mit Zitat  

Hallo zu diesem Thema...als weitere Info...
Ich beziehe seit einem Monat Wohngeld und habe jetzt mit wieder mit Promotion angefangen. Die freundliche Dame des Amtes hat mir am Telefon zugesichert, daß das Wohngeld erst dann neu berechnet wird, wenn Du langfristig, also mindestens 2 Monate lang, einen Job -also auch Promotion ausübst. Selbst wenn Du in einem Monat o.ä. 5000 Euro verdienst, entscheidend ist, wie lange Du arbeitest (und was Du sonst noch auf dem 'Sparkonto' hast).
Wohngeld zurückzahlen und solche Geschichten...frag doch einfach mal freundlich nach, wie es bei Dir aussieht, die beißen nicht! Wohngeld steht Dir nämlich zu, wenn Du ne' Zeit lang zu wenig Geld verdienst/verdient hast. Also, keine Kontaktängste, greif einfach mal zum Hörer...
Du kannst Deinen Wohngeldanspruch auch online selbst berechnen...
in der Suchmaschine 'Wohngeld berechnen' o.ä. eingeben, da findest Du sonst auch alle Infos...
Grüße, Garantine
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten
Seite 1 von 1 Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

promotionbasis.de-Forum // Promotion & Wohngeld
promotionbasis.de ist die große deutschsprachige Ressource für Informationen und Jobs aus dem Promotion-, Messe- und Eventbereich.
Auf unsere Leistungen vertrauen zigtausend Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

PB - Homepage   //   PB - Job-Listing   //   PB - Promotionjobs inserieren   //   PB - Promotersuche   //   PB - Kostenlos anmelden
PB - Promotionjobs   //   PB - Messejobs   //   PB - Eventjobs   //   PB - Studentenjobs   //   PB - Nebenjobs   //   PB - Ferienjobs   //   PB - Gastrojobs   //   PB - Hostessjobs
PB - Tipps & Tricks   //   PB - Hilfe & Support   //   PB - Downloads   //   PB - Web-Tipps   //   PB - Impressum


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de