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Arbeitszeit und Abrechnung: Was beachten?

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Sandy2005
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 936
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 05 Nov 2009 - 9:29

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Das mit der Kontraproduktivität bei Sonderwünschen ist so nicht ganz richtig, ich finde es kommt (fast) immer drauf an, wie man diese verkauft. Wenn du einer Agentur erzählst du willst früher gehen, weil du noch nen anderen Job hast, dann hört sic das nicht gerade gut an. Erzählst du denen (z.B. bei ner Verkostung von Müsli) das es viel bringt, das ganze um eine Stunde nach vorn zu verlegen weil dann mehr Leute probieren und kaufen wollen, dann sieht das eher nach Angagement aus und wirkt positiv.

Ansonsten soltest du dir als Anfänger aber auch nicht alles gefallen lassen. Sicher kann man mal Ausnahmen zugunsten der Agentur / des Marktes machen, aber mal sollte von vorneherein entscheiden, wie weit man gehen kann und will. Außerdem sollte man bedenken, dass es schwierig ist nach ein paar Monaten zu sagen, ab jetzt bin ich kein Anfänger mehr, ab jetzt ist das aber so und so. Auch von einem Marktleiter oder GF sollte man sich nict alles gefallen lassen. Ich habe einen Vertrag, in dem meine Plichten aber auch meine Rechte deffiniert sind. Und wenn da 8 Stunden vereinbart sind, dann mach ich auch 8 Stunden und wenn der Geschäftsführer dann kommt und sagt ich soll 12 machen, dann sag ich da auch schon mal nö (auch mit der Konsequenz Hausverbot. Wenn man da dann auch noch die richtige Agentur erwischt hat (es gibt tatsächlich welche, die dann auch hinter ihren Promotern stehen), dann ist alles gut.

Also egal ob Anfänger oder nicht, das erste was jeder machen sollte, BEVOR er einen Job annimmt, ist den Vertrag studieren (wie sind die Zeiten überhaupt, welche Spielräume hab ich, was ist wenn Tage ausfallen,...).
Außerdem ist es immer ratsam, sich auch ein paar Infos über die Agentur zu holen ( eignet sich das Forum hier super zu Wink ), dann kann man die ja auch schon mal ein bisschen einschätzen.

Ansonsten bleibt es halt immer eine Einzelfallentscheidung. Kein Job ist wie der andere und auch die restlichen Faktoren sind unterschiedlich um eine allgemeingültige Aussage zu treffen.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 07 Nov 2009 - 15:38

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Dass man sich nicht alles gefallen lassen sollte, ist sicher richtig.
Als Kunde/ Marktleiter und/ oder Agentur fänd ich es aber schon sehr seltsam, wenn das erste, was dem Promoter einfällt, die Frage "Kann ich die vorgegebenen Zeiten nicht mal eben spontan verschieben?" ist.
Oft weiß man ja sogar schon vor der Bewerbung die (ungefähren) Zeiten- wenn die Zeiten nicht passen, ist es wohl auch eher nicht der richtige Auftrag ?!

Siehe Beitrag von ertl; man muss sich erstmal einen Namen erarbeiten.
Denn sonst bleibt der Agentur sicher nicht die möglicherweise sehr gute Arbeit in Erinnernung, sondern "ach, das ist die/ der mit den Sonderwünschen"
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Nov 2009 - 12:20

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Ich bin mit erst den GF überzeugen, dann der Agentur berichten, meist gut gefahren. Wenn das besserer Ergebnis erzielt wird, mit der eigenen Idee, sind die Leute ja meist glücklich. Wenn der GF das Recht hat, die Arbeitszeiten ändern zu wollen, warum sollte ich das dann nicht auch dürfen. Alles im Rahmen natürlich und wenn zwei Jobs partout nicht zusammenpassen wollen, würde ich wohl auch überlegen, den einen zu kicken, aber bevor ich mich drei Stunden langweile und dann kurz nach meinem Feierabend der große Run losgeht und mein Arbeitsergebnis trotz durchschnittlich hoher Kundenzahl eher mäßig bleibt, bin ich absolut für Flexibilität.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 08 Nov 2009 - 13:55

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Sicher, wenn es so ist, dass es dem Job dient, ist das gar keine Frage.
Hier steht aber im Vordergrund "Ich will aber nicht, die anderen Jobs sind mir wichtiger"- das Interesse des Kunden ist zweitrangig.
Und in dem Fall ist Flexibilität eher nicht angebracht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 - 21:50

Alles zum Thema > Arbeitszeit und Abrechnung
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hallo!
sorry, falls es dieses thema schon geben sollte, aber wollte mal fragen, wie ihr das mit den stunden macht.
also wenn ihr bis .. . 05 arbeitet z.B., rundet ihr das dann auf, oder ab?
oder ab wann rundet ihr generell auf? und wieviel? kann man da schon eine std. aufrunden (je angefangene stunde) oder eine viertel oder halbe?
steht da irgendwas im gesetz?
danke!
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jan 2010 - 13:42

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Hallo,

Ich schreib dir einfach mal, wie ich das mache:
Ich rechne immer auf 15 min genau ab.
Am Besten ist, du klärst das schon am Ende der Aktion ab. Meistens gibt es ja einen Teamleiter, jemand von der Agentur oder den Kunden, der dir das Aktionende bestätigen kann. Wenn es beispielsweise 18.05 ist, frag ich einfach ob ich bis 18.15 abrechnen kann. Wenn es 18.10 ist, rechne ich bis 18.15 ab (Die 5 min runde ich einfach auf.).
Ich bin allerdings kein Experte. Vielleicht gibt es andere, die darüber genauer Bescheid wissen.

VG,
Babu
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 23 Jan 2010 - 17:25

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Wenn ich 5 Minuten über die Zeit arbeite, würde mir ehrlich gesagt nicht im entferntesten einfallen, einfach aufzurunden oder nachzufragen, ob ich aufrunden darf.

Meistens arbeite ich zwar sowieso über Pauschalen, aber wenn es Stundensätze gibt, dann rechne ich "fair für beide Seiten" ab. Ich halte nicht viel von großzügigem Aufrunden. Bei vernünftigen Agenturen und Aufträgen/ dauerhafter Zusammenarbeit gleichen sich 5 oder 10 Minuten plus/minus eigentlich eh immer aus.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Jan 2010 - 1:12

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stimme euch beiden auch zu, es gibt meist stundensätze und da rechne ich nicht viertelstündlich ab und auch bei 5 Minuten wäre mir das auch einach zu dreist aufzurunden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2010 - 12:48

Circa Angabe der Arbeitszeit im Einzelauftrag
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AG (Agentur) und AN (Freelancer) gehen einen Einzelauftrag für ein Projekt ein.

Geplante Arbeitszeit:
Tag 1: 15:00 - ca. 19:00 Uhr
Tag 2: 15:00 - ca. 22:00 Uhr
Tag 3: 15:00 - ca. 19:00 Uhr

= 15 Stunden


Die Vergütung wird pro Stunde berechnet. An Tag 1 und 3 ist die Arbeit bereits 2h früher getan.


Durchgeführte Arbeitszeit:
Tag 1: 15:00 - 17:00 Uhr
Tag 2: 15:00 - 22:00 Uhr
Tag 3: 15:00 - 17:00 Uhr

= 11 Stunden


Der AG hat dem AN in diesem Fall einen bestimmten Verdienst in Aussicht gestellt! Da die Arbeit nun schneller erledigt war, was nicht am AN lag, würde der AN einen Verdienstausfall tragen wenn er nicht den vollen Betrag auf die Rechnung schreiben würde.

Wie ist in diesem Fall die Definition von circa? Kann die komplett geplante Arbeitszeit berechnet werden, oder lediglich die Durchgeführte?
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2010 - 14:20

Antworten mit Zitat  

Guck doch mal in Deinen Vertrag, steht dort dass nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit gezahlt wird? Dann kannst Du nur die elf Stunden abrechnen. Wenn nichts dazu steht, würde ich mal mit der Agentur reden, ob Ihr Euch da einigen könnt. Aber ich denke, dass sie sich durch die "ca.-Angabe" absichern wollten, falls, wie in Deinem Fall geschehen, sich die Arbeitszeit verkürzt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2010 - 14:35

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im einzelvertrag steht nur das die vergütung von x€ pro stunde beträgt.

habe schon mit der agentur gesprochen.die wollen natürlich nur die durchgeführte arbeitszeit bezahlen. man könnte auch meinen das circa eine angabe der mindestarbeitszeit ist!? für 2h arbeit geh ich nicht aus dem haus....
leider gibt es im arbeitsrecht keine definition über die angabe einer ca. arbeitszeit, oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2010 - 15:56

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Nach meinem Verständnis vom unternehmerischen Risiko würde ich meinen, daß ich nur die Zeit bezahlt bekomme, die ich auch tatsächlich arbeite. Das haben Jobs auf Stundenbasis leider so an sich, daß man da "nach Bedarf" bezahlt wird.

Die ca.-Angabe verstehe ich als Beschreibung des Jobs an sich, nicht als feste Größe. Wäre die Zeit fix gewesen, hätte man wohl eher Tagessätze angeboten.

Ich würde es als Lehrgeld abhaken.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2010 - 16:00

Antworten mit Zitat  

Ich denke dann wirst Du nichts machen können. Und ich würde nicht sagen, dass eine ca. Angabe der Arbeitszeit eine Mindestarbeitszeit ist. Ich gehe auch nicht für zwei Stunden arbeiten, kläre das aber immer vorher ab, da das erfahrungsgemäß im Nachhinein nichts mehr bringt. Merk es Dir fürs nächste Mal, dieses Mal kannst Du wohl nichts mehr machen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2010 - 20:15

Antworten mit Zitat  

Ggf. beim nächsten mal voher klären, dass du den Job nur bei einem bestimmten Minimum machst. Sprich aus der ca.-Angabe eine mind.-Angabe machen. In deinem Fall hat es die Agentur einfach clever gelöst. Ca. bedeutet halt eine unverbindliche Planzeit.
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Gloria21
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 23.10.2007
Beiträge: 17
Wohnort: Ulm

BeitragVerfasst am: 29 Apr 2010 - 20:15

WICHTIGE Frage! Arbeite 7 Wochen am Stück, zulässig?
Antworten mit Zitat  

hallo Leute!

Habe eine Frage. Bin Selbstständig und habe ein Gewerbe.

Ist es zulässig 7 Wochen am Stück für ein und die gleiche Firma zu arbeiten?

Jeden Tag von 09-18 Uhr.
Der Zeitraum
Montag bis Freitag / manchmal Samstag
jeweisl 9 Stunden.

Der Job geht 7 Wochen.

Ist das überhaupt noch einen Selbstständigkeit? Wegen Rentenversicherung etc?

Im Vertrag der Firma steht: Dass die Zeiten variieren und dass ich auf Abruf bereit stehen muss...allerdings STIMMT das NICHT! Ich arbeite JEDEN TAG!

Wäre Euch dankbar für die Hilfe!!
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