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Was tun bei Schäden und Unfällen?

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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Dez 2005 - 1:26

Was tun bei Schäden und Unfällen?
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Hallo,

habe im Forum nichts dazu gefunden, darum ein neuer thread.

Hatte neulich einen Job für eine Konzertagentur (OK, keine Promo, passt aber trotzdem hier rein). Chaffeurdienst für die Techniker 5 Tage quer durch Deutschland. Ich hatte nur einen mündlichen Vertrag und am Rande den Hinweis, dass das Fahrzeug ein Leihwagen mit 2000€ Vollkaskoselbstbeteiligung ist. Job lief super, 2000 KM bei Wind und Wetter ohne Problem, dann aber ganz zum Schluß ein kleiner Rempler. Schaden am Auto 240 €. Nicht die Welt, aber ärgerlich.
Tja, dann ging es aber los...wer zahlt den Schaden. Nach zwei Wochen kam die Rechnung schliesslich bei mir an, da ich ja als selbsständiger Fahrer aufgetreten bin. Nun folgende Fragen:

- Wie ist es bei Chaffeurjobs mit Unfallschäden geregelt?

- Ist es möglich eine Haftung auszuschliessen bzw. gibt es überhaupt einen Auftraggeber der sowas macht?

- Decken Berufshaftpflichten Schäden an geliehenen Fahrzeugen/Gegenständen?

Ich konnte mich mit meinem Auftraggeber am Ende noch einigen und wir haben uns den Schaden geteilt. Aber fürs erste rühre ich kein Mietfahrzeug mehr an.

Chris
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Dez 2005 - 12:43

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Ohjeh....

Sad

Hmmm... Also entweder die Agentur lässt sich auf nen kompromiss ein, oder du drohst mit anwalt und sie zahlen oder du ziehst wirklich vor gericht, aber dann musst du ja beweisen dass es diese mündliche vereinbarung bzgl. vollkasko gab und da hast du ja schon so gut wie verloren... Sad

Aber nebenbei: Allllleeees schriftlich geben lassen!!!! (Beliebter nebensatz: Vereinbarungen bedürfen der schriftform - mündliche abreden gelten als nicht getroffen)
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Dez 2005 - 0:20

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Guten Abend,

zum Thema schriftliche Verträge: Ich habe die letzten 2 Jahre fast immer ohne schriftliche Verträge gearbeitet. Und bin damit sehr gut gefahren. Klar, juristisch völliger Wahnsinn, aber ich hatte einen sehr guten Kundenstamm mit hohem gegenseitigen Vertrauen. Gab nie Probleme. Aber liegt vielleicht auch an der anderen Branche (Konzert/Bühnenbau) und den langjährigen Kontakten.

Auch im meinen Fall mit dem Unfall war der Vertrag nicht das Problem. Mein Fehler war vorher klar zu machen, wie die Haftung geregelt ist. Vollkasko war ja vorhanden, aber bei 2000 € Selbstbeteiligung....

Meine Frage ist dahher eher allgemeiner: Wie ist die Haftung bei Unfällen geregelt? Ist ein Haftungsauschluss möglich?
Ob ich dass nachher in schriftlicher oder mündlicher Vertragsform habe ist ein ganz anderes Thema.

Gut, muss ins Bett, da morgen früh wieder zur Arbeit

Chris
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Dez 2005 - 0:34

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Sorry, wenn ich dich missverstanden habe. Aber zu deinem problem:

Im Prinzip hast du ja das auto eines fremden gefahren und da deine haftpflicht (falls du eine hast - solltest du aber Wink ) nicht dafür aufkommt, muss wenn dann seine versicherung ran. da aber 2000€ selbstbeteiligung sind, kannst du / könnt ihr das ganze ja auch privat laufen lassen.

So jetzt zum eigentlichen:
Da DU den wagen gefahren hast, musst auch DU dafür aufkommen, leider.... Ein Haftungsausschluss hätte im Vornherein getroffen werden müssen - so meine juristische Auffassung.

vlt. fragst du ja mal beim rechtsanwalt nach - viele beantworten dir die frage auch umsonst bzw. 10 min = 20 Euro oder so in der preisklasse.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Dez 2005 - 0:33

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Zitat:

Da DU den wagen gefahren hast, musst auch DU dafür aufkommen, leider.... Ein Haftungsausschluss hätte im Vornherein getroffen werden müssen - so meine juristische Auffassung.


Richtisch, drum fahre ich kein Fahrzueug mehr, bei dem die Haftung schriftlich geregelt ist. Habe es unter mehr, Lehrgeld abgebucht Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jul 2009 - 11:38

Arbeitsunfall --> gibt es eine Berufsgenossenschaft?
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Hallo,

ich habe mir bei einem Job, der über Gewerbeschein läuft, die Hand gebrochen. Gibt es eine zuständige BG? Oder sonstige Stellen, die den Einkommensausfall lindern? Naja, wahrscheinlich ist das jetzt das Risiko eines Selbstständigen...

lg barbara
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Sandy2005
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 936
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 21 Jul 2009 - 13:11

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Wie du schon sagst, das ist das Risiko der Selbstständigen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jul 2009 - 14:36

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ok, wenn du das auch so siehst, dann auf jeden fall danke für deine Bestätigung ... und ich werd mich dann für zukünftige fälle mal nach ner versicherung umkucken...

bye
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jul 2009 - 11:30

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Falls du nur im Nebenerwerb selbstständig bist, dann achte drauf, dass du beim Arzt sagst, es sei privat passiert, kein Arbeitsunfall. Sonst kann dich unter Umständen deine Krankenkasse belangen, dass du die Kosten selbst trägst. Ich kenne da ein oder zwei Fälle aus dem Bekanntenkreis, denen ist das so ergangen.

Edit: miesgetippe
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jul 2009 - 15:20

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oh mein gott, ich hab das wahrheitsgemäß schon so angegeben, dass das auf dem nach hause weg von der arbeit passiert ist.... na hoffentlich komm ich da nicht in finanzielle schwierigkeiten! danke für den hinweis!
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2010 - 20:16

Alles zum Thema > Unfälle
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Hallo,

ich bin Studentin, arbeite sowohl auf Lohnsteuerkarte als auch als Selbstständige, bin aber noch mit familienversichert.

Auf dem Weg zu einer Schulung für eine Promotion (selbstständige Arbeit) bin ich nun die Treppen gestürzt. Die Ärzte meinten, das würde über eine Berufsgenossenschaft laufen. Aber ich glaube kaum, dass die BG der Agentur greift. Wisst ihr da was? Ist euch schon mal sowas passiert? Ich hoffe nur, dass sich das nun irgendwie klärt und ich nicht grad auf den Kosten sitzen bleibe....

Danke für eure Antwort
vg Lisa
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2010 - 0:11

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Wenn es in dem Fall auf dem Weg zu einer selbstständigen Arbeit war, glaube ich kaum, dass das die BG zahlt. Ich kenne die Rechtslage nicht im Detail aber zumindest zwei Fälle wo Nebebei-Promoter, die neben dem Studium auf Gewebeschein gearbeitet haben, jeweils selbst zahlen mussten. In solchen sollte man einfach nur nicht angeben, dass es ein Arbeitsunfall war. Mach dich doch mal bei deiner Krankenkasse schlau, wie die mit solchen Sachen umgehen oder frag den Arzt, ob er das mit dem Arbeitsunfall nochmal rückgängig machen kann.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 März 2010 - 0:32

Parkunfall mit agenturauto...selbstbeteiligung?
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hallo,
ich habe schon nach ähnlichen treats gesucht, aber nichts hilfreiches gefunden...ich hoffe jemand kann mir helfen Sad

also: heute habe ich meiner teamleiterin das auto der agentur wieder gebracht, wollte wenden und bin dann rückwerts gegen eine kleine mauer gefahren, die schäden hinterlassen hat kopfschüttel

ich war geschockt...sie meinte ich müsste mit 500 selbstbeteiligung rechnen, davon hab ich nichts gewusst. habe auch nichts unterschriebn, weder fürs auto,noch bei der agentur (wegen promoeinsätzen oder so)...

meine frage ist jetzt natürlich: muss ich die 500euro übernehmen.
hab schon gehört, dass eine private haftp.versicherung evtl. das übernehmen würde, aber das trifft wohl bei meiner nicht zu...wie siehts von seiten der agentur aus, und müssen es auf jeden fall 500€ sein/werden?

ich würd mich über jede hilfreiche antwort freuen!danke!!
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 28 März 2010 - 12:19

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Du fährst mit einem Auto ohne dass Du dafür unterschrieben hast?
Also im Normalfall sichern sich die Agenturen bei solchen Werten durchaus ab und setzen eine entsprechende Vereinbarung auf.
Selbstbeteiligung bei selbstverschuldeten/ (grob) fahrlässig herbeigeführten Schäden ist dabei durchaus üblich.
Ich habe bisher nur einmal eine Promo mit Aktionsfahrzeug durchgeführt; da war es so, dass beide Teampartner eine Vereinbarung für das KFZ unterzeichnen mussten und wir jedes mal vor Fahrtantritt einzutragen hatten, wer das Fahrzeug führt.
Die Agentur war damals recht kulant; die meisten Schäden, die bei anderen Teams entstanden sind, haben die komplett übernommen.
Das Einzige, was die nicht übernommen haben, war eine Werkstattrechnung, die aufgrund falscher Betankung entstanden ist.

Kurz; Du wirst hier für Deinen speziellen Fall eher keine Antwort erhalten- Dir bleibt da nichts anderes übrig als mit der Agentur zu sprechen/ abzuwarten, was die sagen.
Ärger gibt es vermutlich für Dich und Deine Teamleitung, wenn Du nichts unterschrieben hast und das Auto dann ggf. gar nicht fahren durftest.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 März 2010 - 0:32

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ja ich hab mich auch gewundert, dass ich nichts unterschreiben musste/informiert wurde... aber selbst schuld und pech...
sicherlich hast du recht, dass ich abwarten muss. aber ich dachte es gäbe vielleicht eine rechtliche vereinbarung oder so etwas...sind die agenturen nicht auch gegen sowas versichert?

Vielen Dank auf jeden Fall schonmal Smile
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