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Auf Gewerbeschein & Lohnsteuerkarte arbeiten: Was beachten?

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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Nov 2010 - 1:54

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Vielleicht einfach erstmal hier https://www.promotionbasis.de/tipps_start.php?rub=tipps_ zu den Grundlagen zum Gewerbeschein, Einkommensgrenzen etc. vertraut machen. 8004 € ist der Steuerfreibetrag für die Summe aller Einkünfte. Ab 17.500 € Umsatz (brutto) wird du Umsatzsteuerpflichtig!
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Mai 2011 - 11:33

Festanstellung und auf Gewerbeschein arbeiten
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Hallo!

Ich habe ein Problem und ich hoffe ihr könntt mir helfen. Ich arbeite jetzt als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl über Lohnsteuerkarte. Das Gehalt liegt bei etwa 515 € brutto. Da mir das nicht reicht, möchte ich so einmal im Monat auf Gewerbeschein einen Promojob für ca 300 € machen. Geht das so einfach? Oder muss ich dann noch für den Promojob irgendwelche Steuern oder so zahlen? Ich kenn mich da überhaupt nicht aus Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Mai 2011 - 17:12

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Schau dich zunächst mal hier: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=693 und hier: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470 um, da findest du sciher schon deine Antworten yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Mai 2011 - 14:47

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Dann kannst du auch einem "gewöhnlichen" 400 euro Job nachgehen... Und hast keinen stress dich in das Milleu einzulesen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Okt 2011 - 11:01

Gewerbeschein und Steuernummer - Fragen & Probleme
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Hallo,

wie so viele bin ich ganz neu hier, und habe Fragen zur Lohnsteuerkarte und dem Gewerbeschein bei Vollzeitjob und einer Nebentätigkeit .

Ich arbeite In Vollzeit und möchte nun hier bei Promotionbasis, noch etwas Geld dazu verdienen.
Da für die meißten Jobs ja ein Gewerbeschein von nöten ist, ist dieser schon beantragt.
Nun noch die ultimative und warscheinlich schon 1290294298023 Mal gestellte Frage, - Wie, und wieviel - darf ich noch verdienen nebenbei - OHNE Stueern zahlen zu müssen?

Ich dachte bis zu 400 Euro, bei einem "normalen" Nebenjob der auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.
Bedeutet das, dass wenn ich nun nebenbei auf meinem Gewerbeschein arbeite (Sampling, etc..) , dass ich bis zu diesem Freibetrag von 7960 Euro verdienen kann, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen?

Das würde aber auch bedeuten, dass man mit dem Gewerbeschein bei der Steuererklärung nächstes Jahr , nichts geltend machen kann, richtig? Da man ja auch keine Steuern zahlt.

Ich würde mich WIRKLICH sehr über Antworten und Hilfe freuen, auch wenn diese Frage schon oft genug gestellt wurde, allerdings meißtens für Studenten.. .

Mit Dank und lieben Grüßen,

Tiffany
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Okt 2011 - 12:16

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Hallo Tiffany,

dann versuche ich es mal:

Wenn du einen Vollzeitjob hast, darfst du auf 400-€-Basis bis zu 4.800 €/Jahr steuerfrei verdienen, wenn du KEINE Lohnsteuerkarte abgibst. Dies gilt nur, wenn der Arbeitgeber dich pauschal ohne Steuerkarte abrechnet. Du müsstest sowieso die 6 abgeben, weil deine Haupt-LSK ja schon bei deinem Vollzeit-Arbeitgeber ist. Das würden Abzüge bis zu 50% bedeuten, lohnt sich also in den seltensten Fällen. Also am besten wäre ein 400-€-Job, wo der Arbeitgeber dich pauschal abrechnet, aber so etwas im Promotionbereich zu finden, ist sehr schwierig. Da fallen mir höchstens ein paar Catering-/Service-Unternehmen ein.

Für die Selbständigkeit gilt das nicht. Du wirst ja mit deinem Gehalt wahrscheinlich über den Steuerfreibetrag kommen, das heißt, du müsstest deine Einnahmen aus dem Gewerbe voll versteuern. Wie viel das nun wäre, kann ich dir wirklich nicht sagen, das kommt ja auch auf deine Steuerklasse und andere individuelle Besteuerungsmerkmale. Da kann dir vielleicht eher jemand weiterhelfen im Forum, der sich steuerrechtlich besser auskennt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Okt 2011 - 12:28

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Hi Fuchsia!

Das war seeehr sehr nett von dir! Vielen Dank für die nette und hilfreiche Antwort!
Ich werde mich mal umschauen, wie das mit der Besteuerung aussieht wenn man ein Nebengewerbe anmeldet und wie hoch der Steuersatz und etc. ist!

bedankt! Very Happy yo
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MUC1000
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 2248
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26 Okt 2011 - 0:19

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hi tiffany,

ist ganz simpel, wenn du in deinem festen Job z.B. 25.000 Jahreseinkommen hast, und durch Promos auf einen Jahresgewinn von z.B. 6500 kommst, mußt du 31500 versteuern. Außer bei 400€, da trägt der Arbeitgeber die SV+ Steuerpauschale
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Okt 2011 - 11:13

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Hi ,

erst mal vielen Dank!!

Wenn ich also sozusagen ALLES was ich verdiene versteuern muss, lohnt es sich dann überhaupt noch extra zu arbeiten? weil ich im Endeffekt wohl mehr versteuere als wenn ich nicht noch extra arbeiten gehen würde. ?!

Und wie läuft das mit der Versteuerung? - Die normale "Lohnsteuer" zahle ich von meinen ganz normalen Gehalt, - wird abgezogen. Aber wenn ich auf den Gewerbeschein z.B. 600 € im Monat verdiene - und davon Lohnsteuer bezahle - wie funktioniert das? Am Jahresende - also als Nachzahlung ans Finanzamt? Oder geht das monatlich? Und welche Steuer muss ich dann bezahlen? Die normale Lohnsteuer??

UND noch eine Frage, ich habe schon öfters in diesem zusammenhang etwas mit der Krankenversicherung und Änderungen deshalb gelesen, wenn ich erst einmal auf den Gewerbeschein arbeiten gehe?

Es wäre sehr nett wenn mir hier nochmal geholfen werden könnte! Wink


Grüzi
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Okt 2011 - 13:47

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Da das Thema Steuern in der Kombi Vollzeit + Nebengewerbe doch recht komplex ist, solltest du dazu vielleicht am besten einen Termin bei einem Steuerberater vereinbaren und dich mal in groben Zügen und an Hand von Fallbeispielen beraten lassen, ob sich das in deinem Fall am Ende lohnt. By the way, der Staat freut sich immer über ein steigendes Steueraufkommen lol
In Sachen Krankenversicherung wendest du dich auch am besten direkt an deine Krankenkasse und fragst nach, wieviel du wie dazuverdienen darfst, bis sich dein Status dort ändert. Weil "mir wurde aber mal gesagt..." gilt im Ernstfall eben nicht, wenn die Krankenkasse Beiträge nachfordert oder sich weigert Behandlungen zu bezahlen (z. B. bei Wegeunfällen zur gewerblichen Nebentätigkeit).
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Okt 2011 - 16:52

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Vielen Dank für die nette und schnelle Antwort! Klasse das einem hier gleich so gut geholfen wird!

Thumbs Up! yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jan 2012 - 16:01

Midijob ( über 400 Euro) + Selbständigkeit
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hallo community,

ich habe einen midijob, bei dem ich nicht mehr als 450 euro verdiene.
nun möchte ich noch zusätzlich promotion-tätigkeiten machen.


ich bin aber noch studentin, jedoch nicht mehr familienversichert, sondern freiwillig versichert., d.h. zahle den krankenversicherungsbeitrag alleine.
mein arbeitgeber hat mich als werkstudent bei der krankenkasse gemeldet

geht das & was muß ich nun beachten?
lohnt sich diese jobkombination für mich?
wieviel darf ich nun aus promotion-tätigkeiten verdienen, ohne dass es finanzielle nachteile für mich gibt?
kennt sich jemand von euch etwas damit aus? oder hat einen rat?



danke für eure hilfe!

habe mich im forum durchgelesen, aber nichts zu dieser kombination gefunden. sorry, wenn ich doch etwas übersehen habe & es jetzt mit meiner frage doppelt gepostet ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jan 2012 - 21:23

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Am besten erkundigst du dich direkt bei deiner Krankenkasse, in welchem Rahmen du bei deinem Status (Werksstudent) hinzuverdienen darfst. I. d. R. gibt es bei Studenten zeitliche Grenzen (Anzahl der Wochenarbeitsstunden). Auf welche Art und Weise du dann das Geld verdienst spielt eigentlich eine untergeodnete Rolle.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jan 2012 - 20:57

Reisekosten/Übernachtungen gestellt??? Gewerbeschein/Lohnst?
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Hallo!
Ich wollte ab Februar mich aus Selbstständiger Basis, auf Messen oder anderen Events gern arbeiten. Seit Wochen verschicke ich Bewerbungen oder schaue bei PB nach Jobs. Leider ist es fast überall so, dass keine Fahrtkosten oder Übernachtungsmöglichkeiten gestellt werden.
Ich bin langsam am verzweifeln, weil ich es mir so schwierig alles nicht vorgestellt habe.
Hinzu kommt, das ich KEINE Studentin bin, was die ganze Sache noch erschwert.
Ich hatte mal ein Auslandseinsatz, wo alle Kosten übernommen worden sind....war auch eine tolle Firma, allerdings können die mich für weitere Jobs nicht gebrauchen, weil ich keine Studentin bin....(wegen der Abrechnung...). Bei dieser Auslandsgeschichte war das ne Ausnahme, weil das ne riesige Sache war und wohl anders abgerechnet worden konnte.
Nun muss ich auch nochmal ganz doof Fragen, wo liegt der unterschied zwischen der Lohnsteuerkarte und dem Gewerbeschein???Kann ich als Selbstständige auch über Lohnsteuerkarte abrechnen lassen?
Wie sieht es aus mit dem Arbeitsamt? Die Agenturen nehmen ja keine Arbeitslosgemeldeten......aber wie soll man auf Selbständigerbasis anfangen können, wenn man am Anfang nicht die Möglichkeit hat an viele Jobs zu kommen?
Wie habt ihr das gemacht?
Ich finde das grad alles verdammt schwierig....vor allem wenn ich sehe, das bei einer Bekannten alles klappt. Die bekommt die Jobs.....ist keine Studentin(auch nicht Arbeitslosgemeldet......Vorteil:sie hat keine weiteren Verpflichtungen wie Wohnung, Miete,...) Bei ihr läuft das alles Reibungslos....
Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen, Tipps in diesem Bereich freuen.
Vielen Dank Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2012 - 23:24

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hmmmm.....keiner Tipps?
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