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Kleinunternehmer - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Dez 2009 - 1:09

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Sandy2005 hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Leistungen aus 2009 (Datum der Leistungserbringung!!) unterliegen nicht der Umsatzsteuer, auch wenn Du die Zahlung erst 2010 erhalten wirst (und Du dann tatsächlich umsatzsteuerpflichtig bist)!!

Hängt das nicht mit dem Datum der Rechnungsstellung zusammen?

Beispiel: Du arbeitest am 30.12.2009, stellst deine Rechnung aber erst am 02.01.2010.

Wie wäre es denn dann in diesem Fall?


ich glaube dann zählt der betrag zum geschäftsjahr 2010.

lg

nadia
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Dez 2009 - 1:39

Antworten mit Zitat  

naberkan hat Folgendes geschrieben:
Sandy2005 hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Leistungen aus 2009 (Datum der Leistungserbringung!!) unterliegen nicht der Umsatzsteuer, auch wenn Du die Zahlung erst 2010 erhalten wirst (und Du dann tatsächlich umsatzsteuerpflichtig bist)!!

Hängt das nicht mit dem Datum der Rechnungsstellung zusammen?

Beispiel: Du arbeitest am 30.12.2009, stellst deine Rechnung aber erst am 02.01.2010.

Wie wäre es denn dann in diesem Fall?


ich glaube dann zählt der betrag zum geschäftsjahr 2010.

lg

nadia


Wäre ich mir nicht sicher... weil das könnte beim Wechsel auf Regelbesteuerung anders sein. Also ich würde das einfach vermeiden (Rechnung einfach spätestens auf den 31.12. datieren), dann auf alle Fälle (total sicher bin!!!) ohne Umsatzsteuer. Bzw. Steuerberater fragen, wenn es sich nicht vermeiden läßt, eine Rechnung im neuen Jahr zu schreiben.

Wie gesagt, nur bei Wechsel auf Regelbesteuerung... da kommt dem Leistungsdatum eine besondere Rolle zu.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Dez 2009 - 1:49

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naberkan hat Folgendes geschrieben:
[...]
du ich hab aber noch eine kleine kurze frage stimmt das das es für jeden tag wen man arbeitet so eine verpflegungspauschale erhält(bzgl. das man ja draussen ist und trinkt?).

naja wen wir uns heute net mehr schreiben sollten schönen abend dir noch.

cucucu

nadia


http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand

Man erhält die nicht, kann die aber steuerlich geltend machen, d.h. wird vom zu versteuernden Gewinn abgezogen.

In Steuerprogrammen zu finden unter Reisekosten. Wobei ich unbedingt ein Steuerprogramm empfehlen würde, schon alleine wg. der Umsatzsteuervoranmeldungen, die per Elster abgegeben werden müssen (ist in ordentlichen Programmen implementiert). Ich gebe einem Eintrag ein Datum (wann ein Zahlungseingang auf dem Konto gebucht wurde bzw. wann ich eine Rechnung bezahlt habe) und das Programm berücksichtigt das absolut automatisch gleich im richtigen Vorauszahlungszeitraum.

Echte Buchhaltungsprogramme sind zu kompliziert, zumal man ja eh nur zur einfachen Buchführung verpflichtet ist.

LG,

*** Sabine ***

PS: Bin ab morgen auf Reiseeinsatz, nur am Sonntag zu Hause und dann am Montag gleich wieder weg, d.h. werde kaum Zeit haben, mich vor Weihnachten noch im Forum zu melden.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 17 Dez 2009 - 19:22

Antworten mit Zitat  

Leistungserbringung in 2009 erfordert bei vielen Agenturen sowieso auch Rechnungsstellung in 2009.
Und auf der sicheren Seite bist Du -wenn Du es wie von Sabine empfohlen machst- eben auch.
Ich habe das gleiche Problem und vor einigen Tagen deswegen bereits beim FA angerufen; bei mir scheinen sie gut zu sein, habe von der freundlichen Dame dieselbe Auskunft bekommen, was die "Übergangsrechnungen" betrifft.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Dez 2009 - 22:52

Antworten mit Zitat  

npflip hat Folgendes geschrieben:
Leistungserbringung in 2009 erfordert bei vielen Agenturen sowieso auch Rechnungsstellung in 2009.
Und auf der sicheren Seite bist Du -wenn Du es wie von Sabine empfohlen machst- eben auch.
Ich habe das gleiche Problem und vor einigen Tagen deswegen bereits beim FA angerufen; bei mir scheinen sie gut zu sein, habe von der freundlichen Dame dieselbe Auskunft bekommen, was die "Übergangsrechnungen" betrifft.


ja dein sei froh das sie zu dir so nett sind sonst sind die immer so unfreundlich.
daher ich habe mir heute schon einen steuerberater klar gemacht und dem bringe ich ende des jahres alles vorbei und der soll das dann machen.
bevor ich mich damit quale.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 18 Dez 2009 - 18:51

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Immer unfreundlich? Hm, hatte bisher mit allen drei Finanzämtern und sämtlichen Sachbearbeitern dort, die ich nerven durfte noch keinerlei Probleme.
Wann immer ich ein Anliegen hatte, wurde es zeitnah und zufriedenstellend bearbeitet.

Das Geld für einen Steuerberater habe ich mir bisher immer gespart, dank Wiso und ein bisschen Zeit/ Geduld geht es auch so Smile.
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Goeksu87
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 17.11.2009
Beiträge: 13
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 25 Dez 2009 - 4:00

Kleinunternehmer, Einkommenssteuern, Kosten absetzen?
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Hallo liebes Forum.

Ich habe im Juli2009 mein Abitur abgeschlossen und bin nun erstmal zu Hause. Ich hatte vor zwei Jahren mit einem Freund zusammen einen Gewerbeschein beantragt, haben zusammen eine Gbr. Jeder hat ein Gewerbeschein auf seinen Namen.

Ich habe jetzt mit Promotion angefangen, habe bisher um die 1000€ Umsatz gemacht.

Meine Frage ist nun, ich bin von der UST befreit, also als Kleinunternehmer. Aber Einkommenssteuer muss i ch zahlen? Wie setzt sich das zusammen?

Kann ich, obwohl ich Kleinunternehmer bin, meine Kosten von der Steuer absetzen? Sprich Telefonkosten, Verschleißkosten, Portokosten, Mietwagenkosten?
Muss ich dafür Beweise haben? Also immer Rechnungen aufbewahren? Kann ich zum Beispiel auch Autoreinigungskosten absetzen?

Vielen Dank für eure Hilfe.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Dez 2009 - 16:47

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hey also erstmal
bis 78..€ zahlst du keine einkommenssteuer dementsprechend kannst auch nix absetzen kommst du aber darüber muss du einkommenssteuer zahlen.
daher wen du über diese grenze kommen solltest behalte jede quittung auf, den es kann sein das dass FA anchweise haben möchte.
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Goeksu87
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 17.11.2009
Beiträge: 13
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 25 Dez 2009 - 17:18

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Okay, weil ich hier immer lese, man zahlt Steuern, egal wieviel man verdient. Also zahl ich keine Steuern, wenn ich bis zum Jahresende, das heißt, 31.12.2009 nicht mehr als 7680€ verdient habe, richtig?

Wenn ich allerdings mehr als 7680€ im Zeitraum vom 01.01.2010 - 31.12.2010 verdiene, dann muss ich Einkommenssteuer zahlen, und kann dementsprechend meine Kosten von der Steuer absetzen?

Wenn das so richtig ist, verstehe ich nicht, wie man seine Kosten angibt, damit man unter die 7680€ Grenze kommt, um keine Einkommenssteuer zu zahlen, wenn ich nichts absetzen kann, dann kann ich mein "Gewinn" doch auch nciht drücken, oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Dez 2009 - 12:04

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Das was du meinst ist nicht Absetzen, sondern dein Gewinn ermitteln. Also alle z.B. Vorauslagen, Benzinkosten etc von deinem auf dem Konto eingehendem Betrag abzuziehen, um diesen dann als Gewinn angeben zu können (Einnahme-Überschuss-Rechnung).
Das kannst du selbstverständlich machen, solltest du sogar, um nicht zu schnell über die Grenze zu kommen. Du hast dich nur falsch ausgedrückt, denn Absetzen ist eine andere Sache. Wink
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Goeksu87
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 17.11.2009
Beiträge: 13
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 26 Dez 2009 - 15:09

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Achso, dann ist das sozusagen nur eine Hilfe um nicht so schnell über die Grenze zu kommen, falls man denn soviel verdient Wink!

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Dez 2009 - 22:35

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Ich empfehle dringend ein Steuerprogramm. Ich nutze das der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, das ist auch für Selbständige brauchbar und führt einen gut durch die Gewinnermittlung. Da kann man auch schon ganz gut sehen, was man "Absetzen" kann (also offiziell "Betriebsausgaben").

Selbstverständlich muß man alles belegen können und es empfiehlt sich, alles gut abzuheften und Kopien zu machen (manche Quittungen sind sehr lichtempfindlich und lösen sich sehr schnell in Wohlgefallen auf).

Bei den Fahrtkosten kommt man in der Regel nicht um ein ordentliches Fahrtenbuch herum (zumindest, wenn der ursprüngliche Listenpreis des Fahrzeugs relativ hoch war).

Eventuell sollte man sich ein/zwei Stunden vom Steuerberater beraten lassen (kann man wiederum absetzen). Lohnt sich in der Regel !!!

Um mal eine Hausnummer zu nennen: Meine Einnahmen liegen über 35 T€, meine Betriebsausgaben nähern sich 20 T€. Frag mich aber lieber nicht, was ich an Steuern zahlen muß (bin nämlich verheiratet und nicht der Hauptverdiener !).

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Dez 2009 - 22:39

Antworten mit Zitat  

Naja, selbst wenn sie freundlich sind (wie die Leute in meinem FA), so ist man nicht vor falschen Ratschlägen sicher. Ich stelle bei meinem FA immer wieder erschreckende Unwissenheit bzw. ein Halbwissen fest, da verlasse ich mich lieber auf jemanden, den ich notfalls haftbar machen kann.

Bin trotzdem mal gespannt auf die erste Außenprüfung *graus*, obwohl mich mein Steuerberater beruhigt hat (ich hefte fein säuberlich ab und beschrifte die Vorgänge, alles leicht zu finden und nachzuvollziehen).

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Jan 2010 - 22:55

Anmeldung Kleinunternehmen: Fragen über Fragen
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Ich hätte mal noch ne Frage: Eigentlich wollte ich ein Kleinunternehmen anmelden, konnte aber generell nur ein Unternehmen anmelden. Jetzt wurde mir erzählt , dass ich das später erst nach der Eintragung angeben kann. Stimmt das?

/edit by ertl: Hab's hierher verschoben, paßt besser.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Jan 2010 - 23:06

Antworten mit Zitat  

Ja. Die Angabe machst du gegenüber dem Finanzamt mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
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