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Kleinunternehmer - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jun 2008 - 22:28

USt einfordern!
Antworten mit Zitat  

Mayenne hat Folgendes geschrieben:
Meine chefin wollte mir diese aber nicht extra zahlen und deswegen musste ich sie von meinem Gehalt abziehen und hatte letztendlich genau so viel verdient wie die anderen über Lohnsteuerkarte...Wenn alle Chefs das so machen, dann lohnt es sich doch gar nicht ?!


Deine Auftraggeberin ist muß Dir die Umsatzsteuer bezahlen. Sie ist gesetzlich. Du kannst sie dafür auch anmahnen (mit allen weiteren Konsequenzen), was ich tun würde.

Frage Deine Auftraggeberin wo ihr Problem liegt, denn schließlich ist die Umsatzsteuer für sie nur ein durchlaufender Posten, sprich für Deine Auftraggeberin handelt es sich um Vorsteuer, welche Sie von ihrer Umsatzsteuer abziehen kann.

Drohe ihr ggf. auch an, daß Du das Verhalten der Auftraggeberin dem Finanzamt melden wirst, eventl. läßt sie sich davon beeindrucken. Denn dann könnte es zu einer Prüfung kommen, ob sie die nicht bezahlte Umsatzsteuer trotzdem als Vorsteuer geltend macht.

Du kannst Dir den Sachverhalt einfach so vorstellen, als wenn Du eine Rechnung bekommst und einfach nur den Nettobetrag überweist. Soetwas funktioniert nicht.



Nachtrag:

Solange Dein Auftraggeber selbst KEINE Privatperson ist, ist es absolut üblich über den Nettopreis zu sprechen. Das auf diesen noch 19 % USt. kommen ist beiden Seiten stillschweigend klar.
Auch die Mettro und ähnliche Ketten weisen ihre Produkte ohne USt. aus. An der Kasse mußt Du diese dann aber bezahlen.

Nur wenn Dein Auftraggeber eine Privatperson ohne Gewerbe ist, muß Du ihm den Bruttopreis nennen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jun 2008 - 18:45

Kleingewerbe Promotion/Anfänger
Antworten mit Zitat  

Hallo und zwar möchte ich Nebenberuflich als Promoterin arbeiten.
Was muss ich beachten welche Unterlagen brauche ich.

Einen gewerbeschein möchte ich demnächst holen möchte aber vorher noch zu einem Steuerberater.

Was kostet der Gewerbeschein Kleinunternehmer?

Was muss ich zum anmelden mitnehmen?

Wie ist das mit der Steuernummer?

Ich bin Auszubildende im 3ten Lehrjahr habe ich eine Einnahmegrenze?

Wie sieht das mit einer Steuererklärung aus, muss ich eine machen?

Was brauche ich sonst noch um mich anzumelden (Formulare etc.?)

Brauche ich eine zusätzliche Versicherung?

Muss ich mir einen Namen ausdenken für mein Gewerbe und was gebe ich am Besten an wenn ich Promoterin Messehostess etc. machen will? Muss ich detailiert angeben was ich machen möchte?



Ich weiß es sind sehr viele Fragen wäre aber echt super wenn mir die jemand beantworten könnte.

Vielen dank im Vorraus

Simone
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jun 2008 - 20:13

Antworten mit Zitat  

Hi Simone,

also ein Profi bin ich nicht, aber ich sag dir mal eben, was ich weiß, denn ne schnelle Antwort auf einige deiner Fragen ist doch sicher besser als gar keine, nicht wahr? Wink

Also eine Gewerbeanmeldung kostet je nach Kommune zwischen 15 - 60€, aber in der Regel ist es etwas um die 30€.

Laut gewerbe-anmelden.info benötigst du folgende Dinge dafür:
* Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass
* bei Bedarf Erlaubnisse (z.B. Handwerkskarte)
* Ein ausländischer Staatsangehöriger hat eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen
* Einen Handelsregisterauszug, wenn das Unternehmern im Handelsregister eingetragen ist
* Bei begründetem Anlass kann die Anforderung eines Führungszeugnisses oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nötig sein
* Ein in einem ausländischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen hat ebenfalls die entsprechenden Eintragungsunterlagen vorzulegen, inklusive deutscher Übersetzung
* Bei einem ausländischen Unternehmen wird ein Inlandsbevollmächtigter sowie eine inländische Anschrift verlangt

Aber keine Sorge, bei mir hat der Perso ganz einfach gereicht, bloß ist es ärgerlich zu wenig mitzuhaben, wenn man einige Stunden gewartet hat. Bei mir hats vom Antrag bis zum Versand nur 2 Werktage gedauert und normalerweise hast du den Schein innerhalb einer Woche bei dir, wenn du dein Gewerbe zum sofortigen Zeitpunkt anmeldest.

Die Formulare erhälst du natürlich vor Ort und zum Teil auch eine Hilfestellung zum Ausfüllen und einen Namen musst du dir nicht ausdenken und bei der 'angemeldeten Tätigkeit eben Promotion' oder sonstwas in der Richtung angeben, aber beachte, dass du als Hostess auf ner Messe nicht über Gewerbeschein arbeitest, sondern auf Lohnsteuerkarte!

Bei weiteren Fragen helfen Dir vielleicht diese Telefonnumern:

» Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Fragen zur Existenzgründung, Mittelstand: 0180 - 5615001
(Mo.-Do., 08:00-20:00h, Fr., 08:00-12:00h)

Fragen zur Förderung: 030 - 186158000
(Mo.-Fr., 09:00-16:00h)

» Industrie- und Handelskammer (IHK)
» Bundeszentralamt für Steuern
(Mo.-Do., 07:30-16:00h, Fr., 07:30-13:30h)
Informationen zu Steuern und Finanzämtern: 0228 - 406-0

» Bundesministerium für Justiz
(Mo.-Fr., 09:00-15:00h)

Informationen zu Gesetzen: 030 - 18580-0
» Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(Mo.-Do., 08:00-20:00h)
Fragen zur Teilzeit, Altersteilzeit, Mini-Jobs: 0180 - 5676714
Fragen zur gesetzlichen Rente: 0180 - 5676710
Fragen zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 01805/676712
Fragen zum Arbeitsrecht: 0180 - 5676713
Fragen zum Thema behinderte Menschen: 0180 - 5676715

Beim nächsten Mal vielleicht auch einfach auf der Hauptseite bei Tipps und Tricks schauen, da findet sich ne Menge von dem, was ich dir hier geschrieben habe.

Viele Grüße und noch mehr Erfolg
Jakob
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jun 2008 - 20:41

Antworten mit Zitat  

Hallo Simone,
genauso siehts aus, einfach dein Perso mitnehmen, zum Gewerbeamt gehen und 5 min später und ca 20Euro weniger in der Tasche, kannst du den Gewerbeschein mitnehmen.
Mit der Steuernummer dauert das normalerweise ein paar Wochen. Du würdest ein paar Tage nach der Anmeldung Formulare vom Finanzamt zugeschickt bekommen, die du dann ausgefüllt zurückschicken musst.
Um die Wartezeit aber zu verkürzen, kannst du auch direkt nach der Anmeldung zum Finanzamt gehen und die Formulare vor Ort ausfüllen, dann dauert es nicht so lange bis du deine Steuernummer erhälst.

Wenn ich mich richtig erinnere ist es bei den Auszubildenden ähnlich wie bei den Studenten mit der Einnahmegrenze, diese wäre dann bei 7664,- Euro.

Bei der Anmeldung des Gewerbes kannst du <Dienstleistungen aller Art> angeben, das ist allgemein, so dass du alle möglichen Jobs machen könntest. Aber ich habe z.B. auch nur Promotion und Hostesse stehen, weil ich nichts anderes machen wollte. Aber bei der allgemeinen Angabe bist du auf der sicheren Seite. Wink

Viel Erfolg hier und liebe Grüße
Irina
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jun 2008 - 18:40

Antworten mit Zitat  

Du solltest auch deinem ausbildenten Betrieb bescheid geben, dass du nebenher Promo machst und ein Gewerbe anmeldest.
Arbeitnehemer müssen nämlich auch Bescheid geben...
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jun 2008 - 19:25

Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen,

könnt ihr mir sagen, ob ich auch einen Gewerbeschein brauche, wenn ich Jobs annehme, die 400 € im Monat nicht übersteigen?!

Und brauche ich einen Gewerbeschein, wenn ich für etwas anderes (also nicht als Promoter) bereits einen habe, oder gebe ich einfach dieselbe Steuernummer an?

Wäre für etwas Hilfe sehr dankbar. Smile

Bis dann.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jun 2008 - 21:44

Antworten mit Zitat  

Hi Gajane,

nein du brauchst keinen Gewerbeschein auch nicht, wenn die Jobs 400€ im Monat überschreiten sollten. Diese Jobs machst du dann aber in der Regel mit einem Arbeitsvertrag oder zumindest einer zeitlich befristeten Anstellung als Aushilfe oder sowas, aber die machst du dann auf Lohnsteuerkarte (okay, bis 400€ im Monat eh steuerfrei).

Du musst schauen, was das für Tätigkeiten sind, ob man die unter ein Gewerbe packen kann und ob das Amt dieses auch frisst (Promotion und Marketing passen z.B. herrlich zusammen). Dann kannst du dein Gewerbe auch ummelden und müsstest kein neues anmelden.

Bitteschön
slaughter
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Aug 2008 - 10:43

WELCHE BEITRÄGE BEI GEWERBESCHEIN?
Antworten mit Zitat  

Hallöchen,

ich fange erst gerade an mich für Promotionsjobs zu bewerben, nun scheiter ich jedoch an diesem Gewerbeschein daher meine Fragen:

1. Wie nenne ich meine Selbstständigkeit?

2. Mit welchen Beiträge von der IHK, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse muss ich rechnen?

3. Und lohnt es sich dann überhaupt noch? D.h. bei welches monatlichen Verdienst rentiert sich dieser Aufwand?

Ich bin jedem dankbar, der mir Auskünfte geben kann.

schon einmal vielen Dank

Grüßle
I*
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Aug 2008 - 14:17

Antworten mit Zitat  

Hallo, also: man sollte von dir wissen:

1. bist du Student oder allein stehend - warum ich das frage?
Wegen Familienversicherung oder überhaupt Krankenversicherung.
Wenn du "normalo" bist, also weder Student oder zu "alt" um bei deinen Eltern mitversichert zu sein, kannst ca von 300 Euro monatliche KV ausgehen.

2. Wie die Bezeichnung lautet: da du in deinem Leben viel. noch andere Dinge freiberuflich machst kann da auch stehen: Dienstleistungen aller Art.

Ich hatte den Fehler gemacht und immer eine bestimmte Bezeichnung angegeben, was dazu führte, dass ich 3 Mal mein Gewerbe geändert habe und immer 15 Euro dafür zahlte.....

IHK Beitrag zahlt man ab einen bestimmten Einkommen soviel ich weis...
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Aug 2008 - 23:12

Antworten mit Zitat  

Hey,

als Student darfst du bei Technikkrankenkasse zum Beispiel max 7600 Euro verdienen, wenn du drüber bist brauchst du eigene Krankenkasse als die von deinen Eltern zum Beispiel.
Am Besten anrufen und erkundigen.


Freundliche Grüße aus Kaiserslautern
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2008 - 12:57

Antworten mit Zitat  

Hallo

man erfährt hier im Forum ja recht viel und auch nützliches

Aber entweder stolper ich immer wieder dran vorbei oder keiner antwortet hier auf die Frage wie es mit der Versicherung ausschaut

Da man hier fast bei jeder Promotätigkeit einen Gewerbeschein braucht kommt es für mich in Frage diesen zu beantragen, aber ich möchte natürlich weiter versichert bleiben.
Kann ich mit Gewerbeschein weiter bei meinen Eltern versichert bleiben oder muss ich mich selbst privat versichern ?
Ich will ja nur nebenbei etwas Geld verdienen mit dem was mir Spaß macht und wollte keine Firma gründen (zumindestens noch nicht Wink )
Hoffe ihr könnt mir die Frage beantworten
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2008 - 14:17

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Da bist du bestimmt dran vorbei gestolpert hehe
Versuch mal ober in der Suche "familienversichert" oder ähnliche Begriffe.
Grundsätzlich bekommst du keine Probleme, wenn du nur nebenbei auf Gewerbeschein arbeitest. Am besten ist es, wenn du direkt bei deiner KK anrufst und nachfragst, welchen Betrag du im Jahr verdienen darfst, um den Status zu behalten. Dazu habe ich hier schon unterschiedliches gelesen. Falls du Student bist, gibt es allerdings ein paar merkwürdige Regelungen, wieviele Stunden du z. B. an Wochentagen maximal arbeiten darfst.
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lilV
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 08.02.2008
Beiträge: 153
Wohnort: Lorch

BeitragVerfasst am: 03 Sep 2008 - 14:53

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hallo basti,

das mit der versicherung kommt drauf an was du sonst so machst.
bis zu einem bestimmten betrag is es kein problem auch noch familienversichert zu bleiben, den betrag kann man bei der KK erfragen. falls du aber in ner ausbildung oder so bist dann bist du ja eh schon über die arbeit versichert denn da musst du ja was abtreten, dann brauchste da in dem fall aber auch keine private versicherung.da reicht die aus der ausbildung.

ich weiß das is alles eine bürokratie schlechthin....manchmal echt zum haare raufen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Sep 2008 - 19:01

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Tja mich würde das mit den IHK Beiträgen mal interessieren.

Ich darf:

- bis 5000€ im Jahr verdienen ohne IHK Beiträge zu zahlen
- bis 7600€ um Kindergeld zu bekommen und keine eigene Krankenversicherung abschließen zu müssen

Richtig?

Was und wie kann ich zum Beispiel Werbeausgaben und so dagegen rechnen um das ganze zu drücken? Ich bin Kleinunternehmer und von der Umsatzsteuer befreit.
Also IHK ist das viel und stimmt das so, wie ich das aufgeschrieben habe?
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Sep 2008 - 18:52

Kleinunternehmer
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Hey Leude,

ich bin kleinunternehmer , meine ganze rechnungen auf meinem pc gespeichert sind alle gelöscht. am ende vom jahr muss ich die noch einschicken,dumm gelaufen was will man machen.Muss die ganze Sache wohl besser unter den teppich kehren oder... yo ich mein ich würde meine rechnungen ja gerne einreichen aber wo nichts ist kann auch nichts eingereicht weden hahahaha....
ostern

weihnachten
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