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Kleinunternehmer - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Jun 2005 - 21:27

Kleinunternehmer - Fragen & Probleme
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Hallo,

da das FA freundlicherweise kein Steuerkonto für mich eröffnet (Kleinunternehmer) kriege ich ja auch keine Steuernummer. Was schreibe ich nun auf meine Rechnungen, die Steuerbezirksnummer? Wäre über Hilfe höchst erfreut...

Vielen Dank, schöne Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Jun 2005 - 21:29

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Konfus Steuernummer musst Du doch auch als Kleinunternehmer bekommen! Ganz sicher!
Nur 'ne Umsatzsteuer-ID logischerweise nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Jun 2005 - 22:21

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Vielen Dank für die schnelle antwort, werd dann wohl mal da anrufen denn ich habe nur eine Steuerbezirksnummer bekommen, bestehend aus 3 Ziffern / 2 Buchstaben. Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jun 2005 - 22:07

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Hast Du schon angerufen?

Ich habe auch eine Steuernummer, obwohl ich Kleinunternehmer bin!
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jun 2005 - 14:45

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Habe jetzt mal angerufen: das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Ich kann als Kleinunternehmer ein Steuerkonto haben oder nicht. das hängt davon ab, ob das FA meit, dass es sich lohnt. erst wenn ich U-steuer ausweisen will bin ich zwangsläufig nicht mehr Kleinunternehmer und brauche weiterhin ein Steuerkonto (mit Nummer). Allerdings lohnt sich das?
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2006 - 13:55

MwSt ausweisen als Kleinunternehmer
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Hallo,

ich habe zwar schon die Suchfunktion benutzt, möchte mich aber einfach kurz nochmal absichern:
Also, ich habe gestern einen Promotionjob gemacht und im Briefing steht, dass nur bei ordnungsgemäßer Rechnung (also Gewerbeschein und ausgewiesene Steuer) bezahlt wird..
Da ich aber Kleinunternehmer bin, und nicht verpflichtet dazu bin, Ust auszuweisen, habe ich nun Angst, dass die mir mein Geld nicht überweisen, wenn ich die MwSt nicht ausweise, so wie es im Vertrag bzw im Briefing steht..


Können die das machen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2006 - 19:19

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Hallo Tiniii,

denk mal dass die Agentur meint, dass du deine Steuernummer, Anschrift und was noch alles auf die Rechnung drauf musst angibst. Eben eine korrekte Rechnung schreibst (aber das verlangt ja jede Agentur Wink ) Ust darfst du jedoch auf keine Fall ausweisen (bist ja ein Kleinunternehmer und dazu auch gar nicht befugt)

Liebes Grüßle aus dem Schwabenländle
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2006 - 21:03

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Schreib den üblichen Satz auf die Rechnung (von wg. Kleinunternehmer) und gut ist.

Ging mir letztes Jahr auch ein paarmal so, hatten die einfach so in den (Standard-)Vertrag geschrieben. Hab dann immer ganz entsetzt in den Agenturen angerufen...

Fazit: War nie ein Problem, alle Rechnungen wurden auch ohne Steuerausweis beglichen.

Dieses Jahr habe ich übrigens genau das umgekehrte Problem. Obwohl ich immer die Unternehmerbescheinigung mitschicke, klappt es nicht immer mit der Überweisung der MwSt Konfus .

Die Krönung war eine Agentur... über ihr Online-System wird zwar mit MwSt abgerechnet, allerdings entspricht das Ergebnis der Rechnungsstellung absolut nicht einer ordentlichen Rechnung. Lösungsansatz eines Mitarbeiters: Schreiben Sie sich eine ordentliche Rechnung und heften Sie diese ab... aber nicht zu uns schicken Very Happy

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Feb 2007 - 1:09

Versteuerung
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schönen abend an alle ,

ich bin noch ziemlich neu in der promotion branche und habe eine frage.
ich habe gebunden an ein quellwasser unternehmen ( keine promotionagentur) eine einmalige promotionaktion durchgeführt . neben bei ich bin studentin .
die rechnungen wurden mit 18 steuern geschrieben und jetzt sagt dass unternehmen wir bekommen nur den netto berag damit wir den ärger mit dem finanzamt nich haben ...irgendwie komme ich mir vor wie über den tisch gezogen . wie ist es denn am besten für mich ???

einfach den netto betrag nehmen und die rechnungen umschreiben oder wie ??

hoffe ihr könnt mir helfen danke schonmal
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Feb 2007 - 2:14

Antworten mit Zitat  

Hast du ein Gewerbe angemeldet?
Denn als Student braucht man das nicht zwingend - wobei ich den Grund dafür nicht kenne. Hatte das hier mal so gelesen, dass nicht jeder ein Gewerbe hat...

Grundsätzlich musst du selber entscheiden, ob du mit oder ohne MWSt. arbeitest.

Die Agentur hat viel. schon Recht, wenn sie dir nur mit der "Kleinunternehmerregelung" kommt, denn dann brauchst keine Vorsteuer etc. machen!
Solltest aber immer den berühmten Satz in der Rechnung stehen haben, dann bist auf der sicheren Seite!
Zitat:

"Gemäß §19 USTG weise ich keine Umsatzsteuer in Rechnungen aus "


Wenn du die Suchefunktion benutzt, findest du einiges über dieses Thema.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Feb 2007 - 9:36

Re: Versteuerung
Antworten mit Zitat  

EBRULI22 hat Folgendes geschrieben:

einfach den netto betrag nehmen und die rechnungen umschreiben oder wie ??


Das ist keine Kann-Entscheidung:
wenn Du Dich bei Deinem Finanzamt als Kleinunternehmer im Sinne § 19 UStG angemeldet hast, darfst Du auch keine Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen - dazu muss man sich vorher festlegen.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, Frage Dein Finanzamt oder kaufe eine Beratungsstunde bei einem Steuberater. Machst Du Deine Buchführung so lala, kann es später eine böse Überraschung geben !

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Feb 2007 - 23:50

danke
Antworten mit Zitat  

danke für eure antworten

nachden ich eine schlaflose nacht hatte da mir die ganze nacht steuern durch den kopf liefen habe ich einfach mein finanzamt angerufen und die situation erklärt und die haben gesagt wenn es eine einmalige aktion ist bracu ich weder was anmelden noch was versteuern auch wenn ich es brutto ausgezahlt bekomme also nochmal vielen dank

an euch .........
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Feb 2007 - 9:20

Re: danke
Antworten mit Zitat  

EBRULI22 hat Folgendes geschrieben:
... und die haben gesagt wenn es eine einmalige aktion ist bracu ich weder was anmelden noch was versteuern auch wenn ich es brutto ausgezahlt bekomme


Verstehe ich das richtig:
Da es sich um einen einmaligen Einsatz handelt - also einmalig in diesem Monat, in diesem Jahr, in diesem Leben ? - musst Du die 19% MwSt. Deiner Rechnung nicht ans FA abführen und kannst es quasi als "Honorar" behalten ?

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Feb 2007 - 11:26

Antworten mit Zitat  

Ich vermute an der Stelle aber stark, dass sich das "brutto" auf Einkommensteuer bezog und nicht auf Mehrwert- alias Umsatzsteuer!
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Feb 2007 - 12:07

Antworten mit Zitat  

guten morgen an alle ....

also mit einmalig meinte ich dass ich nicht fortfahrendes einkommen von demunternehmen für das ich arbeite bekomme und ich kann auch nur das wiedergeben was das FA mir gesagt hat .
Ich muss es nicht versteuern auch nicht bekannt geben oder des jeglichen .
ich weiss es ist verwirrend aber am besten ruft man das Fa an die haben für jede situation die richtige Lösung und das Wissen dazu .......
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