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<< Ausfallhonorar für kurzfristige Absage :: Vertragsformulierungen >> |
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Waldfee777 Promo-Noob
Joined: 06 Jul 2004 Posts: 58 Location: Wiesbaden
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Posted: 27 Jan 2017 - 2:01
Scheinselbständigkeit |
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Davon sind fast alle selbständigen Promoter betroffen .
Es gibt noch keine aktuelle rechtsverbindlich vorliegende Information, wann man definitiv nicht scheinselbständig ist. Selbst die IHK hatte für mich keine befriedigende Auskunft.
Wer weiß darüber mehr?😳 |
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Guest
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Posted: 27 Jan 2017 - 21:25
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Da wird man dir solche Infos und solche Infos zukommen lassen. Fakt ist, das Thema ist sehr aktuell aber es gibt eben noch keine echte Rechtssprechung (außer für Hostessen bei Messen). Ein Prüfer legt es so aus, der nächste so. Du kannst so gut es geht drauf achten, dass du mögliche Kriterien ausschließt. Dazu zählen aus meiner Sicht festgelegte Einsatzzeiten, Tragen von "Arbeitskleidung" des Kunden, vorgegebener Stundensatz seitens der Agentur etc. Manche können sicher schon Bücher drüber schreiben, wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Man sieht es ja schon an manchen Gewerbeämtern, die für Promotion keine Gewerbescheine mehr ausstellen - ohne Rechtsgrundlage! Ich denke auch Frau Nahles wird bis zur BTW nicht mehr viel bewegen. |
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