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Frage nach Konkurrentzschutz- Promotionjobs

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gkostova



Anmeldungsdatum: 23.02.2015
Beiträge: 6
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15 Apr 2015 - 16:44

Frage nach Konkurrentzschutz- Promotionjobs
Antworten mit Zitat  

Hallo! Ich habe gestern ein Gewerbe angemeldet und fange mit Promotionjob nächste Monat an. Ich habe aber eine Frage. In dem Einsatzvertrag von einer Agentur steht das:


Das Personal darf für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise noch als fester oder freier Mitarbeiter angestellt bzw. als Subunternehmer beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist einen Konventionalstrafe in Höhe von ...Euro pro Person fällig.


Könnten Sie mir bitte erklären was das bedeutet! Wenn ich diese Agentur als Auftraggeber nutzen will, kann ich auch für verschiedene Agenturen arbeiten

Danke im Voraus!
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Apr 2015 - 21:00

Antworten mit Zitat  

Klingt ohne Zusammenhang erstmal komisch, heißt aber vermutlich (weil man das öfter findet), dass du bis 12 Monate nach Einsatzende nicht für den Kunden der Agentur tätig werden darfst. Ergo, Agentur XY schickt dich für den Handyhersteller Z zu einem Einsatz. Handyhersteller Z ist von deinem Einsatz total begeistert und fragt dich, ob du nicht das nächste Mal direkt für ihn tätig werden möchtest (ohne Agentur XY dazwischen). Du sagst ja und gehst eine Woche später direkt für Z in den Einsatz, Agentur XY bekommt das mit und damit ist die Strafe fällig.
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gkostova



Anmeldungsdatum: 23.02.2015
Beiträge: 6
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16 Apr 2015 - 8:25

Antworten mit Zitat  

Vielen, vielen Dank! Ich habe das jetzt verstanden!

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag noch!
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