promotionbasis.de Foren-Übersicht promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SuchenSuchen   ProfilProfil
Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

 
Auswirkungen des Mindestlohngesetzes

Seite 1 von 1

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten

<< Rechnung abgelehnt wegen Tätigkeitsbeschreibung     ::     Mahnverfahren >>  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jan 2015 - 9:18

Auswirkungen des Mindestlohngesetzes
Antworten mit Zitat  

Seit 01.01.15 werden die Zollbehörden im Rahmen von Prüfungen nach dem Mindestlohn - Gesetz bei Selbständigen direkt tätig, wenn sie Schein - Selbständigkeit vermuten. Unabhängig von einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger bedeutet dies, dass der Zoll zukünftig alleine und sofort beurteilen darf, ob die Kriterien einer selbständigen Erwerbstätigkeit erfüllt sind. Wird dies durch die Zollbehörden verneint, so können SOFORT Bußgeldverfahren eingeleitet werden - ohne, dass eine umfangreiche Beurteilung durch die Rentenversicherung stattfinden muss.
Diese Neuerung ist extrem gravierend für die Branche, so dass ich nur jedem Promoter empfehlen kann, sich hier schlau zu lesen.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jan 2015 - 16:08

Antworten mit Zitat  

Danke für den heißen Tipp, gibt es schon irgendwo "kommentierte" Veröffentlichungen zum Gesetztestext oder muss man sich das mühsam aus den § rauslesen?
Nach oben
Waldfee777
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 06.07.2004
Beiträge: 58
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 20 Jan 2015 - 20:42

Mindestlohngesetz
Antworten mit Zitat  

Das interessiert mich sehr. Wie kann der Zoll auf mich kommen? Wo kann man dazu am besten eine verbindliche Antwort erhalten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jan 2015 - 9:15

Antworten mit Zitat  

Maßgeblich ist das MiLoG (Mindestlohngesetz). Dass die Zollverwaltung jetzt eigenständige Beurteilungen durchführen soll, ist erst einmal eine nicht direkt publizierte Verwaltungsvorschrift. In der Praxis hat das zwei gravierende Auswirkungen:

1. Auf die Agenturen kommen erhebliche Bußgeldverfahren zu, wenn die prüfende Zollbehörde nach eigener Beurteilung zur Ansicht kommen sollte, dass es sich bei den beauftragten Nachunternehmern (Promotern) um Arbeitnehmer handelt. Selbst wenn durch die Höhe der Vergütung der Mindestlohn eingehalten wird, so fehlen doch in jedem Fall die benötigten Aufzeichnungen, die (fast) jeder Arbeitnehmer zu führen hat.

Abgesehen davon, dass der Zoll in diesem Jahr in einem besonderen öffentlichen Fokus steht, ist er zusätzlich aus dem strafrechtlichen Legalitätsprinzip heraus in fast jedem dieser Fälle in einem Strafverfahren: Promoter = Arbeitnehmer=fehlende Anmeldung zur Sozialversicherung=Verdacht auf Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Dass hier die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durch den Rentenversicherungsträger fehlt, spielt zunächst keine Rolle

2. Es werden AUF JEDEN FALL in den betroffenen Risiko-Branchen (Gastronomie, Veranstaltungen, Messen, Transport, Logistik) verstärkte Kontrollen durchgeführt, bei denen aus o. g. Gründen auch nach Arbeitszeitaufzeichnungen und Betriebsunterlagen des Nachunternehmers gefragt werden wird. Und hat dann der Zoll eine vermeintliche Scheinselbständigekit festgestellt und ein Bußgeldverfahren gegen den Auftraggeber eingeleitet, dann hat er in dieser Rechtsstellung (OWIG) die gleichen Rechte wie die Staatsanwaltschaft...und das ist nicht ganz ohne.

Ich persönlich gehe davon aus, dass sich im Laufe des Jahres 2015 Horden von Anwälten auf diesen fruchtbaren Acker werfen und möglichst viel Gebühren aus dem Chaos, dass der Gesetzgeber hier angerichtet hat, schlagen möchten, so dass das Thema relativiert werden wird...aber erstmal ist Stress.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2015 - 15:54

Antworten mit Zitat  

Ich bin sehr gespannt, was da auf uns zu kommt. Speziell hier in Ostsachsen ist das Thema Scheinselbstständigkeit gerade in der Gastronomie noch nicht angekommen. Selbst große Personaldienstleister bieten einfache Gastrojobs offen entweder auf Gewerbeschein oder LSK an und hatten da scheinbar noch nie Kontakt mit den Sozialversicherungsträgern. Vielleicht ticken hier die Uhren auch einfach noch anders (sieht man ja am Phänomen Pegida lol ).
Nach oben
trimaro
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 25.02.2014
Beiträge: 395
Wohnort: Schöppenstedt

BeitragVerfasst am: 14 Feb 2015 - 19:31

Antworten mit Zitat  

zitat:sieht man ja am Phänomen Pegida lol

oh ha das ist echt übel, glaube eher das ihr im Osten in den Gesetzesschungel noch Beamte habt die Mensch geblieben sind.

Ich denke nicht das dass mit dem Zoll zu einem größeren Problem wird, allein in den letzten 10 Jahren wurde dessen Personalschlüssel extrem gekürzt und in bezug auf Verfolgung von Schwarzarbeit und andere Bereiche haben die genug zu tun. Ich denke dass lediglich Messen nach wie vor im Fokus sein werden aber da gibt es auch nur noch wenige Agenturen die Arbeit auf Gewerbeschein akzeptieren. liebe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 14 Feb 2015 - 21:51

Antworten mit Zitat  

Naja, ab diesem Jahr sollte ja lt. Bundesregierung um 1600 Stellen aufgestockt werden.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 17 Feb 2015 - 10:37

Antworten mit Zitat  

@trimaro: Das genaue Gegenteil ist der Fall. Der Zoll MUSS Zahlen bringen und wird jetzt auch verstärkt in Bereichen prüfen, die vorher eher stiefmütterlich behandelt wurden.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 17 Feb 2015 - 12:49

Antworten mit Zitat  

Also ich denke auch, dass es dadurch in diesem Jahr massive Bewegungen im Bereich der Scheinselbstständigkeit geben wird.
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten
Seite 1 von 1 Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

promotionbasis.de-Forum // Auswirkungen des Mindestlohngesetzes
promotionbasis.de ist die große deutschsprachige Ressource für Informationen und Jobs aus dem Promotion-, Messe- und Eventbereich.
Auf unsere Leistungen vertrauen zigtausend Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

PB - Homepage   //   PB - Job-Listing   //   PB - Promotionjobs inserieren   //   PB - Promotersuche   //   PB - Kostenlos anmelden
PB - Promotionjobs   //   PB - Messejobs   //   PB - Eventjobs   //   PB - Studentenjobs   //   PB - Nebenjobs   //   PB - Ferienjobs   //   PB - Gastrojobs   //   PB - Hostessjobs
PB - Tipps & Tricks   //   PB - Hilfe & Support   //   PB - Downloads   //   PB - Web-Tipps   //   PB - Impressum


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de