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Vertragsstrafe trotz Krankmeldung?

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Dweinmann



Anmeldungsdatum: 13.03.2011
Beiträge: 1
Wohnort: St. Wendel

BeitragVerfasst am: 08 Okt 2014 - 13:01

Vertragsstrafe trotz Krankmeldung?
Antworten mit Zitat  

Ich habe für eine Agentur Promotion gemacht für einen Pay-TV-Anbieter, wurde dann allerdings krank.Musste den Einsatz morgens absagen und hatte natürlich keinen Ersatz, wozu ich normalerweise laut Rahmenvertrag verpflichtet gewesen wäre. Jetzt wollen sie mir eine Vertragsstrafe in Rechnung stellen, da ich als Selbstständiger angeblich verpflichtet gewesen wäre, ungeachtet dessen dass ich krank gewesen wäre, für Ersatz zu sorgen.
Normalerweise ist der Fall klar, aber eine Krankmeldung entbindet mich doch auch als Selbstständigen dieser vertraglichen Pflicht, oder? Krank ist krank, oder nicht?
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Okt 2014 - 14:20

Antworten mit Zitat  

Was heißt denn krank ist krank? Ein Dokument zur Vorlage bei deinem Arbeitgeber (der gute alte gelbe K-Schein) nützt dir ja als Selbstständiger herzlich wenig. Und wenn die vertragliche Regelung tatsächlich so ist, wie du sie eingangs beschrieben hast, dann sehe ich da keinen Hinweis, an welcher Stelle deine Auftraggeber im Unrecht sein könnte.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Okt 2014 - 16:24

Antworten mit Zitat  

So etwas nennt man wirtschaftliches Risiko. Jeder Gewerbetreibende hat sich für derartige Fälle entsprechende Rücklagen anzulegen. Manchmal reicht es eben nicht, sich einen Gewerbeschein zu besorgen und dann ordentlich Promo zu machen...ein paar Nebengeräusche gibt es auch noch Wink
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