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Krankheit und ausgefallener Einsatz

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Gast






BeitragVerfasst am: 20 März 2009 - 12:46

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werd ich tun. also die agentur heute anrufen. ich wollte ja nur ein bisschen hintergrundwissen zu der situation haben bevor ich mich mit irgendwas 'belabern' lasse. und nein, geld hab ich noch keines bekommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 März 2009 - 13:21

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1 ist sicher, du solltestdich schläunichst darum kümmern... Viel Erfolg Wink
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 10 Apr 2009 - 19:35

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Hallo,

dass Deine "persönliche Springerin" nun auch den zweiten Tag machen möchte -und vermutlich schriftlich zugesagt bekommen hat- ist doch eigentlich klar. Sie ist am Donnerstag recht spontan für Dich eingesprungen- und weder Agentur noch die Promoterin konnten sicher sein, dass Du so schnell wieder topfit bist.

Wie es damit rechtlich ausschaut, weiß ich nicht. Ganz persönlich würde ich an Deiner Stelle jedoch kein Theater machen um den Einsatztag, sondern ihn der eingesprungenen Promoterin überlassen.
Wenn Du der Agentur nach Deiner Krankmeldung nun auch noch mit einer Art Schadensersatzansprüchen kommst, so wirft das meiner Ansicht nach kein besonders gutes Licht auf Dich und spricht nicht unbedingt für eine spätere erneute Buchung Wink.
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spitzen
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 324
Wohnort: Plittersdorf

BeitragVerfasst am: 10 Apr 2009 - 19:47

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Denke ich auch. Hinzu kommt der Grund deiner Krankheit. Wenn es z.B. um Magen-Darm bei einer Verkostung geht, rechnet keiner damit, daß du am nächsten Tag kommst bzw sollte man nicht einen Tag später wieder gehen.

Sei froh, daß sich kurzfristig jemand gefunden hat und gönn ihr den Tag.
Das nächste Mal bist du vielleicht Springer.
_________________
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Apr 2009 - 23:37

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Also ich weiß auch nicht so ganz, worauf du jetzt hinaus willst. Die Agentur braucht ja auch Planungssicherheit. Und mal ehrlich, wenn ich die Agentur wäre und du würdest kurzfristig einen K-Schein für einen Tag schicken (ganz egal, was das jetzt für ein Job war), würde ich den Übernächsten Tag dann auch der dem Springer zusagen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Apr 2009 - 15:07

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also ich gebe meinen vorrednern vollkommen recht, da die agentur ja damit rechnen musste das du möglicherweise den folgetag auch noch krank bist und dementsprechend da gestanden hätte ohne ersatz...
wenn du allerdings mit einreichen des krankenscheins telefonisch abgesichert hättest das du den tag danach wieder einsetzbar bist, dann hätten sie dir den tag geben sollen...da du das nicht gemacht zu haben scheinst, ist das natürlich pech...
machen würde ich da nix, das lohnt sich nicht denk ich.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jun 2009 - 22:03

Strafe zahlen bei Ausfall
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Hallo, ich habe eine Frage: Habt ihr das auch schon mal erlebt, dass ihr aus welchem Grund auch immer nicht zu einem Einsatz gehen konntet, und kam es bei euch dann schon mal vor, dass ihr dann deshalb eine Strafe zahlen musstet? Was habt ihr gemacht? Kennt sich jemand damit aus? Muss man das bezahlen oder ist das nicht rechtens?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jun 2009 - 23:26

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Rechtens ist was in deinem Vertrag steht, den du unterschrieben hast. Und ja, es ist üblich Vertragsstrafen zu verlangen, wenn ein Vertragspartner eine Leistung nicht erbringt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Jun 2009 - 12:21

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DanMat hat Folgendes geschrieben:
Rechtens ist was in deinem Vertrag steht, den du unterschrieben hast.


Was im unterschriebenen Vertrag steht, muss mit Sicherheit nicht automatisch rechtens sein, aber da ergibt sich die Frage:

ersetzt eigentlich der Vertrag gesetzliche Norm-Regelungen oder mit anderen Worten, sind vertragliche Knebelungen in Bezug auf das Gesamte zu akzeptieren?
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Jun 2009 - 23:30

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Gute Frage, bin kein Jurist. Ich unterschreibe daher prinzipiell nur Verträge, die ich für vertretbar halte yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Sep 2009 - 17:09

Strafe trotz Krankenschein - rechtsgültig?
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Hallo, ich habe einen Vertrag für eine Promotion vom 24.09. bis 04.10. unterschrieben und bin nun leider so krank geworden, dass ich die Aktion nicht machen kann. Einen Krankenschein habe ich. Ich habe der Agentur heute (also 3 Tage vor der Aktion) Bescheid gesagt. Daraufhin bekam ich die Antwort, dass ich selbst für Ersatz sorgen müsse und, wenn ich keinen finde, 200 € Strafe pro Tag bezahlen müsste, d.h. 2000€ insgesamt. Im Vertrag ist das wie folgt formuliert:

§ 6: Krankheit, Urlaub, sonstige Arbeitsverhinderung

1.) Dem Auftragnehmer steht nur anteiliger Honoraranspruch für erbrachte Tätigkeiten zu, wenn
er infolge von Krankheit oder sonstiger Arbeitsverhinderung den Leistungen nach diesem
Vertrag nicht bis zum Ende oder vollständig nachkommen kann. Sollte der Auftragnehmer an
der Erbringung seiner Leistung gehindert sein, ist er verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich
mitzuteilen, falls dadurch die fristgerechte Erbringung der Leistung gefährdet ist.

2.) Wird der angenommene Auftrag ohne gleichwertigen Ersatz nach Vertragsunterzeichnung oder
während der laufenden Aktion nicht ausgeführt, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 €
pro Ausfalltag. Es bleibt der Agentur überlassen, ob der Ersatz angenommen wird oder nicht.

Ist das Ganze so korrekt, auch wenn ich einen Krankenschein habe? Ich denke einfach dass es sich so oder so um ein Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht handelt und ich abgesehen davon früh genug Bescheid gesagt habe. Was sagt ihr? Danke für eure Antworten!
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Sep 2009 - 19:30

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Zunächst einmal: Wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten.

Wenn ich mir den Vertrag so anschaue, würde ich vermuten: Dumm gelaufen. Du bist selbständig und es herrscht Vertragsfreiheit, Du hast den Vertrag selbst so unterschrieben.

Das Arbeitsrecht hilft Dir als Selbständigem nicht weiter. Über Ethik und Moral zu streiten ist müssig, ich persönlich finde den Vertrag happig und hätte den in dieser Form sicher nicht unterschrieben.

Ich habe mir mal meinen aktuellen Vertrag angesehen:

Zitat:
Absage einer Einzelvereinbarung nach deren Annahme
Ist eine Einzelvereinbarung von dem Auftragnehmer angenommen worden, ist eine Absage nur mit einer Ausfallentschädigung, siehe hierzu den Anhang zum Rahmenvertrag, möglich.
Bei Krankheit wird gegen entsprechenden Nachweis des Auftragnehmers von der entsprechenden Sanktion abgesehen.


Im Anhang ist eine Staffelung der Sanktionen angegeben (keine Sanktion bei Absage 7 Werktage vor der Aktion bis max. 100 % des vereinbarten Tagessatzes bei einem Werktag vor der Aktion) und dass diese Staffelung auch für den umgekehrten Fall gilt, also wenn der Auftraggeber den Einsatz absagt.

In Deinem Vertrag ist sowas wie Krankheit gar nicht vorgesehen. Tut mir leid für Dich. Ob ein Rechtsanwalt da noch was reißen kann, vermag ich nicht zu beurteilen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Okt 2009 - 5:30

Abzug
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Young Promotion zieht 50 Euro ab, wenn man sich innerhalb von 24 Stunden vor dem Einsatz krankmeldet. Das bekommt dann allerdings auch der der einspringt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 März 2010 - 13:53

krank am letzten messetag!
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Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem: ich hatte einen Auftrag als Messehostess auf einer 5 tägigen Messe. 4 Tage habe ich auch vollständig gearbeitet. Am letzten Messetag bin ich allerdings krank geworden und musste den letzten Tag absagen, habe der Agentur allerdings auch ein Attest zugeschickt. Jetzt weigert sich die Agentur mir die restlichen Tage zu bezahlen! Was bzw. kann ich überhaupt etwas unternehmen? Sad

Ich bitte um Eure Hilfe!

Vielen Dank!
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 März 2010 - 13:57

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Wa steht denn in deinem Vertrag zu dem Thema? Hast du dich ggf. nicht an irgendwelche Regeln zur Krankmeldung gehalten? Welche Gründe gibt denn Agentur an, warum sie die anderen Tage nicht zahlen will? Was du zuallererst tun solltest ist reden und zwar mit deinem Ansprechpartner bei der Agentur yo
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