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Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 2

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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Nov 2011 - 14:35

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Wo ist das Urteil??????????????

Ich sehe nur einen verfassten Behördenbrief,der sich auf Seite 2,warum man nur als Selbstständiger eine Steuernummer braucht,aber kein Gewerbe anmelden darf in darauffolgenden Absatz widerspricht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Nov 2011 - 14:41

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Ja das ist alles was mir geben wurde und scheint das Urteil zu sein.Die Frau sagte mir dass die Stadt Bochum Klage eingereicht hat dass es sich bei Promotion nicht um Selbstständigkeit handelt, da die Arbeitszeit und Ort und und vorgegeben sei und es so mit nur eine "Scheinselbstständigkeit" ist. ja darauf hin wurde mir dann dieses schreiben gegeben...
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Nov 2011 - 14:54

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Milad1991 hat Folgendes geschrieben:
Ja das ist alles was mir geben wurde und scheint das Urteil zu sein


Sehr witzig!

Zitat:
Die Frau sagte mir dass die Stadt Bochum Klage eingereicht hat


Wo ist das Aktenzeichen dazu????
Du und ich können auch Klagen einreichen - ohne Probleme bis vors BVerfG in Karlsruhe!Ob aus denen was wird??? lol

Und auch hier gilt:

Solange ihr irgendwelchen Beamten als "Ankäger,Richter und Henker" seht,kann man euch nicht helfen.

Dein hochgeladener Schrieb ist völlig belanglos,zumal er sich inhaltlich wderspricht,da ein Gewerbe nuneinmal keine Abrechungsmodalität begründet!
Da angeblich zur Abrechnung nur eine Str.Nummer und kein Gewerbe benötigt wird,ist kein grund ein Gewerbe zu verweigern.

Und nocheinmal:

Der Schrieb bescheingt dir eine Steuernummer,weil du selbstständig bist,aber kein Gewerbe,weil du für ein Gewerbe nicht "genug" selbstständig bist! lol

Das kann sich nur ein Beamter ausgedacht haben,dem langweilig war!

Und nocheinmal zur Logik:

1)Man reicht Klage ein
2)dann gibt es ein Gerichtsverfahren
3)und zu guter letzt das Urteil

Umgekehrte Reihenfolge geht leider nicht! hehe


Zuletzt bearbeitet von Gast am 14 Nov 2011 - 15:01, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Nov 2011 - 14:55

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Das Wirtschafts- und Ordnungsamt ist NICHT für die Beurteilung zuständig, ob Sie selbständig sind - das macht die Rentenversicherung. Nochmals: Wenden Sie sich an Ihre örtliche Rentenversicherung, schildern Sie den Sachverhalt und lassen Sie sich dort beraten. Das Gewerbeamt überschreitet mit dieser Entschidung nicht nur seine Kompetenzen, sondern handelt schlicht gesetzeswidrig.

Lassen Sie sich auf keinen Fall auf irgendwelchen faulen Zauber ein, der Agentur zu erzählen,Sie seien Gewerbetreibender, wenn Sie keiner sind. Sie haben ein Anrecht auf diesen Gewerbeschein und Punkt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Nov 2011 - 15:36

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Ja dann werde ich dass mal machen ich hoffe das bringt was... Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Nov 2011 - 16:11

Antworten mit Zitat  

laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Das Wirtschafts- und Ordnungsamt ist NICHT für die Beurteilung zuständig, ob Sie selbständig sind


Wäre es nicht sinnvoll gegen das ordnungsamt vorzugehen???
Wie wäre dann der "richtige Weg"???

Schließlich greift hier das Amt unmittelbar in die Berufs- und Gewerbefreiheit ein und somit in Grundrechte und dass ohne jegliche Legimitation bzw. sogar durch falsche und nuneinmal nachweislich "erlogene" Behauptungen (z.B die Erwähnung einesUrteil,dass es nicht gibt und somit Berufung auf Rechtsprechung (mit Gesetzeskraft) als vorssätzlich falsche Legimitation).

Die hier vom TE geschilderten tatsachen errinern doch an die willikürliche Bürokratie im "Dritten Reich" oder anderer Diktaturen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Nov 2011 - 17:33

Antworten mit Zitat  

Ich wäre sehr vorsichtig mit Vergleichen, die auf die deutsche Vergangenheit zielen. Das ist nicht nur pietätlos, sondern kann von einem Leser, den es betrifft, auch als Aufforderung verstanden werden, strafrechtlich tätig zu werden.

Grundsätzlich hat das Ordnungsamt mit dem Ablehnungsschreiben keinen Verwaltungsakt erlassen, der mit einem Rechtsmittel versehen wäre - der Rechtsweg ist also in direkter Linie ausgeschlossen. Man könnte sich an den Leiter der Behörde oder sogar die Stadtverwaltung wenden und auf diesen Mißstand hinweisen - allerdings habe ich den Eindruck, dass der Antragsteller in dieser Hinsicht rechtlich nicht "sattelfest" genug ist.

Es bedarf hier einer Grundsatzentscheidung, die der Behörde ihre Grenzen aufzeigt - und da ist eine Statusfeststellung durch die DRV der einzige und einfachste Weg.

Auf der anderen Seite sehe ich quasi jeden Tag Gewerbescheine, in denen "Messehostess", "Gastronomischer Service" oder "Hilfs- und Lagerarbeiten" eingetragen ist, so dass ich mich manchmal frage, warum nicht gleich IMA ... Ich Mache Alles ... mr green

Aber die oben beschriebene Praxis, Gewerbescheine nicht mehr einfach so auszugeben, ist nur der Beginn dessen, was ich schon an anderer Stelle beschrieben hatte: Das Umdenken in den Behörden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Nov 2011 - 19:57

Antworten mit Zitat  

laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Ich wäre sehr vorsichtig mit Vergleichen, die auf die deutsche Vergangenheit zielen. Das ist nicht nur pietätlos, sondern kann von einem Leser, den es betrifft, auch als Aufforderung verstanden werden, strafrechtlich tätig zu werden.


Wo ist den meine Aussage pietätlos???
Der Vergleich ist aber Kongruent mit dem "Ermächtigungsgesetz" von 1933 und zudem der "Gleichschaltung der Ämter und Behörden" und man kann die deutsche Geschichte nuneinmal nicht mehr totschweigen,sondern meine Generation hat bereits mit der Aufarbeitung begonnen.

Die vom TE aufgeführte Verfahrenslage ist zumindest nicht rechtstaatlich. Wink
Der letzte Unrechtsstaat auf deutschen Boden war nuneinmal das Dritte Reich (und nicht die DDR,da die BRD die DDR nicht als souveränen Staat anerkannt hat und dies auch vom BGH bestätigt worden ist).

Mein Beitrag war somit keine Blasphemie und auch keine Verhöhnung der Opfer des Nazi Regimes,sondern eine reine Tatsachenfestellung,welche Verfahren im Deutschland üblich waren.

Wie schon gesagt,meine Generation kann das schon sehr gut differenzieren und sieht eben nicht den "Braunen Block" in der Vergangenheit als Ganzes,sondern stellt fest,dass dieser eben aus kleinsten Atomen besteht.....
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Nov 2011 - 21:16

Antworten mit Zitat  

Vielen Dank für die Nachhilfe in Sachen Vergangenheitsbewältigung. Da dies aber ein Promotionforum ist, sollten wir Diskussionen zu diesem Thema lieber gleich abbrechen.

Sie kennen das ja zwischen uns:

1. Bin ich immer im Recht
2. Habe ich immer das letzte Wort
3. War ich schon im Promo-Geschäft, als Sie sich noch im Urschlamm getümmelt haben, jawoll.

Also: Zurück zur Hilfe für Berufseinsteiger, würde ich sagen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Nov 2011 - 0:25

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Wozu rät ihr mir denn jetzt? Soll ich zur Rentenversicherung oder nochmal zum Ordnungsamt und bisschen Druck machen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Nov 2011 - 7:53

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Sie können es ja nochmal beim Ordnungsamt versuchen: Besorgen Sie sich vorher aus dem Internet das "Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit", in dem die Rentenversicherung bereits 2004 Promotion, also klassische Verkaufsförderung, als selbständige Tätigkeit eingestuft hat. Legen Sie das dort vor und weisen Sie darauf hin, dass Sie einen Rechtsanspruch auf den Gewerbeschein haben. Verlangen Sie einen Bescheid mit Rechtsbehelf und eine Ablichtung der gesetzlichen Grundlage, nach der das Ordnungsamt entschieden hat.

Trotzdem sollten Sie unbedingt Ihre örtliche Rentenversicherung kontaktieren und dort das Problem schildern. Ich bin gespannt, was man Ihnen dort rät.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Nov 2011 - 12:55

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Das werde ich dann machen und Euch/Sie auf dem laufenden halten. Danke schön mal für die Tipps!
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Nov 2011 - 15:04

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Ja,das ist eine gute Idee!

Mache dann am besten einen festen Termin beim Amtsleiter.
Beherzige nocheinmal die rechtlichen Ausführungen und Tipps von user "Laurin70" auf der Vorseite und weise auch auf die widersprüchliche Argumentation des "hausgemachten Schriebs" hin.

Viel Glück dabei! yo
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extasyA
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 11.09.2011
Beiträge: 206
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 26 Nov 2011 - 23:18

Mit Gewerbeschein im Großhandel einkaufen?
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Hallo,

ich weiß nicht ob ich im richtigen forum gelandet bin habe nun folgende frage:

Hab ein gewerbeschein und ne steuernummer wie mans ja so kennt, so, nun darf ich in einem großhandel wie metro oder handelshaus einkaufen bzw mich ohne probleme mich da registrieren?

Mfg
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Nov 2011 - 23:53

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Ja, einfach hingehen, Gewerbeschein mitnehmen und ein paar Minuten Zeit einplanen, dann bekommst du die Metro-Karte sofort mit.
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