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Steuererklärung: Die besten Fragen und Antworten Teil 2

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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Okt 2008 - 13:11

Antworten mit Zitat  

oh danke für die schnelle Antwort...

wieso muss aber meine Bekannte nichts versteuern? Sie musste ja eine Umsatzsteuererklärung abgeben, obwohl sie nicht mehr Promotion macht als ich.

LG
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Okt 2008 - 13:44

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Bei der Umsatzsteuer gibt es keinen Freibetrag - Du scheinst das mit der Einkommenssteuer zu verwechseln...
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Nov 2008 - 9:47

Schon wieder so ne blöde Frage
Antworten mit Zitat  

Konfus
Helft mir bitte....
habe gestern einen Brief vom FA bekommen, das meine Einkommensteuererklärung von 2007 noch nicht da ist....
ahhh, ich wusste gar nicht, dass ich die machen muss Sad
Wie mach ich sowas... Elster?! Das wurde mir dann beim FA gesagt... na toll!!!
Dabei hab ich 2007 kaum Promojobs gemacht... 2 an der Zahl....und dann hab ich ab Sept. 07 noch nen Nebenjob auf 400€ Basis angefangen...muss ich das dort auch mit angeben??

Bitte bitte helft mir.....

Kommen jetzt irgendwelche Kosten auf mich zu?? Wie ich gelesen habe nicht, oder?! Komme ja schliesslich kaum in dem Jahr auch 1000€
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 20 Nov 2008 - 18:09

Antworten mit Zitat  

Bei 1000 € brauchst Du Dir gar keine Gedanken machen Wink
Schick denen einfach Deine Einkünfte und gut ist, Ausgaben brauchst Du Dir in dem Fall ja gar keine überlegen, da Du eh nichts zahlen brauchst.

Bei Elster einfach nur Deine Einnahmen reinschreiben, abschicken, fertig.

Und wenn Du mal mehr Einkünfte hast, dann ist z.B. WISO sehr zu empfehlen, da wirst Du auch als Anfänger wunderbar durch die einzelnen Felder der Steuererklärung geführt und bekommst hier und da Tips, was Du noch absetzen/ gegenrechnen könntest.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Nov 2008 - 18:24

Antworten mit Zitat  

Danke Smile
Wo schreib ich denn das mit dem 400 Euro Job hin??
Muss das da überhaupt irgendwo rein?? Oder schreib ich nur meine Einkünfte aus der Promotätigkeit da rein??
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Nov 2008 - 21:22

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kosten kommen nicht auf dich zu..dennoch stell ich mir eine frage..sollte einem nicht klar sein , dass wenn man ein gewerbe beantragt und somit ein unternehmen ist, dass man dann auch seine einnahmen offenlegen muss?

über gewisse dingen sollte man sich vor so einem schritt schon erkundigen. da du es wohl nur nebenbei machst, kommt auf dich aber nicht so eine ausführliche steuererklärung zu.
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danyboy22
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 144
Wohnort: Bad Rothenfelde

BeitragVerfasst am: 18 Dez 2008 - 0:09

Steuererklärung für 2008
Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich hätte als Anfänger da mal einige Fragen:

Bin Student und arbeite nebenbei als Promoter.

Bin Kleinunternehmer und MWST nicht abführverpflichtet. Verdiene dieses Jahr mehr als wie 17500. Bin ich dann nächstes Jahr automatisch MWST Ausweispflichtig?
Oder kann ich noch Kleinunternehmer bleiben, der keine MWST abführen muss?

Für mein Studium musste ich umziehen, kann ich die Zweitwohnung und fahrten zu meiner Erstwohnung und Studiegebühren und Bücher und fahrten zur Uni von der Steuer absetzen?

Auf der Arbeit trage ich Jeans, normale Schuhe und Pullis oder Polo`s. Kann ich diese Sachen absetzen? Wenn ja im welchen Umfang?

Wenn ich mir im Dezember noch Laptop, PC usw. kaufe, kann ich dann nur 1 Monate oder das ganze Jahr laut AFA Tabelle absetzen?


Wenn man 0,30 cent km Geld als Werbungskosten geltend macht, kann man dann noch Reperaturkosten und Wartungskosten für den privaten Wagen geltend machen?


Was setzt man sonst noch von der Steuer ab? Würde das Geld lieber noch ausgeben, statt das es durch Steuern wegschmilzt.

Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar. Und sorry wenn meine Fragen so umfangreich sind.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Dez 2008 - 2:49

Re: Steuererklärung für 2008
Antworten mit Zitat  

danyboy22 hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

ich hätte als Anfänger da mal einige Fragen:

Bin Student und arbeite nebenbei als Promoter.

Bin Kleinunternehmer und MWST nicht abführverpflichtet. Verdiene dieses Jahr mehr als wie 17500. Bin ich dann nächstes Jahr automatisch MWST Ausweispflichtig?
Oder kann ich noch Kleinunternehmer bleiben, der keine MWST abführen muss?

Wenn Du dieses Jahr über 17.500,- verdient hast, dann bist Du an sich wieder umsatzsteuerpflichtig. Es heißt im §19: im vorangegangenen Jahr (also 2008) nicht mehr als 17.500,-€ sowie im laufenden Jahr (was dann 2009 wäre) voraussichtlich nicht über 50.000,-€.

danyboy22 hat Folgendes geschrieben:
Für mein Studium musste ich umziehen, kann ich die Zweitwohnung und fahrten zu meiner Erstwohnung und Studiegebühren und Bücher und fahrten zur Uni von der Steuer absetzen?

Im Rahmen des Studiums kannst Du m.E. nur für ein Zweitstudium Kosten absetzen, aber da will ich mich jetzt nicht festlegen, bin leider schon zu lange aus der Materie raus. Vielleicht schaust Du einfach mal selbst im Internet oder fragst einen Steuerberater Deines Vertrauens Wink

danyboy22 hat Folgendes geschrieben:
Auf der Arbeit trage ich Jeans, normale Schuhe und Pullis oder Polo`s. Kann ich diese Sachen absetzen? Wenn ja im welchen Umfang?

Generell kannst Du Dir merken: alles was Du auch privat tragen könntest, kannst Du nicht als Arbeitskleidung absetzen!

danyboy22 hat Folgendes geschrieben:
Wenn ich mir im Dezember noch Laptop, PC usw. kaufe, kann ich dann nur 1 Monate oder das ganze Jahr laut AFA Tabelle absetzen?

Leider kannst Du nur den einen Monat absetzen. Die Halbjahresregel gilt schon seit einiger Zeit nicht mehr (im erstn Halbjahr angeschafft, AfA für ein ganzes Jahr, im zweiten Halbjahr angeschafft, AfA für ein halbes Jahr möglich). Sprich, was du im Dezember kaufst, kannst Du auch nur mit 1/12 ansetzen.


danyboy22 hat Folgendes geschrieben:
Wenn man 0,30 cent km Geld als Werbungskosten geltend macht, kann man dann noch Reperaturkosten und Wartungskosten für den privaten Wagen geltend machen??
Reparaturen und Wartungskosten sowie Parkgebühren etc. sind in der Kilometerpauschale enthalten. Es ist also kein weiterer Abzug möglich.


danyboy22 hat Folgendes geschrieben:
Was setzt man sonst noch von der Steuer ab? Würde das Geld lieber noch ausgeben, statt das es durch Steuern wegschmilzt.?

Jegliche Versicherungen, welche personenbezogen sind (Haftpflicht, Krankenvers., Lebensvers. etc.) sind begrenzt abzugsfähig, lohnt sich bei Selbständigen aber allemal, das rauszusuchen. Die Kfz.-Haftpflicht zählt da übrigens auch rein! Dann alle Kosten wie Büromaterial und und und... such alles zusammen, was Du irgendwie für Deinen Job ausgegeben hast. Du glaubst gar nicht, was man alles absetzen kann. Auch Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand bei entfernten Tätigkeiten sind abzugsfähig (Verpflegung nur pauschal, Übernachtung mit Beleg oder pauschal).

danyboy22 hat Folgendes geschrieben:
Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar. Und sorry wenn meine Fragen so umfangreich sind.

Wenn Du Dir völlig unsicher bist, kontaktiere lieber einen Steuerberater. Leute wie ich (u.a. selbst. Buchhalter) dürfen leider keine Rechtsauskünfte geben!
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Dez 2008 - 11:41

Antworten mit Zitat  

Ok, hab nochmal nachgeschaut: Kosten, die mit dem Studium (auch Erststudium) zusammenhängen können bis zu einer Höhe von 4.000,-€ geltend gemacht werden. Das mit dem Zweitstudium war eine Sache, die mit den Werbungskosten im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit zusammenhing. Also ja, Du kannst Kosten für ein Studium geltend machen und zwar als Sonderausgaben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Dez 2008 - 19:41

Antworten mit Zitat  

Kommt drauf an, ob du musst. Wenn du einen Vertrag hast, aus dem eindeutig hervorgeht, dass solche Nachweise einzureichen sind...
Fernab davon will sich die Agentur einfach nur absichern, dass du nicht scheinselbstständig bist. Ist an und für sich ihr gutes Recht, sollte die Deutsche Rentenversicherung nämlich nach Jahren mal feststellen, dass du das bist, zahlen du und die Agentur Rentenversicherungsbeiträge nach und das werden dann schnell mal Tausend Euro oder mehr.
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lucero



Anmeldungsdatum: 30.10.2003
Beiträge: 9
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 06 Jan 2009 - 15:40

Antworten mit Zitat  

Jegliche Versicherungen, welche personenbezogen sind (Haftpflicht, Krankenvers., Lebensvers. etc.) sind begrenzt abzugsfähig, lohnt sich bei Selbständigen aber allemal, das rauszusuchen. Die Kfz.-Haftpflicht zählt da übrigens auch rein!

->was genau muss man denn da raussuchen? und was genau kann ich dann geltend machen? und wie ist es mit der rentenversicherung-zählt die auch dazu?

Konfus

danke für die hilfe yo
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