promotionbasis.de Foren-Übersicht promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SuchenSuchen   ProfilProfil
Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

 
Gewerbeschein ummelden

Seite 5 von 6 | Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6  Weiter

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten

<< Kleinunternehmer - Fragen & Probleme     ::     Dienstwagen / Mietwagen >>  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 21 März 2012 - 11:23

Umzug: Was passiert mit dem Gewerbeschein?
Antworten mit Zitat  

Hallo,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Thread gelandet. Schreibe heute nämlich das erste Mal einen Beitrag in diesem Forum. Nun zu meinem Anliegen: Ich habe jetzt schon ein bißl länger im Forum herumgestöbert, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden:
Was muss ich mit meinem Gewerbeschein machen, wenn ich umziehe? Muss ich diesen dann in der neuen Stadt anmelden und erneut die Gebühren für diesen bezahlen) Oder kann man diesen, genauso wie meinen Wohnsitz, einfach ummelden? Oder kann ich einfach alles so lassen wie es ist und weiter auf meinem bisherigen Gewerbeschein weiterarbeiten?
Danke schon einmal für eure Hilfe im Voraus!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 21 März 2012 - 11:26

Antworten mit Zitat  

Wenn du am alten Wohnsitz trotzdem gemeldet bleibst, kannst du ihn weiter nutzen. Ansonsten am neuen Wohnort das bestehende Gewerbe ummelden.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 21 März 2012 - 17:27

Antworten mit Zitat  

DanMat hat Folgendes geschrieben:
Wenn du am alten Wohnsitz trotzdem gemeldet bleibst, kannst du ihn weiter nutzen. Ansonsten am neuen Wohnort das bestehende Gewerbe ummelden.


Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Eine "Ummeldung" geht dann nur wenn man innerhalb eines Landreises umzieht.

Ich bin aus einem anderen Landkreisbezirk 20Km weiter umgezogen,nämlich nach Frankfurt.Mein Gewerbe konnte somit nicht umgemeldet weren,sondern musste im vorherigen Landkreis abgemeldet (25€) werden und in FFM wieder angemeldet werden (30€).

So macht man Geld! kopfschüttel
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 26 März 2012 - 9:55

Umzug in ein anderes Bundesland - Gewerbeummeldung
Antworten mit Zitat  

Hallo ihr Lieben,

ich werde bald aus HH in ein anderes Bundesland ziehen - und mein Gewerbe dann natürlich direkt mit.

Wo melde ich das Gewerbe um? In Hamburg oder in der neuen Stadt?
Gibt es hierbei irgendwelche Kosten zur Ummeldung?
Habt ihr irgendwelche Tips oder Erfahrungen?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 26 März 2012 - 15:25

Antworten mit Zitat  

Eine "Ummeldung" ist nur beim Umzug innerhalb eines Landkreises/Stadt möglich.

Du musst dein Gewerbe in Hamburg abmelden und in dem neuen Bundesland/Stadt wieder anmelden.

Insgesamt kanns du somit mit einem guten halben Tagessatz an Kosten rechnen (50-60€)......
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 26 März 2012 - 15:28

Antworten mit Zitat  

Hallo, danke für das Feedback.

Schade, ich dachte das geht weniger umständlich. Und es ein rechtliches Problem wenn ich es das Gewerbe nicht ummelde? Mal abgesehen davon, dass es zwecks Postadresse unklug ist.

Gibt es für eine Gewerbeabmeldung so etwas wie eine Kündigungsfrist?

Liebe Grüße,
Ann-Catrin
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 26 März 2012 - 15:47

Antworten mit Zitat  

Anni_Jay hat Folgendes geschrieben:
Und es ein rechtliches Problem wenn ich es das Gewerbe nicht ummelde?


Ja,klar!
Wenn das so einfach wäre und niemanden interessieren,dann hätten wir "griechische Verhältnisse"!

Es gab auch schon Leute hier,die deswegen einen Bußgeldbescheid über 1000€ bekommen haben.

Zitat:
Gibt es für eine Gewerbeabmeldung so etwas wie eine Kündigungsfrist?


nein....
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 06 Aug 2012 - 23:52

Antworten mit Zitat  

Ich bin vor einigen Monaten umgezogen (neues Bundesland) und habe vor ca. 3 Monaten mein Gewerbe neu angemeldet (habe lange nicht über Gewerbeschein gearbeitet und damals auch das FA informiert)
Meinen neuen Gewerbeschein konnte ich beim Gewerbeamt gleich mitnehmen..allerdings habe ich bis heute keine neue Steuernummer bekommen.
Soll ich direkt beim Finanzamt nachfragen, oder beim Gewerbeamt oder kann ich etwa meine alte Steuernummer weiter nutzen?
Hat es vielleicht damit zu tun, dass ich es nur als Nebengewerbe angemeldet habe?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 16:36

Antworten mit Zitat  

Lerata hat Folgendes geschrieben:

Soll ich direkt beim Finanzamt nachfragen


Ja,den das ist die dafür zuständige Behörde.

Zitat:
oder kann ich etwa meine alte Steuernummer weiter nutzen?


Nicht ohne Genehmigung vom FA.Man gibt auch immer zur Str.Nr. den Sitz es jeweiligen FA an,weil die Str.Nr. im Bundesgebiet z.T. mehrmals vergeben werden bzw. du beim "neuen" FA noch gar nicht "gemeldet" bist!

Der Amtsschimmel lässt hierbei grüßen.... kopfschüttel
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14 Dez 2013 - 17:31

Antworten mit Zitat  

Hallo Smile
Ich bin von baden-württemberg nach Hessen gezogen. habe meinen erstwohnsitz seit oktober in hessen und zweitwohnsitz noch in baden-württemberg, weil dort meine eltern wohnen.

meine Frage (ich hoffe ich wiederhole nichts):
Muss ich mein gewerbe in ba-wü abmelden und hessen wieder anmelden (weil einfaches ummelden ja nicht geht, laut meinen vorrednern) oder kann ich es auch einfach an meinem zweitwohnsitz lassen und erspare mir somit die kosten?

ach und auf meiner anmeldung steht aber ja bei informationen zur person, dass ich meinen wohnsitz in ba-wü habe...das stimmt ja so auch nicht mehr.

liebe grüße und danke im voraus Smile
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14 Dez 2013 - 19:15

Antworten mit Zitat  

Im Grunde kannst du das so lassen, wichtig ist, dass du dort regelmäßig deine Post zwecks Briefen vom Finanzamt etc. abrufen kannst und in deiner geschäftlichen Kommunikation (Briefe, Rechnungen, Verträge etc.) auch die angibts, wo dein Gewerbe angemeldet ist! Andernfalls ist eine Abmeldung am alten Sitz und eine Neuanmeldung am neuen Firmensitz zu empfehlen.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14 Dez 2013 - 21:05

Antworten mit Zitat  

Okay vielen Dank.
Dann lasse ich es so
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 15 Jan 2014 - 1:01

Gewerbe weiterlaufen lassen
Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich bin in großer Sorge. Es ist etwas kompliziert und ein wenig anders als im oben geschilderten Fall.

Ich arbeite schon lang auf Gewerbeschein (ca seit 2008) und habe bei meinem ersten Umzug mein Gewerbe umgemeldet (Von Schleswig Holstein nach NRW). Vor ca. 4 Jahren bin ich erneut umgezogen (Innerhalb von NRW) und habe eine neue Steuernummer erhalten, aber mein Gewerbe nicht umgemeldet, obwohl ich nicht mehr an der alten Adresse meinen Hauptsitz hatte.
Ich war damals davon ausgegangen, dass es durch die neue Steuernummer geändert wurde. Ich habe meine Einkommensteuererklärung auch immer mit der neuen Steuernummer gemacht und nie Probleme gehabt.

Nun ziehe ich zum dritten Mal um (wieder innerhalb NRW) und weiß nun nicht was ich tun soll. Ich bin unsicher, ob ich damals einen großen Fehler gemacht habe, denn an dem ehemaligen Wohnsitz, wohnt wirklich niemand mehr, den ich kenne. Die Post ist damals grundsätzlich immer zu meinen Eltern gegangen, dswg. habe ich auch IHK Unterlagen auch immer bekommen.

Soll ich mein Gewerbe nun beim dritten Umzug einfach im damaligen Meldebezirk abmelden? Ich fühle mich so, als könnte dann mein Fehler auffliegen und dass dann sehr hohe Strafen auf mich zukommen, weil es ja auch echt lang her ist. Ich war damals einfach unsicher und habe nicht weiter nachgehakt, da ich mit meiner neuen Steuernummer ja auch mit einem neuen Finanzamt zu tun hatte, war ich naiver Weis davon ausgegangen, dass es damit okay ist.
Die Post ist durch die Einkommensteuererklärung auch immer an mich gegangen.

Ich wäre sehr glücklich über einen Ratschlag.

Viel hab ich übrigens nicht gearbeitet in den 4 Jahren, aber grundsätzlich vermute ich, dass es ein Fehler war?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 15 Jan 2014 - 8:48

Antworten mit Zitat  

Solange das bis jetzt niemand gemerkt hat, würde ich mir da keine Sorgen machen. Nutz die Chance und melde jetzt die alte Adresse ab und die neue an.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 15 Jan 2014 - 10:18

Antworten mit Zitat  

Was könnte ich denn für Strafen erhalten? Eintrag im Führungszeugnis und Geldstrafe? Ich hab echt Angst, dass ich da iwie "schlafende Hunde" wecke.
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten
Seite 5 von 6 | Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6  Weiter Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

promotionbasis.de-Forum // Gewerbeschein ummelden
promotionbasis.de ist die große deutschsprachige Ressource für Informationen und Jobs aus dem Promotion-, Messe- und Eventbereich.
Auf unsere Leistungen vertrauen zigtausend Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

PB - Homepage   //   PB - Job-Listing   //   PB - Promotionjobs inserieren   //   PB - Promotersuche   //   PB - Kostenlos anmelden
PB - Promotionjobs   //   PB - Messejobs   //   PB - Eventjobs   //   PB - Studentenjobs   //   PB - Nebenjobs   //   PB - Ferienjobs   //   PB - Gastrojobs   //   PB - Hostessjobs
PB - Tipps & Tricks   //   PB - Hilfe & Support   //   PB - Downloads   //   PB - Web-Tipps   //   PB - Impressum


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de