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Gast






BeitragVerfasst am: 30 März 2009 - 16:53

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Dann musst du das bei deinem Gewerbeamt vor Ort mittels "Gewerbe-Ummeldung" (ähnliches Formular wie die Anmeldung) anzeigen. Kostet aber auch Geld argh
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 März 2009 - 18:05

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Echt, weiß jemand, was das in Leipzig kostet?
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 März 2009 - 19:20

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In Dresden waren es bei mir 15 €. Also garantiert auch unter 20 € in Leipzig!
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Apr 2009 - 16:36

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???

Hey Leute,

ich bin auch vor ein paar Monaten umgezogen...hatte damals bei meinem Gewerbeamt nachgefragt und der meinte, dass ich nicht ummelden muss, wenn ich mein Gewerbe (Nebenerwerbstätigkeit) zum größten Teil in der Nähe der ursprünglichen Gemeinde betreibe. Ein anderer meinte, es wäre auch ein Unterschied "wo man wohnt" und "wo man Gewerbe betreibt".

Jetzt hab ich ein bischen Bammel, wenn ich das so lese, weil ich mein Gewerbe
damals nicht umgemeldet hab Konfus

Kann mir jemand helfen ???
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Apr 2009 - 23:44

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Da du dein Gewerbe ja von zu Hause aus betreibst und ja deine Adresse auch als Hauptsitz so im GS steht, bedeutet das Umzug in andere Stadt = in alter abmelden, in neuer anmelden. Bei Umzug in der Stadt reicht eine Ummeldung. Meine Meinung, je länger du wartest, desto größer das Ordnungs- oder Bußgeld, dass du ggf. zahlen musst.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Aug 2009 - 13:00

Hilfeeee, ich versteh gar nichts mehr!
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Ich arbeite neben dem Studium desöfteren als Hostess auf Messen.Nun bin ich von Bonn nach München umgezogen. In Bonn hatte ich mir sowohl meinen Gewerbeschein als auch meine Steuernummer geholt.
Hab hier alles brav durchgelesen, und weiß, dass ich nach Abmeldung meines alten Gewerbescheins in Bonn mir hier einen neuen hohlen muss und dass ich beim Finanzamt eine neue Steuernummer beantragen muss, richtig?
Deswegen hab ich also gerade beim Finanzamt in München angerufen. Nachdem die mich gefragt haben, ob ich umsatzsteuerpflichtig bin (-->so viel verdiene ich nicht), meinten die, ich bräuchte gar keine Steuernummer und könnte auch die alte bonner St-Nr. angeben, weil das egal sei. Hää??? Jetzt hab ich in ein paar Tagen eine Job, und weiß überhaupt nicht, was ich machen soll. Neuer Gewerbeschein, alte St.-Nr.? Kann mir jemand helfen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Aug 2009 - 22:42

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Prinzipiell müssten sie dir eine neue ausstellen, da ja mit München auch ein anderes Finanzamt für die zuständig ist. Bei mir war es so, dass ich nach meinem Umzug und Ab- bzw. Neuanmeldung automatisch vom neuen zuständigen FA einen neuen Fragebogen bekommen habe und zwei Wochen später eine neue Steuernummer. Wart erstmal ab, wenn die die Anmeldung bekommen, werden sie dich schon anschreiben. Bis die neue da ist, kannst du aber prinzipiell weiter die alte verwenden (hat man mir zumindest so gesagt und die Rechnungen hat noch keiner beanstandet).
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Aug 2009 - 11:20

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ich muss sagen ich habe fast keine abzüge aber nur weil ich noch ein hauptberuf habe.
wisst ihr eigentlich ob ich in meinem urlaub arbeiten darf oder ob ich da den arbeitgeber fragen muss habe leider keinen arbeitsvertrag der wurde damals einfach von 400 basis auf vollzeit geändert aber so ein richtigen vertag wo drin steht was ich darf und was nicht habe ich nie bekommen.

dann mal noch ne frage dahlt ihr die umsatzsteuer oder habt ihr euch lieber befreien lassen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2009 - 9:45

Wechsel Finanzamt
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Hallo.
Ich besitze seit 3 Jahren einen Gewerbeschein und bin jetzt in eine andere Stadt gezogen. Dafür mußte ich meinen Gewerbeschein ab- und dann wieder anmelden. Nun dachte ich, ich bekomme auch eine neue Steuernummer,da ein neues Finanzamt zuständig ist. Aber der Vorgang ist jetzt schon 5 Wochen her und ich habe noch nichts bekommen. Ist es denn richtig mit der alten Steuernummer weiter zu arbeiten? Weiß jemand was?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2009 - 10:42

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5 Wochen ist arg lange, normalerweise meldet sich das FA relativ zeitnah nach der neuen Gewerbeanmeldung. Du bekommst dann einfach nur einen neuen Fragebogen zugeschickt und die fordern dann deine Akten beim bisher zuständigen FA an. Bei mir hat es fast 6 Wochen gedauert, bis ich eine neue Steuernummer zugeteilt bekommen habe. Zumindest telefonsich hat man mir damals versichert, dass ich, solange bis die neue Nummer da ist, wie gehabt alte Nummer und ehemals zuständiges Finanzamt angeben soll. Der Betrieb läuft ja weiter hehe

Edit: miesgetippe
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2009 - 16:30

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Danke euch erstmal, dann werde ich einfach weiterhin warten. Spätestens wenn die die Erklärung abgebe, werden die es ja merken. Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Nov 2009 - 16:18

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Hallo zusammen Very Happy

Ich bin auch noch ein Neuling:)

Ich habe bereits einen Gewerbeschein, jedoch bin ich inzwischen wieder umgezogen.

Muss man den Gewerbeschein unbedingt ummelden, wenn man unter der alten Adresse noch zu erreichen ist?

Habe vorher bei meinen Eltern gewohnt und würde die Post so oder so auf jeden Fall erhalten.

Danke schonmal im Voraus für die Hilfe! yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Nov 2009 - 17:56

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Ich meine nein, du solltest dort aber zumindest einen Nebenwohnsitz angemeldet haben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Nov 2009 - 10:11

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Ich glaube, als ich mich an meinem neuen Wohnsitz angemeldet habe, war garnicht die Frage von einem Nebenwohnsitz.

Kann man sowas nachträglich ändern?

Danke schonmal für die Hilfe! yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Nov 2009 - 11:40

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Hallo,
Wenn du umgezogen bist, aber vielleicht noch in der Nähe deiner Eltern wohnst, dann kannst du das ja über die alte Adresse laufen lassen.
Bei mir ist es so angegeben: Gewerbesitz = Wohnort. Sprich, wenn ich wegziehe, muss ich das auch beim Gewerbeamt angeben und dann erneut 26,00 EUR bezahlen. Also ich hatte das gerade im April durch.

Wenn du allerdings bei deinen Eltern deinen Namen am Briefkasten lässt, dann könntest du die Adresse weiterhin nutzen.
Aber welche Adresse gibst du auf Rechnungen an? Ich finde, es sollte dann schon alles einheitlich sein.
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