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Was kann ich von der Steuer absetzen?

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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Mai 2005 - 14:29

Was kann ich von der Steuer absetzen?
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Jetzt hab ich auch mal eine ganz dezente Frage an die Profis:

Kann man einen Verpflegungsmehraufwand als Promoter nur für z.B. Schulungen, zu denen man eine Reise hat, ansetzen, oder kann ich das prinzipiell für jeden Tag, den ich im Markt stehe? -> üblicherweise Abwesenheit von daheim von 8-14 Stunden -> dazu habe ich Angaben von 6 und von 8 € gefunden? Konfus
Macht es einen Unterschied, ob ich dabei in einem Markt häufiger bin oder ob dieser jeweils "Neuland" für mich ist?
Oder ob ich auf einer Messe arbeite?
Bei einer meiner Agenturen habe ich pro Tag 12 € Verpflegungspauschale bekommen, das wird dann gegeneinander aufgerechnet?

Hatte solche Aspekte in den letzten Jahren immer sträflich vernachlässigt, da ohnehin viel zu wenig verdient, um steuerpflichtig zu sein - aber jetzt täte ich damit ganz gern meinen Gewinn noch was drücken, wenn möglich. Wink
Auch Google hat mir keine wirklich verwertbare Info ausgespuckt.

Wie handhabt ihr das denn so bislang? Also, Frage geht vorrangig an die hauptamtlichen Promoter hier.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Mai 2005 - 14:46

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Hallo Sunny,

nun, habe kürzlich mit meinem Finanzbeamten diskutiert. Es ging um Toll Collect, da habe ich 2 Monate jeweils 8 Stunden an der Grenze Aachen-Lichtenbusch gestanden, und dann noch die Fahrzeit = immer über 8 Stunden. Bin zwar als Unterstützer 2 nicht selbst gefahren, aber das ist egal.

Zunächst meinte er, Aachen-Lichtenbusch sei mein regelmäßiger Arbeitsplatz gewesen. Jedoch ließ er meinen Einwand, daß ich doch mein Büro lt. Gewerbeschein zu Hause hätte und immer nur kurzfristige Vertragsverlängerungen bekommen hatte, gelten und will die € 6 pro Tag für Verpflegungsmehraufwand gelten lassen, auch für Einsätze mit täglicher Rückkehr nach Hause. Seither gebe ich diese Posten immer in meiner vorläufigen Gewinnermittlung unter "Reisekosten" mit an.

Wenn Du irgendwo übernachtest, ist es sowieso kein Thema, da stehen Dir die entsprechenden Tagessätze sowieso zu.

Ich führe nun ein Fahrtenbuch (da sind die Ab- und Ankunftszeiten angegeben) und für Einsätze, bei denen ich nicht selbst gefahren bin, gibt's eine Extra-Liste "Abwesenheit"... das sollte nach seinen Angaben reichen.

Allerdings bin ich im Regierungsbezirk Köln. Mein TC-Kollege in Grevenbroich wollte es aber auch so machen.

LG,

*** Sabine ***

PS: Wo hast Du die Angabe 8 € gefunden ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Mai 2005 - 15:01

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Danke, das ist schon mal eine halbwegs brauchbare Info ... hatte auch schon mit einer Antwort von Dir gerechnet. Smile
Scheint aber tatsächlich so 'ne Grauzone zu sein, genau wie das in unserer Branche manchmal mit Scheinselbständigkeit so Probleme macht.
In einem Markt war ich an insgesamt 15 Tagen, in den anderen maximal 2. Eine Messe hat 16 Tage gedauert.

Das mit den 8 € habe ich in 'nem Ratgeber-Buch zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung gefunden.

Fahrtenbuch hab ich ja nicht, da kein Auto. Aber so 'ne Auflistung ist 'ne gute Idee, das krieg ich auch noch hingebastelt.
Unter "Reisekosten" ist das laut meinem schlauen Büchlein auch ganz richtig.

Ich kann's ja mal probieren, schlimmstenfalls erkennen sie's nicht an.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Mai 2005 - 15:12

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Sunny,

sollten sie aber anerkennen. Notfalls Kopien von den Reports (falls vorhanden) beifügen.

So ganz Grauzone ist das nicht, finde ich. Als ich noch in fester Anstellung war, habe ich auch private Besuche (irgendwelche Messen wie Cebit und Vorträge, wenn ich dafür Urlaub genommen hatte und die Abwesenheit > 8 Stunden war) immer steuerlich abgesetzt und die Tagessätze bezahlt bekommen.

Als Gewerbliche haben wir schließlich unsere Geschäftsräume zu Hause... das können wir sogar beweisen Wink.

8 € ist nicht korrekt... lt. meinem aktuellen Steuerprogramm:

- Tage mit genau 24 Stunden: 24 € (also komplette Reisetage)
- Tage mit 14-24 Stunden: 12 € (Tage z.B. mit Anreise)
- Tage mit 8 - 14 Stunden: 6 € (z.B. typische Arbeitstage)

LG,

*** Sabine ***


Zuletzt bearbeitet von Gast am 01 Jun 2005 - 18:40, insgesamt einmal bearbeitet
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hhdo59
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 04.09.2004
Beiträge: 140
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 01 Jun 2005 - 13:43

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Also von 8-14 Stunden kann man 6,- € ansetzen soweit ich weiss.
Die anderen Sätze Stimmen.
Für Übernachtung kommen nochmal 20,- € dazu.
_________________
Immer schön lächeln Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Jun 2005 - 18:42

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Ups... Du hast Recht. War in Gedanken woanders (da vorher von 8 € die Rede war).

Ich hab's korrigiert Embarassed

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Dez 2005 - 15:03

Hallo nochmal
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Hallo nochmal!

Kann mir jemand noch weiterhelfen bezüglich meinere Studiengebu
ühren etc. also alles was zur Berufsausbildung kommt- kann ich das auch von meinem Umsatz abziehen??

Letzes Jahr stand in meinem Steuerbescheid drin, das es als Sonderausgabe abgezogen wurde.

Warte schon auf eure Antworten!!!


Danke !!!!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2005 - 13:15

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Wenn es dein Erststudium ist kann man es glaub von keiner Steuer abziehen, (Steuervorlesung) Smile

Oder??
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Jan 2006 - 17:41

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Hallo zusammen,

hm, da sind wir ja bei einem schönen Thema gelandet. Auch ich bin gerade dabei, da etwas besser durchzublicken. Ich hab auch vor meine Wohnung anteilsmäßig als monatliche Ausgabe anzugeben. Warum auch nicht. Ich teile meine Wohnung mit meiner Freundin. Insgesamt sind es 80qm. ihc nehme 50% der Miet- und Nebenkosten und davon lediglich ein Fünftel (ca 16qm), das ich als Büro durchaus ansehen möchte. Ich verbringe hier die meiste Zeit am PC, ich schreibe rechnungen und suche nach neuen Aufträgen. Ferner arbeite ich noch im Bereich PC Service und bin sowieso auf die tägliche Nutzung von PC und Internet angewiesen. Das Zimmer selbst ist größer als 16qm, somit stehen natürlich auch private Sachen drin.

Warum sollte das so nicht funktionieren???

Ferner frage ich mch auch, ob ich einen im januar gekauften PC (sagen wir 1000€) in die Umsatzsteuervoranmeldung mit einbeziehen kann? Schliesslich hab ich ja ne Menge Vorsteuer gezahlt. Es ist doch eine betriebliche Ausgabe...oder MUSS man sowas abschreiben. das wäre der Horror, weil mir das zu stressig scheint und auch völlig unnötig für meinen kleinen Rahmen...

wie ist das nun genau?

danke euch,
Markus
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Jan 2006 - 17:59

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Sobald auch nur ein privates Teil (Fernseher, Coach, Bettlektüre u.ä.) in Deinem Büro steht, ist es vorbei mit "Arbeitszimmer"... das wird sehr streng gehandhabt. Da hilft es auch nicht, etwas weniger Quadratmeter anzugeben.

Außerdem erscheinen mir 16 m² bei 80 m² Wohnungsgröße als zu viel... da gibt es nämlich auch noch Beschränkungen.

Es besteht immer die Gefahr der Ortsbegehung... zwar angekündigt, aber wenn die wollen, finden sie immer etwas.

Und nein, ein Computer ist kein "Geringwertiges Wirtschaftsgut" und muß abgeschrieben werden... aktuell über 3 Jahre (siehe AfA-Tabelle). Wobei ein speziell für Games ausgerüsteter PC mit TV-Karte und so schon wieder Probleme macht.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Feb 2006 - 23:56

Internet absetzen
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Mich würde mal interessieren, auch wenn es in anderen Threads am Rande schon mal Thema war: wie macht ihr das mit den jobbedingten Internetkosten, und zwar vor allem bei Flatrates (oder nicht ausgeschöpften Volumentarifen)?

Mir geht es hier vor allem um den zunächst einmal ursprünglich privat angemeldeten Anschluss, der aber zu einem ganz erheblichen Teil beruflich genutzt wird.
Steuerratgeber empfehlen einem eine Art Internet-Fahrtenbuch. Wird aber schwierig in dem Moment, wo ich "privat" im Netz bin, aber trotzdem mal kurz meine beruflichen E-Mails checke, oder auch andersrum ... also ich fänd's schwierig. Außerdem, wie will man da wirklich einen nachprüfbaren Nachweis führen, im Gegensatz zum Einzelverbindungsnachweis beim Handy z.B.?

Wie macht ihr das? Ich meine, ihr habt doch alle Internet? Smile

Na ja, und Handy macht mir langsam auch Sorgen, die Gesprächskosten dürften locker zu 90% beruflich bedingt sein bei mir in der letzten Zeit. Ok, 3 Monate Beispielrechnung ... soweit bekannt (wobei, lasse ich mir erst den Wisch genehmigen und benutze es dann bei der (Umsatz-)Steuererklärung, oder mache ich die einfach und schicke denen auf Anforderung den Nachweis?). Und wie wird dann die Grundgebühr verrechnet beim ebenfalls unsprünglich privaten Anschluss?

Das sind alles so die Fragen, wo ich weder hier (Suchfunktion) noch im Netz (Google) wirklich was gefunden hätte, was mir weiterhilft.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Feb 2006 - 0:48

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Na, das stelle ich mir recht kompliziert vor, als eine art Fahrtenbuch führen. Bei Einwahlverbindung womöglich, aber bei breitband und flatrates iss es egal. Hauptsache du kannst belegen, das internet für berufliches zwecke zu benötigen.
Soweit ich weiß kommt doch kaum jemand aus dem Unternehmerbereich ohne internet mehr aus.
Mein Steuerberater hat mich deshalb noch nie was gefragt, ich setze die kompletten kosten, für dsl + tarif voll ab.

Grüße Shanti
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Feb 2006 - 10:39

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das mit dem Fahrtenbuch sehe ich genauso.

Ich würde entweder die Kosten ganz nehmen wie mein Vorredner oder du machst es Anteilig.

Beim Handy mach ich es so, da habe ich pauschal 70 % die ich absetze, aber hatte da vorher mal Schwierigkeiten mit dem FA und musste wegen 200 € Handy persönlich dorthin. Werde es aber diese Jahr auf 90 % hochstocken, denn das kommt auch hin.

Was aber sein muss ist der Einzelvebindungsnachweis. Sollte wirklich mal eine Prüfung kommen, dann kannst du damit klären wen du privat angeklingelt hast und wieviel doch geschäftlich war.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2006 - 23:03

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Thematisch ist das nicht so weit weg... ungefähr so wie mein Fahrtenbuch für's Auto stelle ich mir auch ein Internet-Fahrtenbuch vor, also ziemlich detailliert.

Nun, ich habe ja erst letztes Jahr mit Promotion angefangen... aber über 20.000 km Gesamtfahrleistung und davon gerade ca. 7.000 km privat. Also komme ich lt. FA nicht darum herum, das Auto ins Betriebsvermögen zu übernehmen und ein Fahrtenbuch zu führen (bei meinem alten Wagen war die 1%-Regel sehr ungünstig, bei meinem mutmaßlich neuen Wagen mit Sicherheit auch, also lieber ausrechnen, was jeder km reell kostet).

Mir ist es in Fleisch und Blut übergegangen, handschriftlich jeden km zu dokumentieren, inklusive Zwischenstopps bei Touren, so ca. 50 Seiten für 2005;-). Dem FA werde ich nur eine zusammengefaßte Excel-Liste geben, die pro Tag Start und letztes Ziel (eben nicht immer meinen Wohnort), die Abfahrt- und Ankunftszeiten, Zweck und als Kommentar die Zwischenstationen auflistet. Auf Nachfrage können sie gerne den ganzen Stapel Papiere haben und stichprobenartig überprüfen... wenn's ihnen denn Spaß macht.

Mein Typ vom FA fand das ganz okay so, als ich nachfragte. Damit ist auch gleich die Abwesenheit von zu Hause dokumentiert (Stichwort: Verpflegungspauschale).

Wenn ich mir vorstelle, all dies für die PCs auflisten zu müssen... auweiha. Ich recherchiere sehr oft im Internet, inklusive der Suche nach php-Programmen und Codeschnipseln... ein Computerlogbuch alleine würde nicht helfen, die wollen ja wohl auch den Zweck wissen, also warum man eine bestimmte Website besucht hat... nee, muß ich echt nicht haben.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2006 - 23:27

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naja bisher habe ich pauschal gesagt 70 % bin ich geschäftlich gefahren und das hat denen gereicht. Mache das schon seit zwei Jahren so.

Nun muss ich mir aber was anderes für dieses Jahr ausdenken da ich mehr geschäftlich fahre.

naja das mit dem Fahrtenbuch habe ich mal probiert, aber gefunzt hat das leider nicht lange.
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