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Freiberufler: Fragen zum Status

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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Sep 2008 - 8:23

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mkl81 hat Folgendes geschrieben:
Ja, das ist mir schon klar. Die Frage ist doch, wenn ich eine Rechung über 200 € ausstelle, wer fragt denn da nach meinem Gewerbeschein. Das Finanzamt hat es nicht getan.
Und so lange die Agenturen meine Steuernummer haben, sollten sie doch zufrieden sein.

Maria


also bei mir ist es so dass ich von vielen Agenturen keinen Auftrag bekomme solang ich den Gewerbeschein nicht vorlege.
Aber ganz davon mal abgesehen wenn du jetzt schon so eine Einstellung zu dieser Branche hast, dann möchte ich echt nicht wissen wie du deinen Arbeit vor Ort verrichtest. Denn es gibt nun mal in der Promotion sehr viele Vorschriften die den meisten auch nicht schmeckt aber sich alle dran halten müssen.

Desweiteren muss ich auch anmerken ,
dass immer wenn die - nebenberufliche Promotoren sich Vorschriften nicht fügen wollen wir hauptberuflichen Promoter darunter leiden müssen.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 19 Sep 2008 - 19:03

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Wo genau ist eigentlich überhaupt das Problem?!?
So ein Gewerbeschein kostet um die 20€ und ist innerhalb von fünf Minuten beantragt.
Mach das und Du kannst Deiner Arbeit ordnungsgemäß nachgehen...- andernfalls (also wenn Du unbedingt vertragswidrig/ nicht den Gesetzen entsprechend arbeiten möchtest) würde ich das hier dann zumindest nicht auch noch schreiben hehe
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Givi



Anmeldungsdatum: 12.05.2006
Beiträge: 6
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09 Dez 2008 - 18:15

freiberuflich in einer Agentur arbeiten
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Hallo,

ich mache bereits seit gut 3 Jahren Promotion. vom normalen promoten bis teamleiter. Nun möchte ich direkt mal bei einer Agentur arbeiten z.B im Projektteam. Ich habe hier auch ein Inserat von sisters and brothers gelesen und mich daraufhin beworben, da diese neue Mitarbeiter auf freiberuflicher Basis für eine neue Niederlassung suchen.

Könnte ihr mir vielleicht noch mehr Tipps geben wie ich da mehr an die Agenturen drankomme oder arbeitet bereits einer in einer Agentur und könnte mir helfen. Ich komme aus München und bin 25 Jahre alt.

Danke schonmal!!
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workmichel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 338
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 18 Dez 2008 - 9:45

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Ich denke wenn die Agentur einen freien Mitarbeiter sucht ist alles eine
Verhandlungssache.... also sich mal über die Agentur erkundigen ....
vielleicht wird aus einer freien Mitarbeitervertrag ein Angestelltenvertrag...
eventuell soll hier nur für ein Projekt und Kunde der Zusatzaufwand
überbrückt werden
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jun 2009 - 15:51

Freiberufler: Fragen zum Status
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Hallo Leute, ich kann bei einer Zeitung als Fotograf (Freiberuflicher Fotodesigner) anfangen wenn ich möchte. Das Problem ist nur dass das gar nicht geht. Freiberuflich, so sagt das finanzamt sind die Fototgrafen nie!! und ich müsste dafür ein Gewerbe anmelden. ist das richtig so??

Danke im voraus yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jun 2009 - 16:39

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wenn du selbstständig arbeiten willst musst du ein Gewerbe anmelden.

Und warum sollten Fotografen nicht freiberuflich tätig sein, es gibt ja auch paparazzi und die sind glaub ich auch auf eigener rechnung unterwegs.

gruß und viel glück
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jun 2009 - 21:19

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Kann schon sein und wenn es das FA so sagt. Du kannst ja mal googeln, da findest du grantiert irgendwo die Katalogberufe und die katalogähnlichen. Aber ich glaube beim bei Freiberufler sollte i. d. R. was mit ner akademischen Ausbildung dabei sein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jun 2009 - 9:09

Antworten mit Zitat  

Kommt darauf an, was Du als Foto-Designer machen, also ausüben möchtest:

ein Fotoladen, der für Kunden Fotos in eigens designten Passpartout`s verkauft, ist ein Gewerbe

ein Fotograf, der auf eigene Kappe durch die Welt zieht und Fotos für einen Bildband oder eine Ausstellung macht, ist ein Freiberufler

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Aug 2011 - 13:40

Gewerbeschein vs. Freiberufler
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Hallo in die Runde,

ich bin Neuling in Sachen Promotion und stehe vor einer Grundsatzentscheidung. Vielleicht aber auch nicht. Hier freue ich mich über hilfreiche Informationen von Profis, die den Sachverhalt besser abwägen können.

Hintergrundinfos:
- aktuell aufgrund von Jobwechsel arbeitslos gemeldet bis 05.09.11
- bin BWL-Beraterin/Trainerin/Personalentwicklerin, Festanstellung ab vss. November
- Promotionjobs u.Ä. würde ich sehr gerne im Sept. + Okt. machen
und mir mehrere Wege offen halten wollen, falls keine passende Festanstellung dabei ist ... soll heißen: was muss ich JETZT beachten, damit die Wege ab Nov. offen sind.

Nun die konkreten Fragen:

a1)GEWERBESCHEIN
Zeitraum voraussichtlich nur für Sept. + Okt. 2011
Ziel: IAA nutzen! = Oft angeboten: Hostesstätigkeiten - diese gehen allerdings nicht über Gewerbeschein - nur über LSt-Karte (?)...
a2) kann/muss ich also beides gleichzeitig nutzen? Bsp.: eine Woche Hostessjob = Abrechnung LSt-Karte, die Woche drauf anderer Promotionjob = Gewerbeschein - GEHT DAS?

b) FREIBERUFLER
Unter dem Begriff "Marketing und Beratung" könnte ich doch beides machen. Promotion-/Hostesstätigkeit UND hier und da ein Beratungsprojekt. ODER?? Wie ist das steuerrechtlich zu sehen? b2) Könnte ich zwischendurch wechseln - Zwischen a) und b) meine ich?

Leute, ich habe echt keinen Plan, wie ich es anstellen soll. Bevor ich zum Gewerbeamt renne, würde ich gerne ein paar Infos vorab haben wollen, damit ich eine Entscheidung treffen kann.

Freue mich über Eure Unterstützung!

Liebe Grüße
Sandra
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Aug 2011 - 14:00

Antworten mit Zitat  

Zitat:
a1)GEWERBESCHEIN
Zeitraum voraussichtlich nur für Sept. + Okt. 2011
Ziel: IAA nutzen! = Oft angeboten: Hostesstätigkeiten - diese gehen allerdings nicht über Gewerbeschein - nur über LSt-Karte (?)...
a2) kann/muss ich also beides gleichzeitig nutzen? Bsp.: eine Woche Hostessjob = Abrechnung LSt-Karte, die Woche drauf anderer Promotionjob = Gewerbeschein - GEHT DAS?


1a)So ist es!IAA und jegliche Messestandbetreuung muss über LSK abgerechnet werden.

2a)Das geht1Allerdings solltest du beachten,dass eine Gewerbeanmeldung UND Abmeldung jeweils (!) 30-40€ kosten und ob sich für dich nicht eher lohnen würde alles über LSK abzurechnen.
Es sind zudem 2 Behördengänge mehr,die Steuererklärung wird umfangreicher und der ganze Krankenversicherungskram......

Zitat:
b) FREIBERUFLER
Unter dem Begriff "Marketing und Beratung" könnte ich doch beides machen. Promotion-/Hostesstätigkeit UND hier und da ein Beratungsprojekt. ODER?? Wie ist das steuerrechtlich zu sehen? b2) Könnte ich zwischendurch wechseln - Zwischen a) und b) meine ich?


Ich verstehe die Frage nicht ganz!(Kennst du den Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Selbstständigen/sonstigen Gewerbetreibenden??)

Aber Freiberufler bis du an deinen Katalog bzw. katalogähnlichen Beruf gebunden.

selbstverständlich kannst du einen Freiberuf ausüben UND zudem sontstiger Gewerbetreibender sein.
Sprich:Wirtschaftsprüfer und Imbissbudenbesitzer! hehe

Für den freiberuflichen Jobanteil zahlst du keine Gewerbesteuer ,für die Imbissbude schon! hehe
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Sep 2011 - 18:57

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Für mich klingt das auch nach einem klassischen 400€-Job (geringfügige Beschäftigung). Mich würde daher interessieren, warum sie dich als Freiberufler einstellen wollen?

Bitte informiere dich noch einmal ausführlich im Internet, Verbraucherzentrale oder am besten bei deinem zuständigen Finanzamt.

Da du studierst, solltest du auch unbedingt vorher abklären, inwiefern dieser Job Einfluss auf BAföG, (Familien-)Versicherung, Kindergeld etc. hat - sofern du etwas davon beziehst. Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist das alles bis 400€/Monat kein Problem.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Sep 2011 - 21:58

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Verbraucherzentrale? Machen die jetzt auch Unternehmensberatung und Lohnsteuerhilffe hehe
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Sep 2011 - 22:42

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Danke … für noch mehr auftauchende Fragezeichen Wink

GewSchein + LSt-Karte gleichzeitig geht? Abgesehen vom Behördenkram: Was ist denn, wenn ich zudem noch Freiberuflerin bin? Freiberufler: Die Kriterien hoch qualifiziert und spezialisiert erfülle ich. Könnte als Dozentin/Lehrkraft arbeiten. Wähle ich ausschließlich den Weg, brauche ich keine Gewerbeanmeldung und lege einfach los. Das meinte ich mit „individueller Abwägung“. Es fällt mir schwer, mich für EINEN Weg zu entscheiden. Aber wie Du schon sagst – der ganze administrative Aufwand/die Kosten dahinter sind halt nervig.

Beispiel / Gedankengänge:

In KW 38: Tätigkeit A = Messehostess für BrummBrumm = Abrechnung über LSt-Karte

In KW 39: Tätigkeit B = Dozentin bei Bildungsinstitut BlaBla = Abrechnung als Freiberuflerin

In KW 40. Tätigkeit C = Flyerverteilung für XY = Abrechnung über Gewerbeschein

Wie gesagt: mal abgesehen vom Behördenkram war meine Frage auf Machbarkeit und steuerrechtliche Nachteile bezogen.

Gut, dass du noch mal nachfragst – der Unterschied zw. Selbstständigkeit/sonst. Gewerbetr. und Freiberuflern? Äääh die Buchführung? Freiberuf = keine Gewerbesteuer. … aber Selbstständigkeit für den kurzen Zeitraum?

Alternativ:
ich nehme ausschließlich das Ziel, die IAA zu nutzen - hole mir einfach nur eine LSt-Karte und das war's  Frage: könnte ich Agenturen, die für die Abrechnung von Promotionjobs einen Gewerbeschein fordern als Alternative die LSt-Karte anbieten? Sprich: wird das (häufig) so praktiziert?

Ajajaj – ich wünsche mir einfach nur einen geschmeidigen Plan B 
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2011 - 14:39

Antworten mit Zitat  

Zitat:
GewSchein + LSt-Karte gleichzeitig geht?

Beispiel / Gedankengänge:

In KW 38: Tätigkeit A = Messehostess für BrummBrumm = Abrechnung über LSt-Karte

In KW 39: Tätigkeit B = Dozentin bei Bildungsinstitut BlaBla = Abrechnung als Freiberuflerin

In KW 40. Tätigkeit C = Flyerverteilung für XY = Abrechnung über Gewerbeschein
]


Ja klar geht das!
Anbei Beispiele um es noch deutlicher zu machen:

Anwalt und Notar = Freiberufler UND Urkundenbeamter

Gerichtsvollzieher und Spediteuer = Beamter UND selbstständiger Gewerbetreibender

Praxisarzt und Notarzt = Freiberufler UND Angestellter


Zitat:
Gut, dass du noch mal nachfragst – der Unterschied zw. Selbstständigkeit/sonst. Gewerbetr. und Freiberuflern? Äääh die Buchführung? Freiberuf = keine Gewerbesteuer. … aber Selbstständigkeit für den kurzen Zeitraum?


Du kannst nur "Freiberufler" sein,wenn du einen dazugehörigen Katalogberuf bzw. einen dazu anerkannten katalogähnlichen Beruf ausübst!

Wiki sollte die debei helfen! Wink
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