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Promotion und Arbeitslosigkeit

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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2011 - 15:33

Re: Gewerbe anmelden oder nicht??!!
Antworten mit Zitat  

Jessy1311 hat Folgendes geschrieben:
hi ich habe da mal eine frage uzw. habe ich mich dazu entschieden als promoter zu arbeiten nun weiß ich nicht ob ich gewerbe anmelden muss oder nicht? [/b]


Entweder Gewrbe anmelden oder auf LSK arbeiten,was aber als Vollzeitpromoter unmöglich sein wird.
Alles andere ist Schwarzarbeit. Wink

Zitat:
zudem bin ich arbeitslos und weiß jetzt nicht ob ich das dem arbeitsamt mitteilen muss wenn ich in der promotion arbeiten möchte... noch beziehe ich kein geld vom arbeitsamt aufgrund der sperre..


Keine Ahnung was für eine Sperre,aber du bist dann nicht mehr arbeitslos,sondern eben selbständig.

Zitat:
selbstständiger und freiberufler arbeiter?


Wiki!

Sehr schöner Artikel.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2011 - 16:36

Antworten mit Zitat  

danke für deine antwort Smile

waskommt denn auf mich zu wenn ich mich damit selbstständig mache?
habe davon so garkeine ahnung...
ich wusste auch nicht wenn man sich hier anmeldet das es zum größtenteil auf selbstständigkeit ist...

LG
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2011 - 20:09

Antworten mit Zitat  

Schon durchgelesen Wink :

https://www.promotionbasis.de/tipps_start.php?rub=tipps_
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2011 - 20:32

Antworten mit Zitat  

Also gleichzeitig selbständig und arbeitslos geht gar nicht, schon mal gar nicht, wenn Leistungen bezogen werden. Gibt hier auch mindestens 2 Threads zu dem Thema.

Ansonsten werden wir uns hier nun wirklich nicht zum x-ten Male wiederholen. Falls Du die Tipps und Forenbeiträge nicht verstehen solltest, würde ich überlegen, ob Selbständigkeit (die gewisse Anforderungen stellt) das Richtige für Dich ist.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Aug 2011 - 13:47

???
Antworten mit Zitat  

Hallo,
ich habe eine Frage und zwar wenn ich jetzt Hauptberuflich nichts mache und dann ein Gewerbe anmelde, wo ich angebe das ich das nur nebenberuflich mache, muss ich trotzdem Versicherung etc. selber bezahlen ??
Also mich würde es schon wundern wenn das überhaupt geht das nebensächlich zu machen wenn man eig "arbeitslos" bzw keine Haupteinnahme quelle hat.
Eine Freundin von mir hat das jetzt so gemacht und ist der Meinung das sie sich jetzt nicht selbst versichern muss.

Danke schon mal für die Antworten liebe
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Aug 2011 - 14:56

Antworten mit Zitat  

Zitat:
wo ich angebe das ich das nur nebenberuflich mache, muss ich trotzdem Versicherung etc. selber bezahlen ??


Sprich Hartz 4/Arbeitslosengeld kassieren und nebenberuflich "selbstständig" sein??? lol

Zitat:
Eine Freundin von mir hat das jetzt so gemacht und ist der Meinung das sie sich jetzt nicht selbst versichern muss.


kopfschüttel
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Aug 2011 - 6:26

Antworten mit Zitat  

Man kann selbstverständlich neben dem Bezug von Lohnersatz- oder Sozialleistungen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Beachten Sie dafür bitte die zulässig möglichen Gesamtstunden je Woche bzw. die anrechnungsfreien Grenzen Ihres Verdienstes - hier hilft Ihnen aber Ihr örtliches Jobcenter bzw. die zuständige Arge weiter.

Natürlich müssen Sie sich selbst versichern, auch wenn Sie das Ganze nur nebenbei machen. - auch "nebenbei" kann Ihnen ein Unfall passieren. Schließlich haben Sie ja auch eine Kasko-Versicherung, auch wenn Sie nur
3 x im Jahr Auto fahren.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Aug 2011 - 12:49

Antworten mit Zitat  

Ne sie hat die schule beendet und jetzt hat sie sich nebenbei selbständig gemacht, weil sie dann meint sie müsste dann nichts selber bezahlen. Sie ist nach der schule nicht zum Arbeitsamt gegangen sprich sie bekommt da auch nichts und somit wäre die promojobs ihre haupteinahme Quelle.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2011 - 16:37

Antworten mit Zitat  

laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Man kann selbstverständlich neben dem Bezug von Lohnersatz- oder Sozialleistungen einer Erwerbstätigkeit nachgehen.



Wie kann man den ALG II beziehen UND selbstständig sein (darum gings ja hier)!?! Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2011 - 22:12

Antworten mit Zitat  

Zumal "nebenberuflich" geht das ja auch nicht, weil man ja hauptberuflich erwerbslos ist, was ja wiederum kein Beruf ist Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Sep 2011 - 6:59

Antworten mit Zitat  

Das Sozialrecht lässt den Bezug von Lohnersatz- und Sozialleistungen mit der gleichzeitigen Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu, wobei eine bestimmte Anzahl von Wochenarbeitsstunden nicht erreicht werden darf, weil man sonst nicht mehr als arbeitslos gelten würde. Darüber hinaus wird das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit auf die Leistung angerechnet.

Unbedeutend ist dabei, ob es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, um eine freiberufliche Tätigkeit oder eine Selbständigkeit handelt - man muß sie bei der Arge nur bekannt geben. Ein beliebtes Beispiel ist der Handelsvertreter im Sinne von § 84 HGB (hier meinethalben Versicherungsvertreter). Während im Hauptberuf (welcher auch immer) Arbeitslosigkeit besteht, wird mit einem täglichen Zeitaufwand von 2 Stunden eine selbständige Nebentätigkeit (hier: Kundenaquise etc.) betrieben.

Die Arge fördert sogar solche Selbständigkeiten, weil hier u. U. ein alternativer Hauptberuf generiert werden kann.

Nachprüfbar ist der tägliche Zeitaufand bei Freiberuflern oder klassichen Gewerbetreibenden natürlich nur sehr schwer, weshalb es hier überproportional häufig zu Sozialleistungsmissbrauch kommt.

Grundsätzlich kann man aber z. B. als arbeitsloser Kfz - Mechaniker 3 x 4 Stunden je Woche Verkostungen machen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Jan 2013 - 10:56

Arbeitslos... Was darf ich machen?
Antworten mit Zitat  

Hallo liebe Promotion Community!
Hat von euch jmd Erfahrung was man machen darf und wie viel wenn man Arbeitslos ist und Arbeitslosengeld bezieht?
Oder meint ihr man kann das als Übergang auch mal komplett machen?

Freue mich auf viele Antworten!

Liebe Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Jan 2013 - 11:59

Antworten mit Zitat  

Als arbeistsuchend gemeldet kannst du im Monat 165 € dazuverdienen, bei ziemlich eng gesteckter Wochenarbeistzeit. Bei Bezug von ALG II ist es noch weniger, alles andere wird umgehend mit den Bezügen verrechnet. Außerdem ist der Aufwand bei einem Nebengewerbe recht umständlich, du musst ständig deine Betriebsergebnisse vorlegen und anders als bei steuerlicher Betrachtung zählen auch nicht alle Betriebsausgaben rein. Eine hauptberufliche Selbstständigkeit als Übergangslösung macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Jan 2013 - 12:20

Antworten mit Zitat  

Also würde sich aus deiner Sicht lediglich die kurzfristige Beschäftigung oder der Mini-Job lohnen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Jan 2013 - 16:42

Antworten mit Zitat  

Das kann man nicht pauschal beantworten, das ist ein weites Feld. Da gehts doch auch z. B. darum, was deine mittel- und langfristigen Berufsziele sind. Außerdem ist ja in unserer Branche die Scheinselbstständigkeitsdiskussion nunmehr allgegenwärtig. Da zählt der Aspekt, für wen sich welche Art der Abrechnung am ehesten lohnt keine Rolle mehr, vielmehr ist die jeweilige Tätigkeit unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, ob sie tatsächlich eine selbstständige ist oder ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt.
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