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Promotion und Arbeitslosigkeit

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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Jul 2009 - 22:37

Antworten mit Zitat  

also ich habe noch nicht gehört das es bei amt was kostenlos gibt.

habe bis jetzt immer für irgenwas bezahlen müssen seies ausweis gewerbeschein polizeilichesführungzeugniss....
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Sannypless
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 242
Wohnort: Osterberg

BeitragVerfasst am: 05 Jul 2009 - 9:13

Re: Promotion&Arbeitslosengeld
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adampromo hat Folgendes geschrieben:
Hallo Leute,

habe da mal eine Frage. Und zwar bekomme ich jetzt Arbeitslosengeld von ca 650€, kann ich dann nebenbei Promotion machen wenn ich was bekomme? Also sprich mich abmelden und dann wieder anmelden wenn ich was habe? Weil mein erster Berater hat gemeint das ist kein Problem kann ich machen und die Hotline vom Arbeitsamt hat mir auch gemeint ich kann das machen. Nur mein neues Berater vom Arbeitsamt macht da faxen, weil er mich unbeding in eine Schulung packen will wegen Bewerbungen schreiben und son scheiß. Und droht mir mich komplett abzumelden. Hat da einer von euch Erfahrungen damit? Bitte um schnelle Hilfe.


du kannst auch während deiner Arbeitslosenzeit weiterhin dein Gewerbe als "kleingewerbe" weiterbetreiben, aber dann ist es so wie bei arbeitslos sein und 400 euro job dass du geld von deinem einkommen abgeben musst bzw. an das a-amt zurück zahlen musst.
die bundesländer haben derzeit viel geld übrig und sobald du in einer fortbildung bist die bis zu 16 wochen dauert bist du kein arbeitloser mehr und verschwindest somit aus den zahlen, sprich um die zahlen schön zu schreiben.

du kannst dein gewerbeschein einfach auf kleingewerbe umschreiben dich vom arbeitslosengeldbezug und aus der arbeitsvermittlung und eine zeitlang promo machen und dich dann wieder arbeitslos melden,
rechtlich somit ganz gut erlaubt,
aber die leute vom callcenter arbeiten wieder ganz anderst wie dein berufsvermittler.

ich hoffe ich konnte dir damit etwas weiterhelfen
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Sannypless
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 242
Wohnort: Osterberg

BeitragVerfasst am: 05 Jul 2009 - 9:17

Antworten mit Zitat  

npflip hat Folgendes geschrieben:
Du musst nicht beim Arbeitsamt zahlen, sondern für den Gewerbeschein.
Und ganz ehrlich; was ist denn das bitte für eine Einstellung? Ich mach mich selbständig- und immer, wenn ich gerade mal keinen Bock auf Arbeit habe oder nichts ansprechendes finde, dann melde ich mich einfach wieder arbeitslos und lasse mir mein Leben von der Allgemeinheit finanzieren?!

Sorry, sowas kann ich echt nicht nachvollziehen.



hey nflip, das wird einem auf dem a-amt so einem auch erklärt sprich damit bekommen die mitarbeiter vom a-amt ein gewissen proviosions anteil wenn die einem selbstständigen die freiwillige arbeitslosenversicherung verkaufen können.
damit wirst du aufgefangen wenn du keinen job hast bevor du in harzt 4 rutscht.
du musst zwar für den arbeitsmarkt technisch gesehen zur verfügung stehen aber hast dennoch ein anrecht auf sozialleistungen.
problem nur daran verkaufen wollen se alle gern wenn es aber dann um das zahlen geht musst du dich ziemlich durchbeisen und wartest als selbstständiger im regelfall 3 monate bist du überhaupt bezugsgeld vom a-amt bekommst
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 05 Jul 2009 - 16:57

Antworten mit Zitat  

Mag sein, dass das, was ich geschrieben habe evtl. etwas hart klang- und ich muss zugeben, dass ich von den rechtlichen Dingen bezüglich ALG/ Hartz 4 etc keinen Plan habe (ich hab mir mein Geld bisher immer selbst verdient und noch nichts von Ämtern bekommen).
Ich fand halt einfach dieses "kein Bock auf Schulungen" etc klang sehr arg nach "Ich will, dass ich gefälligst Geld bekomme und abgesichert bin- aber Gegenleistung wird dafür doch nicht etwa erwartet?"

Dass man sich durchbeißen muss und drei Monate warten muss- und das ganze sicher nicht angenehm ist (und viel Zeit kostet, die man -wenn man dann ernsthaft Selbständigkeit betreibt und "nur" mal zwischenzeitlich irgendwie eine absolute Flaute mit Hilfe des Amtes überbrücken will/ muss- auch nicht gerade in Massen hat) kann ich mir gut vorstellen.
Mit Deiner Erklärung -sannypless- klingt das ganze auch durchaus völlig in Ordnung; Leuten zu helfen, die gerade einfach trotz Wollen nicht können, dafür ist das System hier in D ja da.
Aber der andere Beitrag klang eben erstmal hauptsächlich eher nach nicht wollen, sorry....
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Sannypless
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 242
Wohnort: Osterberg

BeitragVerfasst am: 06 Jul 2009 - 21:04

Antworten mit Zitat  

npflip hat Folgendes geschrieben:
Mag sein, dass das, was ich geschrieben habe evtl. etwas hart klang- und ich muss zugeben, dass ich von den rechtlichen Dingen bezüglich ALG/ Hartz 4 etc keinen Plan habe (ich hab mir mein Geld bisher immer selbst verdient und noch nichts von Ämtern bekommen).
Ich fand halt einfach dieses "kein Bock auf Schulungen" etc klang sehr arg nach "Ich will, dass ich gefälligst Geld bekomme und abgesichert bin- aber Gegenleistung wird dafür doch nicht etwa erwartet?"

Dass man sich durchbeißen muss und drei Monate warten muss- und das ganze sicher nicht angenehm ist (und viel Zeit kostet, die man -wenn man dann ernsthaft Selbständigkeit betreibt und "nur" mal zwischenzeitlich irgendwie eine absolute Flaute mit Hilfe des Amtes überbrücken will/ muss- auch nicht gerade in Massen hat) kann ich mir gut vorstellen.
Mit Deiner Erklärung -sannypless- klingt das ganze auch durchaus völlig in Ordnung; Leuten zu helfen, die gerade einfach trotz Wollen nicht können, dafür ist das System hier in D ja da.
Aber der andere Beitrag klang eben erstmal hauptsächlich eher nach nicht wollen, sorry....



kann dich schon auch verstehen , aber ich muss auch sagen, bereits auch schon mehr mals am leibe verspürt, die a-ämter haben den lieben langen tag nix besseres zu tun als die jenigen die arbeitslos gemeldet sind auch bewerbungsschulung und verkaufstrainingsschulungen zu schicken.
ich hab zuerst in bayern mal gewohnt hab diesen müll dort mitgemacht, bin dann nach bawü gezogen und sollte die schulung 2 mal hintereinander innerhalb von 3 jahren nochmals machen...nur um mich damals aus den arbeitslosenquoten rauszukriegen.
da hast irgendwann auch echt mal keinen bock mehr darauf.
klar dass man bei der aussage von unseren kollegen zuerst auf hass steigst, aber wenn du den a-ämter erklärst du hast z.b. solch eine schulung schon mal gemacht und wozu diese gelder verschwendet werden sollen für dass das die gleiche fortbildung nochmal gemacht werden soll?

die ämter haben noch zuviel geld und so ne blöde fortbildung kostet zum glück ja dem steuerzahler kein geld, und sind wir doch mal ehrlich welcher promoter braucht schulung zum thema verkaufen, internetbewerbungen verkaufspsychologische training, internetzahlungsverkehr und inkassoaufgaben?
Konfus
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Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 16.05.2009
Beiträge: 133
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 07 Jul 2009 - 8:49

Antworten mit Zitat  

npflip hat Folgendes geschrieben:
Du musst nicht beim Arbeitsamt zahlen, sondern für den Gewerbeschein.
Und ganz ehrlich; was ist denn das bitte für eine Einstellung? Ich mach mich selbständig- und immer, wenn ich gerade mal keinen Bock auf Arbeit habe oder nichts ansprechendes finde, dann melde ich mich einfach wieder arbeitslos und lasse mir mein Leben von der Allgemeinheit finanzieren?!

Sorry, sowas kann ich echt nicht nachvollziehen.


am thema vorbei. er meint beim arbeitsamt abmelden !!!
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Anmeldungsdatum: 16.05.2009
Beiträge: 133
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 07 Jul 2009 - 8:52

Antworten mit Zitat  

adampromo hat Folgendes geschrieben:
Und wie sieht das aus wenn man sich für zwei Wochen abmeldet und dannach wieder anmeldet? Dann ist das doch egal. Weil er will mich unbedingt in diese Schulung packen, aber ich habe echt kein bock auf son scheiß.
Also so gesehen kann ich mich doch für 2 bis 3 Wochen abmelden und dannach ohne Probleme wieder anmelden oder?


ja, kanst du. aber er wird dich dann, wieder einladen und zur schule schicken.bei alg 1 kannst du bis unter 15 h pro woche arbeiten ohne abzüge wenn 315 € pro monat nicht überschritten werden.
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Anmeldungsdatum: 16.05.2009
Beiträge: 133
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 07 Jul 2009 - 8:56

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workmichel hat Folgendes geschrieben:
Es ist eine kleine Gebühr, Du zahlt bei jedem Amt Geld.
Ist hatl so.


nicht beim arbeitsamt.
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Anmeldungsdatum: 16.05.2009
Beiträge: 133
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 07 Jul 2009 - 8:59

Re: Promotion&Arbeitslosengeld
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adampromo hat Folgendes geschrieben:
Hallo Leute,

habe da mal eine Frage. Und zwar bekomme ich jetzt Arbeitslosengeld von ca 650€, kann ich dann nebenbei Promotion machen wenn ich was bekomme? Also sprich mich abmelden und dann wieder anmelden wenn ich was habe? Weil mein erster Berater hat gemeint das ist kein Problem kann ich machen und die Hotline vom Arbeitsamt hat mir auch gemeint ich kann das machen. Nur mein neues Berater vom Arbeitsamt macht da faxen, weil er mich unbeding in eine Schulung packen will wegen Bewerbungen schreiben und son scheiß. Und droht mir mich komplett abzumelden. Hat da einer von euch Erfahrungen damit? Bitte um schnelle Hilfe.


ja mit anrechnung von freibeträgen wie: beim alg 1 bis 315 €, und bei hartz IV bis 130 € sehr selten wird 164 € akzeptiert.
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Madelhaus1
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 1501
Wohnort: Königs Wusterhausen

BeitragVerfasst am: 08 Jul 2009 - 16:08

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Um zum Anfangsthema zukommen ...du kannst dich für ein Job (Promo) immer wieder an und abmelden beim A-amt...mußt dich für diese 2-3-Tage selbst krankenversichern und bekommst dann immer einen Änderungsbescheid über dein Arbeitslosengeld das sich dein Anspruch darauf um die jeweiligen 1-2 Tage verlängert.

Aber ist natürlich blöd wenn dein Vermittler dich unbedingt doppelt und dreifach schulen möchte vielleicht kannst du da diplomatisch vorgehen wie kann man schlecht raten

Claudi
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Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 16.05.2009
Beiträge: 133
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 08 Jul 2009 - 19:46

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oder, nur am wochenende promojobs annehmen. so ein bewerbertraining dauert nur 2 wochen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jul 2009 - 18:01

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Hallo,

hmmm... klingt ja alles echt gut und danke für die Tipps. Aber mir ging es darum, nicht schon wieder eine Schulung zu machen, die ich schon kenne. Ich wollte nur wissen ob das mit dem Ab und Anmelden geht, da mit mein erster Berater gesagt hat es geht und die im Call Center auch bis mein neuer Berater sich da halt quer stellt. Jetzt weiss ich nicht wer recht und wer unrecht hat.
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Supervisor
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 16.05.2009
Beiträge: 133
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 09 Jul 2009 - 19:19

Antworten mit Zitat  

adampromo hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

hmmm... klingt ja alles echt gut und danke für die Tipps. Aber mir ging es darum, nicht schon wieder eine Schulung zu machen, die ich schon kenne. Ich wollte nur wissen ob das mit dem Ab und Anmelden geht, da mit mein erster Berater gesagt hat es geht und die im Call Center auch bis mein neuer Berater sich da halt quer stellt. Jetzt weiss ich nicht wer recht und wer unrecht hat.



1) du kannst dich abmelden, und es kostet dich, keinen cent. du bekommst auch keinen cent vom A-Amt während Du abgemeldet bist. yo
2) du kannst dich egal wann, wieder anmelden. die anmeldung kostet auch keinen cent. prost dann bekommst du auch wieder kohle vom A-Amt. prosit
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Aug 2009 - 15:17

HaLLoooo
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Ich hab ma ne frage zum thema alg2 u promo jobs....

das is ja alles sehr kompliziert mit dem geld dann,rechnerei hin un her....ätzend!!
Hat jemand erfahrung damit...alg2 u diese jobs??

lg cati
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Sep 2009 - 14:30

ALG 2 und Promo Job
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Ja, ich hab da einige Erfahrung. Die Rechnerei ist uferlos, da die ArGe eine andere Art der Buchführung verlangt als das Finanzamt, einem nicht verdientes Geld gern mal abzieht und mit dem Rechnen auch so ihre Probleme hat. Nachdem ich das Hickhack 2 Jahre mitgemacht hatte, würde ich nur abraten. Du stehst wahrscheinlich am Ende mit weniger Geld da als jemand, der nix dazu verdient. Mein erster Rat: werde Gewerkschaftsmitglied! Kostet 2,50 Euro im Monat für AlGe 2 EmpfängerInnen, dafür hast du u.a. rechtsanwaltliche Hilfe auch bei Problemen mit der ArGe. Die reagieren in der Regel fix, wenn erst mal ein Brief vom Anwalt/Anwältin kommt. ich kann ein Liedchen davon singen - Hunger ist nicht lustig!
Doch wenn du viel Glück hast, hat Dein/e SachbearbeiterIn in der Leistungsabteilung Ahnung und es klappt. Mach eine gute Absprache (schriftlich) und informiere dich vorher genauestens, wieviel Geld du von deinem Überschuss tatsächlich behalten darfst und halte dich selber auf dem Laufenden. Beispielsweise werden Fahrtkosten mit dem privaten PKW nur mit 10 Cent/km gerechnet, außer du kannst höhere Kosten nachweisen. Da der PKW privat ist, werden Reparaturkosten etc. nicht anerkannt - da zahlst du also schon mal drauf. Geld für die Anschaffung eines "neuen" Fahrzeugs kannst du daraus auch nicht zurücklegen. Sollte dein Auto dann mal tot sein, kannst du gerne zu Fuß zur Promo marschieren oder bestenfalls mit den ach so günstigen Öffentlichen fahren, wenn's der Fahrplan erlaubt.
Ja, ich könnte hier einen Roman erzählen...
Hast du konkrete Fragen? Dann mal los.
Übrigens, ich habe mich letztes Jahr zur Wohngeldempfängerin "befördert" Wink Ist auch nicht leicht, doch ich bin ja ArGe geschult. Lieber wär es mir, wenn die Auftraggeber vernünftig bezahlen würden, so dass diese nicht mehr durch den Staat gesponsert werden - denn das ist es im Endeffekt wenn man trotz Arbeit auf Sozialleistungen angewiesen ist, genau so wie bei NiedriglöhnerInnen.
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