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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Mai 2014 - 21:05

Antworten mit Zitat  

Wie meinst du das mit dem Steuerfreibetrag?
Bsp.:

Ich verdiene 22.000 im Jahr (Angestelltenverhältnis) und möchte ca. 1500 über Gewerbe dazu verdienen
Ziehe ich dann von dem versteuernden Einkommen erst mal die 8354 ab und habe somit ein zu versteuerndes Einkommen von 15146?

D.h. ich müsste an Einkommenssteuer im Jahr 1379 bezahlen, was ich aber eh schon durch die Zahlung meiner Lohnsteuer (2560) bereits locker bezahlt habe?

Ich brauch keine centgenaue Rechnung, sondern möchte nur wissen ob ich bei o.g. Einkommen vom Angestelltenverhältnis, 1500 durch Promo dazu verdienen kann ohne dass ich am Ende des Jahres wieder 1000 davon ans Finanzamt abtreten muss.

Ich würde gerne einen Steuerberater fragen, aber ich möchte für diese Info (welche bestimmt einige Experten hier drin "ungefähr" beantworten können) nicht unnötig viel Kohle für einen Steuerberater ausgeben.

Weil für meine normale Lohnsteuererklärung und EÜR brauch ich eigtl. nicht extra einen Steuerberater, wenn ich eh weiß dass ich nix nachzahlen muss.

BTW: Ich rechne die Einkommenssteuer immer über den Steuerrechner vom BMF aus
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Mai 2014 - 22:26

Antworten mit Zitat  

Der Rechner ist glaube ziemlich gut. Soweit ich das richtig verstanden habe, zieht der Rechner den Grundfreibetrag schon ab. Es ist auf jeden Fall so, dass dieser Freibetrag zunächst abgezogen wird, der Rest ist dann das zu versteuernde Einkommen (in dem Punkt wäre dann das Eingabefeld bei dem Rechner etwas widersprüchlich). Vielleicht findet sich ja hier jemand, der sich da genau auskennt. Theoretisch müsste das bei dir ja aber auch ein Lohnsteuerhilfeverein abwickeln. Die sind sicher nicht so teuer wie ein Steuerberater hehe
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