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Promotion als Nebenjob: Was beachten?

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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Aug 2008 - 13:43

Fragen zur Promotion als Nebenjob.
Antworten mit Zitat  

Hallo ,

ich bin auch ein Neuling hier und gerade dabei mich in alles hineinzuarbeiten. Trotz Recherche ergeben sich mir viele Fragen.

Zurzeit bin ich Schüler (18 Jahre) und möchte mir durch Promo-jobs ein bisschen Geld verdienen. Jetzt stehe ich also davor mir einen Gewerbeschein zu beantragen. Dabei habe ich Angst, dass auf mich unerwartete Kosten und andere Arbeiten zukommen.

Meine bisherigen Informationen:

-Da ich sicherlich die Steuerfreigrenze (ca. 7700€) unterschreiten werden ,muss ich keinerlei Steuer bezahlen. Dadurch bleibt meinen Eltern auch der Anspruch auf Kindergeld erhalten.
-Auch die IHK Mitgliedschaftsgebühren muss ich nicht bezahlen, wenn mein Jahresumsatz nicht über ca. 5000€ liegt.
-Von komplizierter Buchführung und der Abgabe von Umsatzsteuern bin ich auch befreit, da ich ein Kleingewerbe betreiben werde.
Das einzige was ich in dieser Richtung machen muss ist eine Einkommensüberschussrechnung, die ich dem Finanzamt einmal im Jahr zukommen lasse.

Stimmt das alles so?

-Was ist mit meinen Versicherungen. Zurzeit bin ich Familienversichert. Kann ich jetzt einfach losarbeiten oder muss ich da irgendetwas klären?

Was kommt noch auf mich zu? Habe ich irgendetwas unberücksichtig gelassen? Konfus

Ich würde mich sehr freuen wenn mir irgendjemand helfen könnte.

Viele Grüße
Axel
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lilV
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 08.02.2008
Beiträge: 153
Wohnort: Lorch

BeitragVerfasst am: 05 Aug 2008 - 14:23

Antworten mit Zitat  

hallo axel,

nun denn ich erbarme mich deiner und versuche dir mal so gut wie möglich zu antworten.
wobei ich sagen muss dass es hier schon einige threads zu dem thema gibt.
dein problem haben so manche die hier anfangen.

also soweit ich das hier jetzt alles gelesen hab von dir stimmt das im großen und ganzen.

so ein kleingewerbe is immer mit arbeit verbunden denn es fällt niemandem was in den schoß aber das is auch alles nicht so wild.

also gewerbeschein beantragen, dann kannst eigentlich gleich losarbeiten.
formuliere die tätigkeit in deinem gewerbeschein so allgemein wie möglich sonst könnt dir nachher jemand ans bein pinkeln und das wollen wir ja nicht Wink
da schreibste halt rein "promotiontätigkeit".
so dann wird dich das finanzamt anschreiben und dir einen bogen schicken den du bitte umgehend auszufüllen hast.gleich wieder zurückschicken denn sonst können die dich steuerlich nicht erfassen und dann bekommste keine steuernummer.....wobei ich glaub die machen das jetzt eh bundesweit dass jeder eine nummer bekommt und das sein lebenlang.
sobald du die nummer vom finanzamt hast kannst du bei deinen jobs die du machst rechnungen stellen.vorher geht das nicht.du kannst zwar vorher schon arbeiten aber die rechnungen gehen nur mit der steuernummer.
die kommt so nach 4 wochen.

so ja und dann?dann fängste mal an dich hier zu bewerben und ich drück dir gleich mal die daumen dass du auch viele jobs bekommst.
für dich aber auch gleich zum mitdenken und schreiben: nimm keine jobs unter 10,- an und frag immer nach spritkosten.wir sind hier gerade dabei die ganzen promoter - insbesondere die neuzugänge - etwas zu mobilisieren dass man da etwas nachdenkt den diese 5-9,- jobs machen den hauptberuflichen zu schaffen.wenn die nur so wenig bekommen können die davon nicht leben.also denk dran: nicht unter 10,- arbeiten.
unsere derzeitige diskussion kannst du auch unter "promoter-talk -> was ist eigentlich mit den agenturen los?" nachlesen.

so ich glaub das wars soweit.
wenn du noch fragen hast dann schieß los ansonsten herzlich willkommen hier auf unserer seite und viel spaß Very Happy
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Aug 2008 - 14:37

Antworten mit Zitat  

Also erstmal vielen Dank für die Infos. Wink

Was für mich noch offen steht ist:

Was wird jetzt Versicherungsmässig? Kann ich wirklich einfach drauflosarbeiten ohne irgendetwas zu ändern etc.?
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lilV
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 08.02.2008
Beiträge: 153
Wohnort: Lorch

BeitragVerfasst am: 05 Aug 2008 - 14:45

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also solang du noch bei deinen eltern versichter bist denk ich is das kein thema.
selbst versichern muss man sich erst wenn man auch wirklich richtig selbstständig is.
ich zum beispiel bin über meine normale arbeitsstelle versichert und brauch solang ich kleingewerbe mach auch keine extra versicherungen.
bei was du allerdings aufpassen musst is die haftplichtversicherung.
da sollteste nohmal nachfragen ob das auch über deine eltern läuft oder nicht denn die sollte man haben wenn man sowas macht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Aug 2008 - 14:30

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Wie süß.... Mama lilV hilft Wink Aber wegen Versicherung solange du über deine Ellis versichert bist ist alles im Lot...
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Aug 2008 - 11:44

Gewerbeschein Nebentätigkeit Steuern?
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Hi Ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage. Ich habe bereits Vollzeit und möchte mir gerne einen Gewerbeschein holen, da man diesen bei den Jobs ja fast immer benötigt.

Ich habe gelesen, dass es einen Freibetrag von jährlich 17.500,00 € gibt und man erst über diesem Betrag Steuer ans Finanzamt abführen muss. Zählt dazu nur das Einkommen aus gewerbeliche Tätigkeit oder auch jedes andere Arbeitseinkommen?

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Lieben Gruß
Annika
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Aug 2008 - 10:49

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Soweit ich weiß zählt dazu das gesamte Einkommen - also das von deinem Vollzeitjob und dem gewerblichen nebenbei...
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Aug 2008 - 17:31

Gewerbeanmeldung
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Anmelden ist immer zu empfehlen.
Steuernachzahlungen wegen keiner Anmeldung sind im Endeffekt teurer als gezahlte Steuern gewesen währen.

Wenn du die Einkommenssteuer meinst, auf gesetze-im-internet.de gibt es den gesamten Gesetzestext dazu
funny http://bundesrecht.juris.de/estg/

Ich kenne mich da nicht so genau aus.
Aber der Freibetrag ist die Summe von unterschiedlichen Freibeträgen. (z.B. Werbungskosten, Kinderfreibeträgen, ... und viele viele mehr)
Wenn man alle Freibeträge addiert, welche jeder sowieso bekommt (z.B. einen gewissen Betrag Werbungskosten wird immer gewährt), welche also nicht nachgewiesen werden müssen, dann erhält man einen Freibetrag, welcher nicht versteuert wird. Alles darüber wird versteuert zu einem variablen Prozentsatz. Gemessen am Einkommen. (14% bis 42% oder sowas)
Der Freibetrag wird also NICHT mit versteuert!

Der ist aber auch Variabel und beträgt glaub ich sowas um die 7000EU rum im Normalfall. Aber ändert sich durch persönliche Verhältnisse. Z.B. ist er bei Verheirateten höher, oder erhöht sich eben auch durch Kinder.

Kilometerkosten erhöhen den Freibetrag der Werbungskosten. Wenn man also mehr Werbungskosten hat als man sowieso automatisch genehmigt bekommt, dann lohnt es sich das gesondert aufzuschlüsseln, um den Freibetrag zu erhöhen. Also jeden dienstlich/gewerblich gefahrenen Kilometer (den du selbst zahlen musstest und nicht vergütet bekommen hast) immer detailliert notieren. Von wo nach wo, für welchen Auftrag, km,... (Zur eigenen Übersicht vielleicht noch aktuellen Spritpreis und Verbrauch des Fahrzeugs) Bzw bei öffentlichen Verkehrsmitteln eben Fahrkarten sammeln. Aber auch da nicht vergessen zu notieren für welchen Auftrag!
Auch alles was du an Papiere, Schreibmaterial, Fotos,... brauchst kannst du als Werbungskosten absetzen. Also fleißig Quittungen sammeln. Auch PC und Arbeitszimmer lassen sich zumindest teilweise bei Selbstständigkeit/Freiberuflichkeit absetzen.
Alles was man irgendwie für die Ausführung der Tätigkeit braucht, kann man versuchen abzusetzen.

Wie gesagt, bin absolut kein Profi auf dem Gebiet. So hab ich das verstanden.
Muss nicht richtig sein. Korrekturen also herzlich willkommen Wink


Viele Infos zur Gewerbeanmeldung allgemein gibt es auf http://www.gewerbe-anmelden.info/
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2008 - 12:53

Antworten mit Zitat  

Hallo Annika,

die 17.500,- €, auf die Du ansprichst, betreffen den Gewinn, ab dem Du zur Abführung der Umsatzsteuer und zu entsprechenden Erklärungen an das Finanzamt verpflichtet bist.

Liegt Dein jährlicher Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit darunter, hast Du Wahlrecht, ob Du als Kleinunternehmer auftrittst (keine Umsatzsteuer abführen, aber auch nicht ausweisen in eigenen Rechnungen; einfache Einahme-Überschussrechnung) oder aber Umsatzsteuererklärungen abgibst.

Um es auf den Punkt zu bringen: Eine Optierung zur Umsatzsteuer lohnt sich unterhalb dieser Grenze nur, wenn man so viele betriebliche Ausgaben hat, dass es sich lohnt, die darin enthaltene Ust. als Vorsteuer geltend zu machen.

Dies ist bei einem Promoter wohl selten der Fall.

Das heißt für Dich: Du machst monatlich Deine Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Dein monatlicher Überschuss zzgl. evtl. weiterer Einkünfte (z.B. einer Festeinstellung) unterliegen der Einkommenssteuer.

Nach der Gewerbeanmeldung bekommst Du Post vom Finanzamt, in dem Du Angaben zum erwarteten Umsatz und Gewinn machst. Wenn Du diese halbwegs realistisch schätzt, bist Du auf der sicheren Seite.

Grüße aus Hamburg
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Sep 2008 - 16:23

Während der Ausbildung, einen Nebenjob als Promoter?
Antworten mit Zitat  

Hallo bin neu hier und würde mich gerne diesbezüglich informieren.

Hoffe die Spezis vom Forum können mir helfen.


Wie sieht es mit dem Promoterjob als Nebentätigkeit aus ?.

Muss ich im Unternehmen bescheid geben, das ich neben bei Promo mache?.

Hab mal im Azubi Vertrag nachgelesen, aber dort steht nicht das ich Nebentätigkeiten machen darf oder nicht.


Vllt kann mir ja auch einer mal helfen.

Danke schonmal im voraus!
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Sep 2008 - 16:33

Antworten mit Zitat  

Normalerweise muss man während der Ausbildung immer mit dem Chef absprechen, bevor man eine Nebentätigkeit antritt. Aber vielleicht hat sich das ja inzwischen geändert... Vielleicht weiß ja jemand aktuelleres darüber?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Sep 2008 - 15:36

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Ja, wie ist das denn mit dem Gewerbeschein: Wie lange gilt der? Muss ich den jährlich verlängern, wenn ich ihn weiter haben will, oder werde ich ihn womöglich eh nicht mehr los, auch wenn ich das gerne würde?

Es könnte sein, dass ich hier einen Job finde, der trotz aller Bürokratie, so verlockend ist, dass ich den Schein beantragen will. Bisher hat seit Anfang 2007 erst einmal eine Bewerbung von mir zu einem Jobangebot geführt. Ich wäre also schon froh, wenn ich irgendwann dieses Jahr nochmal 200,- verdiente. Dafür würde es sich kaum lohnen ein Gewerbe zu beantragen.

Aber, falls ich doch was Gescheites finde und das ein paar Wochen mache, 2009 dann aber eine Festanstellung irgendwo bekomme, kann ich dann den Schein wieder abgeben? Oder muss ich dann weiter jedes Jahr dem FA sagen, dass mein Gewerbe im Vorjahr kein Geld einbrachte..?
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Sep 2008 - 11:39

Antworten mit Zitat  

@Scotti:
Also wenn du ein Gewerbeschein hast, dann musst du den nicht jedes Jahr wieder neu beantragen. Allerdings musst du dem Finanzamt mitteilen, wie viel zu eingenommen hast. Egal ob es nichts oder viel ist.

Du kannst den Gewerbeschein auch jeder zeit abgeben, was ratsam ist, wenn du eine Festeinstellung hast, da in den meisten Arbeitsverträgen steht dass man keiner Nebenbeschäftigung haben darf, bzw. der Arbeitgeber darüber informiert werden will.
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lilV
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 08.02.2008
Beiträge: 153
Wohnort: Lorch

BeitragVerfasst am: 17 Sep 2008 - 12:27

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also liebe leut.......

ihr tut ja gerade so als ob ein gewerbeschein ne klette is die immer an euch dranhängen bleibt.
was is das denn?

@scottie: der gewerbeschein bleibt solang wie du ihn haben willst.wenn du das gewerbe nicht mehr ausüben willst dann kannste das abmelden und gut is.einen schein zu haben macht aber bei solchen job wie hier drin mehr sinn, auch wenn dann das FA auf dich zukommt.
das is aber nicht wild.alles ganz easy.die wollen am ende vom jahr eben ne auflistung was du verdient hast und dann kannste (selbst wenn man mehr als die steuerfreie grenze verdient hat) auch noch einiges absetzen.
wenn man eben student oder azubi oder schüler is, dann gibts für die familienversicherung und das kindergeld ne bestimmte grenze die man nicht überschreiten sollte.die liegt aber recht hoch und das gilt auch für ferienjobs in den sommerferien.
und wer mir hier erzählen will, dass er nur 200,-/jahr verdienen will den frag ich, wozu er dann eigentlich überhaupt sowas machen will.......für mich nicht verständlich.

@hary00: also das mit der festanstellung is mal ausgekochter blödsinn.
da muss man gar nix abgeben.klar muss man sagen, dass man noch ein nebengewerbe betreibt aber das is nicht weiter schlimm.die wollen nur nicht dass das arbeitsengagement drunter leidet und wieviele arbeiten in ner kneipe an den WEs und sind Mo morgen nicht zu gebrauchen?
ne menge.das gute bei promotion is, dass man da dem arbeitgeber sagen kann, dass man freie zeiteinteilung hat und da keine bindenen verträge bestehen wie jetzt bei nem 400,-/job.wenn du bei aldi an der kasse sitzt dann haste da auch deine schichten und wenn du promo machst kannste dir das aussuchen wann du was arbeiten willst.
ich hab ne festanstellung und mach promo als nebengewerbe und da gibts gar keine probleme.mein chef weiß es und damit is gut, demnach weiß ich von was ich rede.
also ihr tut ja gerade alle so als ob das teufelszeug wär.
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lilV
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 08.02.2008
Beiträge: 153
Wohnort: Lorch

BeitragVerfasst am: 17 Sep 2008 - 12:31

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PS: was nebenbeschäftigungen angeht muss der chef eben die genehmigen.
was in den arbeitsverträgen allerdings drinsteht - und das is auch verboten: man darf seine arbeitskraft und sein wissen bezüglich des ausgeübten berufs weder als haupt- noch als nebentätigkeit anderen zu verfügung stellen,
d.h. ich hab modeschneiderin gelernt und hätte damals nicht nebenberuflich noch in ner änderungsschneiderei arbeiten dürfen.
man darf demnach nur nebenjobs annehmen die nichts mit dem hauptberuf zu tun haben.
ich glaub du hast das gemeint, hary, oder?
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