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Statusfeststellungsverfahren (ehemals BfA) / BfA-Befreiung

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Autor Nachricht
Sannypless
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 242
Wohnort: Osterberg

BeitragVerfasst am: 04 Apr 2009 - 12:08

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ich habe diesen heckmeck 2007 bereits schon mal mitgemacht, und durfte von seiten der rentenstelle so ein verfahren mitgemacht,
nach 3 wochen war ich froh den ganzen müll hinter mich gebracht zu haben.
agenturen die von mir im vornherein so was haben wollen, werden aufgrund es hohen arbeitsaufwandes abgelehnt.
denn ich habe bis jetzt noch keine agentur kennengelernt die uns geld für 3 wochen zahlt mit den bürokratismus zum durchwühlen, zumal du in der rentenstelle ohne fixe termine eh net weiter kommst.

eine agentur beharrte damals darauf dass sowas ausgefüllt wird, und ich wollte dann im gegenzug eine auskunft aus der creditreform von der agentur ob sie überhaupt zahlungwillig und fähig sind.
danach hab ich von der agentur zum glück nie wieder was gehört.

ich kann es euch nur anraten solche aufträge abzulehnen wenn ihr könnt
denn das labyrinth von rentenstelle ist schlimmer wie auf dem a-amt
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Apr 2009 - 21:27

Geklärt
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Hab heute jemanden erreicht. Die sagen, dass die BfA jetzt sukzessive alle Agenturen vornehmen möchte, weil sie der Meinung sind, das man die Hostessen ja auch alle sozialversicherungspflichtig anstellen könnte (Ja, na Klar, aber echt nur, wenn man wirklich alle Jobs von einer Agentur bekommt, ansonsten stell ich mir das schwierig vor...) Konfus
Naja, jedenfalls hab ich denen gesagt, dass ich nicht berit bin, idesen bürokratischen Aufwand zu betreiben, solange es nicht mit einem größeren Auftrag verbunden ist und das war dann auch okay für sie. Sie hat auch gesagt, dass es sich nicht auf die Auszahlung von bereits geleisteten Jobs auswirkt. hab das Geld zwar noch nicht, aber ich hoffe, dass ich das trotzdem bekomme.

yo

Danke für eure schnelle Hilfe, ich hätte mich sonst eventuell nicht getraut das abzulehnen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Apr 2009 - 21:53

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Hallo allerseits,

ich glaube ich habe auch von der gleichen Agentur diese Mail bekommen..das Geld für den bisherigen Auftrag habe ich bisher auch nicht erhalten.

Also ist es vollkommen in Ordnung,wenn man diesen Antrag nicht ausfüllt? Sollte ich das dieser Agentur mitteilen oder geht es die nichts an?
Langt es, wenn ich denen eine Studienbescheinigung vorlege?

Ich danke euch!
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Apr 2009 - 22:01

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z.z. bin ich noch zivi und ab 1.juni hoffentlich wieder in meinem alten beruf tätig.
ist da eine bfa-befreiung notwendig, oder gerade nicht, weil ich ja einen festen job habe. will das ja nur so nebenbei machen, wenn ich mal zeit habe. in erster linie soll dies spaß machen und die paar kröten sind ja auch nicht übel. ist das dann scheinselbstständigkeit?
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Mai 2009 - 14:02

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Wie ich mittlerweile feststellen musste, werden immer mehr Agenturen diese Prüfung verlangen. Da sie der Rentenversicherung rechenschaftspflichtig sind. Das problem bei der ganzen geschichte ist, dass die drv viele Tätigkeiten von Kleinstgewerbetreibenden nicht mehr anerkennt, obwohl diese Tätigkeit vom Gewerbeamt genehmigt wurde. Wenn die drv also beschliesst die Arbeit von einigen Promotern nicht anzuerkennen und die Agentur Sozialversicherungsbeiträge von mehreren Monaten nachzahlen muss wird es ganz schwierig.
Deshalb werden sich die Agenturen absichern bzw. nur noch auf Lohnsteuerkarte arbeiten lassen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jun 2009 - 16:29

Fragebogen Deutsche Rentenversicherung
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Hi.. bin grad stinksauer..da versucht man sich als Studentin mit einem blöden Gewerbeschein (der eh nur Probleme bringt) und Hostessenjobs über Wasser zu halten, da kriegt man so einen blöden Fragebogen von der Deutschen Rentenversicherung zur "Sozivalversicherungsrechtlichen Feststellung"! Die Fragen habens echt in sich.. also wenn man da das Kreuz an der falschen Stelle setzt, wird man sofort zur Kasse gebeten... argh
Habe mal im Dezember für eine Agentur einmalig gearbeitet. Jetzt hat der Betriebsprüfer wohl einige Fragen und hat mir einen dreiseitigen Fragebogen zugeschickt. Könnt ihr mir helfen?

Frage:
1.Erbringen/Erbrachten Sie die Leistung ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers?
2. Wie haften/hafteten Sie ggü dem Auftraggeber bei Schäden und Schlechtleistung?
3.Geben/Gaben Sie bei Erkrankung nicht erledigte Aufträge an den oben bezeichneten Auftraggeber zurück?
4. Wen müssten Sie bei plötzlicher Verhinderung informieren? Wer ist/war Ihr Ansprechpartner bei Erkrankungen?

...was nu?? vielen Dank für eure HIlfe im Voraus.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jun 2009 - 9:02

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Die Fragen sind recht konkret und wenn Du nur für eine Agentur gearbeitet hast, auch ohne Spielraum.

Daher
1. bist Du direkter Auftragnehmer oder "Dritter" eines anderen Auftragnehmers

2. hast Du eine Haftpflichtversicherung

3. bei Erkrankung gilt: Leistungen von angenommen Aufträgen werden bei Krankheit/Unfall verschoben, also auf späteren Zeitpunkt und soweit überhaupt möglich

4. den AG

Also nochmal: hast Du nur für einen AG gearbeitet, bist Du Scheinselbstständig und Sozialversicherungspflichtig. Meiner Meinung wird in diesem Fragebogen versucht zu klären, inwieweit die Agentur verpflichtet werden kann, diese Beiträge (die Du bezahlen musst) anteilig mitzutragen.
Dann würden sich Deine Nachzahlungen verringern.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2009 - 14:20

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Hallo zusammen,

ich habe sehr kurfristig in den Promotionjob "reingerutscht" und habe am Wochenende schon den Job. Habe heute daher den Gewerbeschein geholt. Neben der Steuernummer (bekomme ich ja beim Finanzamt) frage ich mich, ob ich die BFA-Befreiung brauche? Bei mir handelt es sich um Promotion und Sampling-Tätigkeiten neben dem Studium.

Wenn die Befreiung bei mir ginge, was braucht man dazu alles, gibts das auch beim Finanzamt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Sep 2009 - 22:51

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job99 hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

ich habe sehr kurfristig in den Promotionjob "reingerutscht" und habe am Wochenende schon den Job. Habe heute daher den Gewerbeschein geholt. Neben der Steuernummer (bekomme ich ja beim Finanzamt) frage ich mich, ob ich die BFA-Befreiung brauche? Bei mir handelt es sich um Promotion und Sampling-Tätigkeiten neben dem Studium.

Wenn die Befreiung bei mir ginge, was braucht man dazu alles, gibts das auch beim Finanzamt?


Wie gesagt, die Suchfunktion ist Dein bester Freund.

Aber in Kürze: Echte Studenten (die also wirklich Promo nur nebenbei machen) brauchen keine BfA-Befreiung... Promojobs sind dann ja nicht auf Dauer angelegt. Würde ggf. mal bei der Deutschen Rentenversicherung in Berlin anrufen oder eine deren Beratungsstellen aufsuchen, die helfen da ganz zackig.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Jan 2010 - 16:48

Statusfeststellungsverfahren
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Wer kann mir sagen, was das ist?
Hab eine Anzeige gesehen, da stand das sie nur noch Leute nehmen, die das durchlaufen haben......geht wohl um schwebende Verfahren wegen Scheinselbständigkeit
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Jan 2010 - 18:58

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An und für sich lässt du deinen Status damit von der Deutschen Rentenversicherung "feststellen". Ist eigentlich nur 1 Formular, dass du ausfüllen musst, das findest du auch auf deren Seite (letztes Jahr war das "V023"). Du musst aber beim Ausfüllen halt versuchen, dass dabei rüber kommt, dass du nicht weisungsgebunden arbeitest und möglichst Worte wie Promotion oder Host/ess vermeiden! Und auch wenn es gefordert ist, möglichst keine Verträge von Agenturen mitschicken. Wenn alles glatt läuft, bekommst du nach ca. nem Monat ein Schreiben, wo drin steht, dass du nicht rentenversicherungspflichtig bist, dass du dann den Agenturen vorlegen kannst. yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 - 23:52

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Wird mir dieses Schreiben, dass ich nicht rentenversicherungspflichtig bin, auf jeden Fall ausgestellt, aufgrund dessen, dass ich Studentin bin? Ich arbeite neben dem Studium hauptsächlich als Hostess.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jan 2010 - 1:15

Antworten mit Zitat  

Hmm, arbeitest Du als Hostess nicht sowieso auf Lohnsteuerkarte ? Denn dann bist Du rentenversicherungspflichtig, die Sozialbeiträge wie Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden wie die Lohnsteuer automatisch abgeführt.

Wenn Du auf Gewerbeschein als Hostess arbeitest, würde ich wg. dem hinreichend bekannten Urteil zur Scheinselbständigkeit auf gar keinen Fall "Hostess" oder "Messe" etc. bei der Beantragung erwähnen... der Schuß würde definitiv nach hinten losgehen!

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jan 2010 - 11:31

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Danke für Deine Antwort. Bis jetzt habe ich immer auf Gewerbeschein als Hostess gearbeitet. Mal sehen, wie lange das noch so geht...
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Sep 2010 - 13:41

Fragen
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Hallo Ihr lieben,
habe jetzt wirklich 3 Stunden damit verbracht, mich durch die Foren und durch das Internet zu lesen. Jedoch habe ich aber noch 2 offene Fragen, die sich für mich immernoch nicht entgültig geklärt haben. Zum einen:
Man muss bei der Setcard angeben:BfA -Befreiung, ja/nein?!
Ich arbeite vollzeit und möchte Promotion nebenher machen (mit dem Gewerbeschein abrechnen). Was muss ich dann bei diesem Punkt angeben?

Noch ein unklarer Punkt: Ust abzugsfähig?! Was muss ich da angeben...

Ich verstehe die Punkte teilweise, jedoch sind sie mir nicht 100%ig klar, deshalb wollte ich euch nach der Meinung fragen,

Eine weitere Frage: Wie wichtig ist ein Gesundheitszeugnis?
Würde mich sehr über 'Antworten freuen, dankeschön
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