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Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jan 2012 - 23:55

Ausweis der MwSt bei "Auslagenrechnung" als Kleinu
Antworten mit Zitat  

Hallo,

hab für einen Auftrag einen Mietwagen von der Agentur bekommen und musste diesen vor Abgabe wieder volltanken.
Die Agentur bat mich darum die Auslagen auf einer seperaten Rechnung auszuweisen(zwar mit der Überschift "Auslagenrechnung", aber mit regulärer Re-Nr. etc).
Nun kenn ich nur die Aussage "Als Kleinunternehmer NIE die MwSt ausweißen.".
Trifft das in diesem Fall auch zu?

Danke schonmal Smile.

mfg
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2012 - 0:55

Antworten mit Zitat  

Da würde ich mich an deiner Stelle erstmal bei deinem Finanzamt erkundigen, wie die das handhaben. Nur deine Rechnung nützt der Agentur ja nichts, da können sie die Vorsteuer nicht abziehen. Als ich noch Kleinunternehmer war habe ich das so gehandhabt:
Pos. 1
Einsatz x, Vergütung x
Pos. 2
Einsatz y, Vergütung y
= Rechnungsbetrag xy
zzgl. Auslagen z
= Auszahlungsbetrag xyz

Den Beleg solltst du dann Original beilegen und eine Kopie für deine Unterlagen machen.
Es gibt aber wohl auch Finanzämter, die das so nicht akzeptieren.

Edit: Du nimmst dann natürlich einfach den Bruttobetrag, ohne irgendwas von MwSt. zu schreiben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 März 2012 - 2:52

Antworten mit Zitat  

Falls es noch jemanden Interiessiert...
Hatte gerade das Problem gehabt und bei Finanzamt und meinem Steuerberater gefragt.
Beide haben mir es bestätigt, dass ich es NICHT MACHEN DARF!
Dabei hat sich meine Agentur alles komplett umgekehrt erzählt...

Also paar Tipps von mir:
- Bei solchen Fragen nie mit Support-Team oder ähnliches reden - Zeitverlust.
- Sofort über eine Weiterleitung an die Buchhaltung bitten. Die haben etwas mehr Ahnung davon.
- Nottfals mit Anklage drohen - das könnt ihr =) hat zumindestens mein Steuerberater bestätigt.

Falls ähnliche Probleme - einfach bei Finanzamt anrufen, die sind ja dafür da.

Trotz meiner Erfahrung - keine "Garantie" mr green
also auf eigenes Risiko.


p.s. Schreibfehler gefunden? - sorry.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Apr 2013 - 15:21

Frage zur UST_
Antworten mit Zitat  

wunderschönen guten tag,

zuerst will ich mich mal vorstellen! mr green .
ich habe mich vor ein paar tagen auch selbstständig gemacht bzw, ein gewerbe an gemeldet. da ich so schnell wie möglich köhle verdienen will, muss ich den fragenbogen "frage zur steuerlichen erfassung" ausfüllen.

meine frage nun ist jetzt, Ob ich UST-Absetzten ankreuzen sollen oder nicht ?? Da ich von vielen gehört habe, dass viele agenturen ihre UST- auf rechnungen absetzten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Apr 2013 - 15:48

Antworten mit Zitat  

UST kann man nicht absetzen! Das ist ein durchlaufender Posten. Entscheidest du dich dafür mit UST abzurechnen bist du 5 Jahre dran gebunden, kannst aber im Gegenzug auch die eingenommene UST mit der UST deiner Betriebsausgaben verrechnen, ergo für Betriebsausgaben zahlst du nur die Netto-Beträge. Entscheidest du dich dagegen, weist du keine aus, nimmst also auch keine ein und kannst auch keine UST der Betriebsausgaben verrechnen. Erwarstest du bereits im ersten Jahr mehr als 17.500 Euro Umsatz (brutto!!! und anteilig aufs Jahr bei z. B. Gewerbeanmeldung zum 01.04.) musst du mit UST abrechnen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Apr 2013 - 15:52

Antworten mit Zitat  

dankee.!

was sind die Vor-und Nachteile ?

und sehen wie spielen die agenturen da mit ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Apr 2013 - 16:09

Antworten mit Zitat  

Den Agenturen ist das Wurscht! Rechnung ist Rechnung, ab nun von einem Kleinunternehmer oder nicht ist egal. Wie gesagt, die UST ist ein durchlaufender Posten. Für dich hat es den Vorteil, dass du wie schon beschrieben, die Vorsteuer ziehen kannst. Das lohnt sich besonders bei größeren Investitionen. Nachteil ist ein höherer buchhalterischer Aufwand, wegen der regelmäßigen UST-Voranmeldungen, die du ans FA schicken musst. Außerdem musst du alle Eingangsrechnungen sehr genau prüfen, ob sie auch formal zum Vorsteuerabzug berechtigen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Apr 2013 - 22:35

Umsatzsteuer
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Hallo zusammen, wenn in einem Auftrag steht z. B. 12 Euro pro Stunden inkl. USt, heißt es für die Promoter, die nach §19 keine USt zahlen, von diesen 12 Euro USt abziehen und nur Netto- Stundenlohn in die Rechnung stellen? Danke im Voraus.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Apr 2013 - 22:50

Antworten mit Zitat  

Das kann dir wohl nur die Agentur selbst sagen, wie sie das meint. I. d. R. heißt es aber eher, dass der angegebene Betrag an Kleinunternehmer voll ausgezahlt wird und an umsatzsteuerpflichtige Unternehmer als Brutto-Betrag.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Apr 2013 - 22:56

Antworten mit Zitat  

DanMat hat Folgendes geschrieben:
Das kann dir wohl nur die Agentur selbst sagen, wie sie das meint. I. d. R. heißt es aber eher, dass der angegebene Betrag an Kleinunternehmer voll ausgezahlt wird und an umsatzsteuerpflichtige Unternehmer als Brutto-Betrag.



Vielen Dank für die Antwort. Ich habe die Agentur angeschrieben, allerdings vermute ich, dass eine Antwort erst am Donnerstag kommt und am Samstag ist der Einsatz schon. Naja ich lass mich ja überraschen. Einen schönen Feiertag Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Mai 2013 - 11:36

Nachteil wenn man Rechnung mit Umsatzsteuer schreibt?
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Hallo!
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen!

Sehen Agenturen es als Nachteil, wenn man ein Hauptgewerbe hat und von daher Rechnungen zuzüglich Umsatzsteuer schreiben muss?
Besteht dadurch die Gefahr, dass die Agenturen sich dann eher für jemanden entscheiden, der ein Kleinunternehmer ist?

Sorry, ist alles Neuland für mich!

Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Mai 2013 - 12:47

Antworten mit Zitat  

Nein, wie du schon in den diversen Beiträgen hier im Forum lesen kannst. Die USt ist ein durchlaufender Posten, die Agentur holt sich das Geld vom FA wieder, du musst es ans FA abführen. Am Ende steht bei allen eine 0. Einzige Ausnahme wäre, wenn die Agentur selbst als Kleinunternehmen geführt wird.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Mai 2013 - 17:26

Bin ich USt-abzugsfähig
Antworten mit Zitat  

Hallo Community,

ich habe meine erste Arbeit als Merchandiser hinter mir und muss meine erste Rechnung schreiben.

Soweit so gut,
kann ich der Firma 19%Ust in Rechnung Stellen oder bleibt das ganze in Netto bereichen.

Liebe Grüße
Faruk
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Mai 2013 - 19:21

Antworten mit Zitat  

Schuster bleib bei deinen Leisten...
Faruk, wie schon beschrieben, setz dich bitte mit der Thematik auseinander! Du hast gerade das Gewerbe angemeldet und noch nicht mal eine Steuernummer, da kannst also noch gar keine Rechnung schreiben. Infomier dich also genau, was es bedeutet Kleinunternehmer zu sein oder sich dagegen zu entscheiden. Siehe Tipps & Tricks auf der Hauptseite. Die Entscheidung ob Kleinunternehmer fällst du, in besagtem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2014 - 14:44

USt-abzugsfähig
Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und ich muss zugeben, dass ich keine Erfahrung mit Forumsbeiträgen habe. Habe ein paar Fragen, wäre super wenn mir jemand helfen könnte.

(1) Ich bin Studentin und möchte nebenbei ein paar Promoter-Jobs/ Hostess-Jobs machen. Ohne Gewerbeschein und unter 450€ im Monat. Dann arbeite ich doch nicht auf Lohnsteuerkarte, richtig? Benötigt der Arbeitgeber meine Steuernummer? Und bin ich in diesem Fall USt-abzugsfähig?

(2) Falls ich doch mal einen Monat über 450€ arbeiten möchte (ohne Gewerbeschein), mache ich dies auf Lohnsteuerkarte, oder? Wie ist es dann hier mit der Ust?

Also mir geht es darum, was ich überhaupt in diesem Feld "USt-abzugsfähig" anklicken muss und was ein Arbeitgeber von mir bekommt (Steuernummer? andere Daten?) wenn ich einen Job annehme.

VIELEN VIELEN DANK für eure Hilfe!
Und SORRY falls die Fragen merkürdig ist. Ich bin zugegeben momentan doch sehr verwirrt..
VG, Carol yo
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