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Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Sep 2009 - 16:45

umsatzsteuer abzugsfähig??
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hi leute, ich brauche eure hilfe, ich blicke nicht mehr durch.

ich bin nun seit neuem 'dabei', habe nun einen gewerbeschein und steuernummer. bin aber student und kriege bafög + kindergeld. ich frage mich aber nun, was es mit 'umsatzsteuer abzugsfähig' auf sich hat, was in der sedcard einzutragen ist....
also da ich steuerlich im freibetrag zu liegen beabsichtige, weiß ich nicht, was ich da nun einzutragen habe...
muss ich in rechnungen denn eine umsatzsteuer aufführen?? (wenn ja, wieviel??) ist diese zuzüglich hinzuzurechnen?

ich versuche es euch mal an einem beispiel zu verdeutlichen:
stundenlohn 10euro.
8stunden gearbeitet.

stelle ich dann eine rechnung von 80 euro aus, wovon eine umsatzsteuer abzuführen ist?
oder stelle ich eine rechnung in höhe von 80euro + 19%(?) umsatzsteuer aus?

muss ich die steuern abfühen? oder macht das der auftraggeber?

ich frage mich, worin der sinn besteht, dass man seine steuernummer + steuersumme nennen muss, wenn man als kleingewerbebetreibender weder steuern abführen muss,noch sonst ähnliche abgaben von jeglicher seite zu tätigen sind....

ich bin euch für eure bemühungen&antworten sehr dankbar!!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Sep 2009 - 17:51

Antworten mit Zitat  

Lies dich doch mal hier in die Materie rein:
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470
yo
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 14 Sep 2009 - 18:02

Antworten mit Zitat  

Die Suchfunktion hilft im allgemeinen auch sehr weiter, z.B. wenn Du als Begriff Umsatzsteuer oder auch Kleinunternehmer eingibst.

Wenn Du nur ein "bisschen nebenbei" arbeiten willst, dann trägst Du im Erfassungsbogen des Finanzamtes ein, dass Du Kleinunternehmer bist- und berechnest dann natürlich auch keine USt.
D.h. für Dein Beispiel, Du stellst 80 € in Rechnung und damit ist die Sache erledigt. Natürlich musst Du diese Zahl am Ende in Deiner Stuererklärung eingeben, das hat aber nichts mit der USt oder der Kleinunternehmerregelung zu tun.

Solltest Du den Bogen schon ausgefüllt haben und Dich nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben, dann lautet Deine Rechnung für´s Beispiel: 80 € plus 19 Prozent.
Du bekommst den Komplettbetrag von der Agentur und bist dafür verantwortlich die 19 % ans Finanzamt abzuführen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Dez 2009 - 23:49

Rückwirkend Mehrwertsteuer für 2008 zahlen
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Ich brauche dringend Rat!!!

Da ich im letzten Jahr zu viel verdient habe, hat mich das Finanzamt dazu verdonnert ab 2008 die Mehrwertsteuer zu zahlen. Nun muß ich alle Agenturen anschreiben, in der Hoffnung ich bekomme von einigen Agenturen auch die Mehrwertsteuer. Wie soll ich die Rechnung am besten schreiben? was ist zu beachten.
Die Alte Rechnug übernehmen und einfach die Mwst. dazu schreiben? Posten bisher bezahlt hinzufügen? Bitte helft mir.

Vielen Dank
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2009 - 0:59

Antworten mit Zitat  

Auweia, das grenzt ja schon an einen Alptraum... hast Du denn 2x hintereinander mehr als € 50.000,00 Umsatz gehabt ?

Zitat:
Wann sind Sie im laufenden Jahr Kleinunternehmer?

* Ihr Vorjahresumsatz war nicht höher als € 17.500 und
* Ihr Umsatz im laufenden Jahr ist voraussichtlich nicht höher als € 50.000 (laut Prognose zu Beginn des laufenden Jahres).


Eventuell würde ich mit einem kleinen Fragenkatalog einen Steuerberater aufsuchen... ich gehe da auch nur hin, wenn sich Fragen angesammelt haben und bezahle dem 1-2 Stunden, ist dann nicht so arg teuer.

Ich würde die Rechnungen gleich in der Überschrift wie folgt titulieren:

Korrektur der Rechnung xxx vom xx.xx.xxxx

Den bereits bezahlten Betrag würde ich angeben und ebenso den noch zu zahlenden Betrag.

Außerdem würde ich ein erklärendes Anschreiben dazulegen und mich für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Da die Umsatzsteuer für die Agenturen ein Nullsummenspiel ist (können diese wiederum als Vorsteuer absetzen), bestehen eigentlich gute Aussichten, daß sie bezahlen (zumindestens die größeren Agenturen, vermute ich).

Falls Du wirlich da durch mußt, würde ich im Gegenzug die Vorsteuer aus den von Dir bezahlten Rechnungen ziehen. Ich hoffe, Du hast eine ordentliche Buchführung mit Originalbelegen Wink.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2009 - 1:07

Antworten mit Zitat  

ich habe einen Steuerberater, hatte jedoch gehofft auch im Internet fündig zu werden. Es ist leider nirgends etwas zu finden.
Rechnugskorrektur ist mir auch eingefallen, am liebsten wäre mir jedoch für jede Agentur ein insgesamt Rechnungskorrektur zu schicken.

Spalten

Rechnungsnummer:
Rechnungsdatum:
Rechnungsbetrag:

Am Ende den Gesamtbetrag, dann plus Mwst, dann bisher gezahlt; zum Schluß noch offener Betrag.

Ob das so auch funktioniert? Dann haben die Agenturen weniger Zettelkram, und ich auch.

Leider komme ich da nicht drum herum. für 2009 muß ich das selbe machen.

Außerdem würde ich gern wissen ob ich dann eine neue Rechnungsnummer eintragen muß, oder ob es so als Einnahme garnicht zählt?

Lieben Dank für die Antwort..
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2009 - 1:27

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Ich habe auch mal korrigierte Rechnungen verschicken müssen, weil mir eine Finanzamtsbeamtin was Falsches gesagt hatte (hatte unrichtigerweise MwSt. zu früh berechnet).

Übrigens mußte ich damals die "falschen" Rechnungen zurückfordern bzw. mir deren Vernichtung bestätigen lassen. Das spricht dafür, daß jede Rechnung für sich genommen "abzuarbeiten" ist, da eine komplette neue Rechnung zu erstellen ist und Du jede einzelne Rechnungsnummer nachweisen mußt.

Habe alle Rechnungen einzeln genommen, unter der alten Rechnungsnummer und dem alten Rechnungsdatum als Korrektur bezeichnet, aber das Ausstellungsdatum auf das aktuelle geändert. Ich denke, es ist zwar mehr Papierkram, aber wesentlich übersichtlicher, weil die Vorgänge (alte und neue Rechnung) als eine klare Einheit erkennbar und handhabbar bei eventuellen Steuerprüfungen sind.

Hier hat auch jemand das Problem gehabt:

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/forumArchiv/r/Rechnungs-Korrektur.xhtml?currentModule=home

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2009 - 1:46

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oh je, das kann ja was werden. viele Agenturen wird es bestimmt nicht mehr geben..bzw. haben sich umbenannt...

werd wohl nochmal meinen steuerberater belästigen müssen. ich denke auch nur wenige agenturen können meine alten rechnungen vernichten oder zurückschicken, da sie schon bei deren steuerberatern sind....dafür könne sie wohl in diesem jahr die mwst zurückbekommen die sie mir für letztes jahr ausbezahlen.

hoffe ich...
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2009 - 2:05

Antworten mit Zitat  

Das mit dem Steuerberater halte ich auch für die vernünftigste Idee ! Nicht Dein Finanzamt ist das Problem, sondern die Betriebsprüfung, die irgendwann so sicher kommt wie das Amen in der Kirche. Und dann muß alles wasserdicht sein, wenn die etwas ablehnen, kann es teuer werden. Daher auch einzelne Vorgänge bilden und zusammen abheften, dann ist das leichter nachvollziehbar.

Ich sag ja, ein Alptraum ! Ich fühle mit Dir, denke aber, gerade die großen Agenturen werden zahlen, da es ihnen egal sein kann. Ansonsten bist Du zur Zahlung der MwSt. verpflichtet, heißt von Deinen vereinnahmten "Brutto"-Beträgen ist die Umsatzsteuer abzuführen, d.h. Deine Einnahmen verringern sich um die MwSt. Tröstlich: Abgeführte MwSt. zählt als Betriebsausgabe.

Nicht vergessen, den Hinweis auf § 19 (Kleinunternehmer) aus den Rechnungen zu streichen!

BTW ohne mein schlaues Steuerprogramm wäre ich schon längst verzweifelt !

Daß Du die alten Rechnungen zurückfordern mußt, glaube ich nicht... ich mußte das damals wegen unberechtigtem Ausweis der Umsatzsteuer, da sieht es dann wohl etwas anders aus.

Ich hoffe, Du bekommst das alles hin. Wäre lieb, wenn Du hier mal kurz posten würdest, wie Dein Steuerberater die Korrektur der Rechnungen so sieht.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2009 - 2:22

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You're welcome !

Vielleicht hilft es auch anderen weiter. Ich habe damals freiwillig zur Regelbesteuerung optiert, ist zwar etwas mehr Arbeit, aber für mich hat es sich definitiv gelohnt... was man da so an Vorsteuer absetzen kann, ist schon beachtlich.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Apr 2010 - 22:37

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ist es eigentlich von nachteil Umstpflichtig zu erden oder sollte man lieber versuchen unter der Grenze drunter zu bleiben und Kleinunternehmer zu bleiben?
Hat jemand schon Erfahrung damit?
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Apr 2010 - 22:43

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Das kann man pauschal nicht sagen. Nachteilig ist beispielsweise, dass der buchhalterische Aufwand größer ist, von Vorteil ist z. B. dass du bei deinen Betriebsausgaben die Vorsteuer geltend machen kannst. Es lohnt sich in erster Linie, wenn größere Anschaffungen geplant sind.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Apr 2010 - 23:17

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also wenn ich mir jetzt nen "Firmenwagen" zulege kann ich den Wagen und auch alle Fahrten absetzen. Sowie Tankquittungen?
Oder geht das auch schon vorher komplett?
was gilt denn als Vorsteuer? ich kauf ja eigentlich nix sondern bin ja im Prinzip nur Produktrepräsentant...
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Apr 2010 - 23:45

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Ansonsten auch hier der Tipp: Ein ordentliches Steuerprogramm, das führt einen durch den ganzen Prozeß.

Noch ganz kurz: Du legst Dir keinen Firmenwagen zu, sondern überführst einfach ein Fahrzeug in das Betriebsvermögen. Kann genausogut ein neu gekauftes Gebrauchtes oder Dein bisheriges Fahrzeug sein. Ab 50 % dienstlicher Nutzung verlangt das das FA sogar, wenn sie darüber stolpern. Einziger Nachteil: Privatfahrten sind zu versteuern, sobald umsatzsteuerpflichtig, dann unterliegen die zusätzlich noch der Umsatzsteuer.

Bei mir lohnt sich das, ich habe noch einen alten Golf als Zweitwagen für Privatfahrten, hohe Kilometerleistung und mein "Firmenwagen" ist ziemlich teuer im Unterhalt. Zudem habe ich auch immer wieder andere Reisekosten (Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand etc. pp).

Apropos Vorsteuer: Versicherungssteuer ist KEINE Umsatzsteuer, kann also nicht als Vorsteuer gezogen werden, auch andere Sachen enthalten keine Umsatzsteuer, d.h. brutto = netto: Automobilclubbeiträge, GEZ, IHK, Porto etc.

Ansonsten ist Vorsteuer enthalten: Büromaterial, Telefonkosten, Profi-Account hier bei pb etc., halt überall, wo auf den Belegen MwSt. ausgewiesen ist.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Apr 2010 - 0:20

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Kluge Entscheidung !!!

Wobei ich auch einen Steuerberater habe, aber dank Steuerprogramm nur alle paar Jahre mit besonders kniffeligen Fragen zu dem gehe. Mittlerweile läuft der Papierkram bei mir so automatisch, daß ich ihn schon sehr lange nicht mehr gebraucht habe.

Mit dem Programm kann man wirklich ganz easy sowohl Umsatzsteuervoranmeldungen als auch Gewinnermittlung und Steuererklärungen erzeugen... wäre mir zu teuer, dem Steuerberater einen Schuhkarton mit losen Quittungen zu überreichen und den machen zu lassen.

Soooo kompliziert sind unsere Sachen dann doch nicht, als daß man sich da nicht einlesen könnte.

LG,

*** Sabine ***
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