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Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jan 2007 - 12:52

Umsatzsteuer - Belege und die Abrechnung mit den Agenturen
Antworten mit Zitat  

Hallo und wieder mal ein brandaktuelles Thema bei uns aber kein unbekanntes für euch vielleicht !

Es ist nunmehr das vierte Unternehmen mit denen ich wegen der Buchaltung am diskutieren bin ... Konfus

Folgende Situation:

Verkostungseinsatz --> Wareneinkauf auf Vorkasse --> gegen ORIGINAL Beleg --> anschließend Erstattung der Ausgaben

Es betrifft hauptsächlich alle die Personen die ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe haben !

Die Agenturen fordern den Beleg im Original ein und wollen das Ihr netto abrechnet ohne das Ihr die Belege zurückerstattet bekommt !

Das ist eine Bereicherung der Agenturen um (letztes Jahr) 16 % der Ausgaben die Ihr hattet.

Hintergrund:
Ihr könnt dem Finanzamt nur Kosten geltend machen die Ihr belegen könnt, das heißt wenn Ihr keine Originale mehr habt geht das schlecht !!! argh
Ihr habt aber 16 % ausgeben und erhaltet auf eurer Rechnung 16 % on Top müst diese aber wieder abführen also - 16 % Verlust in eurer Buchhaltung (nur auf z.B.Verkostungsware) !!!

Hallo lieber Arne

ist es möglich, das Du ein Archiv mit Auszügen über Rechtsfälle oder über Gesetzesauszügen über die verschiedenen Rechtslagen einpflegst die die Forumsteilnehmer downloaden können um Sie dann den Agenturen vorzulegen!

Fazit: Als unsere Steuerkanzlei, dann dort anrief war es auf einmal gleichgültig ob Sie Original oder Kopie erhalten. Also ACHTUNG !

FÜR ALLE NOCH EIN FROHES NEUES UND ERFOLGREICHES 2007 yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2007 - 2:06

Re: Umsatzsteuer - Belege und die Abrechnung mit den Agentur
Antworten mit Zitat  

Pampers hat Folgendes geschrieben:
Hallo lieber Arne

ist es möglich, das Du ein Archiv mit Auszügen über Rechtsfälle oder über Gesetzesauszügen über die verschiedenen Rechtslagen einpflegst die die Forumsteilnehmer downloaden können um Sie dann den Agenturen vorzulegen!

Fazit: Als unsere Steuerkanzlei, dann dort anrief war es auf einmal gleichgültig ob Sie Original oder Kopie erhalten. Also ACHTUNG !

FÜR ALLE NOCH EIN FROHES NEUES UND ERFOLGREICHES 2007 yo


Ähem... Kai, schießt Du nicht ein bisserl über's Ziel hinaus ?

Du weißt hoffentlich, daß wir keine Steuerberatung machen dürfen... und ein Archiv mit was auch immer für Texten hat sicherlich Urheberrechts- und sonstige Rechtsfolgen. Ich fürchte auch, da gibt es ganz schnell Ärger mit der steuerberatenden Zunft.

Mal abgesehen von der Verantwortung, ein solches Archiv zu pflegen... das kann pb nicht leisten.

Da hilft eigentlich nur googeln, IHK und FA anrufen oder eben den Steuerberater...

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2007 - 14:55

Antworten mit Zitat  

Liebe Sabine,

meinst Du ich wüste diese Dinge nicht !!!

Es geht nur darum auf diese Art der Abzocke aufmerksam zu machen.

Ein Schriften Dossier von Schreiben die vom Finanzamt selbst sind und veröffentlich werden ist doch kein Rechtsproblem und die Zunft der Steuerberater wird davon auch nicht getroffen. Also Pferde wieder in den Stall (GRINS) !!! Very Happy

Meine Bitte an Arne ging dahin ob er das Finanzamt als PB anfragt und um Stellungnahme bittet. Wir reden über keine Steuererklärung. Außerdem soll das Finanzamt doch unseren Gewerbetreibenden helfen eine ordentliche Buchhaltung zu haben.

Dieses ist eine von behördliche Rechtsauskunft die nach geltendem Steuerrecht auch aussagekräftig ist.

Wofür haben wir HGB, BGB oder oder oder dürfen wir daraus nicht zitieren.
Deutschland ist Paragrafenreiter und ich will das von einer Behörde nur schriftlich bestätigt bzw. den Paragraphen Auszug wissen der anschließend unseren Werbeagentur zum nachlesen genannt werden kann.

Also Sabine nicht wieder alles aus Sicht der GEFÄHRLICHKEIT betrachten.

Liebe Grüße und bitte dieses nicht falsch auffassen, dafür kennen wir uns schließlich. knuddel
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jan 2007 - 2:02

Kann ich Ausgaben aus einem AGverhältnis auf das freiberufl.
Antworten mit Zitat  

Hallo alle!

Habe eine Frage:
was ist, wenn man ein Angestelltenverhältnis hat und dort z.b. Fahrtkosten hat, die man seit 2007 nicht mehr zu 100% ig angeben kann -
Kann man das mit den Kosten für eine freiberufl. Tätigkeit aufrechnen/anrechnen?
Ich hoffe, ihr versteht, was ich damit meine.
Ja, da ich ab 15.Februar dann wohl auch mich zu 100%ig freiberuflich betätige, wollte ich euch fragen, welche Kosten ihr für die KK (Krankenkasse etc.) z.B. habt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Jan 2007 - 9:56

Antworten mit Zitat  

Auf keinen Fall von Mitarbeitern in den Agenturen beirren lassen, daher besser folgende Lösung:

Auslagen in Vorkasse für einsatzbedingte Kosten einfach in einer zusammengefassten Rechnung mit Kopien der Originale und der Dienstleistungs-Rechnung an die Agentur schicken.
Die Originale selbst gehen in die eigene Buchhaltung als Ausgabe, quasi durchlaufender Posten.

derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Feb 2007 - 10:23

Genau das meine ich damit ...
Antworten mit Zitat  

Vielen Dank für diesen positiven Beitrag yo . Weist DU , wo es einen Auszug gibt über genau diesen steuerrechtlichen Passus ?

Grüße Kai Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Feb 2007 - 10:35

Antworten mit Zitat  

Es existiert meines Wissens keinen allgemeinen Plan A, aber es ergibt sich zwangsläufig:
Agenturen wollen, das Promo`s diverse Kosten in der laufenden Aktion auslegen - dafür gibt es nun drei Lösungen:
1. es handelt sich um einen grösseren fixen Betrag, also stellt der Promoter eine A-Conto-Rechnung und der Betrag wird ohne Verzögerung SOFORT (da die Summe klar und unbestritten ist) überwiesen
2. die Belege werden in einer Rechnung zusammengefasst und der Agentur geschickt, wobei die Original beim Promoter bleiben!
oder
3. nach Apsprache können die Belege einfach der Dienstleistungs-Rechnung beigelegt werden und die Agentur nimmt diese als Einzelposten in die eigene Buchhaltung. Wichtig hier: unbedingt Kopien machen!

ciao derde
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promotionbasis
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Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1869
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 05 Feb 2007 - 13:11

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hi kai,

nein, wir können das leider so nicht machen, denn wie sabine schon sagt, dürfen wir keine rechtsauskünfte geben.

natürlich versuchen wir, so gut es geht, den einzelnen hier im forum individuelle tipps zu geben, aber einen allgemeinen steuer-almanach dürfen und (können aus bwl-gründen) wir nicht aufsetzen.

zumal viele finanz-dinge sache des landes oder der gemeinde sind (!) - allein aus diesem grunde können wir so etwas nicht veröffentlichen.

wir haben doch selbst steuerberater, die uns bei diesem steuer-wirrwarr helfen - man kann halt nicht alles wissen ...

im konkreten fall der auslage / vorauslage von materialkosten gebe ich derdegrijb recht, so haben wir das auch immer gemacht: originale bleiben hier (denn die brauchst du zum gegenrechnen der einnahme durch die agentur), die kopien wandern in die buchhaltung der agentur (eher zu kontrollzwecken), denn die kann ja wiederum deine rechnung abziehen.

lg, arne
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Mai 2007 - 11:13

Umsatzsteuerberechtigt
Antworten mit Zitat  

Hallo,
seit einiger Zeit wollen immer mehr Agenturen wissen, ob man auch wirklich umsatzsteuerberechtigt ist oder nicht. Ich soll denen einen Umsatzsteuerbescheid schicken oder Briefwechsel mit dem Finanzamt zusenden, in dem es um die Umsatzsteuer geht. Sowas hab ich aber nicht. Bis jetzt hatte ich noch nie Probleme mit dem Finanzamt. Was schicke ich denn diesen Agenturen? Die haben doch auch meine Steuernummer. Können die da nicht einfach nachschauen, ob ich die Umsatzsteuer mit bekomme?

Danke im vorraus für Antworten
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Mai 2007 - 12:38

hi ulrike!
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also ich habe auch nur meinen gewerbeschein und meine steuernummer... damit sind die agenturen bisher immer zurecht gekommen... frag doch einfach warum sie den umsatzsteuerbescheid brauchen ... das wäre die einfachste variante...

lg aridni ostern
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Mai 2007 - 20:13

Antworten mit Zitat  

hallo ulrike,

zum thema umsatzsteuer findest du hier im forum schon jede menge informationen. nutze einfach mal die suchfunktion hier (siehe oben zwischen faq und profil).

stellst du in deinen rechnungen denn die ust in rechnung oder nicht? also direkt gefragt, weißt du deine rechnungen mit 19 % mehrwertsteuer aus oder nicht.
wenn ja, bist du ust-abzugsfähig, wenn nicht, dann gilt für dich die kleinunternehmerregelung.
aber wie gesagt, zu diesem thema findest du hier schon sehr viele infos und auch dein ansprechpartner beim finanzamt wird dir weiterhelfen können.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Mai 2007 - 14:05

Antworten mit Zitat  

Hallo Ulrike,

solltest Du nicht selbst wissen, ob Du die Umsatzsteuer ausweisen musst oder nicht?!? Konfus

Bist Du Vollzeitpromoter und machst nichts anderes, verdienst Du (oder hast Du es vor) mehr wie 15.000,- im Jahr zu verdienen? Wenn ja, dann musst die die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und ans Finanzamt abführen.

Bist Du aber nur nebenberufliche Promoterin, da Du noch studierst, dann darfst Du eh nicht mehr wie 15.000 verdienen und bist Kleinunternehmer und brauchst diese nicht abführen.

LG
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Mai 2007 - 14:46

Antworten mit Zitat  

Yvelli hat Folgendes geschrieben:


Bist Du aber nur nebenberufliche Promoterin, da Du noch studierst, dann darfst Du eh nicht mehr wie 15.000 verdienen und bist Kleinunternehmer und brauchst diese nicht abführen.

LG


Die Angabe stimmt zumindest in D-Mark......
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Mai 2007 - 21:02

Antworten mit Zitat  

Die stimmt auch in Euro lol


sofern dein Umsatz im Jahr unter 17.500 EUR beträgt, kannst du die Kleinunternehmerschaft des § 19 UStG in Anspruch nehmen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Mai 2007 - 14:22

Antworten mit Zitat  

Erdapfel hat Folgendes geschrieben:
Die stimmt auch in Euro lol


sofern dein Umsatz im Jahr unter 17.500 EUR beträgt, kannst du die Kleinunternehmerschaft des § 19 UStG in Anspruch nehmen!


Sie kann aber als Studentin keine 15000 oder 17000€ verdienen,da hier schon längstdas Kindergeld etc futsch ist.
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