promotionbasis.de Foren-Übersicht promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SuchenSuchen   ProfilProfil
Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

 
Studieren und Promotion - Fragen, Probleme, Tipps & Tricks

Seite 2 von 6 | Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6  Weiter

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten

<< Betriebsprüfung bei der Agentur     ::     Kindergeld: Einkommensgrenzen, Fragen & Antworten >>  
Autor Nachricht
npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 02 Jan 2008 - 22:19

Antworten mit Zitat  

Kann mich anschließen. Außer einer dicken Vorauszahlung aufgrund eines Computerfehlers (die ich nach einem Anruf dann auch nicht zahlen brauchte) ist bei mir bisher auch immer alles ok gewesen.
Im ersten Jahr habe ich die Kopien der Mietverträge (Wohnung/ Büro zum Beweis) nicht mit eingereicht, dementsprechend wurde das Büro nicht anerkannt- aber das war ja dann meine Schuld.
Ansonsten habe ich während des Fernstudiums ebenfalls Vollzeit gearbeitet und habe "nebenbei" gelernt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 07 Feb 2008 - 22:45

was man als Student unbedingt beachten muss:
Antworten mit Zitat  

Gewerbe von Studenten und Schülern
Auch Schüler und Studenten können ein Gewerbe anmelden. Für Minderjährige gelten besondere Bedingungen, die im nächsten Abschnitt erläutert werden.

Schüler und Studenten sollten unbedingt dafür sorgen, dass sie mit dem Gewerbegewinn plus ihren sonstigen Einkünften unter den Grenzen für das BAföG, bzw. das Kindergeld bleiben:

Ab etwa 4.206 € pro Bewilligungszeitraum mindert sich das BAföG (Stand ab 1/2004; vorher waren es 4.330 €).
Genauer: Vom Gewinn des Gewerbes zieht das BAföG-Amt eine Sozialpauschale von 21,5% ab. Wenn der übrige Betrag über den 12 * 215 € Freibetrag (für Studenten) liegt, wird das BAföG-Geld gekürzt.
Obwohl das Geschäftsjahr eines Gewerbes meist identisch mit dem Kalenderjahr ist, muss für das BAföG-Amt der Gewinn pro Bewilligungszeitraum ermittelt werden. Hier für ist in der Regel eine zusätzliche Abrechnung nötig.
Die Einkünfte müssen rechtzeitig an das BAföG-Amt gemeldet werden. Zuviel gezahltes BAföG-Geld muss zurückgezahlt werden. (mehr: BAföG)

Ab 7.680,00 € Einkünften pro Kalenderjahr (Stand ab 2004) entfallen das Kindergeld und davon abhängige Gelder, z. B. Eigenheimförderung oder Ortszuschlag komplett! Bereits für das Kalenderjahr gezahlte Gelder müssen zurückgezahlt werden (mehr: Kindergeld).

Krankenkasse:
Ein Student ist, wenn er während des Semesters bis 20 Wochenstunden arbeitet, i. d. Regel bei den Eltern mitversichert, sofern er "nach seinem Erscheinungsbild als Student anzusehen ist".
Für die Einkünfte aus Gewerbe (Gewinn) oder andere Einkünfte (z. B. Zinsen) gilt eine Grenze von 355€/Monat (Grenze 2007: 350€/Monat; Grenze 2006: 345€/Monat).
Für einen Minijob gilt die Grenze von 400,00€/Monat.
Wenn der Student Minijob plus andere Einkünfte hat, dürfen alle Einkünfte zusammen nicht mehr 400,00€/Monat einbringen.
Welche Grenzen während der Semesterferien (Werkstudent oder 50-Tage-Job) gelten, sollte zur Sicherheit mit der Krankenkasse besprochen werden. Lasen Sie sich die Ergebnisse dieses Gesprächs bzw. die Vorschriften der Krankenkasse schriftlich geben!

Für Studenten kann aufgrund Ihres angesammelten KnowHows statt Gewerbe auch eine Tätigkeit als Freiberufler in Frage kommen.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 08 Feb 2008 - 0:10

Antworten mit Zitat  

also nach meinem wissen kannst deine studiengebühren nicht absetzten über den promojob!!! das wäre ja auch zu schön bei der höhe der gebühren.
mit deiner miete kannst du versuchen einen teil abzusetzten da deine wohnung ja wahrscheinlich auch dein büro ist. zusätzlich können deine eltern deine wohnung in ihrer steuererklärung geltend machen. werde ich jetzt mal testen ob das stimmt und ob´s da was gibt.
ansonsten wenn du umsatzsteuer abführst kannst du die mehrwertsteuern von büroartikeln zurückbekommen und das sogar alle paar monate und auf jedenfall auch deine tankrechnungen aufheben!!!

so ich glaube das wars auch schon mit meinem wissen über steuersachen. bin da auf nr. sicher gegangen und das einem fachmann übergeben
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 08 Feb 2008 - 14:06

Antworten mit Zitat  

Ich glaube auch nicht, dass man die Gebühren absetzen kann. Meistens kann man ja nur Werbungskosten in Bezug auf den Job absetzen, sprich Kleidung, PC, Benzin etc.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 24 Apr 2008 - 15:23

Gewerbeanmeldung
Antworten mit Zitat  

Hi!
Ich bin hier auch noch neu und hab gleich mal ein paar Fragen Konfus
Ich beginne im September mein Studium und wollte mir bis dahin etwas nebenher verdienen. Ich bekomme keinerlei Unterstützung von irgendwelchen Ämtern etc, bin da also relativ unabhängig.
Ich habe heute ein Gewerbe angemeldet und die gute Frau hatte leider KEINE Ahnung, mir nähere Infos dazu zu geben... ich kann das z.B. nicht nebenberuflich machen, weil ich ja keinen Beruf ausübe, richtig?!
Sie konnte mir nicht sagen, was sich da jetzt bei meiner Krankenversicherung ändert (bin familienversichert) bzw was an Steuern auf mich zukommt.
Jetzt mach ich mir schon bisschen Sorgen, dass das alles nicht so einfach ist, wie es aussieht.
Bin grad am Verzweifeln Sad Den Schein hatte sie jedenfalls schnell getippt und keine weiteren Fragen gestellt - bringt ja auch Geld in die Kasse...
So wie ich das bisher verstanden habe, bekomme ich jetzt einen Bescheid vom Finanzamt (woher soll ich wissen, was ich an Gewinn erwarten kann??) und eine Steuernummer. Damit kann ich dann meine Arbeit in Rechnung stellen. Eine Steuererklärung muss ich bis nächsten Mai dann auch machen!?


kopfschüttel Ich könnt mich in den Hintern beißen, dass ich bei der Tante ne gleich wieder umgekehrt bin.
Ich hoffe, mir kann hier einer helfen!
Vielen Dank schonmal Smile
Viele Grüße!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 24 Apr 2008 - 15:29

Antworten mit Zitat  

Hallo Zabaione,

erst einmal herzlich Willkommen auf promotionbasis.de und hier im Forum! Smile

Alles zum Thema Steuern findest Du hier: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470

Zudem gibt es hier im Forum schon ganz viele Beiträge ebenfalls zum Thema Steuern, die Dir sicherlich weiterhelfen werden. Einfach die Suchfunktion (oben zwischen FAQ und Profil) dafür nutzen.

Weitere Informationen halten wir auf der Hauptseite Tipps & Tricks für Dich bereit - schau doch mal vorbei!

Gruß aus Kiel,
Nach oben
workmichel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 338
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 26 Apr 2008 - 6:34

Antworten mit Zitat  

Wenn Du studierst machst Du Dein Gewerbe nebenberuflich;
Für das Finanzamt gibst Du eine vorläufige Kalkulation von Einnahmen und
Ausgaben ab. Da du noch keine sicheren Aufträge hast, solltest
Du dann nicht über der Steuergrenze deine kalkulierten Gewinne ansetzen.
Mit der nächsten Einkommenssteuererklärung kannst Du auch tacheles reden.
Achte auch darauf, daß du bei beiner Krankenkasse noch bei Deinen Eltern
mitversichert bist (Einkommensgrenze ?). Wenn Du ein Gewerbe
angemeldest hast, wirst Du in der Krankenkasse mit einem Mindesteinkommen
als Selbstständiger eingestuft. ...
Viel Glück, Erfolg und Spaß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 27 Apr 2008 - 9:25

Antworten mit Zitat  

Bei der Krankenkasse ist das Problem, wenn du über einen gewissen Satz kommst, musst du dich selbst versichern. Da muss man sich vorher mal informieren...
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jul 2008 - 21:14

Noch Studentin, wie geht es dann weiter?
Antworten mit Zitat  

Hallo liebes Forum!

Nachdem ich mir hier etwas durchgefressen habe und scheinbar niemand einen ähnlichen Fall hat wie ich, hier meine Frage:

ich arbeite neben meinem Studium als Hostess, sowohl auf Lohnsteuerkarte als auch auf Gewerbeschein mit Kleinunternehmerregelung, auf dem "Hostess (als Nebenerwerb)" steht. Krankenversichert bin ich über die studentische KV.

Nun endet im August mein Studium, ich bin fertig. Da ich aber erst noch ein bisschen arbeiten möchte (und auch Jobs in Aussicht habe), würde ich gerne sowohl auf LSK als auch auf Gewerbeschein arbeiten.

Nun die Fragen:

1) muss ich meinen Gewerbeschein umschreiben lassen, so dass die Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit wird?
Wenn ja, macht es Sinn den Gewerbeschein dann auf "Dienstleistungen aller Art" umschreiben zu lassen?

2) Muss ich die Kleinunternehmerregelung kippen?

3) Kann ich auf LSK arbeiten oder wird das problematisch, weil ich keinen sozialversicherungspflichtigen Job habe?

4) Kann ich mich bei jeder gesetzlichen Krankenkasse freiwillig anmelden oder macht es Sinn, bei meiner derzeitigen (AOK) zu bleiben, da es Fristen gibt? Die AOK ist ja bekanntlich nicht gerade die Günstigste...

5) gibt es noch etwas ganz anderes, an was ich denken muss? Ändert sich noch mehr, wenn ich kein Student mehr bin?

Ich danke Euch schon im Voraus für Eure Hilfe!
Auf dass mein Abschluss und der Neueinstieg erfolgreich werden! Smile
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jul 2008 - 20:22

Antworten mit Zitat  

Das ist natürlich insgesamt eine schwierige Entscheidung, die nur du selbst fällen kannst. Wenn du das hauptberuflich machen willst, dann solltest du dir das gut überlegen. Dann kannst du es dir nicht mehr leisten, mal ein wenig zu jobben, dann musst du von dem Geld leben können. Und das mit nem Studium in der Tasche?
Mal kurz zu deinen Fragen:
1) Kommt wie eingangs erwähnt darauf an. Nebenher kannst das immer laufen lassen, egal was du sonst machst (da musst nur z. B. beim ALG auf Einkommensgrenzen achten). "Dienstleistungen aller Art" macht immer Sinn. Vorausgesetzt das Gewerbeamt nimmt es an. Habe da neuerdings auch schon Gegenteiliges gehört.
2) Egal ob haupt- oder nebenberuflich - nein. Erst ab 16.500 Euro (für die Angabe keine Gewähr) Jahresumsatz. Wobei es hauptberuflich Sinn macht mit Umsatzsteuer abzurechnen, weil du dir für jeden Quatsch die Vorsteuer zurückholen kannst.
3) Ich meine vollkommen egal. Bei der Steuererklärung zählt eh nur, was übers Jahr verdient wurde. Egal über welche Art der Abrechnung.
4) Schwieriges Thema. Bei hauptberuflicher Selbstständigkeit ist ne private KV zu empfehlen, da du bei den Gesetzlichen umsatzabhängig einzahlst, egal welche Leistungen du in Anspruch nimmst. Bei der Gesetzlichen ist es, wenn ich richtig informiert bin, sowieso so, dass demnächst einheitliche Beiträge für alle Kassen eingeführt werden sollen (für die Info leg ich meine Hand aber nicht ins Feuer). Ansonsten hab ich viel Gutes von der IKK gehört.
6) Du musst langsam anfangen dich wieder an zeitiges Aufstehen zu gewöhnen und bekommst keine Ermäßigung mehr bei Konzerten oder in Museen funny
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jul 2008 - 20:48

Antworten mit Zitat  

Danke, DanMat, für die Antwort!

Ich bin auf Jobsuche und möchte mich für die Übergangszeit absichern, also jobben, um nicht arbeitslos zu werden. Ewig wird das wohl nicht sein. Derzeit ist mein Maximum bis Ende des Jahres, weil ich durch die Jobs eben auch meine beiden Berufe verbinden kann (ich habe vor dem Studium eine Ausbildung gemacht).

Und was Punkt 6 angeht (ich kann das gerade nicht auf mir sitzen lassen...): ich hatte (leider) kein typisches Studentenleben, aufstehen war die letzten Jahre leider immer früh angesagt. Dafür würde ich jetzt aber gerne etwas Freiheit haben und jobben, weil die Jobs Spaß machen! Very Happy
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jul 2008 - 23:27

Antworten mit Zitat  

Du, Punkt 6 war spaßig gemeint hehe
So wie du das planst, denek ich, du kannst das weiter nebenbei machen und dann halt in Kauf nehmen, dass du kein ALG I oder II bekommst, was dir ja andersrum sowieso gekürzt werden würde, wenn du zuviel dazuverdienst. Da solltest du dich mal beim Amt schlau machen. Wichtig ist dennoch, dass du dich definitiv ertsmal arbeitslos meldest.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 25 Aug 2008 - 13:55

Studentenjob und Promotion
Antworten mit Zitat  

Hey Ho,

Ich hab im moment einige Fragen die mich etwas beunruhigen. Wíll ich mal anfangen,

1. Darf ich neben der Selbständigkeit (GWBs) auch einen Studentenjob haben max 570€ pro monat?

2. bekomm ich dann noch Kindergeld?

3. Wie ist es mit einer Krankenversicherung? ändert sich etwas bei der Krankenkasse? oder kann ich ganz normal über meinen Vater Familienversichert bleiben?

4. Kann ich auch Arbeiten durchführen, die nicht auf meinem GBWs stehen? bsp. Auf dem gewerbeschein steht Model, Promotion - und ich Arbeite noch als Buchhalter?! oder muss ich das nachtragen lassen?

wäre nett wenn jmd ein paar antworten für mich hätte

Danke!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 25 Aug 2008 - 14:22

Antworten mit Zitat  

Hallo,

1) Es ist nicht maßgeblich wieviel du verdienst, sondern wie lange du arbeitest,da da Studium im Vordergrund stehen muß.Es gelten folgende Bestimmungen:

20 Std/Woche im Semester
40 Std/Woche in den S-Ferien

2)Ab (aufgerundeten) 7800€ im Jahr GEWINN geht dein Kindergeld flöten

3)Ab 3800€ GEWINN im Jahr ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich bzw. erfüllt den Tatbestand des Leistungsbertugs.

4)Ja unbedingt nachtragen lassen,da du hier einer nichtangemeldeten Tätigkeit nachgehst (und das nennt der Volksmund "Schwarzarbeit".
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 28 Aug 2008 - 20:03

Antworten mit Zitat  

also ich bin bei der AOK und darf monatlich bis zu 430,66 euro hinzuverdienen Smile
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten
Seite 2 von 6 | Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6  Weiter Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

promotionbasis.de-Forum // Studieren und Promotion - Fragen, Probleme, Tipps & Tricks
promotionbasis.de ist die große deutschsprachige Ressource für Informationen und Jobs aus dem Promotion-, Messe- und Eventbereich.
Auf unsere Leistungen vertrauen zigtausend Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

PB - Homepage   //   PB - Job-Listing   //   PB - Promotionjobs inserieren   //   PB - Promotersuche   //   PB - Kostenlos anmelden
PB - Promotionjobs   //   PB - Messejobs   //   PB - Eventjobs   //   PB - Studentenjobs   //   PB - Nebenjobs   //   PB - Ferienjobs   //   PB - Gastrojobs   //   PB - Hostessjobs
PB - Tipps & Tricks   //   PB - Hilfe & Support   //   PB - Downloads   //   PB - Web-Tipps   //   PB - Impressum


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de