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Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Jan 2010 - 23:49

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Du kannst die Anmeldung auch schriftlich vornehmen, musst nur das Anmeldeformular im Netz suchen z. B. mit "Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO" eine Kopie vom Ausweis beilegen und ans zuständige Amt in Wernigerode schicken. Ggf. kannst du ja einen Brief beilegen, dass du vorrübergehend nur unter einer Adresse in Berlin erreichbar bist und das dorthin geschickt haben möchtest. Du musst immer bedenken, dass du danach deine Tätigkeit noch beim Finanzamt anmelden musst, um eine Steuernummer zu bekommen, was unter Umständen schnell noch mal 4 Wochen dauern kann. Unbedingt zu empfehlen zur Thematik sind die Tipps & Tricks auf der Hauptseite yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Jan 2010 - 14:19

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Die Tipps und Tricks hab ich teilweise schon gelesen, sind sehr hilfreich, das stimmt. Ach das in Werni muss ich schon persönlich klären, die stellen sich auch gerne ein bisschen an. Außerdem bin ich ja noch immer nicht sicher, ob ich wirklich einen will, mit der ganzen Rechnungsstellung danach und all dem Kram... Ich muss dann erstmal schauen, wieviel der Schein in Werni kostet, dann besorg ich mir vllt einen. Kann man da denn von vornherein mehrere Dinge als Tätigkeit aufnehmen? Also ginge zb. : "Promotion, Unterstützung von Messe- und Kongressveranstaltern, Servicetätigkeiten"? Oder kostet das pro Tätigkeit 20 EUR?
Ich bin im Moment auch nicht zu bös drum, wenn ich jetzt nichts mehr finde, ich habs halt versucht, sonst gammel ich halt noch bissel zu Hause rum Smile
Ich will das Ganze eben auch nicht übers Knie brechen, das geht bei mir immer schief...
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Jan 2010 - 14:35

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Endlich mal jemand, der es richtig macht. Erst denken, dann handeln! Dickes Lob an dich dafür!
Wie viele Tätigkeiten du eintragen lässt spielt keine Rolle. Da hängt auch immer noch ein Beiblatt dran, wo du alles eintragen kannst. An den Kosten für die Anmeldung ändert sich dadurch nichts.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Jan 2010 - 14:42

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ah super, dann könnte ich also so viel drauf schreiben, wie ich wollte Very Happy

werde mir darüber nochma ernsthaft Gedanken machen. Wie ist das denn mit der Rechnungserstellung, ist das schwierig oder kriegt man das schnell raus? Und kann man da solche Dinge wie U-Bahnkarte dann auch als Ausgaben mit angeben? Hab ich irgendwo gelesen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 - 22:59

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Wie kann der Zoll feststellen, ob man ein Kleingewerbe führt?
Meine zuständige Sachbearbeiterin beim Finanzamt hat sich geweigert einen Nachweis über meine Steuernummer auszustellen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 - 23:10

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Ich geh mal davon aus, dass du den Zoll meinst, der z. B. wegen Schwarzarbeit kontrolliert? Meiner Meinung nach geht die das eigentlich nichts an, ob du nun Kleinunternehmer bist oder nicht. I. d. R. reicht es den Gewerbeschein vorzulegen. Daraus können die zumindest entnehmen, ob du das hauptberuflich machst oder nebenberuflich z. B. in Kombination mit Studentenausweis.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jan 2010 - 1:20

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Einen Nachweis über die Steuernummer bekommt man nur als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer (egal ob durch Umsatz verpflichtet oder freiwillig optierend). Das Ding heißt landläufig: "Unternehmerbescheinigung", offiziell: "Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)". Und dann ist man eben kein Kleinunternehmer mehr.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jan 2010 - 12:58

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hi,

also entweder Kopie des Gewerbeschein plus Perso (ist ja selbstverständlich) dabei haben oder die nette Dame oder netten Herrn vom Finanzamt eindringlich bitten, das Solitärspielen kurz zu unterbrechen und dir kurz eine schriftliche Bestätigung auszustellen, dass unter Steuernr. soundso beim Finanzamt geführt wirst. Ich habe das z. B. telefonisch angefragt und hatte das Schreiben 3 Tage später im Briefkasten! Wink

Dann gibts keine Probleme mehr!
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Jan 2010 - 17:28

2Gewerbeschein und Steuernummer - Fragen & Probleme
Antworten mit Zitat  

Hey, vllt gibt es bereits einen Tread dazu. Habe jedenfalls nichts dazu gefunden.

Nun eine Agentur verlangt, dass ich meinen Gewerbeschein bei Rechnungsstellung vorlege. Mein Finanzsachbearb. möchte nichts ausstellen.
Reicht dann der Bescheid mit der Steuernummer?

Danke im Voraus.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 30 Jan 2010 - 17:51

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Was hat der Finanzsachbearbeiter mit dem Gewerbeschein zu tun?

Wie arbeitest Du denn bisher?
Dass die Agenturen vor Rechnungsbegleichung einen Gewerbeschein sehen wollen ist eigentlich der Normalfall.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Jan 2010 - 18:31

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Der Finanzsachbearbeiter kann Dir gar keinen Gewerbeschein ausstellen, den musst Du Dir beim Gewerbeamt besorgen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Jan 2010 - 19:33

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Verstehe. Das war noch nie ein Problem. Dann eine andere Frage. Wenn man sich nur eine zweite Steuernr. geholt hat und nicht beim Gewerbeamt war. Embarassed , bekommt man dann ohne Weiteres den Schein. Oder ist es besser die Rechnung fallen zu lassen? Danke schonmal
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Jan 2010 - 20:32

Antworten mit Zitat  

Das Gewerbe anzumelden ist kein Problem. Ich würde es Dir dringend raten, denn die allermeisten Jobs hier laufen über Gewerbeschein. Am besten Du liest Dir mal den Thread zum Thema Gewerbeschein durch.
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Jan 2010 - 13:16

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Ah ok und die wollen nicht wissen wielange ich schon die zweite Steuernummer habe ohne mich beim Gewerbeamt angemeldet zu haben?
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StSchlegel
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 23.05.2008
Beiträge: 28
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 31 Jan 2010 - 15:51

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Hallo,
also ein gewerbeschein ist schon wichtig so sichert man sich ab!!!
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