promotionbasis.de Foren-Übersicht promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SuchenSuchen   ProfilProfil
Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

 
Fragen zur Steuererklärung

Seite 12 von 12 | Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 10, 11, 12

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten

<< Altersvorsorge für Gründer & Unternehmer     ::     Rechnung erstellen leicht gemacht! >>  
Autor Nachricht
Sunnyme



Anmeldungsdatum: 23.09.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 12 März 2014 - 18:00

Steuerklärung, Studentenjob, Studentenstatus und Selbstständ
Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich habe folgende Situation:

Ich war letztes Jahr bis September als studentische Aushilfe beschäftigt, habe das ganze Jahr über selbstständig gearbeitet und war auch ganzjährig Studentin.

Bei welcher Steuererklärung kann ich meine Krankenkassenbeiträge, meine Studiengebühren, meine Fahrten zu Uni und zum Studentenjob geltend machen? In der normalen Einkommenssteuererklärung? Oder gehört das alles zu den Werbungskosten, die ich pauschal mit 1000€ ansetzen kann?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 12 März 2014 - 20:58

Antworten mit Zitat  

I. d. R. gilt die Ist-Besteuerung, d. h., die Beträge werden erfasst, wenn das Geld auf dem Konto gebucht ist. Man kann auch eine Soll-Besteuerung beantragen, dann ist der Monat ausschlaggebend, in dem die Rechnung gestellt wurde. Damit lassen sich ggf. Steuern sparen, das ist also eher was für Uli Hoeneß lol
Nach oben
LenaSa
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 17.06.2015
Beiträge: 16
Wohnort: Limburg

BeitragVerfasst am: 18 Apr 2016 - 19:03

Steuererklärung
Antworten mit Zitat  

Hallo Zusammen,
ich habe zwei Steuernummern, einmal für mein Angestelltenverhältnis und einmal für die Promo. D. h. ich muss zwei Steuererkärungen machen, oder? bzw. eine Steuererkärung für mein Angestelltenverhältnis und eine Einnahme-Überschuss-Rechnung wenn unter 17.500 EUR pro Jahr?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 18 Apr 2016 - 20:30

Antworten mit Zitat  

Du machst eine Steuererklärung für die Summe deiner Einkünfte (also Festanstellung + Promo + eventuelle sonst. Einkünfte). Deine Einnhame aus dem Gewerbebetrieb weist du dabei mit einer Einnahme - Überschussrechnung EÜR nach.
Nach oben
LenaSa
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 17.06.2015
Beiträge: 16
Wohnort: Limburg

BeitragVerfasst am: 19 Apr 2016 - 7:33

Antworten mit Zitat  

Machst Du das auch immer so?
Finde es nur komisch, weil ich ja dann zwei Steuernummern habe und wenn ich nur eine Steuererklärung mache dann brauche ich auch eigentlich keine zweite, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 19 Apr 2016 - 8:41

Antworten mit Zitat  

Nee, bei mir macht das ein Steuerbüro hehe In Deutschland bekommst du mit deiner Geburt eine Steuer-ID, unter der dein Leben lang alle steuerrelevanten Dinge mehr und mehr digital zusammengetragen und verarbeitet werden (Zinserträge, abziehbare Versicherungsbeiträge etc.). Die betrifft deine privaten Steuern (Einkommenssteuer). Da die Verwaltung in Deutschald sehr kompliziert ist, bekommst du mit der Anmeldung eines Gewerbetriebes eine weitere Steuernummer. Die ist deiner persönlichen ID "untergeordnet" und hierrunter werden alle deine betrieblichen Steuern erfasst und geführt (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc.). Zur Ermittlung deiner Einkommenssteuer (die Erklärung gibts du unter deiner ID ab), werden grundsätlich alle deiner Einkünfte in dieser Erklärung erfasst, addiert, vorausgezahlte Steuern und Freibeträge abgezogen und daraus dein zu versteuererndes Einkommen errechnet. Hierzu ist also notwendig, dass du unter deiner betrieblichen Steuernummer deine Erträge mittels einer EÜR in deiner Steuererklärung angibts.
Nach oben
Janaw1983
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Neuss

BeitragVerfasst am: 21 März 2017 - 19:30

Antworten mit Zitat  

auch bei weniger als 17.500€ freiberuflich musst du eine machen Wink
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
promojoker



Anmeldungsdatum: 27.07.2014
Beiträge: 2
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 07 Nov 2017 - 12:17

Antworten mit Zitat  

Mit wie viel Einkommenssteuer muss man ca. bei
13 000, 15 000, 17000 rechnen. Einkommen fand nur auf Gewerbe statt.
Werbungskosten ca. 2000/3000
Vielleicht hat jmd eine Beispielrechnung am start.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Natz89
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 17.10.2016
Beiträge: 87
Wohnort: Erfurt

BeitragVerfasst am: 31 Dez 2017 - 16:12

Antworten mit Zitat  

promojoker hat Folgendes geschrieben:
Mit wie viel Einkommenssteuer muss man ca. bei
13 000, 15 000, 17000 rechnen. Einkommen fand nur auf Gewerbe statt.
Werbungskosten ca. 2000/3000
Vielleicht hat jmd eine Beispielrechnung am start.


Hey,

einfach in der aktuellen Einkommensteuertabelle schauen:

http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2017.pdf

LG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Dimitroula



Anmeldungsdatum: 01.11.2015
Beiträge: 3
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: 05 Apr 2018 - 9:57

Minijob und Gewerbe
Antworten mit Zitat  

Hi zusammen,

eine Freundin von mir plant parallel zu ihrem Minijob 500€brutto (400€ irgendwas netto) ein Gewerbe anzumelden.
Worauf sollte sie achten?
Werden alle Einkünfte zusammen am Ende des Jahres als Einkommen betrachtet? Der minijob ist ja steuerfrei und zweitens muss sie was bei der Krankenversicherung beachten, momentan zahlt ja ihr Arbeitgeber die Krankenversicherung.

Danke schon mal im Voraus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Nepalina



Anmeldungsdatum: 17.09.2019
Beiträge: 1
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18 Sep 2019 - 12:20

arbeit auf Weihnachtsmarkt auf Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

Hallo ihr Lieben,

ich habe auf dem Weihnachtsmarkt auf Rechnung gearbeitet und wollte Fragen, ob es ausreicht, wenn ich in meiner EÜR einfach nur die Rechnungen und den Verdienst angebe? Und ich muss das in Anlage G bei der Steuer angeben richtig ?

Ich hatte keine Ausgaben, sondern nur Einnahmen über den Gewerbeschein.

Danke für eure Antworten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Promiburi
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 06.06.2020
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 07 Jun 2020 - 14:14

Re: Fragen zur Steuererklärung
Antworten mit Zitat  

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Huhu,

habe im Dezember eine Promoaktion gemacht und auch erst kurz davor mein Gewerbe angemeldet. Die Vergütung bekomme ich erst nächstes Jahr.
Dann zählt das Einkommen doch auch erst zu 2009, oder?? In der Einkommensteuererklärung von diesem Jahr taucht die Aktion dann gar nicht auf, obwohl sie dieses Jahr stattgefunden hat?

Versteh ich das richtig, dass immer das Jahr "zählt", wann man das Honorar bekommen hat - nicht, wann man dafür gearbeitet hat?

Oder gibt es eine Möglichkeit, es noch zu diesem Jahr rechnen zu lassen - was für mich wegen Einkommensgrenzen vieeel besser wäre?

Danke schon mal und LG.


Also es zählt meines Wissens immer das, was auf deim Konto eingeht. Also wenn du es Im Februa 2009 bekommst, dann ist es dieser Eingang, egal wann du gearbeitet hast oder was auf deiner Rechnung steht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Promiburi
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 06.06.2020
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 07 Jun 2020 - 14:15

Re: Steuererklärung
Antworten mit Zitat  

LenaSa hat Folgendes geschrieben:
Hallo Zusammen,
ich habe zwei Steuernummern, einmal für mein Angestelltenverhältnis und einmal für die Promo. D. h. ich muss zwei Steuererkärungen machen, oder? bzw. eine Steuererkärung für mein Angestelltenverhältnis und eine Einnahme-Überschuss-Rechnung wenn unter 17.500 EUR pro Jahr?


Ja so müsste es sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Promiburi
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 06.06.2020
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 07 Jun 2020 - 14:15

Re: arbeit auf Weihnachtsmarkt auf Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

Nepalina hat Folgendes geschrieben:
Hallo ihr Lieben,

ich habe auf dem Weihnachtsmarkt auf Rechnung gearbeitet und wollte Fragen, ob es ausreicht, wenn ich in meiner EÜR einfach nur die Rechnungen und den Verdienst angebe? Und ich muss das in Anlage G bei der Steuer angeben richtig ?

Ich hatte keine Ausgaben, sondern nur Einnahmen über den Gewerbeschein.

Danke für eure Antworten



Ja so müsste es sein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten
Seite 12 von 12 | Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 10, 11, 12 Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

promotionbasis.de-Forum // Fragen zur Steuererklärung
promotionbasis.de ist die große deutschsprachige Ressource für Informationen und Jobs aus dem Promotion-, Messe- und Eventbereich.
Auf unsere Leistungen vertrauen zigtausend Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

PB - Homepage   //   PB - Job-Listing   //   PB - Promotionjobs inserieren   //   PB - Promotersuche   //   PB - Kostenlos anmelden
PB - Promotionjobs   //   PB - Messejobs   //   PB - Eventjobs   //   PB - Studentenjobs   //   PB - Nebenjobs   //   PB - Ferienjobs   //   PB - Gastrojobs   //   PB - Hostessjobs
PB - Tipps & Tricks   //   PB - Hilfe & Support   //   PB - Downloads   //   PB - Web-Tipps   //   PB - Impressum


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de