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Fragen zur Steuererklärung

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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2010 - 11:24

Was zählt zum Gesamtumsatz
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Hallo
letztes Jahr habe ich knapp über 17500Euro eingenommen.
Nun frage ich mich was zählt zum Gesamtumsatz ???


Eigenleistung
Provision
Prämien- ist klar,

was ist aber mit der Fahrtkostenpauschale oder ausgelegte Tankrechnungen, Hotel oder Flugtickets die man auslegt aber hinterher in Rechnung stellen muss.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2010 - 11:38

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I. d. R. zählt alles, was du am Ende in Rechnung stellst. Pauschalen auf jeden Fall, da die ja pauschal abgelten und somit keine Belege dafür anfallen (außer bei den Betriebsausgaben, die werden ja aber nicht dem Kunden vorgelegt). Bei Auslagen hängt es meiner Meinung nach davon ab, wie du abrechnest. Original in deine Buchhaltung, also als Betriebsausgabe und in den Rechnungsbetrag eingeschlossen für den Kunden? Dann ist das definitiv Umsatz! Oder als durchlaufender Posten, nur eine Kopie für dich, Original an Kunden und den Betrag auf den Rechnungsbetrag draufgeschlagen? Dann sollte das meines Erachtens nicht als Umsatz verwertbar sein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 März 2010 - 9:54

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Hallo Sabine,

ich sollte (wollte) abwarten was bei der Einkommensteuer 2009 rauskommt.(bin nur knapp über die Grenze 17000Euro) Da aber einige Agenturen eine MwST Bescheinigung bauchen
habe ich letzte Woche einen Brief beim FA abgegeben das ich ab 2010 nicht mehr Kleinunternehmer sein werde.
Ich habe um eine Mehrwertsteuerbescheinigung gebeten.
Erhalte ich dann automatisch den Antrag für die Ist- Bescheinigung dazu oder muss ich den selber beantragen ?

Kommt sehr viel Papierkram auf mich zu ?

Ich dachte das alles wie bisher gemacht wird nur das ich die MwSt mit aufführen

Gruss .
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 März 2010 - 10:29

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Vielleicht mal noch ein Tipp zum Thema Auslagen. Sprich mal mit deinen Auftraggebern, für die du Auslagen tätigst. Da das ja auch Aufwand für dich bedeutet (speziell buchhalterisch betrachtet), sag einfach, dass du die Brutto-Beträge als Netto-Beträge abrechnen möchtest, um deinen Aufwand auszugleichen. Z. B. du hast für 11,90 € (Brutto) getankt, statt dann den Nettobetrag (10,00 €) bei dir als Netto-Betrag auf die Rechnung zu setzen, nimmst du die 11,90 € und aufs Ganze dann nochmal Umsatzssteuer. Klingt erstmal komisch, aber ich hab das schon mehrfach versucht, hat immer funktioniert yo
Edit: miesgetippe
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 März 2010 - 11:16

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Mein damaliger Brief ans FA:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Umsatz meines Unternehmens betrug in 2005 weniger als 16.620 € und ich habe gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer erhoben.

Obwohl ich für 2006 Umsätze in ähnlicher Größenordnung erwarte, optiere ich hiermit gemäß § 19 Abs. 2 UStG zur Regelbesteuerung, d.h. ich weise für alle ab 01.01.2006 vereinnahmten Umsätze die MwSt. aus und führe die USt. an Sie ab.

Desweiteren beantrage ich gemäß § 20 UStG die Fortführung der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung).

Darüberhinaus bitte ich um Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die Zusendung einer Steuerbescheinigung.

Anbei sende ich folgende Unterlagen:
- Erklärung gemäß § 6 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zur Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Einzugsermächtigung

Mit freundlichen Grüßen


Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer habe ich nur gebraucht, weil ich schon mal was im Ausland für meinen Betrieb kaufe und zudem in Grenznähe wohne, ist normalerweise nicht nötig.

Am Anfang fand ich den Papierkram grausam, bekam das aber dank Programm schnell in den Griff, heute läuft das automatisch nebenher und ich bin sicher, ich schenke dem FA nichts. Im Prinzip bin ich froh, damals freiwillig zur Regelbesteuerung optiert zu haben, ist doch günstiger (je nach Ausgabensituation) und mittlerweile hat sich mein Umsatz verdoppelt, d.h. ich hätte sowieso keine Wahl mehr.

Mit dem Mietwagen muß ich nachschauen, hatte bisher nur einmal bei einem Job einen Sprinter.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 März 2010 - 16:14

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Hallo,

Ich mache eine Einkommensteuererklärung.

Gebe meinen Fahrtenbuch ab weil ich die 30cent Pauschale geltend machen möchte.
Kann ich vorher trotzdem die 19% MwSt für meine Tankbelege als Vorsteuer geltend machen???

Gruss
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 März 2010 - 20:26

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Nein, wie der Name schon sagt: Pauschale, womit alles abgedeckt ist! Oder eben die reellen Kosten in Ansatz bringen (per 1%-Regelung oder Fahrtenbuch), Vorsteuer ziehen und Privatfahrten versteuern. Es gibt nur ein Entweder/Oder.

Ich habe bisher noch nie ein Fahrtenbuch vorgelegt, das wollen die eigentlich nur auf Anforderung bzw. bei einer Steuerprüfung sehen.

Wie ich an anderer Stelle bereits sagte, je nach Nutzung Deines Privatwagens und nach Alter verlangt das FA eventuell sogar die Überführung ins Betriebsvermögen mit allem dazugehörigen Kram. Bei mir vermuteten sie, mein damals immerhin 11 Jahre alter BMW verursache weit weniger als die 30 Cent Pauschalbetrag als Kosten, daher haben sie mich eben verdonnert, den als Firmenwagen zu übernehmen und die realen Kosten anzusetzen. Sie dachten, das würde billiger für sie... Irrtum, es wurde für sie sehr viel teurer und für mich (trotz des Mehraufwands an Bürokratie) eben günstiger.

Auch mein jetziger PKW verursacht weit höhere Kosten als die 30 Cent Pauschale, das müssen sie schlucken und tun es auch.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Apr 2010 - 11:29

Abziehbare Vorsteuerbeträge
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Hi,

was gehört alles zu abziehbare Vorsteuerbeträge.

Gehören auch schon telefonkosten und Handykosten dazu?
Wenn ja zu wieviel Prozent kann man es angeben?

Was passiert wenn man was nicht bei der Vorsteuer angibt
Kann man es am Jahresende bei der Einkommensteuer berichtigen ?

Gruss
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Apr 2010 - 12:35

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Also irgendwie haust du hier einiges über den Haufen. Mal grob, Vorsteuer = Umsatzsteuerbeträge deiner Betriebsausgaben, die Einkommenssteuer hat nichts damit zu tun. Grundsätzlich kannst du von allen Dingen, die du auch als Betriebsausgabe geltend machst, die Vorsteuer ziehen. Jeweils den Satz bzw. Betrag, der ausgewiesen ist. Das verrechnest du dann mit der Umsatzsteuer, die du abführen musst und meldest es dem FA, je nach dem, wie oft die das wollen (monatlich, 1/4 jährlich...). Die Einkommenssteuererklärung hat damit an und für sich nichts zu tun.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Apr 2010 - 12:49

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Wobei man natürlich Beträge, die man vergessen hat, bei der Umsatzsteuerjahreserklärung nachmelden kann.

Der Gesetzestext spricht aber von "zeitnahem" Abzug, also sollte man das nicht vertrödeln.

Telefonkosten können nur pauschal mit 20 % angesetzt werden, analog dann auch der Vorsteuerabzug. Nur wenn Du ein zweites, nur privat genutztes Telefon hast, also eine klare Trennung zwischen geschäftlich und privat möglich ist, kann man bis 100 % absetzen, muß sich aber auf Diskussionen mit dem FA einstellen.

Bei all Deinen Fragen hilft übrigens ein Steuerprogramm, wie ich schon sagte, das führt Dich durch die Prozedur und vermeidet unnötige Fehler oder das man was vergißt.

Ich habe Deinen neuen Thread an den bereits existierenden angehängt, ist ja eigentlich das gleiche Thema, da muß man nicht für jede Frage einen Thread eröffnen.

LG,

*** Sabine ***
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Goeksu87
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 17.11.2009
Beiträge: 13
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 09 Apr 2010 - 13:48

Steuererklärung selber machen?
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Hallo,

ich benötige eure Hilfe, ich muss meine Steuererklärung für das Jahr 2009 abgeben. Ich habe lediglich Promotionjobs gemacht und um die 1800EURO verdient. Ich habe alle Rechnungen da.

Ein Promoterin, mit der ich mal zusammengearbeitet habe, sagte zu mir, dass ich die nicht mal dazu legen muss.

Sie sagte, ich muss nur den Bogen, wo ein S für selbstständige Arbeit steht, ausfüllen und abgeben, stimmt das wirklich?

Kann mir da jemand etwas behilflich sein?
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Apr 2010 - 14:42

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hi,

ja eine Steuererklärung musst du machen. Mach eine Liste fertig, wo du deine Einnahmen aufschreibst, davon ziehst du deine Fahrtkosten mit 0,3€ pro km, deine Porto und Papierausgaben, Briefumschläge ab. Das sind so übliche Ausgaben, die man so hat. Wenn dir mehr einfällt, was du nur für Promos ausgegeben hast, dann kannst du das aufschreiben. Dann hast du deinen Gewinn ermittelt und den schreibst du in die Anlage G. Packst da deine Auflistung rein. Nicht die Rechnungen, die fragen, wenn die sie sehen wollen. Also aufbewahren..
G für gewerblich, weil Promotion unter Gewerbe fällt Smile

also nicht S, weil S ist für Freiberufler, die eine schriftstellerische, künstlerische, unterrichtende Tätigkeiten machen und so!

Die Anlage G packst du in den Mantelbogen (auch ein Vordruck, heißt genau EST1A). Als Arbeitnehmer musst du noch zusätzlich ne Anlage N ausfüllen.

Ansonsten ist fertig. Unterschreiben nicht vergessen! Liebe Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Apr 2010 - 18:04

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Bei 1800 € Umsatz würde ich mir die Arbeit mit den ganzen Belegen vom Porto und so nicht machen. Genauso mit den Fahrtkosten. Denn Du zahlst ja eh keine Steuern. Und bei uns heißt die Anlage übrigens EÜR, weiß nicht, ob das in den verschiedenen Städten unterschiedlich ist?!
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Apr 2010 - 19:17

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Ja, bei 1800 Umsatz keine Steuern ist leicht gesagt. Wenn das ganze nur nebenberuflich ist und du Arbeitnehmer bist, dann zahlt auf das Steuern. Anlage EUR ist eine andere Anlage, die muss man beifügen, wenn der Umsatz über 17.500 liegt. Auf die Anlage G kann man nicht verzichten!
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Apr 2010 - 19:24

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Das ist klar, aber Goeksu87 hat doch gesagt, dass er/sie lediglich Promotionjobs gemacht hat...

Ich habe bis jetzt immer nur die Anlage EÜR ausgefüllt, da ist bei uns sogar extra eine Spalte für Kleinunternehmer.
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