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Fragen zur Steuererklärung

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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 19 Dez 2012 - 16:20

Antworten mit Zitat  

Die Steuererklärung für 2012 ist spätestens am 30. Mai 2013 abzugeben.

Als nächstes bekommst du vom FA noch einen Bogen zur steurerlichen Erfassung bei dem du zwischen ist und soll-besteuerung wählen kannst.

Die Ist-Besteuerung hat den Vorteil,dass du erst die Einnahmen verbuchen kannst und sollst,wenn sie auf deinem Konto eingetroffen sind.

Ein kurzer Anruf oder Brief an das FA,das du dieses Jahr nichts eingenommen hast sollte somit genügen! yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Dez 2012 - 19:45

Antworten mit Zitat  

maxwel hat Folgendes geschrieben:
Die Steuererklärung für 2012 ist spätestens am 30. Mai 2013 abzugeben.

Als nächstes bekommst du vom FA noch einen Bogen zur steurerlichen Erfassung bei dem du zwischen ist und soll-besteuerung wählen kannst.

Die Ist-Besteuerung hat den Vorteil,dass du erst die Einnahmen verbuchen kannst und sollst,wenn sie auf deinem Konto eingetroffen sind.

Ein kurzer Anruf oder Brief an das FA,das du dieses Jahr nichts eingenommen hast sollte somit genügen! yo


Super, ich Danke dir!
yo yo
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chiarat
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 30.05.2012
Beiträge: 35
Wohnort: Holzappel

BeitragVerfasst am: 20 Dez 2012 - 11:44

Antworten mit Zitat  

also wenn ich mein Gehalt von diesem Jahr (sprich bei mir von letzter Woche) erst Anfang nächstes Jahr bekomme zählt das dann auch ins neue Jahr rein und nicht zur Steuererklärung 2012 oder wie?

Danke schonmal im voraus!
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 20 Dez 2012 - 13:13

Antworten mit Zitat  

chiarat hat Folgendes geschrieben:
also wenn ich mein Gehalt von diesem Jahr (sprich bei mir von letzter Woche) erst Anfang nächstes Jahr bekomme zählt das dann auch ins neue Jahr rein und nicht zur Steuererklärung 2012 oder wie?
!


Je nachdem,ob du die IST- oder SOLL-Besteuerung bei der steuerlichen Erfassung gewählt hast.

Bei der SOLL-Besteuerung würdest du z.B somit Geld versteuern,was du nicht (Insolvenz) bzw. nur zum Teil (Rechnungskürzung aufgrund von Schlechtleistung) bekommen hast oder auch einfach beim FA in "Vorkasse" gehen,weil dein Zahlungsanspruch erst tituliert wird.

Macht also keinen (wenig) Sinn... prosit
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Dez 2012 - 14:08

Antworten mit Zitat  

GEHALT wird automatisch via Lohnsteuerabzug versteuert!
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jan 2013 - 8:47

Steuererklärung. Welche Anlage? Gewerbe oder Selbstst.
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Hallo,
ich versuche grade meine Steuererklärung zu machen.
Kann mir jemand sagen welche Anlage ich nehmen muss? Die Anlage für Gewerbetreibende oder für Selbstständige? Ich weiß gar nicht was der Unterschied ist... Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jan 2013 - 12:41

Antworten mit Zitat  

Du brauchst die Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Dort gibst du den Gesamtbetrag deiner Einkünfte an. Am Besten legst du dem Formular noch eine formlose Austellung deiner Einkünfte bei (Exceltabelle mit Auflistung deiner einzelnen Rechnungsbeträge). Diese Regelung gilt bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro im Jahr.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jan 2013 - 13:06

Antworten mit Zitat  

Super!!! Vielen Dank!
Aber noch eine Frage Smile
Ich mach das mit den Vordrucken, weil ich kein Windows Rechner habe :-/
Geb ich dann einfach bei "Gewinn" "lt. gesonderter Feststellung" den kompletten Jahresbetrag an, bei dem ich schon Fahrtkosten, Handy, usw. abgezogen habe?
Und bei "In den Zeilen 4 bis 7, 9 und 10 nicht enthaltener steuerfreier Teil der Einkünfte, 11 für die das Teileinkünfteverfahren gilt" den Betrag den ich oben abgezogen habe? Also handy, fahrt usw...

Vorab schonmal vielen Dank für die Hilfe!!!
Ich mach das zum ersten mal und bin auch total angenervt das es kein Programm für Mac gibt... Damit ist das bestimmt einfacher...
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jan 2013 - 14:44

Antworten mit Zitat  

Du musst nur in Zeile 4 den gesamten Umsatz des Jahres schreiben.

Natürlich kannst du noch pauschal 20% deiner Telekommunikationskosten ansetzen oder bei einem rein beruflichen Telefon auch die vollen Kosten. Auch Verpflegungsmehraufwand bei Abwesenheit vom mehrheitlichen Wohnort und Fahrkostenpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer.

Aber dazu ist im Forum auch schon viel geschrieben worden.

Ich denke mit der Suche kommst du da schon ziemlich weit.

Beste Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jan 2013 - 15:51

Antworten mit Zitat  

Danke!
Ich hab schon nach Steuererklärung gesucht. Aber nichts gefunden wie man das genau aussfüllt...
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Feb 2013 - 15:44

"Mehr" Gewinn (Steuern)
Antworten mit Zitat  

Hallo Leute Smile

Meine Situation ist folgende:

Ich bin Student und beziehe Bafög.
Nun möchte ich wissen, welche Kosten ich von der Steuer absetzen kann,
um möglichst viel von dem Geld zu behalten, dass ich erwirtschafte.
Außerdem würde ich gerne wissen, auf welche Art und Weise ich dies tuen
kann. Sind dafür Rechnungen nötig oder kann ich auch ungefähre Angaben machen?

PS: Ich bin echt unbewandert auf diesem Gebiet also noch eine Idioten frage.
Wenn ich sage ich "setze von der Steuer ab", heißt das, dass ich den gesamten Betrag erstattet kriege, oder nur die Steuern, die ich bezahlen musste?

Danke schonmal!
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Feb 2013 - 16:04

Antworten mit Zitat  

Vielleicht solltest du dich erstmal grundsätzlich mit der Materie beschäftigen. Gute Einleselektüre findest du hier:
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=693
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Feb 2013 - 16:11

Antworten mit Zitat  

Das heißt dann wohl, dass ich grundsätzlich alle Rechnungen aufheben muss. Geht klar! Wird ab jetzt gemacht.
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 08 Feb 2013 - 16:56

Antworten mit Zitat  

ghanca hat Folgendes geschrieben:
Das heißt dann wohl, dass ich grundsätzlich alle Rechnungen aufheben muss. Geht klar! Wird ab jetzt gemacht.


Und das ganze 10 Jahre lang - egal ob du dann nach dem Studium Arbeitnehmer,Frberufler oder Hartz 4 Empfänger bist..
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Feb 2013 - 17:15

Antworten mit Zitat  

Das bedeutet eine komplette Umstellung meiner Persönlichkeit Very Happy

Aber ist verständlich.

Gut, vielen Dank für die Antworten!
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