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Steuern, Freibeträge & Finanzamt: Fragen & Antworten

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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jul 2008 - 9:09

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Du solltest vielleicht bedenken, dass du 5 Jahre an deine Entscheidung gebunden bist und so lange die Umsatzsteuer abführen musst. Bei geringen Einkünften ist der Aufwand etwas höher und vielleicht nicht empfehlenswert. Da du aber hauptberuflich als Promoter arbeiten willst, kann dabei eigentlich nichts schiefgehen.

Ich wünsche dir jedenfalls einen guten Start! yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jul 2008 - 9:28

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Kann schon passieren, die lassen sich gerne Zeit. Wink
Aber genau, kannst dich ja bewerben und sogar schon arbeiten, wenn du nen Job noch vor der Steuernummer bekommst, aber die Rechnung kannst du halt erst schreiben, wenn die Steuernummer da ist. Die meisten Agenturen haben aber kein Problem damit.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jul 2008 - 11:28

Antworten mit Zitat  

Auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, war in Deinem Fall richtig:
Du hast zwar mehr Arbeit in der Buchführung, aber es lohnt sich, insofern Du Diese auch selber machst. Lass Dich also nicht von einem Steuerberater aussaugen, sondern arbeite Dich in die Materie gründlich ein und lege Dir eine gute Software zu - wie z.B. WISO Sparbuch. Ergeben sich Fragen (sehr wahrscheinlich..!!) kannst Du Dir immer noch eine Beratungstunde in einem Steuerbüro kaufen und so Dein eigener und sogar besserer Steuerberater werden.

Die Dauerfristverlängerung bedeutet einen Aufschub um einen Monat:
d.h., bei vierteljährlicher Umsatzsteuer-Voranmeldung ist für das 1.Quartal der Abgabetermin nicht am 5.April, sondern am 5.Mai. Du hast also entsprechend mehr Zeit Deine Buchführung zu erledigen.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Okt 2008 - 21:22

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Folgendes hab ich dazu in einer IHK-Broschüre gefunden:

"Optionsmöglichkeit
Der Kleinunternehmer kann den Verzicht auf die Steuerbefreiung erklären und sich wie
ein „normaler“ Unternehmer besteuern lassen (Option). Die Erklärung ist ohne besondere
Form gegenüber dem Finanzamt abzugeben und bindet für fünf Kalenderjahre.

Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung
Möchte der Unternehmer nach der Fünfjahresfrist wieder zur Kleinunternehmerregelung
zurückkehren, muss die Option nach Ablauf dieser Frist widerrufen werden. Der Verzicht
kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf
ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung für das betreffende
Kalenderjahr zu erklären. Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer im betreffenden
Kalenderjahr können nachträglich berichtigt werden."

So wie der Widerruf nach der 5-Jahres-Frist dürfte meiner Meinung nach wohl auch der Verzicht der Steuerbefreiung nur zum Beginn eines Kalenderjahres möglich sein yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Okt 2008 - 8:28

Antworten mit Zitat  

sowas gibts bei der ihk? super, dann werd ich dort mal nachschauen, was sich so findet... kann mir bei sowas eigentlich auch das finanzamt helfen??? oder das gewerbeamt?
ich werd mich durch das forum lesen, mich verwirrt das mit der rechnungsstellung noch sehr, zzt hab ich noch keine aufträge aber halt auch noch keinen gewerbeschein, hoffe, dass sich das dann etwas bessert...
welches honorar ich jetzt berechnen würde, mit ust und so - ob ich das zu den angaben in der jobbeschreibuung dazu rechne oder davon abziehen muss...
wie gesagt: absoluter anfänger, aber ich denke, dazu finde ich hier bestimmt was, wenn nicht ,rufe ich wieder um hilfe..danke!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Jan 2009 - 17:47

Steuern: Wie bildet Ihr Rücklagen
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Hallo liebes Forum,

ich stehe noch ziemlich am Anfang.
Ich habe ein Kleingewerbe neben meinem Hauptjob (über 22T) und werde bald meine erste Bezahlung bekommen.
Nehmen wir an ich bekomme 150 Euro bezahlt.

Konfus Nun meine Frage, wie handhabt Ihr dass, habt Ihr einen Pauschal%satz den Ihr davon abzieht - ich meine zwecks Steuerbezahlung bzw. wie kann man abschätzen was "real" Verdienst ist?

Vielen Dank für eure Tipps!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jan 2009 - 13:54

Antworten mit Zitat  

Je nachdem sind 10 - 20% als Nebenkosten anzusehen, die teilweise schon während der Aktion angefallen sind oder später als Einkommensteuer anfallen werden. Nicht zu vergessen ist auch die Mehrwertsteuer, soweit ausgewiesen und erhalten.

Wenn Du "schlecht" mit Geld umgehen kannst, also eher zu raschem Konsum neigst, rate ich Dir ein weiteres Konto mit einem attraktivem Tageszinssatz zu eröffnen und diesen Teil dort sicher zwischenzulagern -
so kannst Du zumindestens in keine Notsituation kommen und verdienst noch etwas nebenbei.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jan 2009 - 16:59

Antworten mit Zitat  

hi,

danke für die Antwort und den Tipp. Also wenn ich keine Umsatzsteuer ausweise - ist ja in diesem Fall meine Rechnung auch Netto?

Und der Verdienst vom Gewerbeschein wird zum restlichen Einkommen dazugerechnet ja?

Wäre grob gerechnet 30% zu wenig?[/i]
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 16 Jan 2009 - 20:06

Antworten mit Zitat  

Solange Du in Deinem Hauptjob (VZ-Angestellte???) ganz normal Steuern zahlst, wovon ich mal ausgehe, dann sind 30 Prozent mehr als genug Rücklagen.
Da Du ja auch Ausgaben gegenrechnen kannst (Fahrten, Telefon, Porto, ggf. PC, Navi etc) wirst Du keine 30 Prozent brauchen.
Ich habe zwei Jahre lang als Angestellte (30 h/ Woche) und auf Nebengewerbe gearbeitet. Durch Ausgabengegenrechnung bin ich mit etwa 10 Prozent Rücklagen gut ausgekommen.

In den Lohnsteuertabellen kannst Du auch jederzeit nachschauen, wie hoch Deine Steuerpflicht ist; Du rechnest Dein Einkommen vom Hauptjob mit dem zusammen, was Du bei der Promo erwartest und schaust dann bei der Gesamtsumme, was an Steuern fällig wird. Was Du zur Zeit monatlich bezahlst, weißt Du ja- die Differenz müsstest Du maximal nachzahlen (und dementsprechend zur Seite legen).
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jan 2009 - 17:21

Antworten mit Zitat  

Kann mich hier nur anschliessen : 20% reichen dicke !!
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jan 2009 - 13:11

Antworten mit Zitat  

Vielen Dank für eure Antworten! yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2009 - 13:13

Steuern, Freibeträge & Finanzamt - Fragen & Probleme
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hallo zusammen,
ich hätte eine frage und zwar wenn ich promoterin bin (kleinunternehmer) wie kann oder muss ich überhaupt monatlich rentenversicherung, kirchensteuer usw zahlen???
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2009 - 14:13

Antworten mit Zitat  

Das kommt darauf an wieviel du verdienst....im Monat und aufs Jahr hochgerechnet.

Liebe Grüße, Annika
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2009 - 14:20

Antworten mit Zitat  

wenn ich ca 500-600 euro pro monat verdiene?!
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2009 - 14:31

hilfreicher Link
Antworten mit Zitat  

Hallo!

Schau mal dort nach: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=693 und auch da: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470

Da steht eigentlich alles ganz gut erklärt, wer wann wieso wieviel zahlen muss.

Hoffe, das hilft Dir weiter yo


Zuletzt bearbeitet von Gast am 11 Feb 2009 - 14:32, insgesamt einmal bearbeitet
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