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Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen

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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Feb 2014 - 13:18

Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen
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Sehr geehrte Agenturen, sehr geehrte Promoter,


wie ich vom Rathaus in Oldenburg erfahren habe, darf das Gewerbe Promotion von

Promotern nur ohne Verkauf und ohne die Entgegennahme von Bestellungen

ausgeführt werden (wird sogar auf den Gewerbeschein geschrieben), auch wenn

es im Auftrag eines Geschäftes oder einer Agentur geschieht. Und Verkauf wird in

vielen Auftragsangeboten der Agenturen gefordert. Wenn ein Promoter also

Abschlüsse/Verträge (eventuell für seine Provisionen) erzielen will/soll, dann

braucht er laut Oldenburger Rathaus eine Reisegewerbekarte, an der das Rathaus

230 EUR (oder mehr) verdient. Von Seiten der Agenturen wird aber meines

Wissens nie mehr als ein Gewerbeschein verlangt. Wie passt das zusammen? Und

machen sich die Agenturen damit dann nicht auch strafbar, wenn sie einen

Promoter unter Vertrag nehmen, der keine Reisegewerbekarte hat?


Mit freundlichen Grüßen

Eva Schulte
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Feb 2014 - 13:50

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Das legt sicher jede Stadt anders aus. Probleme hat am Ende nur der Promoter selbst, er ist als Selbstständiger einenständig dafür verantwortlich, dass sein Gewerbe rechtmäßig angemeldet etc. ist. Ich sehe da allerdings keine besondere Kontrolldichte seitens der Gewerbeaufsichtsämter. Von daher würde ich mich auf solche Krümelkacke gar nicht einlassen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Feb 2014 - 15:35

Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen
Antworten mit Zitat  

Genau, das stört mich daran, dass man so quasi gezwungen wird eine

Reisegewerbekarte zu kaufen, damit die Stadt Geld verdient, ausgerechnet an

Promotern. Denke, dass kaum ein Promoter eine solche Reisegewerbekarte hat

und dass sich das auch für wenige lohnt. Naja, immerhin kann man die

Reisegewerbekarte steuerlich absetzen.

Wenn man sich die Regelungen zum Reisegewerbe mal durchliest, kann man sich

schon vorstellen, dass es stimmt. Fazit daraus wäre allerdings, dass die gesamte

Promotionszene kriminell ist. lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Feb 2014 - 15:53

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Naja wenn dann nur die Promoter ohne Reisegewerbekarte im Raum oder Stadt Oldenburg.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Feb 2014 - 16:00

Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen
Antworten mit Zitat  

Streng genommen wären verkaufende Promoter dann aber doch überall kriminell.

Es sei denn das Rathaus hat ihnen das Gegenteil schriftlich zugesichert (z.B. im

Gewerbeschein). Käme dann auf eine Kontrolle an...


Zuletzt bearbeitet von Gast am 04 Feb 2014 - 16:24, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Feb 2014 - 16:23

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Aber vielleicht verlangen auch andere Ratshäuser nicht so eine komische Karte. Ich höre das zum erstenmal.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Feb 2014 - 16:29

Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen
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Man muss sich mal die Bestimmungen zum Reisegewerbe durchlesen und

dementsprechend überlegen, ob man eher Promoter ist oder ob man außerhalb

seines Gewerbestandortes (also seiner Wohnung/Geschäftsstelle), auch in

(verschiedenen) Städten, verkauft. Und es sich am besten vom Rathaus schriftlich

geben lassen, dass es in Ordnung ist, wenn Verkauf nicht im Gewerbeschein steht.


Zuletzt bearbeitet von Gast am 04 Feb 2014 - 16:35, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Feb 2014 - 16:32

Antworten mit Zitat  

Ja aber das Bezieht sich ja nur auf Leute die ihr Gewerbe in Oldenburg im Rathaus anmelden und die könnten dann eventuell "illegal" arbeiten. Aber das bezieht sich ja nicht auf Promoter wie z.B mich aus Dortmund und so arbeite ich nicht "illegal" yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Feb 2014 - 16:38

Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen
Antworten mit Zitat  

Wenn im Gewerbeschein Verkauf als Tätigkeit angegeben ist, dann ja. Aber

sonst braucht man dann wenigstens eine schriftliche Bestätigung vom Rathaus,

dass man als Promoter verkaufen darf. Wenn man diese nicht erhält, dann müsste

man sich mal mit dem Thema Reisegewerbekarte beschäftigen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Feb 2014 - 20:46

Antworten mit Zitat  

Also der § 55 der Gewerbeordnung lässt es meiner Meinung nach zu, dass Promoter auch verkaufen dürfen. Im Gesetz steht ausdrücklich ohne vorige Anmeldung oder Terminabsprache. Promotionaktion sind dagegen vorab geplant und mit den Märkten etc. abgesprochen.
Hat dir denn mal jemand eine rechtliche Grundlage dazu gegeben?
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Feb 2014 - 23:37

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Diese ganzen Paragraphen habe ich mir durchgelesen. Es geht ja darum, dass

man als Promoter zumindestens hier in Oldenburg nicht verkaufen darf. In Märkten

spricht der Promoter ja dann beim Verkauf auch Kunden an, die nicht damit

rechnen. Hier ist es explizit verboten zu verkaufen und Bestellungen entgegen zu

nehmen. Man kann höchstens mal Widerspruch gegen den Gewerbeschein

einlegen oder eine schriftliche Begründung fordern, falls das bei einer

Gewerbeanmeldung möglich ist.

Daher denke ich, dass es eventuell allgemein deutschlandweit oder je nach Region

nicht erlaubt ist, dass es nur kaum jemand weiß.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Feb 2014 - 7:57

Antworten mit Zitat  

Das Amt muss dir auf jeden Fall eine Rechtsgrundlage für die Entscheidung nennen können!
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Feb 2014 - 9:59

Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen
Antworten mit Zitat  

Durch den Hinweis auf das Reisegewerbe wurde die Rechtsgrundlage ja im

Grunde genannt.

Ja, man kann dem Amt schreiben und ihm die eigene Sicht der Dinge mitteilen

sowie darum bitten, dass einem die Rechtsgrundlage für die Eintragung im

Gewerbeschein schriftlich mitgeteilt wird. Die Frage ist aber, ob darauf geantwortet

wird, da jeder Gewerbeschein gleich erstellt wird.

Naja, wie gesagt, wenn es hier verboten ist, als Promoter zu verkaufen, dann ist es

eventuell in anderen Städten genauso, nur weiß es kaum jemand.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Feb 2014 - 17:05

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Am Ende ist das wie bei so vielen Gesetzestexten. Ein Bearbeiter legt es so aus, der andere so. Im Zweifelsfall muss mal ein Oldenburger gegen die Entscheidung des Amtes klagen, dann gibt es irgendwann ein höchstrichterliches Urteil, dass dann maßgebend für alle ist lol
Die alles entscheidende Frage ist doch, wann, wo und wie man mal in eine entsprechende Kontrolle vor Ort gerät und wie genau es da die kontrollierenden Beamten mit den Wortlauten nehmen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Feb 2014 - 19:46

Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen
Antworten mit Zitat  

Jepp, so ist es. Das ist aber genau das Problem an der Sache.

Ich werde berichten, wenn es etwas Neues gibt.
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