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Gesundheitszeugnis - Fragen und Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2009 - 1:17

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Die Seite scheint auch ganz informativ zu sein:
http://www.haccp-kueche.de/haccp-hygieneschulung:2.html
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Sandy2005
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 936
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 16 Okt 2009 - 11:31

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Ich dachte ich machs mir jetzt mal einfach und ruf beim Gesundheitsamt an...

Ich glaub ich hab in den letzten 1,5h mit allen Mitarbeitern dort gesprochen, bis mir eben endlich jemand eine wirkliche Antwort gegeben hat. Also der Herr von der Kontrollbehörde meinte, man braucht seitens des Gesetzgebers KEINE HACCP Bescheinigung, der Auftraggeber / Kunde könnte dies jedoch verlangen.
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Madelhaus1
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 1501
Wohnort: Königs Wusterhausen

BeitragVerfasst am: 02 Feb 2010 - 16:57

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Eine Frage an alle nochmal

wenn ich den Gesundheitspass habe .schon seit 1996 ..bin ich verpflichtet ihn immer wieder zu erneuern...
Gruß aus Berlin
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Feb 2010 - 20:07

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Ich zitiere mich mal selbst aus diesem Thread:

Zitat:
Als Selbständiger bist Du Dein eigener AG und sollst Dich einmal pro Jahr selbst weiterbilden.

Das ist O-Ton des Arztes vom Gesundheitsamt Düren, den ich extra sehr hartnäckig danach gefragt habe. Irgendeine sinnvolle Info wollte ich schon für meine 25 Tacken...

BTW wurde hier auch mehrfach schon so kommuniziert, nicht nur von mir


d.h. Nein. Der Spruch, der auf meiner Bescheinigung steht, gilt nur für abhängig Beschäftigte.

LG,

*** Sabine ***
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Sandy2005
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 936
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 03 Feb 2010 - 2:20

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Ich kann mich Ertl nur anschließen, was die Bescheinigung nach §43 Infektionsschutzgesetz anbetrifft. Wie das mit den "Vorgängern" dieser an Bescheinigung aussieht, weiß ich leider nicht. Ich würde an deiner Stelle einfach mal das Gesundheitsamt ein wenig nerven.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Apr 2011 - 14:25

Rechnung
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Hallo liebes Team von promotionbasis.de,

ich habe eine Frage, die eigentlich recht einfach zu beantworten ist, es sei denn, ich täusche mich! Confused

Ich hatte für eine Agentur einen Auftrag angenommen, eine Verkostungsaktion. Die Agentur hatte mich nie nach einem Gewerbeschein gefragt und als ich die Rechnung schrieb, kam dann der Hinweis, das dass Gesundheitszeugniss fehle. Im Rahmenvertrag steht ebenfalls nix von einem geforderten Gesundheitszeugniss. Nun möchte die Agentur nicht zahlen kopfschüttel ...

Was soll ich tun???

Ist das rechtens???

Ich bedanke mich schon mal im vorraus und wünsche eine erfolgreiche Woche.


Liebe grüße,
Marie
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Apr 2011 - 20:42

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Das ist natürlich ungesetzlich - ganz besonders dann, wenn im Rahmenvertrag keine entsprechenden Klauseln vorgesehen sind. Ich gehe davon aus, dass man Ihre Stellung als "unwissender Neuling" ausnutzen will.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Ansprechpartner in der Agentur. Sollte das nichts bringen, würde ich eine entsprechende Mahnung schicken.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Apr 2011 - 20:58

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Mal abgesehen davon, dass du dir trotzdem schleunigst ein Gesundheitszeugnis besorgen solltest, wenn du weiter Verkostungen machen möchtest, du bringst da schließlich Lebensmittel in Umlauf!
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Apr 2011 - 1:13

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laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Das ist natürlich ungesetzlich - ganz besonders dann, wenn im Rahmenvertrag keine entsprechenden Klauseln vorgesehen sind.


Und du verfasst Gedankengutgut zur Scheinselbständigkeit???

Die Agentur hat mit dem GZ und dem "Zahlungsanspruch" nichts zu tun!

kopfschüttel

GZ ist übrigends Ländersache. Wink In Hessen z.B. braucht man zur Zubereitung von Getränken keinen GZ (Cola etc.).Zur Verarbeitung schon (Cocktail)........
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Apr 2011 - 6:59

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Wink Wir sprechen hier nicht über die Notwendigkeit, für eine Verkostungsaktion ein Gesundheitszeugnis zu benötigen - und wir führen hier auch keinen Kleinkrieg.. Wink

In einem klassischen Dienstvertrag (oder auch Dienstleistungsvertrag) gibt es immer einen Dienstgläubiger, also die Partei, der die Leistung geschuldet wird - und entsprechend einen Dienstschuldner; hier unterscheidet sich also die Erbringung der Arbeitsleistung vom klassischen Werkvertrag.

Wenn Sie dem entsprechend in einem Rahmenvertrag eine Dienstleistung verabredet haben, die von Ihnen nach Maßgabe des Vertrages erfüllt wurde, Sie also die Verkostungsaktion durchgeführt haben, schuldet Ihnen die Agentur das im gleichen Rahmenvertrag geregelte Entgelt.

Die Konstellation ist natürlich etwas eigentümlich, da die Agentur, wenn sie denn vor der Durchführung der Verkostung wußte oder billigend in Kauf nahm, dass Sie die für die Durchführung der Aktion erforderlichen Gewerbevorschriften nicht erfüllten, riskiert, wegen dieses Verstosses selbst belangt zu werden - sollten die Gesamtumstände denn publik werden.

Vielleicht sollten Sie mit anderen Promotern dieses Agentur sprechen, ob es ähnliche Erfahrungen gibt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Apr 2011 - 9:21

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Erst mal vielen Dank für eure vielen Tips!

Ich muss erst mal sagen, ich bin hier zu Lande kein Neuling & im Besitz eines Gesundheitszeugnisse. Ich befinde mich nur momentan im Umzugschaos & da verschwindet so ein kleiner Pass schon mal ganz gerne, bis alles wieder ausgepackt ist. Mittlerweile war ich aber beim Anwalt und er meinte, das spielt keine Rolle. Die Agentur muss vor Aktionsbeginn klar stellen, was sie von einem Promoter verlangt. Und da nirgends etwas steht, muss ich ihn auch nicht vorlegen. Aber die Agentur hat jetzt auch schon wieder neue Gründe, weshalb sie mich nicht auszahlen muss! Naja ...

Dennoch vielen vielen Dank an euch alle & viele Erfolge ... Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Apr 2011 - 14:38

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laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Wink Wir sprechen hier nicht über die Notwendigkeit, für eine Verkostungsaktion ein Gesundheitszeugnis zu benötigen - und wir führen hier auch keinen Kleinkrieg.. Wink


Kleinkrieg....

lol

Es ist eben die Frage,ob ein GS benötigt wird und so führst du es in deiner Definition aus.

Es geht eben darum,in welchen Bundesland man sich befindet und welche Waren man verkostet.

Somit muß man nicht den Staat durch den Kauf eines Papiers reicher machen,wenn man z.B in Hessen Getränke,Obst etc. eben ohne diesen Schein verkosten kann und darf.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Apr 2011 - 15:20

Antworten mit Zitat  

Die Agentur hat kein Zurückbehaltungsrecht (rein theoretisch formaljuristisch,genauso,wie du den Sachverhalt Lehrbuchmäßig ausgelegt hast).

Das hattest du doch in deinem Post schon Agentursachlage beschrieben,und nun wäre eben der Sachverhalt anders,weil es eben keinen rechtlichen Rahmen dafür geben würde.

Und ganz abgeshen davon:

Wenn zwischen den Parteien im Vorfeld nichts vereinbart wurde,müssen auch keine Urkunden vorgelegt werden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Sep 2011 - 2:42

"rote Karte" ???
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Hallo an alle hier, sagt mal, was meinen Agenturen mit der "roten Karte", in Inseraten oft im Anforderungsprofil: " ihr seid in Besitz einer "roten Karte""...???
Den Gewerbeschein oder was?

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Danke
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Magenta
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 29.12.2006
Beiträge: 165
Wohnort: Gäufelden

BeitragVerfasst am: 19 Sep 2011 - 10:51

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Das ist der Gesundheits-Pass Wink
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