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Gesundheitszeugnis - Fragen und Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Aug 2003 - 9:42

Viele Beiträge, aber nichts sinnvolles! :-(
Antworten mit Zitat  

Wenn ich mir diesen Thread ansehe, denke ich eher, dass ich hier im Kindergarten gelandet bin, aber nicht bei selbständig arbeitenden Promotern!

Deshalb hier mal ein paar nützliche Infos / Fakten:

Das ehemalige Gesundheitszeugnis wurde durch die EU zum 1.1.2001 gekippt, weil Deutschland das einzige Land in der EU war, dass ein solches Zeugnis vorschrieb!

Das Gesundheitszeugnis nach § 17/18 Bundesseuchengesetz wurde zum 1.1.2001 durch die Teilnahme an einer Belehrung ersatzlos gestrichen.

Das alte Gesundheitszeugnis nach § 17/18 ist weiterhin gültig.

Benötigt werden:
gültige Ausweisdokumente
z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein.

Wer benötigt eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz?

Nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes benötigt jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Die Bescheinigungspflicht ist nicht an ein Berufsbild gekoppelt. Es kommt einzig und alleine auf eine Tätigkeit mit Lebensmittel an.

Ferner benötigen auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, eine solche Bescheinigung.

Auch das Reinigungspersonal (z.B. Spülfrauen) der Lebensmittelbedarfsgegenstände (z.B. Töpfe, Teller usw.) benötigt eine solche Bescheinigung.

Die Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist ein Leben lang gültig!

Du musst über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Ist dies nicht der Fall, am besten einen Dolmetscher mitbringen.



Wo finden die Belehrungen statt?

In der Regel beim Gesundheitsamt in Deiner Stadt!

Gebühren:
25 € (kann in einzelnen Kommunen auch abweichend sein!

Rechtliche Voraussetzungen:
§§ 43 und 42 Infektionsschutzgesetz

Zuständige Dienststelle:
Infektions- und Umwelthygiene der jeweiligen Stadt
*********************************************************

Gruß
Bernd
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Jan 2005 - 18:24

Antworten mit Zitat  

Waaaaahnsinnnnnn. Ich bin jetzt voll gesund ! funny Zumindest geh ich mal davon aus.... Rolling Eyes
Also es war schon so, wie hier hinreichend beschrieben wurde. Du sitzt in einem Raum mit mehr oder wenig deutschsprechenden Menschen und dann kommt ein Arzt herein, der genau das wiedergibt, daß du Minuten vorher in einem Büchlein gelesen hast. (@ promowolf : Dieser Arzt fühlte sich bei uns auch wie bei einer Großveranstaltung). Wink
Und dieses Büchlein gabs an der Anmeldung. Nach einer Stunde Wiederholung des Textes unterschrieb er im roten Heft - fertig. Konfus

Auf meine Frage, wie das mit der jährlichen Wiederholung bei Selbständigen ist, meinte er, da könne ich selbst darauf unterschreiben (im roten Heft), sofern ich mich selbst "nachgeschult" habe. Wenn ich den "Lehrstoff" von heute aus besagtem Büchlein noch mal durchgegen würde, reiche das aus. Überhaußt läge das dann nicht mehr im Verantwortungsbereich des Gesundheitsamtes. Ach ja? Auf der einen Seite finde ich es ja okay, so bleiben mir Kosten und Umstände erspart. Auf der anderen Seite möchte ich wetten, daß damit Unfug getrieben wird. Denn - es wird von niemandem kontrolliert !

Und ohne unseren ausländischen Mitmenschen jetzt zu nahe treten zu wollen : wenn ich dann mitbekomme, daß sie nichts verstanden haben, sondern nur lächelnd nickend bei der Unterschrift dastanden, frage ich mich : in welcher Verantwortung liegt denn das? Diese Menschen können ja nichts dafür, doch ich finde, da gehört sich zumindest nachgefragt, ob und was sie verstanden haben und u.U. eine Übersetzung des Büchleins in die häufigsten Sprachen.

LG
Bine
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Sep 2005 - 9:19

Gesundheitszeugnis -> WANN auffrischen?
Antworten mit Zitat  

hallo,

nur mal ne kurze frage, das gesundheitszeugnis muss man doch immer wieder auffrischen, oder?? wann muss man das zum ersten mal machen und wo kann man dazu überall hingehen?
wäre über hilfreiche antworten dankbar.

Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Sep 2005 - 17:52

Antworten mit Zitat  

Eine "Auffrischung" erhalten in der Regel Arbeitnehmer in Firmen die mit Lebensmitteln zu tun haben.
Du als Selbstständiger bist selbst Verantwortlich.
Ich denke mal das ich mir das so richtig gemerkt habe.
Schönes Wochenende
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Sep 2005 - 17:47

Antworten mit Zitat  

Ja, wenn ich die Tante bei GA richtig verstanden hab, kann ich´s mir jedes Jahr selbst unterschreiben und damit erklären das ixch mich selbst "aufgeklärt" hab.... theoretisch kannste aber auch eine Agentur fragen, ob sie es Dir unterschreiben...(macht nur bissl mehr Arbeit)....
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Sep 2005 - 16:31

Antworten mit Zitat  

Tja, selber unterschreiben ist richtig. Muss man aber jedes Jahr machen, sonst wird er ungültig, der Wisch. Und wenn man jedes Jahr brav seinen Karl-Otto macht, bleibt er das ganze Leben lang gültig.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Feb 2006 - 13:35

Antworten mit Zitat  

Ich brech echt weg: Hab mir heute mal die Mühe gemacht und bin zum Gesundheitsamt gegangen. Dachte dass wird was groesseres, aber innerhalb von 10 Minuten war ich wieder draussen. Das Hauptproblem war, dass die gute Dame nach dem Arbeitgeber gefragt hat und ich natürlich selbstständig angegeben hab. Die hat mich angeschaut.... Konfus "Ja was machen wir denn da???" Konnte Sie überzeugen mich als Arbeitgeber einzutragen. Unglaublich manchmal das System. Jetzt werde ich halt brav jedes Jahr mir selber eine Unterschrift reinhauen. So ein Schwachsinnsdokument. Aber was solls.

Chris
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Feb 2006 - 20:36

Antworten mit Zitat  

Hallo,
ihr unterschreibt auf dem gesundheitspass selbst drauf? also, ich habe meinen gesundheitspass bei meinem hausarzt "aufgefrischt". ich muss mich untersuchen lassen und bekomme dann einen stempel. beim gesundheitspass geht es doch darum, dass man eben gesund ist und das kann man sich ja nicht selbst ausstellen (unter vorbehalt dass ärzte unter euch sind Wink ).
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Feb 2006 - 0:20

Antworten mit Zitat  

Sorry, aber das ist schon richtig so... zumindest bei der Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Nr.1 Infektionsschutzgesetz.

Mir hat der Arzt vom Gesundheitsamt erklärt, ich solle halt jährlich mal ein bißchen im Internet stöbern und nachlesen... wobei die mir bei der sog. Belehrung eh nix Neues erzählt haben.

Das ganze ist nicht zu verwechseln mit dem alten (offenbar roten) Gesundheitszeugnis... das wurde abgeschafft, soll die Eigenverantwortung fördern.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Feb 2006 - 15:08

Antworten mit Zitat  

Jetzt habe ich auch mal eine Frage dazu:

Also mein Gesundheitszeugnis ist von 1992. Dann hatte ich 1997 eine Salmonellenerkrankung (aus Ungarn mitgebracht Sad ) Ich fragte nach, ob mein Pass noch gültig ist. Da hieß es, der gilt lebenslänglich. Haben sich die Gesetze geändert? Sollte ich auch mal zum GA gehen?

Bin jetzt echt verunsichert! Konfus

LG Jana
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Feb 2006 - 15:24

Antworten mit Zitat  

Hi!
2001 ist der alte Gesundheitspass (war glaub rot) abgelöst worden von einem tollen gelben Wisch. D.h. man braucht keine ärztliche Untersuchung sondern verpflichtet sich selbst dafuer zu sorgen, dass meldepflichtige Krankheiten gemeldet bzw. erkannt werden.

Zu Salmonellen steht in den schlauen Zetteln, die ich vom Gesundheitsamt bekommen habe: Solange Krankheitsereger in Stuhlproben nachgewiesen werden koennen, besteht ein Tätigkeitsverbot.
Ich schätze mal, dass das in deinem Fall vorbei ist.
Am besten ist aber sicher, wenn Du Dir den neuen Pass besorgst. Da ist man auf der sicheren Seite.

Chris
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Aug 2006 - 12:34

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Ich will jetzt nicht noch ein Threat zum Thema Gesundheitszeugnis eröffnen. Daher hier die Frage, was passiert eigentlich wenn ich kein Gesundheitszeugnis habe und erwischt werde? Bußgeld? Knast? Kopf ab? Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Aug 2006 - 12:52

Antworten mit Zitat  

Hi!
Wenn ich es noch richtig weiss Geldbuße bis 2500 € Steht alles im Infektionsschutzgesetz.
Und wenn Du wirklich was übleres hast (Hepatitis A, E,Salmonellen,...) und trotzdem mit Lebensmittel arbeitest kann es bei Gefährdung andere zu Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren kommen (Vorsatz bis zu 5 Jahren).

Das lohnst sich nicht wirklich, lieber 20 € ausgeben und gut ist.

Chris
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Jan 2007 - 23:59

Hamburg
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Hallöchen!
Weiß jemand wo ich konkret eine gesundheitliche Belehrung hier in Hamburg kriegen kann, wie viel es kostet, was alles untersucht wird und wie lange es dauert?
Vielen Dank im Voraus,
Grüße, Vivi
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Jan 2007 - 14:34

Re: Gesundheitsam
Antworten mit Zitat  

vivihh hat Folgendes geschrieben:
Aber wo befindet sich das Gesundheitsamt? Bin noch nie da gewesen.
Danke


kopfschüttel

Das gibt's ja wohl nicht, was machst Du eigentlich, wenn Du mal zu 'nem anderen Amt etc. hinmusst???

Im Hamburger Gesundheitsamt war ich allerdings auch noch nicht, was eventuell daran liegen könnte, dass ich nicht aus Hamburg komme ... funny
Könnte mir auch vorstellen, dass es in einer Stadt der Größe mehr als ein Gesundheitsamt gibt, dann kann hier eh niemand erraten, welcher Bezirk da für Dich passend wäre.

Im Zweifelsfall könnte die Addy wohl im Hamburger Telefonbuch zu finden sein, oder zumindest die Telefonnummer der Stadtverwaltung, die man dann anrufen kann, um das zu erfragen ... letztere ist bestimmt auch auf der Webseite http://www.hamburg.de oder so zu finden.
Und wenn alles nichts hilft, dann kann man noch Freund Google füttern: http://www.google.de/search?sourceid=navclient&hl=de&ie=UTF-8&rls=GGLJ,GGLJ:2006-32,GGLJ:de&q=hamburg+gesundheitsamt
ggf. muss man sich halt durch mehr als einen Treffer durchklicken.
Beim Finden auf dme Stadtplan helfen dann die z.B. Googlemaps.

So, und jetzt schön geschmeidig ab aus dem Kindergarten in die Selbständigkeit!
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