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Agentur zahlt nicht: Die besten Fragen und Antworten

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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Nov 2008 - 12:04

Antworten mit Zitat  

Ich schreibe mittlerweile sofort Mahnungen wenn das Geld nicht pünktlich da ist. Ich rufe vorher nochmal an, frage was los ist und wenn dann nix passiert gibts sofort ne Mahnung. Klingt hart, ich weiß, aber mache schon zu lange Promo, und hab einiges mit erlebt, hab da einfach keinen Nerv mehr drauf das Agenturen zahlen wann sie bock haben. Zum Glück gibt es aber noch genug Agenturen die pünktlich zahlen und einfach nur super sind.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Nov 2008 - 15:03

Richtige Einstellung !!!
Antworten mit Zitat  

Fonty hat Folgendes geschrieben:
Ich schreibe mittlerweile sofort Mahnungen wenn das Geld nicht pünktlich da ist. Ich rufe vorher nochmal an, frage was los ist und wenn dann nix passiert gibts sofort ne Mahnung. Klingt hart, ich weiß, aber mache schon zu lange Promo, und hab einiges mit erlebt, hab da einfach keinen Nerv mehr drauf das Agenturen zahlen wann sie bock haben. Zum Glück gibt es aber noch genug Agenturen die pünktlich zahlen und einfach nur super sind.


Das ist genau meine Einstellung zu dubiosen Agenturen.
Jedoch kommt bei mir zum Telefonat noch eine einmalige schriftliche Mahnung hinzu mit der Fristsetzung und sofortiger anschließender Ankündigung eines Mahnverfahrens !!! yo
Lasst Euch doch bitte nicht von den Agenturen so übern Tisch ziehen...
Ich lese hier so viel darüber, einige Agenturen spielen hier mit Eurer Angst auf Zeit !
Dabei sind es Unternehmen wie Du und Ich, mit dem einzigen Unterschied, daß Sie ein paar Praktikanten, Azubis und viell. 1-2 Angestellte besitzen.
Wenn Ihr schon mal ein größeres Unternehmen angemahnt habt, weil Es euch viell. zuviel Geld abgebucht habt... Wovor habt Ihr dann Angst ?
Vor einer 08/15 Agentur....
funny
Mein Mahnwesen ist knallhart (ähnlich eines Inkasso-Unternehmens)
Mein verdientes Geld hat dadurch noch nie sein Ziel verfehlt (Mein Konto) !!!
Nicht vergessen: Ihr seid auf Augenhöhe die Vertragspartner der Agenturen und nicht Ihre willkürlichen "Sklaven"....

Also nicht verarschen lassen
Es gibt auch noch andere Agenturen auf dieser Welt
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Nov 2008 - 15:41

Antworten mit Zitat  

derdegrijb hat Folgendes geschrieben:
Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid musst Du in Sachen Gebühren zwar in Vorkasse treten, aber die Agentur muss darauf mit einer Frist von 14 Tagen reagieren. Macht sie das nicht, kannst Du sofort die Vollstreckung beantragen, auf die ebenfalls innerhalb der selben Frist geantwortet werden muss.
Ist die Agentur schon berüchtigt ?

ciao derde


Damit ist eigentlich schon fast alles gesagt.
Hier nochmal die Deatails für alle die das Wort zum ersten Mal hören:

Der Mahnbescheid ist eine Aufforderung an den Schuldner, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder dem Anspruch ganz oder teilweise zu widersprechen. Ohne Widersprucheinlegung kann der Gläubiger danach nach Beantragung eines Vollstreckungsbescheides die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betreiben. Das Besondere am Mahnbescheid ist das einfache Verfahren. Abhängig vom Bundesland, in dem der Gläubiger seinen Wohnsitz hat, kann der Mahnbescheid manuell oder online beim zuständigen Amts- (oder Arbeits-)Gericht beantragt werden. Der Rechtspfleger prüft dann im sogenannten gerichtlichen Mahnverfahren, ob formelle Voraussetzungen und Schlüssigkeit gegeben sind. Ob die zugrunde liegende Forderung berechtigt ist, wird dagegen nicht geprüft. Das gerichtliche Mahnverfahren soll so eine schnelle und kostengünstige Alternative zum Klageverfahren bieten, indem ein Urteil zur Zwangsvollstreckung berechtigt.

Vor der Einleitung eines gerichtlichen Mahnbescheides sollte Folgendes beachtet werden:

• Die Forderung sollte durch Schriftstücke nachweisbar berechtigt sein.

Wird gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, wird die Berechtigung der Forderung geprüft. Ist diese nicht beweisbar (auch wenn sie berechtigt ist), muss der Gläubiger bzw. Antragsteller des Mahnbescheides die Kosten des Verfahrens tragen.

• Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert worden sein und sich in Zahlungsverzug befinden. Es empfiehlt sich außerdem, in der letzten Mahnung bei Zahlungsverzug die Einleitung gerichtlicher Schritte anzukündigen.

• Der Mahnbescheid ist nur wirksam, wenn er zugestellt worden ist. Sollte der Aufenthaltsort des Schuldners nicht eindeutig feststehen, macht ein Antrag keinen Sinn und verursacht unnötige Kosten.

Ist der Schuldner zahlungsunfähig, muss auch bei berechtigter Forderung der Gläubiger die Kosten tragen. Er kann evtl. zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Gläubiger wieder zahlungsfähig ist, seinen Schaden geltend machen. Mit einem Mahnbescheid kann 30 Jahre in das bewegliche Vermögen des Schuldners vollstreckt werden, ansonsten verjähren Forderungen schon nach 2-4 Jahren. Steht allerdings von vornherein fest, dass der Schuldner dauerhaft zahlungsunfähig sein wird, verursacht ein gerichtliches Mahnverfahren unnötige Kosten.

Den Einzug Ihrer Forderung- ob außergerichtlich, mit Mahnbescheid oder in einem Klageverfahren - können spezialisierte Dienstleister für Sie übernehmen. Handelt es sich hierbei um einen Rechtsanwalt, bleibt das Inkasso in jeder Phase in einer Hand.

Hier ein Kostenrechner der die Kosten eines Mahnverfahrens für die Höhe des Streitwertes berrechnet:
http://www.mahnung-online.de/cgi-bin/gebuehrenrvg.cgi

Viel Glück noch
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2008 - 18:29

Agentur kürzt Honorar ohne Absprache!!!
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Hallo, zunächst einmal ich find das so gemein von den agenturen, dass gehalt so lange hinauszuzögern! nachdem ich den eine super korrekte rechnung geschickt habe, kam nach 3 wochen eine rückmeldung in der nach meinem kopierten gewerbeantrag verlangt worden ist! ist das normal? ich dachte man kann hostess tätigkeiten auch auf lohnsteuerkarte machen? jedenfalls hab ich denen dann die kopie inklusive neuer rechung ( weil die alte vllt "verloren " gegangen ist ) geschickt und gewartet......und dann einpaar mal freundlich angerufen und nach dem geld gefragt.......nach 36 tagen endlich mein gehalt! und dann ist mir aufgefallen das dort ca 200 euro fehlen! ich habe nachgerechnet und mir fehlt noch das geld für die PERFORMANCE . Alles andere wurde sonst bezahlt. Können die agenturen das machen? einfach irgendetwas streichen? der auftragggeber war nach meiner erinnerung mit mir zufrieden. In der agentur werde ich übrigens immer abgewimmelt wenn ich nachfrage. und in den anderen threads konnte ich schon lesen das sie recht schlecht abschneiden was die zahlungsmoral betrifft. Kann mir jemand vllt einen guten rat geben??????
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2008 - 1:58

Antworten mit Zitat  

Grundsätzlich sollte doch eigentlich vorher geklärt werden, wie am Ende abgerechnet wird. Und wenn es über Gewerbeschein ist, dann musst eine gültige Gewerbeanmeldung vorlegen. Soweit ich weiß, gibt es allerdings Gerichtsurteile, dass Tätigkeiten als Messehostess nur über LSK abgerechnet werden dürfen, da diese nicht als selbstständige Arbeit gelten. Wobei ich bei deiner Frage nicht so ganz verstehe, warum du eine korrekte Rechnung schreibst, wenn du meinst der Job würde über LSK abgerechnet?
In deiner jetzigen Situation ist es aber die bessere Ausgangslage, dass es über Gewerbeschein läuft. Du kannst den fehlenden Betrag anmahmen. Wird er nicht beglichen einen richterlichen Mahnbescheid beantragen und somit Vollstreckung erzwingen oder den Fall direkt an ein Inkassobüro abtreten, das die Forderung für dich eintreibt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2008 - 2:08

...
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ja danke für deine antwort! zu der lsk da war ich durcheinander, aber jez weiß ich das es damit in ordnung ist.
zu dem honorar ja da dachte ich auch zunächst, dass es mit dem vertrag übereinstimmt was ja leider nicht der fall ist. meine kollegin die mit mir promoted hat, hat übrigens etwas abweichende angaben was das geld betrifft: sie bekommt nach IHREM VERTRAG z.B.10 euro für die pflege der arbeitskleidung u. ich aber wieerum 5 euro usw. die rechnung müsste korrekt sein (hab ich mit dem rechnungstool gemacht). soll ich vorher nochmal fragen wieso weniger geld da ist? direkt was schreiben? und wenn ja ich habe noch nie so eine zahlungserinnnerung gemacht, kann ich da einfach willkürlich eine frist setzten für die zahlung ? Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2008 - 14:03

Re: ...
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thi534 hat Folgendes geschrieben:
die rechnung müsste korrekt sein (hab ich mit dem rechnungstool gemacht). soll ich vorher nochmal fragen ...


Aus Deinen ungenauen Angaben lässt sich hier keine Lösung finden, daher mal ganz allgemein :
Dein Vertrag umschreibt mit Sicherheit eine klare Leistung, die letztlich nur zu einem einzigen Ergebnis führen kann. Du bist selbstständiger Promoter und solltest daher doch eigentlich in der Lage sein, festzustellen, ob Deine Rechnung nun richtig ist oder nicht.
Ich würde Dir daher dringend empfehlen, vor weiteren Fragen vielleicht mal etwas intensiver mit der Materie zu beschäftigen, denn ein Verweis auf ein Rechnungstoll ist doch etwas dünn ... oder ??

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Nov 2008 - 0:04

Antworten mit Zitat  

hallo, danke für die rückmeldung!
1. ich habe einen gewerbeschein(die frage mit der lsk war total unnötig von mir)
2. der rechungstool zeigt an, wenn eine wichtige angabe wie z.B. die steuernr fehlt u.ich habe alles komplett ausgefüllt und daraufhin habe ich ja einen teil des geldes bekommen daher bin ich mir sicher, dass die rechnung stimmt ,aber trotzdem danke nochmal für deinen hinweis
3. DAS was ich eigentlich wissen wollte ist: Dürfen agenturen einfach das geld kürzen , ist der vertrag eigentlich gültig wenn er mir per email zugeschickt wurde und ohne einer unterschrift von seiten der agentur oder von mir ist?weil wenn ja, dann hätte die agentur doch eigentlich die vertragsvereinbarungen gebrochen oder??
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Nov 2008 - 1:44

Antworten mit Zitat  

thi534 hat Folgendes geschrieben:

3. DAS was ich eigentlich wissen wollte ist: Dürfen agenturen einfach das geld kürzen , ist der vertrag eigentlich gültig wenn er mir per email zugeschickt wurde und ohne einer unterschrift von seiten der agentur oder von mir ist?weil wenn ja, dann hätte die agentur doch eigentlich die vertragsvereinbarungen gebrochen oder??


3 a) Nein dürfen sie nicht. Sie können höchstens den Rechnungsbetrag begründet beanstanden. Einfach weniger überweisen geht nicht.
3 b) Das verstehe ich jetzt nicht, wenn niemand unterschrieben hat, ist auch keinen Vertrag zu Stande gekommen und somit auch hat auch niemand gegen irgendwelche Vereinbarungen verstoßen. Prinzipiell solltest du nach Unterzeichnung drauf bestehen, dass du ein unterschriebenes Exemplar für deine Unterlagen bekommst. Sonst hast du ja (und so klingt es, was du schreibst) nichts in der Hand, um deine Forderung zu untermauern!
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spitzen
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 324
Wohnort: Plittersdorf

BeitragVerfasst am: 01 Dez 2008 - 8:48

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Hatte das Problem auch schon öfter mit einem Auftraggeber, daß einfach Geld abgezogen wurde. Musste mich regelmäßig telefonisch und per Mail drumzanken.
Seitdem habe ich aber auch alle Aufträge von ihm abgelehnt.
Denn bei Geld hört der Spaß einfach auf.
_________________
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Dez 2008 - 13:54

Agentur verweigert Zahlung wg fehlender Unterschriftenliste
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Ich habe Mitte September zwei Tage auf einer Veranstaltung gearbeitet und warte leider bis heute auf mein Geld. Hintergrund ist folgender:

Ich arbeite seit mehreren Jahren regelmäßig für eine Agentur auf Messen und veranstaltungen. Die Zusammenarbeit hat auch immer ganz prima geklappt.
Auf dieser besagten Veranstaltung war ich als Chefhostess eingesetzt und führte eine Unterschriftenliste. Es haben auch alle unterschrieben und der Kunde hatte es abgezeichnet. Einen Tag später habe ich die Liste an die Agentur gefaxt und meine Rechnung per Post geschickt. So hatte ich das bisher auch immer gemacht.

Ca. zwei Wochen später rief mich die Agentur an und meinte, die Unterschriftenliste würde noch fehlen. Ich habe sie also nochmal gefaxt. Wieder zwei Wochen später rief ich dann an, um zu erfahren, wann denn das Geld überwiesen wird. (Mittlerweile hatte ich für diese Agentur auch noch bei einer anderen VA gearbeitet und von einer Kollegin gehört, daß diese ihr Geld schon erhalten hat).
Da teilte man mir mit, daß man mir das Geld von beiden Jobs solange nicht auszahlen würde, bis die Liste nicht da sei. Daraufhin habe ich gesagt, daß ich für die 2. VA einen seperaten Vertrag hatte und das eine ja nichts mit dem anderen zu tun hätte. Daraufhin war dann immerhin zwei Tage später das Geld für die zweite VA auf dem Konto.

Nun das Problem:
Ich bin mittlerweile umgezogen und finde diese blöde Liste nicht mehr. Das Geld habe ich wie gesagt bis heute nicht bekommen, hierbei handelt es sich allerding um über 200€, ich möchte das also nicht asuf sich beruhen lassen!

Sie hatten auch behauptet, sie könnten die Rechnung erst an den Kunden stellen, wenn sie die Liste haben und dann erst das Geld an alle überweisen. Wie ich aber erfahren habe, haben alle anderen bereits ihr Geld.

Nun meine Fragen:
Was kann ich unternehmen, damit ich das Geld erhalte?
Sowohl der Kunde als auch die anderen Hostessen könnten ja bestätigen, daß diese Liste unterschrieben wurde.
Darf die Agentur das komplette Honorar einbehalten?

Bitte um Antworten, damit ich das vor Weihnachten noch irgendwie in Angriff nehmen kan... :-%

LG Eva
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Dez 2008 - 8:27

Antworten mit Zitat  

Blöd, das die Liste nun offenbar weg ist - vielleicht mal direkt beim Kunden anrufen und hier versuchen eine Lösung herbeizuführen!

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Dez 2008 - 14:31

Antworten mit Zitat  

Und die Faxbestätigung hast Du auch nicht mehr? Komisch nur, dass alle bezahlt werden, obwohl die Agentur keine Bestätigung ihrer Anwesendheit hat , oder? Das ist ja reine Schikane. Wie schon vorgerschlagen ist, versuch´ es über den Kunden, sonst RA! Bestätigen können ja alle, dass eine Unterschriftsliste existiert hat. Wenn Du Pech hast, wird der RA einen Vergleich vorschlagen. Denn die Einreichung der Liste gehört zu Deinen Pflichten. Wäre im schlimsten Falle ein kleiner Vertragsbruch.

Viel Erfolg noch und starke Nerven!
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Dez 2008 - 11:28

Antworten mit Zitat  

aber was würdet ihr machen, wenn die agentur gar nicht telefonisch erreichbar ist, wenn man versucht anzurufen? und sie auf email auch nicht reagieren u man dann in anderen foren liest, dass das bei denen an der tagesordnung ist u andere seit monaten warten und sie immer schreiben, dass man den reporting bericht noch nicht geschickt hätte, der allerdings in email u schriftform (per post) vorliegen muss, weil die chance, dass 2 sachen wegkommen, ja doch eher gering ist.
gleich mahnung schreiben, mit mahngebühren oder noch eine zahlungserinnerung oder wie würdet ihr vorgehen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Dez 2008 - 22:39

Agentur will nicht zahlen, was kann man tun
Antworten mit Zitat  

Hallo!

Was kann man tun wenn eine Agentur nicht zahlen will?

Der Fall ist so: Ich habe zusammen mit einem Kollegen 5 Wochen a 3 Tage an einer Samplingpromotion im 2er-Team teilgenommen.


Jetzt gab es am letzten Tag Probleme: Ich hatte meinen Kollegen angemeldet, kurz bevor ich den Shop erreicht hatte. Er war aber nicht da und hat sich selber auch nicht krank gemeldet, wovon ich ausgegangen war.

Irgendwie ist dann einer von der Agentur im T-Punkt wo die Promo stattfand (bzw. der T-Punkt ist im Center, wir draußen drum herum) vorbei gekommen und hat das zweite Promooutfit mitgenommen.

Dann hat er mit der T-Punktleiterin geredet, die wohl irgendwas meinte wie, sie wisse gar nicht ob hier eine Promo läuft. Allerdings kennt uns natürlich logischerweise jeder im Shop, wir haben am Anfang den Kram im T-Punkt aufgestellt, waren zwischendurch da um Flyer und Give-Aways aufzufüllen und so weiter. Die ANteilnahme vom T-Punkt an der Promo war halt nicht so groß, was ja auch nichts macht.

Jetzt kommts aber: Der Typ von der Agentur geht jetzt davon aus (hab mit ihm telefoniert) das wir nie gearbeitet haben. Ist Schwachsinn. Ich habe ihm gesagt, er soll, wenn er will, der Sache nachgehen, sie prüfen und was auch immer und dann beweisen, das wir nicht gearbeitet haben.

Es gibt sogar Stempelbögen, die sollen eigentlich stündlich abgestempelt werden, nach Vereinbarung mit dem T-Punkt stempeln wir das am Ende der Woche wenn es gefaxt werden soll nachträglich für die vergangenen drei Tage. Diese Bögen haben wir ja alle.


Wie sollte ich jetzt vorgehen? Die Agentur hat mir halt mitgeteit, das sie die Rechnungen erstmal nicht bezahlt und ich hab gesagt das ich die Zahlung erwarte (und er alles gerne prüfen kann und beweisen soll das wir nicht gearbeitet haben wenn sie nicht bezahlen wollen).

Soll ich jetzt ganz stoisch MAhnungen schreiben und dann ab zum Anwalt oder wie?


1000 Dank für eure Hilfe!
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