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Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Antworten Teil 1

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spitzen
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 324
Wohnort: Plittersdorf

BeitragVerfasst am: 11 Nov 2008 - 19:52

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Ohne schriftliche Handhabe ist das eine schwierige Sache. Die Geschichte mit den Arbeitszeiten kenne ich auch. Leider Sad

Hast du denn gar nichts in der Hand?

Mein erster Gedanke wäre:

Rechnung ändern und dann mit der Agentur abschließen.
Also keine Aufträge mehr von Ihnen annehmen.

oder

Sich einfach mal an die Person über der Dame bzw die Geschäftsführung der Agentur wenden und sich beschweren.

So oder so, würde ich dann nicht mehr für die arbeiten.
_________________
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Nov 2008 - 19:59

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Tatsächlich ausgesprochene Sauerei und Dein Frust ist mehr als verständlich !

Nichts schriftliches ist natürlich schlecht, in Deinem Fall aber mit Sicherheit garnicht so wichtig, denn Du hast bereits zu anerkannten und gebilligten Konditionen in gleicher Form gearbeitet und dies ist bindend - dafür gibts im übrigen auch Unterstützung aus dem BGB.

Das Problem ist nur, Du wirst selber bei der guten Frau nicht viel erreichen, daher bleiben nur zwei Wege :
1. Anwalt -
ein rechtlich einwandfreies und mit Gesetzen untermauertes Schreiben kostet nicht die Welt und wird ordentlich einschlagen!
oder
2. sich mit dem eigentlichen Auftraggeber in Verbindung setzen -
wobei allerdings nicht viel erreicht sein muss bzw. die Reaktion offen ist ...

Eine andere Möglichkeit ergibt sich noch aus der Zeit heraus >>
eine Rechnung wird, auch ihne angegebenes Zahlungsziel, automatisch nach 4 Wochen fällig. Nach Ablauf ist eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung von 14 Tagen nicht wirklich Pflicht, aber wie ein Schuss vor den Bug. Sollte diese ebenfalls verstreichen, stellst Du Mahnbescheid beim Amtsgericht und dann wirds interessant : Sie muss darauf innerhalb 14 Tagen reagieren! Bezahlt Sie, ok, lehnt Sie ab, kannst Du schon im Antrag vermerken, dass die Angelegenheit gerichtlich geklärt wird, was dann auch geschieht. Reagiert Sie garnicht, wird aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, der dann rechtlich ungeprüft sofort vollziehbar ist.

Hier gehts ja nicht nur um das Honorar, vielmehr um die dreiste Frechheit -
vielleicht ist 1. doch eine gute Wahl.

Halt uns mal auf dem Laufenden!
ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Nov 2008 - 21:16

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Wenn du Recht behalten willst, würde ich einen Anwalt einschalten.
Aber mir wäre dieses Hin und Her zu mühselig. Von daher einfach nachgeben und nie wieder etwas von dieser Agentur annehmen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Nov 2008 - 13:21

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nachgeben?niemals.
dadurch entstehen ja solche probleme,weil manche agenturen denken, sie können uns behandeln wie es ihnen gerade passt.

zeig ihnen wo es lang geht! Very Happy
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Nov 2008 - 20:42

Antworten mit Zitat  

Wir können ja mal einen Fond gründen, der Promoter bei rechtlichen Problemen mit Agenturen unterstützt lol Sowas wie die Rote Hilfe bei der Antifa. Studiert hier zufällig jemand Jura Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Nov 2008 - 11:41

Einsatz über 2 Monate vor Messe abgesagt - Vertragsstrafe?
Antworten mit Zitat  

Ich habe vor einigen Wochen einen Vertrag für einen Einsatz auf der Fruit Logistica (02/09) unterschrieben, der die Klausel enthält, dass ich bei einer Absage meinerseits - unabhängig vom Zeitpunkt - eine Vertragsstrafe von 100€ zahlen muss. Ich möchte diesen Einsatz nun - über 2 Monate vor Messebeginn - absagen. Gilt diese Klausel bzw. ist sie rechtens? Danke für Input!
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Nov 2008 - 12:11

Antworten mit Zitat  

Hmm... wenn es so auf dem Vertrag steht ja!
Aber an deiner Stelle würde ich einfach mal mit der Agentur reden...
ist ja noch genug Zeit bis zum eigentlichen Arbeitsbeginn und
sie finden sicherlich jemanden!Ehrlich währt am längsten Wink


Gruss
Kati
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2008 - 1:56

Antworten mit Zitat  

Wie ist denn der genaue Wortlaut?
Prinzipiell steht einem Gesprächsversuch mit der Agentur aber erstmal nix im Weg und 2 Monate sind ausreichend Vorlauf. Da sollte sich auf vernünftiger Ebene eine Lösung finden lassen yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2008 - 11:01

...
Antworten mit Zitat  

DanMat hat Folgendes geschrieben:
Wie ist denn der genaue Wortlaut?
Prinzipiell steht einem Gesprächsversuch mit der Agentur aber erstmal nix im Weg und 2 Monate sind ausreichend Vorlauf. Da sollte sich auf vernünftiger Ebene eine Lösung finden lassen yo


Danke erst mal für die Antworten! Smile Ich habeleider noch keine Agentur erlebt, bei der ich freundlich gesagt habe, dass ich den Einsatz leider absagen muss, die dann geantwortet hat: "Ja, klar, kein Problem, wir finden schon was, viel Spaß!" Mir geht es eher darum zu erfahren, ob es in diese Fall mein Recht ist, den Vertrag zu kündigen, ohne vorher darum betteln zu müssen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2008 - 11:17

Antworten mit Zitat  

Grundsätzlich sieht es da wohl eher schlecht aus. Bedingung ist Bedingung, Unterschrift ist Unterschrift. Aber wie schon geschrieben, gib mal den Wortlaut der Klausel wieder, vielleicht gibt es ja irgendwo ein Schlupfloch Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2008 - 22:56

Verbot direkt für den Auftragsgeber zu arbeiten rechtens?
Antworten mit Zitat  

Hallo

ich habe eine Frage:
Ist es rechtens, wenn im Vertrag einer Agentur eine Klausel enthalten ist, die einem verbietet 2 Jahre nach Vertragserfüllung nicht direkt für den Auftraggeber arbeiten zu dürfen? Sprich sie wollen verhindern, dass man ohne Einschalten der Agentur direkt für den Auftraggeber arbeitet.
Aber ist da eine Vertragsstrafe von 2500 Euro plus 250 euro für jeden angefangenen Arbeitstag rechtens?
Und eine andere Frage: wie bekommt das die agentur mit? Wink (sitzt nicht in der gleichen stadt)
danke für die antwort!
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Nov 2008 - 1:35

Antworten mit Zitat  

Solche Klauseln kenne ich weniger von Agenturen, eher von Personlavermittlungen. Grundsätzlich dürfte diese Kiste aber rechtens sein, auch der Betrag. Du musst immer bedenken, dass speziell Personalvermittlungen aber auch z. T. Agenturen davon leben und nicht unwesentlich viel Geld daran verdienen Personal zur Verfügung zu stellen.
Sicher haben die Agenturen und Vermittlungen keine weitreichende Handhabe zu überprüfen, ob du irgendwann vor Ablauf mal dirrekt für den Auftraggeber tätig wirst. Aber wie es im Leben manchmal so ist, reicht ein dummer Zufall und schon fliegt es auf. Ich kenne persönlich auch einen Fall. Der Kollege und auch der Auftraggeber (die haben normlerweise die gleiche Klausel in Ihrem Vertrag) mussten dem Vermittler einen dicken Batzen Vertragsstrafe auf den Tisch legen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Nov 2008 - 14:32

Re: Knebelvertrag-Verbot für Auftraggeber zu arbeiten rechte
Antworten mit Zitat  

Melanie81 hat Folgendes geschrieben:
Hallo

ich habe eine Frage:
Ist es rechtens, wenn im Vertrag einer Agentur eine Klausel enthalten ist, die einem verbietet 2 Jahre nach Vertragserfüllung nicht direkt für den Auftraggeber arbeiten zu dürfen? Sprich sie wollen verhindern, dass man ohne Einschalten der Agentur direkt für den Auftraggeber arbeitet.
Aber ist da eine Vertragsstrafe von 2500 Euro plus 250 euro für jeden angefangenen Arbeitstag rechtens?
Und eine andere Frage: wie bekommt das die agentur mit? Wink (sitzt nicht in der gleichen stadt)
danke für die antwort!


das hab ich mich auch schon gefragt,
denn es gibt gute agenturen im ruhpottgebiet die solchen verbote mit bis zu 24 monate im vertrag angeben.
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spitzen
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 324
Wohnort: Plittersdorf

BeitragVerfasst am: 01 Dez 2008 - 8:43

Antworten mit Zitat  

Ich habe bei TM so einen Vertrag aus dem Grund abgelehnt.
Da waren auch 2 Jahre veranschlagt. Alles, was unter einem Jahr ist, nehme ich gern an, aber drüber geht gar nicht. Kannst ja nicht betteln gehen, wenn du nicht mehr für die Agentur tätig bist.

Außerdem habe ich von anderen Seiten gehört, daß das bei Selbstständigen, vor allem bei hauptberuflichen, nicht greift.

Da fällt es dann wohl eher unter Konkurrenzkampf.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2008 - 12:10

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Hi,

Laut Gesetz beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende (§622 BGB) , soweit kein anderweitigen Regelungen durch "Tarifvertrag" getroffen wurden.

Ich denke, es nicht rechtens, wenn du so früh kündigst, und du trotzdem eine Vertragsstrafe bezahlen musst. Falls ein Grund dafür besteht, dann dürfte es für dich eigentlich kein großes Problem sein. Die Können doch in kürzerster Zeit eine andere Promoterin finden.

LG
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