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Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Aug 2008 - 21:19

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Ja klar kann Dich auch verstehen, aber wenn Du jetzt z.b. keine Provi bekommst, dann würd ich auch Regale einräumen. Gibt ja dann eigentlich immer einen guten Verdienst.
Wenn allerdings Provi im Spiel ist, würde ich auch alles verweigern, was damit nichts zu tun hat.
Bis jetzt ist Gott sei Dank alles gut gegangen Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Aug 2008 - 0:28

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naja ich glaub ich hätte die anderen Aufgaben auch gemacht
schließlich bringen die Stunden ja das Geld und bevor ich mich langweile
wäre froh wenn ich einen Job hätte egal was
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Aug 2008 - 17:44

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Keine Unterschrift, kein rechtsgültiger Vertrag.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Aug 2008 - 21:38

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Ja gut, aber alles braucht man wirklich nicht machen, gibt ja wirklich genügend Jobs..
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Aug 2008 - 14:50

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Um nochmal auf den Eintrag von Martina zu kommen: Was waren die "weiteren Aufgaben in seinem Unternehmen"? Beispielsweise sein Büro in Ordnung bringen und die Putzfrau ersetzen gehört nicht zu den Arbeiten die man stattdessen machen sollte, wenn man für Sampling gebucht wurde...

Wenn es Probleme mit den Behörden gibt, dass man keine Flyer verteilen darf, man aber dafür gebucht wurde, dann ist dies die Schuld des Auftraggebers/der Agentur, da sie sich nicht darum gekümmert haben. Du wurdest aber gebucht und das für die volle Zeit und somit muss auch der ganze Tag vergütet werden, auch ohne das Du andere Aufgaben zu erledigen hast...
Du musst einfach nur mit der Agentur sachlich und höflich verhandeln, ruf sie sofort an wenn was ist und dann klappt das alles schon...
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Aug 2008 - 22:43

Antworten mit Zitat  

Richtig, dem stimme ich auch zu.

Eigentlich sind doch die meisten Agenturen immer ziemlich kompetent.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Aug 2008 - 15:06

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Hallo zusammen, auch ein nicht unterschriebener Vertrag kann gültig sein. Wenn mann nur eine e-mail Bestätigt das ist es so wie eine Unterschrift. Gruss Tom
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Aug 2008 - 21:49

Antworten mit Zitat  

Das sehe ich etwas anders. Das würde voraussetzen, dass die Mail ja schon alle wichtigen Punkte des Vertrages und damit der Zusammenarbeit enthält. Dann bräuchte es ja keinen Vertrag mehr lol
Das wäre wohl nur der Fall, wenn es einen (unterschriebenen) Rahmenvertrag gibt und die Aktionen und Einsätze dann immer per Mail abgestimmt werden. Dann ersetzt die Mail den klassischen Geschäftsbrief und Angebot bzw. Annahme sind rechtskräftig. Für diese gilt dann auch die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren laut Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Aug 2008 - 0:42

Antworten mit Zitat  

Das ist wohl deine Meihnung, aber ich habe sehr viele Agenturen mit denen ich nur per e-mail meine Aufträge mache und ich habe bis heute keinen Rahmenvertrag.

Gruss Tom
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Aug 2008 - 23:24

Antworten mit Zitat  

Vollkommen klar, das ist genauso Angebot und Annahme und verbindlich. Aber es ging ja vorher darum, dass man bereits einen Vertrag zugeschickt bekommen hat. Ich hab auch einige Agenturen, mit denen ich keinen Vertrag habe und alle Aufträge nur per Mail abgestimmt werden. Ganz unbürokratisch und auf dem kurzen Dienstweg lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Aug 2008 - 11:12

Antworten mit Zitat  

DanMat hat Folgendes geschrieben:
Vollkommen klar, das ist genauso Angebot und Annahme und verbindlich.


JA!

Aber gerichtlich nicht überprüfbar/vollstreckbar und somit der Anspruch der Agentur auf deine Arbeitsleistung nicht durchsetzbar.

Etweilige Schadenersatzansprüche scheiden somit auch aus!
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Aug 2008 - 23:22

Antworten mit Zitat  

Wenn eine gescannte Kopie vom Vertrag rechtsgültig ist, ist dann auch die Buchung der Firma über eine Mail mit allen nötigen Unterlagen im Datenanhang rechtsgültig gesehen etwas handfest im Fall der Fälle?
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Aug 2008 - 0:20

Antworten mit Zitat  

Also wenn die Agentur sagt, dass du es per mail schicken sollst, dann kannst du es in der Regel machen.
Aber ich würde an deiner Stelle nochmal anrufen und nachfragen.
Nur die Rechnung solltest du wirklich 2 mal drucken. eine für dich und die andere für die agentur ( unterschrieben und per post ! )
so machste damit jedenfalls ( rechtlich gesehen ) keinen fehler
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Sep 2008 - 16:06

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ohne unterschrift -> keine Willenserklärung!

Machste aber den Job, haste so deine Willenserklärung gemacht =)
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Julien20
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 02.03.2008
Beiträge: 12
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15 Okt 2008 - 19:33

Krank,abgesagt,keinen Vertrag aber trotzdem 500€ Strafe??
Antworten mit Zitat  

Hi,

Ich brauche eure Hilfe!

Ich habe letzte Woche einen Auftrag gekriegt,den Ich per Mail bestätigt,den Vertrag jedoch nicht zurückgeschickt oder unterschrieben habe. Am Montag gings mir nicht gut,Ich war beim Arzt und der hat mich aufgrund von Fieber und ersten Anzeichen einer Angina bis Freitag krankgeschrieben.

Ich habe die Agentur angerufen und zwei Tage vorher unterrichtet,dass Ich den Job am Mittwoch nicht machen kann. Die haben mir gute Besserung gewünscht und meinten"kein Problem,ist ok".

Heute krieg Ich ne Mail mit einer Rechnung über 500€,die Ich durch Nichterscheinen zahlen soll!

Ich habe bei zwei Agenturen angerufen,denen Ich vertraue und die meinten,dass die Agentur xxx mir nichts anhaben kann,zumal Ich keinen Vertrag unterschrieben habe und in diesem auch absolut nix über Krankheitsausfall steht.

Was sagt Ihr,einfach ignorieren oder was anderes unternehmen?

Vielen Dank und bester Gruß!
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