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Vorrauszahlungsbescheid Einkommenssteuer?

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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2005 - 13:08

Vorrauszahlungsbescheid Einkommenssteuer?
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Hallo zusammen,

ich habe mich schon ein wenig eingelesen wegen der monatlichen Vorsteueranmeldung, doch das in die Praxis umzusetzen ist für das 1. Mal gar nicht so einfach.
Ich habe mir online dieses Elster Formular gedownloadet und wollte nun wissen wie man das genau ausfüllen muss.

Ich habe nun seit Anfang Februar alle Quittungen gesammelt die ich meiner Promotiontätigkeit zuweisen kann (Trinken, Essen, usw..)
Wie sieht es eigentlich mit Kleidung aus?
Ich habe mir vor kurzem eine Hose gekauft, die ich natürlich auf für meine Arbeit trage. Kann ich das dann auch abziehen?

Muss ich denn nun alle Quittungen zusammenrechnen und dann von der Mwst abziehen?
Oder läuft das nur Rechnung für Rechnung?
Irgenwie blicke ich da noch nicht so ganz durch...
Würde mich über ein wenig Hilfe sehr freuen! yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2005 - 19:14

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Hi, du brauchst erst im April deine erste Vorsteueranmeldung abzugeben.
Das mit dem Essen und Trinken geht meines wissens nach folgendermassen: Ab einer gewissen Zeit, in der du von Zuhause, also auf aktion, bist bekommst du eine pauschale. Zum Beispiel: länger wie 14 stunden erhälst du eine Verpflegungspauschale von 12€ am tag. zwischen 8 und 14 stunden 8€, oder so. Essen und trinken kannst du so nicht abrechnen. Was du meinst sind woll spesen, aus einem restaurant oder cafe, das ist etwas anderes, dabei kannst du monatlich deine mwst abziehen, jedoch nicht alles. da wäre ich vorsichtig, wenn das Finanzamt mal auf dich zukommt, in der regel nach 3Jahre, und alles nachrechnen, kann es ganz schön dicke kommen, und du musst sehr viel zurückzahlen.
Achtung hebe jede Quittung mehrere Jahre auf, denn die kommen auch wenn du den gewerbeschein abgemeldest hast, noch auf dich zu, und wollen deinen belege sehen. Und wenn du keine mehr hast, dann ist das so als wenn du nie welche besessen hättest.
Grüße
Jovi
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sebastianv
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Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 23 Feb 2005 - 21:47

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Zum einen, ohne Fristverlängerung ist die VStAnmeldung anfang April fällig.

Auf der ersten Seite trägst du unter 51 deine netto Rechnungsbeträge ein.
Unter 66 dann deine Vorsteuern eintrageb. Alle Kosten, also Parken, Porto, Geräte, Möbel, Bürokram, Geschenke etc... Keine Nahrungsmittel, es sei denn du hast sie zum Verkosten etc. benötigt. Verpflegung ,machst du in der Verpflegungspauschale fest, am Jahresende.
Die Vorsteuer kannst du komplett ziehen, achte auf den Steuer Satz. In die Kosten kannst du es aber nur zu 80% nehmen. http://www.google.de hilft dir auch weiter! Wir hier aber auch Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2005 - 23:32

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@sebastianv:
Autsch! Also, NikkiHoney`s erste Umsatzsteuervoranmeldung hat bis zum 10. März 2005 (bis zum 10.des Folgemonats) beim zuständigen Finanzamt vorzuliegen!!! Shock Außer es gibt eine Dauerfristverlängerung, die aber ganz einfach zu machen ist. Da helfen die netten Beamten beim Ausfüllen bestimmt. Dann wäre Zeit bis zum 10. April, die UMST-Voranmeldung abzugeben. Very Happy
Und welche 80% meinst Du?

@jovimi:
Die Verpflegungspauschalen kommen in der Einkommenssteuererklärung zum tragen. Hier geht es um die Umsatzsteuervoranmeldung (UMST) und dabei werden keine selbstverpflegenden Lebensmittel geltend gemacht ! Spesen, z.Bsp. Essen gehen mit einem potentiellen Kunden kannst Du zu 70% (seit letztem Jahr Sad )in der UMST geltend machen (auf der Restaurantquittung mußt Du Grund und Name des Betreffenden angeben). Kleidung, sofern Du sie geschäftlich brauchst, kannst Du auch in der UMST geltend machen. Also diese 16% abziehen.

Am Anfang hört sich alles furchtbar kompliziert an, ist es aber eigentlich gar nicht.

In der UMST-Voranmeldung läuft es so:
In Zeile 51 trägst Du Dein "Einkommen" (Rechnungsbeträge NETTO) ein.
Rechts davon dann die MWST, die Du in Rechnung gestellt hast.
In Zeile 66 trägst Du dann die MWST aus den Rechnungen ein, die Du zu zahlen hast/hattest. Very Happy
Von der Zeile 51 ziehst Du dann Zeile 66 ab und dann kommt unter Zeile 83 entweder ein Plusbetrag (Du musst UMST zahlen Embarassed ) oder ein Minusbetrag (Du bekommst Vorsteuer zurück Wink ). Achte darauf, dass Du dann auch ein "Minus" davor machst!

So, hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen.

Frohes Schaffen und viel Spaß beim Papierkram wünscht Euch
Bine
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Feb 2005 - 21:26

Antworten mit Zitat  

passt nicht ganz zum Thema, aber halb Wink ich finde das Elster-Verfahren noch überhaupt nicht ausgereift!!! Bei der Übermittlung bekommt man zwar so ne seltsame Bestätigung.... aber ob nu wirklich alles geklappt hat, weiß man nicht, weil man so natürliche keine Rückmeldung vom Finanzamt bekommt. Das meldet sich erst, wenn es angekommen ist und sie es mal bearbeiten oder wenn es nicht angekommen ist und man gemahnt wird!

hat jemand von euch schon die umsatzsteuervoranmeldung per Elster gemacht ??
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Feb 2005 - 23:24

Antworten mit Zitat  

Rein beruflich mach ich die Umsatzsteuervoranmeldungen per Elster schon seit Oktober 2004 und bisher hatte ich noch keine Probleme. Bei den Lohnsteuerbescheinigungen gabs Schwierigkeiten, aber die sind inzwischen auch behoben. Für uns heißt das, Daumen hoch, alles paletti und keine Angst vor Elster. yo Very Happy

LG
Bine
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sebastianv
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Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 01 März 2005 - 0:59

Antworten mit Zitat  

Frechliebe hat Folgendes geschrieben:
@sebastianv:
Autsch! Also, NikkiHoney`s erste Umsatzsteuervoranmeldung hat bis zum 10. März 2005 (bis zum 10.des Folgemonats) beim zuständigen Finanzamt vorzuliegen!!!


10. des Folgemonats des ersten Quartals is IMHO der 10. April, nicht März!

Frechliebe hat Folgendes geschrieben:
Und welche 80% meinst Du?


Hier hast du Recht, sind seit 2004 nur noch 70%, mache meine Steuer nicht mehr selber, daher wusste ich das nicht. Momentan ist das ganze beim EuGH zur Prüfung, man könnte auch 100% geltend machen, bekommt dies dann vom FA gekürzt und legt danach Einspruch ein und beantragt das Verfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen.
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promotionbasis
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Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1869
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BeitragVerfasst am: 01 März 2005 - 1:31

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bei quartalszahlern:

10. des folgemonats ohne dauerfristbeantragung -> 10.april.
10. folgefolgemonats mit dauerfristbeantragung -> 10.mai.

bei monatlichen soweit ich weiss immer 10. ffmonats.

lg
arne
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2005 - 2:10

Antworten mit Zitat  

sebastianv hat Folgendes geschrieben:
Frechliebe hat Folgendes geschrieben:
@sebastianv:
Autsch! Also, NikkiHoney`s erste Umsatzsteuervoranmeldung hat bis zum 10. März 2005 (bis zum 10.des Folgemonats) beim zuständigen Finanzamt vorzuliegen!!!


10. des Folgemonats des ersten Quartals is IMHO der 10. April, nicht März!


Neugeründete Unternehmen müssen in den ersten zwei Jahren ab Gründung ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und die dazugehörigen Umsatzsteuervorauszahlungen monatlich abgeben, also für den Monat Februar 2005 muß die Voranmeldung spätenstens am 10. März dem Finanzamt vorliegen, ebenso muß die Zahlung spätestens am 10. März bei Finanzamt eingegangen sein. Zahlt man per Scheck, genügt es, wenn dieser dem Finanzamt spätestens am 10. März vorliegt. Bei einer Dauerfristverlängerung hat man natürlich einen Monat mehr Zeit und somit auch einen Zinsgewinn.

Nach Abzug der Vorsteuer von der Umsatzsteuer ergibt sich eine Zahllast, die Du ans FA abführst oder ein Überschuß, den Du vom FA zurückbekommst. Zu den Formularen gehört übrigens auch eine Anleitung als Ausfüllhilfe.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2005 - 9:56

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Ich habe aber vom Finanzamt noch keine Vorsteuervoranmeldung bekommen, ich dachte die schicken dieses Formular gesondert zu?
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sebastianv
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Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 01 März 2005 - 11:11

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@zettel

seit wann gilt diese Regelung?
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2005 - 13:10

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Diese Regelung gilt schon seit 1.1.2003 ! ALLE neuen Gewerbler müssen ihre UMST-Voranmeldung monatlich machen. Sad

Bei mir kam das Finanzamt von sich aus nach einem Jahr auf mich zu (meine andere Firma) und stufte mich vierteljährlich ein. Früher war das tatsächlich so, daß man "selbst" entscheiden durfte, wie, bzw. wann man die UMST-Voranmeldung abgibt. Wink

LG
Bine
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sebastianv
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Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 01 März 2005 - 13:37

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Jo, ich kann mich noch errinnern, das ich mich entscheiden konnte und quartalsweise gewählt hatte.
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BeitragVerfasst am: 01 März 2005 - 15:40

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sebastianv hat Folgendes geschrieben:
@zettel

seit wann gilt diese Regelung?


Siehe Frechliebe
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2005 - 15:44

Antworten mit Zitat  

NikkiHoney hat Folgendes geschrieben:
Ich habe aber vom Finanzamt noch keine Vorsteuervoranmeldung bekommen, ich dachte die schicken dieses Formular gesondert zu?


Das sind übrigens Umsatzsteuervoranmeldungen.

Ja, die wurden bisher automatisch versendet, was einige Zeit gedauert hat. Das hat sich aber seit 01.01.05 geändert, aufgrund des elektronischen Verfahrens.
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