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Gewerbeschein wird verweigert: Hilfe!

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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2014 - 14:19

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Wer keinen Gewerbeschein bekommt, der handelt in Form einer selbständigen Tätigkeit. Diese zeigt man dem zuständigen Finanzamt an und fertig. Sie sollten sich nur eine schriftliche Absage geben lassen, damit man nicht später Ihnen vorwirft Sie haben sich nicht anmelden wollen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2014 - 18:37

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Eine selbstständige Tätigkeit setzt ja einen Gewerbeschein voraus. Die andere Variante (nur mit Steuernummer) ist meines Erachtens eine Tätigkeit in einem der katalogisierten freien Berufe. Dazu zählt Promotion meiner Meinung nach nicht. Aber in einigen Städten wird ja der GS verweigert, mit dem Hinweis eine Steuernummer reiche aus.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Nov 2014 - 18:07

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Bliebe ja zunächst noch der Klageweg. Das Gewerbeamt darf nicht festlegen, ob eine Tätigkeit weisungsgebunden ist oder nicht! Das beurteilen ausschließlich die Sozialversicherungsträger. Ergo darf das Gewerbeamt die Gewerbeanzeige nicht ablehnen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Nov 2014 - 19:29

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Naja, du hast ja schon aufgelistet, was man alles vorlegen muss (im Gegensatz zum Personalausweis beim Gewerbeschein). Die Sachen müssen ja schließlich erstmal alle bearbeitet werden, das kostet lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Nov 2014 - 19:56

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Zumal da ja wie gesagt auch nicht deren Aufgabe ist, die Tätigkeit als Scheinselbstständigkeit einzustufen oder nicht. Grundsätzlich (und das wird mit Sicherheit bald mal kommen) sollte der Gesetzgeber mal klar Schiff machen (wie ja z. B. bei Hostessenjobs schon geschehen) und eine Entscheidung fällen, wie auch immer sie dann ausfallen mag. Hier im Raum Dresden z. B. bekommt jeder einen Gewerbeschein und Agenturen rechnen gleiche Tätigkeiten auf Angestelltenbasis oder alternativ auf Gewerbeschein ab. Ein absolutes NoGo eigentlich.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Mai 2015 - 21:56

Gewerbeschein
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Hay Leute, ich komme aus Mannheim und würde mir gerne einen Gewerbeschein ausstellen lassen. Für Promotion machen die das allerdings nicht mehr argh
Wisst ihr Tipps und Tricks wie ich trotzdem dran komme? Bestimmt nicht der erste der fragt Very Happy
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Mai 2015 - 21:59

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Lies dich doch mal hier ein:
https://www.promotionforum.de/ftopic10749-0-asc-0.html
Gesammelte Werke quasi yo
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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 22 Mai 2015 - 8:42

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Ich habe die Beiträge zusammengeführt.

Beste Grüße,

Friederike - Dein PB-Team
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Apr 2016 - 14:39

Info zu Mannheimer Anlaufstelle
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Hallo zusammen

der Thread konnte mir Anfangs nicht wirklich weiterhelfen, da nicht ausreichend Infos zu Verfügung stehen dies bezüglich.
Promoter von außerhalb können sich gar nicht vorstellen wie aufwändig es ist in Mannheim, ein Gewerbeschein für die Verkaufsförderung zu erhalten
Einige hier im Forum hatten das selbe Problem mit dem benötigten Gewerbeschein und wussten sich nicht zu helfen,

daher eine kleine INFO:

ich kriegt kein Gewerbeschein, sondern eine Reisegewerbekarte da müsst ihr natürlich den erforderlichen Rubriken eintragen lassen. Smartphones, Telekommunikation, Messe host, Konsumgütern, Tabakwaren, Kaffeefahrten etc.
was auch immer

aber vorrab geht ihr auf Weltreise, und besorgt folgendes:

als erstes da es etwas länger dauert bis ihr den Pin erhält,

die Selbstauskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis des Bundeslandes, Vollstreckungsportal.de
registrieren mit email adresse bestätigen, und auf den Pincode warten der per Post gesendet wird. wenn ihr ihn habt dann einlogen PIN eingeben, Liste ausdrucken pdf link ist unten andernfalls Screenshot.

Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes - L3,10 nähe Schloss

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt....
- kostet etwa 8€ E4, 1 nähe Musuem

Führungszeugnis vom Bürgerdienst, sowie
ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage
bei einer Behörde, Verwendungszweck Reisegewerbe
kostest jeweils 14€ K7, im Jungbusch

hast du alles?
jetzt nur noch den Antrag ausfüllen, und die Originalen Dokumente beilegen

Hoch in den 3. Stock und abgeben.


die Sachbearbeiterin hilft euch sicherlich weiter wenn ihr fragen habt ruft einfach dem Fachbereich für Sicherheit und Ordnung an und erklärt ihr was Sache ist



das hat mir Anfangs etwas Licht ins Dunkle Verschafft

infoquelle

http://kuenstlerrat.de/freigewerb.htm

mfg

Kadir Smile
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