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Einnahmen / Überschuss-Rechnung

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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Mai 2006 - 22:50

Einnahme-Überschuß Rechnung
Antworten mit Zitat  

Hallo Sabine,

danke für Deine schnelle Antwort. yo Hast mir schon viel weiter geholfen. Ich glaube, es ist das beste, ich mache es mit 0,30 Euro Pauschalbetrag, bevor ich mich durch die ganzen Quittungen, die sich immerhin in fast einem Jahr angesammelt haben, durchwühle. Dann kann ich mir den Ärger ersparen. prosit

Liebe Grüße
Puerta
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Mai 2006 - 23:08

Antworten mit Zitat  

Gern geschehen.

Wobei es sicher auch darauf ankommt, wie alt der Wagen ist und wie hoch die Betriebskosten sind. Mein FA erklärte mir, bei meinem alten Wagen sei zu überprüfen, ob 0,30 €/km nicht etwa zu hoch gegriffen wären Konfus Konfus

Daraufhin habe ich mal kurz überschlägig die Spritkosten an Hand des typischen Verbrauches ermittelt, Versicherung, KFZ-Steuer und die größten Werkstattrechnungen zusammengerechnet... kam schon dabei auf die 30 Cent... dann dem FA einen Karton mit Belegen angedroht und gut war's.

Für dieses Jahr wird's heftiger... bin schon beim 3. Auto, und das jetzige ist ein deutlich teurerer Spaß. Also ordne ich die Belege schon über's Jahr einigermaßen übersichtlich... (zumindestens theoretisch Wink ).

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Mai 2006 - 12:13

Antworten mit Zitat  

hallo,

sorry, falls es die frage o schon gibt, aber ich steh grad auf dem schlauch.

kann ich wie folgt vorgehen??

kann ich für jede strecke, die ich zum job brauche 0,30c/km absetzten?? egal, ob zu fuß, auo, bahn??

liebe grüße yvi
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Mai 2006 - 16:38

Antworten mit Zitat  

yvza hat Folgendes geschrieben:
hallo,

sorry, falls es die frage o schon gibt, aber ich steh grad auf dem schlauch.

kann ich wie folgt vorgehen??

kann ich für jede strecke, die ich zum job brauche 0,30c/km absetzten?? egal, ob zu fuß, auo, bahn??

liebe grüße yvi



Dies gilt für jeden Kilometer bei Dienstreisen (wie auch bei Selbständigen), als Entfernungspauschale (also nur einfache Fahrt) bei Angestellten (Nicht-Selbständigen).

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Jun 2006 - 14:22

Antworten mit Zitat  

Sorry, ich sehe nicht, wo man da Fragen beantwortet bekommt.

Ich lese nur:

Zitat:
Jetzt kostenfrei Online Buchen und Existenzgründer erhalten Ihre komplette Steuer für 350€


Ich bin echt am überlegen, ob ich den Link nicht löschen soll... das, was da angeboten wird, macht schließlich jedes Steuerprogramm und ein Steuerberater in der Nähe ist allemal besser und günstiger.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Jun 2006 - 15:48

Antworten mit Zitat  

darum geht es ja, genau lesen.

Der Link ist gut - dieses Steuerbüro ist bundesweit unterwegs und hält steuerschulungen für existenzgründer - KOSTENFREI - die Termine, wann und wo, muss man sich erfragen. Bei uns war das Team schon zwei mal gewesen - haben eine kostenlose Bekommen- man kann auch dort anrufen (01802 - Hotline) und bekommt auch seine Antworten. Ein Promoter oder Existengründer braucht doch keinen steuerberater für viel geld.

Als wir sind zufrieden - seit 8 Jahren
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Jun 2006 - 19:15

Antworten mit Zitat  

Also, die Sache mit dem Kleinunternehmer haben wir abgewehrt...bin Vorsteuerabzugsberechtigt...wesentlich günstiger... Wink yo ..den ganzen schreibkram lass ich vom Buchhalter machen, auch günstiger als ein Steuerberater...
In diesem Sinne... prosit

have a nice day
Carmen
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kleptom



Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 24 Okt 2006 - 19:06

Einnahme-/Überschuss-Rechnung
Antworten mit Zitat  

Hallo, ich grüß euch lieben fleißigen Voll- und Teilzeit Kohleverdiener.
Ich möchte nächstes Jahr einen Steuerberater einschalten. Mittlerweile meldete sich mein Finanzamt, allerdings noch wegen letztem Jahr. Da lernte ich das Gebiet Promotion noch kennen und alles lief Recht durcheinander so, dass meine eigene Buchführung etwas undurchsichtig war. Ich machte letztlich meine Steuererklärung mithilfe des WISO. Schön und gut.
Das Finanzamt möchte eine Einnahme-/Überschussrechnung für meine Promotiontätigkeiten 2005 von mir. Wie konkret sieht diese aus? Was genau muß ich beachten? Mir ist klar, dass ich meinen gewerblichen Einkünften die Werbungskosten entgegensetze, aber wie positioniere ich sie? Muß ich sie belegen? Setze ich Pauschalen an? Muss ich jede einzelne Einnahme/Ausgabe aufführen???????
Ich hatte letztes Jahr nicht sonderlich viel Einnahmen, so ca. 8.500,- €. Reichen die Km-Pauschalen aus? Wo finde ich aufschlussreiche Hilfe?
Okay, das waren jetzt bestimmt 18.000 Fragen zu viel, aber ich würde mich sehr über Hilfe von euch freuen und grüße euch ganz lieb aus dem schönen Leipzig!
-der thomas-
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Okt 2006 - 21:00

Antworten mit Zitat  

Also alles erstmal Stück für Stück! Viele Fragen findest du im Forum aber hier nocheinmal für den ANfang!

Einnahme Überschuss heißt nicht Werbungskosten!

Das ist eine Auflistung in der du aufführst was du eingenommen hast und rechnest dann ab mit einzelnen Posten (z.Bsp. Hotel, Handy etc.) was du für Kosten hast und was rauskommt ist dein Gewinn den du dann in der EK Steuer als diesen Angibst!

Im Wiso Programm wird auch erklährt was Werbungskosten sind und was nicht!

Das ganze hat den Sinn dass das FA sieht was du verdient hast und wie sich dein Gewinn zusammensetzt!

Ich schicke dir gerne ein Beispiel per E-Mail zu schreib mir eine PN!

Ansonsten gib als Suchbgriff Steuer ein und du findest zu sehr vielen Fragen iene Antwort!
Um dir genauer helfen zu können wäre es auch SInnvoll die Fragen ein weniger zu konkretisieren! Was hast du bereits gemacht? ALlerdings sind wir hier auch keine Stuerberater Wink


Allerdings ist dein Umsatz nicht zu hoch sodass ich mir keien Gedanken machen würde wenn es denn der einzige Umsatz ist!
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Apr 2007 - 22:54

Einnahme/Überschuss- und Gewinn/Verlust-Rechnung
Antworten mit Zitat  

Zunächst möchte ich mal anmerken, dass ich bereits viel gesucht habe und über die "Suchen"-Funktion keine Antworten gefunden habe.

Meine Fragen:

- Ist die GVR dasselbe wie die Einnahme/Überschuss-Rechnung?

- Gibt es eine Frist, zu der man die GVR abgegeben haben muss?

- Ich habe mein Gewerbe Februar 2006 angemeldet. Muss ich die Rechnung dann fürs Jahr 2006 machen oder geht das dann von Februar 2006 bis Februar 2007?

- Ich habe das Internet durchstöbert nach Infos, was ich alles mit absetzen kann, dabei machen mich manche Sachen eher wirr als dass sie Klarheit schaffen. Allgemein, was kann ich mit absetzen? Es gibt doch Pauschalbeträge für manche Sachen, wo find ich Angaben dazu?

- Ist für die GVR (bzw. Einnahme/Überschuss-Rechnung) eine feste Form vorgeschrieben? Hab da was gelesen, wusste aber nicht, ob das für Kleinunternehmer auch so wichtig ist. Was gebt ihr alles beim Finanzamt ab und in welcher Form?

- Wie erstellt Ihr eure GVR, laut Internet ist Excel z.B. für Fahrtenbücher gar nicht zugelassen?

Fragen über Fragen, danke schonmal für die Hilfe Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Apr 2007 - 21:17

Re: Einnahme/Überschuss- und Gewinn/Verlust-Rechnung
Antworten mit Zitat  

Hallo erstmal!

Zaturina hat Folgendes geschrieben:
Ist die GVR dasselbe wie die Einnahme/Überschuss-Rechnung?


Ja. Letzteres wir übrigens als EÜR abgekürzt.

Zitat:
Gibt es eine Frist, zu der man die GVR abgegeben haben muss?


Zusammen mit der Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai (Anlage EÜR).

Zitat:
Ich habe mein Gewerbe Februar 2006 angemeldet. Muss ich die Rechnung dann fürs Jahr 2006 machen oder geht das dann von Februar 2006 bis Februar 2007?


Für das Jahr 2006. Und zwar für den Zeitraum ab dem X. Februar 2006 (Datum der Betriebsaufnahme, kann identisch mit dem Datum der Gewerbeanmeldung sein, muß aber nicht; steht im Gewerbeschein drin) bis zum 31. Dezember 2006. In Deinem Fall mußt Du den Zeitraum (Beginn erst im Februar) in der Steuererklärung in der Anlage GSE angeben.

Zitat:
Ich habe das Internet durchstöbert nach Infos, was ich alles mit absetzen kann, dabei machen mich manche Sachen eher wirr als dass sie Klarheit schaffen. Allgemein, was kann ich mit absetzen? Es gibt doch Pauschalbeträge für manche Sachen, wo find ich Angaben dazu?


Kann ich gut nachvollziehen. Hier würde ich Dich an den Steuerberater Deiner Wahl verweisen, zumal ich Deine persönliche Situation auch nicht kenne.

Zitat:
Ist für die GVR (bzw. Einnahme/Überschuss-Rechnung) eine feste Form vorgeschrieben? Hab da was gelesen, wusste aber nicht, ob das für Kleinunternehmer auch so wichtig ist. Was gebt ihr alles beim Finanzamt ab und in welcher Form?


Ja, das ist Sie. Anlage EÜR.
Ich persönliche nutze das vom Finanzamt vogegebene Elster-Formular, welches Du Dir auf den Finanzamt-Seiten runterladen kannst.
Welche Erklärungen (und Anlagen) Du abgeben mußt hängt von Deinen Einkommensarten ab.

Zitat:
Wie erstellt Ihr eure GVR, laut Internet ist Excel z.B. für Fahrtenbücher gar nicht zugelassen?


Es gibt ein vorgegebenes Formular (Anlage EÜR), welches Dir diese Arbeit schonmal erleichtert.

Zitat:
Fragen über Fragen, danke schonmal für die Hilfe Smile


Bitte.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Apr 2007 - 9:29

Antworten mit Zitat  

Klasse, ich geh direkt mal auf die Suche nach diesem Formular yo

Vielen Dank schonmal!

Nen Steuerberater sollte ich mir vielleicht mal zulegen Very Happy
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jan 2009 - 15:53

Einnahme Überschuss Rechnung einer Hostess...
Antworten mit Zitat  

Ich lege meiner EST-Erklärung 2008 das 1. Mal eine EÜR mit Ausgaben bei, da die Summe meiner Honorare in 2008 um 300€ den Freibetrag übersteigt.

Nun wüßte ich gern, ob ich meine Ausgaben je nach Art aufschlüsseln muss (Rechtswaltskosten, Kleidung/Kosmetik, Postgebühren etc.) oder ob ich einfach alle Belege addiere und die Summe hinschreibe und dann ist gut und so den Gewinn ermittle.

Auch weiß ich nicht, ob man alle Belege an das Finanzamt schickt, oder nur nach Aufforderung?

Danke!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jan 2009 - 20:42

Re: Einnahme Überschuss Rechnung einer Hostess...
Antworten mit Zitat  

Charlie82 hat Folgendes geschrieben:
Ich lege meiner EST-Erklärung 2008 das 1. Mal eine EÜR mit Ausgaben bei, da die Summe meiner Honorare in 2008 um 300€ den Freibetrag übersteigt.

Nun wüßte ich gern, ob ich meine Ausgaben je nach Art aufschlüsseln muss (Rechtswaltskosten, Kleidung/Kosmetik, Postgebühren etc.) oder ob ich einfach alle Belege addiere und die Summe hinschreibe und dann ist gut und so den Gewinn ermittle.

Auch weiß ich nicht, ob man alle Belege an das Finanzamt schickt, oder nur nach Aufforderung?

Danke!!




Hallo Charlie,

die EÜR ist denke mir mal eines der simpelsten. Ich meine generell must Du nix hierzu aufschlüsseln, Sehe es selbst hingegen als einfacher an wenn man; so z. Bsp.:
in Büro- Verbrauchsmaterialien (Notebook, Porto, Papier etc. Ausgaben "grob" unterteilt.
RA- Kosten Kleidung Make- Up ebenso seperat.
Unterhalt zum Auto (anteilig sofern moeglich) und Sprit, ggf Leihwagenkosten einzeln.
Verpflegung samt auswärtiger Übernachtungskosten auch gesondert.

Erwartet wird es nicht. Aber für einen selbst ist es glaube ich ne bessere Übersicht Wink

Belege "musst Du alle" mit Beilegen aushändigen!
Werden Dir jedoch dann nach Prrüfung zurück gesand und dann nicht Wegwerfen! Sondern alles gesamt 10 Jahre aufbewahren Neutral


Gruß Frank
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 11 Jan 2009 - 18:04

Antworten mit Zitat  

Deine Belege brauchst Du im Normalfall nicht alle ans Finanzamt schicken...- das Paket wäre bei manchen Selbständigen dann ganz schön dick.
Nur aufbewahren musst Du sie natürlich, wenn mal eine Überprüfung kommt.

Bei den meisten Finanzämtern ist es so, dass sie mit den eigentlichen Formularen zufrieden sind. Ich habe beispielsweise (abgesehen von Mietverträgen und Abrechnung von Handwerks-/ haushaltsnahen Dienstleistungen) noch nie Belege mit eingereicht- und sie wurden bisher auch noch nie nachgefordert.
Solange Du nicht wer weiß was für wunderliche Ausgaben hast, ist das -denke ich- kein Ding.

Viel Erfolg.
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