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Einnahmen / Überschuss-Rechnung

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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2005 - 0:05

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Danke ! Weisst du zufällig ob auch die gesetzliche Krankenversicherung dazu gehört?

Ist dieses Wiso Programm die Doppel-CD-Rom auf der Sparbuch 2005 steht und oben klein Steuererklärung für 2004?
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2005 - 0:50

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Natürlich mindert Deine Krankenversicherung Dein Einkommen!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2005 - 10:09

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Ja genau das ist das Programm kann ich nur empfehlen!

Habe gestern die Erklärung gemacht. Habe mich da irgendwie vertan Wink
mit der Umsatzsteuer und Einkommenssteuer. Hatte die Woche nämlich eine hitzige Diskussion über Kv und Umsatzsteuer.

Also wie der Vorredner sagt kannst du die KV geltend machen bis zu einem Vorsorgehöchstbetrag der um die 5000€ liegt. Dazu gehören auch die Haftpflicht und die Lebens und Rentenversicherungen.

Teilweise werden die nur bis zu einem gewissen Satz akzeptiert (88%).

Bei komplizierteren Dingen würde ich den Steuerberater nehmen, aber so hilft das Wiso Programm echt sehr weiter!
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2006 - 21:19

Einahmen-Überschuss-Rechnung
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Hallo Zusammen,

ich bin Selbständig und mache jetzt für das Jahr 2005 eine Einahmen-Überschuss-Rechnung für die Steuererklärung. Nun meine Frage reicht es wenn ich alles Einnahmen und Ausgaben in einem Jahr aufzähle oder muss es in nach Monaten aufgeteilt sein. Und die zweite Frage, muss ich alles Rechnungskopien die ich ausgestellt habe, beifügen oder reicht es wenn sie in der Einahmen-Überschuss-Rechnung eingetragen sind?
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2006 - 22:24

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Zitat:
Selbstständige müssen ab dem Jahr 2005 ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben auf dem amtlichen Formular Anlage EÜR eintragen.


Überall im Netz zu finden... das Formular gibt's im FA, Elster oder Steuersoftware.

Ausfüllen, Belege dazu und gut ist. BTW die Ausgaben sind schon in bestimmte Kategorien eingeteilt, Monate spielen keine Rolle (außer vielleicht bei der AfA).

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2006 - 22:30

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Vielen Dank... kannst du mir vielleicht ein gutes und günstiges Steuerprogramm empfehlen? Ich habe es letztes Jahr ohne gemacht, aber ich glaub das Programm erleichtert es schon um einiges, oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2006 - 22:42

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Wir nutzen schon ewig die Steuerspar-Erklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (hier), aber in der letzten ct' war gerade ein Vergleich der gängigsten Programme.

Auch im Forum gibt's irgendwo einen Thread und Infos zu dem Thema, versuche es doch mal über die Suche. Wink

Viel Erfolg !

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2006 - 23:56

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lavanda hat Folgendes geschrieben:
Vielen Dank... kannst du mir vielleicht ein gutes und günstiges Steuerprogramm empfehlen? Ich habe es letztes Jahr ohne gemacht, aber ich glaub das Programm erleichtert es schon um einiges, oder?


Hi,

von Lexware gibt es gute Programme Quicken *** wurde schon öfter mal gut gelobt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2006 - 23:59

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Hallo, das ist mir wohl alles zu kompliziert.
Ich schaffe mein ganzes Zeugs lieber zum Steuerberater.

LG Jana
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2006 - 0:09

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Ja, ich warte da noch bis Software auf'n Markt kommt, mit der ich mich über meine Steuern unterhalten kann, ohne mein eigenes "Betriebssystem" im Kopf zum Absturz zu bringen.

Den Steuerberater ziehe ich bis dahin vor.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2006 - 14:19

Antworten mit Zitat  

Benutze auch seit ein paar Jahren steuertips. War auch etwas irritiert, dass die c't es so schlecht getestet hat. Aber werde wohl dabei bleiben, weil ich eigentlich ganz gut mit gefahren bin. Die Loseblattsammlung kann ich nur eingeschränkt empfehlen.

Chris
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2006 - 11:21

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Hallo Steuerfans!

So weit ich weiß, muss das ab der Steuererklärung 2005 amtliche Formular zur Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) nur von Selbständigen genutzt werden, die nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.

Kleinunternehmer dürfen weiterhin die EÜR formlos beim Finanzamt einreichen (das hatte wohl die IHK so durchgesetzt). Ich mache da wieder so eine Excel-Tabelle, die ich ausdrucke, dem Finanzamt einreiche und gut is...
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2006 - 12:09

Taxman Steuerprogramm von Lexware
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habe mir von Taxman Steuerprogramm von Lexware gekauft und dort auch rausgelesen dass eine formlose Gewinnermittlung ausreicht... bei meinen kleinen Umsätzen/Gewinnen letztes Jahr, hätte ich mir das Programm glaub sparen können Smile, nun ja somit war ich wenigstens gezwungen mich mit dem ganzen Steuerkram mehr auseinanderzusetzen. Bin auch Kleinunternehmerin, aber bin gerade am überlegen, dass es sich für mich nicht mehr rechnen würde wenn ich Unsatzsteuerberechtigt wäre... und die MwSt. für meine Ausgaben vom Finanzamt zurückbekomme.. kennt sich jemand aus, ob man das immer nun zum Jahresanfang ändern kann, darf?
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Mai 2006 - 22:28

Einnahme-Überschuss Rechnung
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Hallo Very Happy

Ich habe eine Frage, vielleicht kann mir einer helfen. Ich muss jetzt meine E-Ü-Rechnung erstellen. (Ich ersticke jetzt schon in meinen ganzen Kopien von Tankquittungen, die ich unsortiert in einer Schublade rumliegen habe argh )

Jetzt stelle ich mir die Frage, muss ich mein Fahrtenbuch auch dem Finanzamt zu der E-Ü-Rechnung beilegen (wegen Tankquittungen) oder ist es nicht nötig??? Konfus

Würde mich wahnsinnig über eine Antwort freuen.

Liebe Grüße.

Puerta
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Mai 2006 - 22:43

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Das Fahrtenbuch muß vorgelegt werden, um den Anteil privater Fahrten bestimmen zu können.

Mein FA will z.B. die Tankquittungen gar nicht sehen, sondern nur eine Aufrechnung, aus der die gesamten Betriebskosten hervorgehen... damit belege ich die Kosten für die Gesamt-Jahreskilometerleistung.

Dann eben noch das Fahrtenbuch, damit die dienstlich gefahrenen Kilometer nachgewiesen werden können. Dienstkilometer mal tatsächlich angefallener Betriebskosten pro Kilometer = Fahrtkosten.

Wenn Du nur den Pauschbetrag von 0,30 €/km in Anrechnung bringen willst, kannste die gesamte Kostenrechnung und damit auch die Tankquittungen vergessen. Ob dann ein Fahrtenbuch vorgelegt werden muß, liegt im Ermessen des Finanzamtes... meines wollte das auch bei Pauschalierung sehen.

Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen (immer bei über 50% dienstlicher Nutzung), muß man sowieso nach neuester Rechtslage ein lückenloses Fahrtenbuch führen.

LG,

*** Sabine ***
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